Gewerkschaft

Arbeitsplatzverlagerung von Iveco mit illegalen Subventionen muss gestoppt werden

“Die Verlagerung der Ulmer Iveco-Arbeitsplätze nach Madrid ist illegal, weil die spanische Regierung dem Konzern dafür 500 Millionen bezahlt”, kritisiert Michael Schlecht, Bundestagabgeordneter und gewerkschaftspolitischer Sprecher der LINKEN.

Schlecht weiter: “Nach Medienberichten bietet die spanische Regierung Iveco 500 Millonen Euro Subventionen, um die Lkw-Produktion nach Madrid zu verlagern. Nach dem Beihilfe-Recht der EU sind solche Zahlungen verboten, damit Konzerne nicht ihre Standorte gegeneinander ausspielen. Landes-Wirtschaftsminister Schmid muss alles tun, um die Arbeitsplätze in Ulm zu erhalten und sofort Klage gegen diese Subventionen einreichen.”Das Bürgerforum “Pro Iveco Magirus Ulm” sammelt derzeit 30.000 Unterschriften, um die geplante Stilllegung des Werks zum 24. September zu verhindern. Michael Schlecht beteiligt sich am Samstag, 23. Juni an der Unterschriftensammlung in Ulm, um die Kollegen zu unterstützen.

 

Justice for Janitors! -Si se puede!

 

1990 Los Angeles: Polizisten greifen massiv streikende GebäudreinigerInnen im “Kommerz-Viertel ” (Century City) an. Von den 400  Streikenden und SympathisantInnen wurden unzählige verletzt. Die Medien berichten und der Streik weitet sich aus.  Am Ende des Streiks wird ein Ergebnis von 25% Lohnerhöhung erreicht  und mit der der Einführung der betreiblichen Krankenversicherung erfolgreich beendet. Der massive Polizeieinsatz hatte rechtliche Folgen und führte zu einer Strafzahlung von 3,5 Millionen $ an die Gewerkschaft der GebäudereinigerInnen (SEIU).Seither wird der 15 Juni als Justice for Janitor’s Day begangen. Seit einigen Jahren auch als internationaler Aktionstag.

In Deutschland wird der ” Tag der Gebäudereinigung” von der Gewerkschaft IG BAU aktiv begleitet und es finden flächendeckend Aktionen statt.

Auch im künstlerischen wird der 15 Juni verarbeitet zum Beispiel  hier Interpret Holger Burner

 

 

 

 


NaturFreunde: Transformationskongress – ein wichtiges Signal


Gewerkschaften, Kirchen und Umweltverbände wehren sich gegen „Ökonomisierung des Denkens“

Berlin, 11. Juni 2012 – „Der gemeinsame Transformationskongress von Deutschem Gewerkschaftsbund (DGB), Deutschem Naturschutzring (DNR) und Einrichtungen der Evangelischen Kirche, für den die NaturFreunde Deutschlands den Anstoß gegeben hatten, war ein wichtiges Signal“, erklärte Michael Müller, Bundesvorsitzender der NaturFreunde Deutschlands, heute in Berlin: „Gemeinsam wehren wir uns gegen die ‚Ökonomisierung des Denkens‘ und lassen uns unsere Zukunft nicht von den Banken diktieren. Gemeinsam wollen wir mehr Demokratie wagen und die Gesellschaft aus den Zwängen der Finanzindustrie befreien.“

 

Vom 8.–9. Juni 2012 veranstalteten der DGB, der DNR und Einrichtungen der Evangelischen Kirche in Deutschland einen Transformationskongress zu den politischen und wirtschaftlichen Umbrüchen unserer Zeit.

 

Bündnis der Verantwortung für eine sozial-ökologische Modernisierung Deutschlands

Laut Müller sei es in Deutschland das erste Mal, dass es ein so breites Bündnis für eine sozial-ökologische Modernisierung gebe. Für die Gewerkschaften begrüßte der DGB-Bundesvorsitzende Michael Sommer diese Kooperation, EKD-Präses Nikolaus Schneider stellte sie als wichtigen Beitrag für die Stärkung der Zivilgesellschaft heraus und Michael Müller sprach für den Deutschen Naturschutzring von einem Bündnis der Verantwortung.

 

Regime der rücksichtslosen Kurzfristigkeit führt zu Ungleichheit und Naturzerstörung

Zahlreiche Wissenschaftler und Repräsentanten der Gewerkschaften, Kirchen und der Umweltbewegung hatten auf dem Kongress deutlich gemacht, dass weltweit die Ungleichheit zunimmt und dadurch vor allem das Gebot der Gerechtigkeit verletzt wird. Dass es einen engen Zusammenhang zwischen der Ungleichheit und der Naturzerstörung gibt, zeigte auch der britische Professor Richard Wilkinson und begründete beide Phänomene mit einer immer stärker werdenden Rücksichtslosigkeit.

 

Ein gemeinsames Ziel der Kooperationspartner ist, das heute vorherrschende Regime der Kurzfristigkeit zu beenden. Das stelle laut Müller die Gestaltungs- und Gerechtigkeitsfrage noch viel radikaler als bisher.

 

Transformationskongress diskutierte die in der Politik tabuisierten Fragen

Für Michael Müller diskutierte der Transformationskongress genau die Fragen, die in der Politik tabuisiert werden, vor allem die Frage nach den Grenzen des Wachstums. „Das Ziel muss nun sein, dass vor allem die große Leitidee der Nachhaltigkeit nicht länger beliebig interpretiert wird. Unsere Zeit braucht eine neue Antwort auf die Frage, wie heute Fortschritt möglich ist“, forderte Müller.

 

Reden und Positionspapiere des Transformationskongresses auf:  www.transformationskongress.de

Berlin: Schlecker-Beschäftigte demonstrieren am Neptunbrunnen

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Landesbezirk Berlin-Brandenburg
www.bb-verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Donnerstag, 15. März 2012:

Schlecker-Beschäftigte demonstrieren am Neptunbrunnen

Für den kommenden Donnerstag, den 15. März 2012 ruft ver.di Schlecker-Beschäftigte aus Berlin und Brandenburg zu einer Kundgebung am Neptunbrunnen (Alexanderplatz) in Berlin auf. Die Kundgebung beginnt gegen 16.00 Uhr.

Derzeit ist unklar, wie viele Arbeitsplätze bei Schlecker gerettet werden können. „Das richtet sich auch nach dem Besetzungsmodell, also danach, wie viele Beschäftigte künftig in einer Filiale arbeiten werden“, sagte Janet Dumann, zuständige ver.di-Gewerkschaftsekretärin. Wie auch bundesweit, so droht auch in Berlin und Brandenburg die Schließung der Hälfte der Filialen. „Daher ist es jetzt wichtig, öffentlich zu zeigen, dass die Beschäftigten Angst um ihren Arbeitsplatz haben“, so Janet Duman.

Nach aktuellem Stand gibt es derzeit in Berlin 191 Schleckerfilialen, in Brandenburg 128. In Berlin sind derzeit ca. 800 Personen bei dem Unternehmen beschäftigt, in Brandenburg sind es rund 500.

Wiesbadener Appell: Für ein umfassendes Streikrecht

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Die Bundesrepublik Deutschland hat weltweit das rückständigste und restriktivste Streikrecht. Das Streikrecht in Deutschland ist lediglich Richterrecht. Im Grundgesetz (GG) findet sich außer der Koalitionsfreiheit gemäß Art. 9 Abs. 3 kein konkreter Hinweis. Daraus ist keinesfalls abzuleiten, dass dieses Recht nicht vorhanden ist oder irgendeiner Einschränkung unterliegt. In sieben Bundesländern ist das Streikrecht in den Landesverfassungen verankert.

In den allermeisten Staaten ist das Recht auf Streik durch die Verfassungen und/oder durch Gesetze garantiert und geregelt. In einigen Ländern haben Gewerkschaften dieses Recht durch Tarifverträge zusätzlich abgesichert und zum Teil noch über den Verfassungs- und/oder Gesetzesstatus hinaus verbessert.

Im Jahr 2010 war in der Bundesrepublik Deutschland lediglich nur in einem einzigen Tarifvertrag eine Regelung enthalten, die das Streikrecht ausgeweitet hat. In allen weiteren registrierten 73.958 Tarifverträgen finden sich keine Regelungen zum Streikrecht.

Neben der Schweiz und Japan ist Deutschland bei Arbeitskämpfen, die auf den Abschluss von tariflichen Regelungen abzielen, der streikärmste Staat. Auch bei sonstigen Streikformen und deren Häufigkeit gehört Deutschland zu den Schlusslichtern.

Von den 27 Staaten der Europäischen Union ist der politische Streik nur in England, Österreich und Deutschland illegalisiert. Ein Verbot ist indes nirgendwo festgeschrieben. Auch mit den Illegalisierungen von Beamtenstreiks, wilden Streiks, Blockaden, Boykotts, dem Streikverbot durch die christlichen Kirchen, der Einengung von Streikmöglichkeiten nur auf tarifvertraglich regelbare Ziele und den Einschränkungen bei Sympathiestreiks, sind Defizite in unserer politischen und wirtschaftlichen Demokratie verankert.

Diese Illegalisierungen, Einengungen, Einschränkungen und Verbote stehen im krassen Widerspruch zu dem Art. 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Übereinkommen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), dem Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen (Menschenrechts- und) Sozialcharta.

Insbesondere das Verbot aller Streiks, die nicht auf den Abschluss von Tarifverträgen gerichtet sind, bildet eine schwere Verletzung dieser Bestimmungen. Diese Verbote bedrohen unsere Demokratie, da sie als schwere Menschenrechtsverletzung zu qualifizieren sind.

Die Europäische Sozialcharta (ESC) beispielsweise, wurde 1965 für die Bundesrepublik Deutschland verbindlich und stellt einen völkerrechtlichen Vertrag dar, der unter anderem die Gewährung von Arbeitskampffreiheit thematisiert. Nach Art. 6 Ziff. 4 ESC ist es „das Recht der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten“. Die ESC ist eine von Deutschland eingegangene Verpflichtung, an der die Gerichte ebenso gebunden sind wie der Gesetzgeber, der die in der ESC eingegangenen Verpflichtungen in innerstaatliches Recht umzusetzen hat.

Die Arbeitgeberverbände, einzelne Arbeitgeber und wesentliche Teile der Politik versuchen mit unterschiedlichen Maßnahmen die wenigen Streikrechte immer weiter einzuschränken und zurück zu drängen. Große Teile der Massenmedien berichten meist tendenziell gegen Streikmaßnahmen.

Die Gewerkschaften in der Bundesrepublik Deutschland haben seit den 50er Jahren zu geringe Anstrengungen unternommen das Streikrecht oder weitere Kampfformen auszuweiten, oder zu verbessern. Meistens wurden die wenigen bestehenden Rechte eher verteidigt.

Die Organisationsdichte und somit die Durchsetzungskraft der Gewerkschaften ist von 1950 bis 2000 in den Ländern Finnland (+ 47%), Dänemark (+29,7%), Schweden (+13,9%), Italien (+ 8,8%), Belgien (+ 7,0%), Spanien (+4,0%) und Norwegen (+3,3%) gestiegen. Der politische Streik beispielsweise, ist dort ausdrücklich erlaubt oder wird zumindest geduldet bzw. toleriert.

Im gleichen Zeitraum ist u. a. durch den weitgreifenden und freiwilligen Selbstverzicht von Gewerkschaftsvorständen auf das Führen von politisch motivierten Arbeitskämpfen in Deutschland (-11,4%), England (-14,5%) und Österreich (-31,7%) die Organisationsdichte erheblich zurückgegangen.

Durch basisgestützte Selbstorganisation innerhalb und mit den Gewerkschaften können die (noch) bremsenden Strukturen überwunden werden. Die Untergliederungen müssen Satzungsanträge an Gewerkschaftskongresse stellen und diese durchsetzen mit dem Ziel ein umfassendes Streikrecht inklusive politischem Streikrecht festzuschreiben. Den ehrenamtlichen Untergliederungen der Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt ist dies 2009 auf dem Gewerkschaftstag gelungen. Mit großer Mehrheit haben die Delegierten einen Satzungsantrag zu einem umfassenden Streikrecht inklusive dem politischen Streikrecht beschlossen.

(Gewerkschafts-) politische Bildungsveranstaltungen wie z.B. Workshops, Seminare, Vortrags-, Podiums- und Diskussionsveranstaltungen für Funktionäre, Mitglieder und interessierte Bürger auf allen Ebenen der Gewerkschaften zum Thema sind notwendig, und tragen auch zur Politisierung bei.

Eine gesellschaftspolitische Debatte ist zu entfachen durch selbstbewusste Medienarbeit. Hierfür spielen die Gewerkschaften mit ihren zahlreichen Untergliederungen eine zentrale Rolle. Aber auch fortschrittliche Parteien, Verbände, Vereine, Stiftungen und Einzelpersonen werden dabei unterstützend tätig werden können.

Die Gewerkschaften müssen selbstbewusste Forderungen an die Politik stellen, um ein umfassendes Streikrecht gesetzlich und/oder verfassungsrechtlich gemäß dem Art. 23 der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den Übereinkommen 87 und 98 der Internationalen Arbeitsorganisation und dem Artikel 6 Abs. 4 der Europäischen Sozialcharta zu verankern.

Auch werden zukünftig Forderungen bei allen Tarifrunden nach Festschreibung, Sicherung und schrittweisen Verbesserungen von umfassenden Streikrechten in allen Tarifverträgen mittelfristig zum Durchbruch führen. Dabei kann die etappenweise Durchsetzung von Fortschritten durch wiederkehrende kontrollierte Regelungsüberschreitungen gegenüber der (noch) herrschenden Rechtsprechung sehr hilfreich sein.

Die Tarifpolitik allein kann eine verfehlte und neoliberale Politik nicht ausgleichen. Dadurch haben es die Gewerkschaften immer schwerer den politisch verursachten Verschlechterungen, die auf die Arbeitnehmer, die Erwerbslosen und weitere große Teile der Bevölkerung Auswirkung haben, zu entgegnen.

Die Schärfung und die Ausweitung von umfassenden (Arbeits-) Kampfmitteln der (organisierten) Arbeitnehmer führt Stück für Stück zu größeren Erfolgen der Gewerkschaften vor allem auch im politischen Raum. Die Mitgliedergewinnung und die Haltearbeit der Gewerkschaften könnte nachhaltig verbessert werden.

(Streik-) Recht ist immer Ausdruck von wirtschaftlicher und politischer Macht. Streikrechte sind elementare und soziale Menschenrechte, die erkämpft werden müssen.

Hier unterschreiben:
http://politischer-streik.de/

ECCHR: Präzedenzfall Nestlé – Strafanzeige wegen Mordes an kolumbianischem Gewerkschafter

PRESSEMITTEILUNG:

Präzedenzfall Nestlé: Strafanzeige wegen Mordes an kolumbianischem Gewerkschafter

Berlin/Zürich/Zug, 6.3.2012 – Das ECCHR und die kolumbianische Gewerkschaft SINALTRAINAL haben gestern bei der Schweizer Staatsanwaltschaft in Zug Strafanzeige gegen die Nestlé AG und führende Direktoren des Konzerns eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, für die Ermordung Luciano Romeros 2005 wegen Unterlassens von Schutzmaßnahmen mit verantwortlich zu sein. Die Klage schafft einen Präzedenzfall, denn damit könnte erstmals ein Schweizer Unternehmen für im Ausland begangenes Unrecht in der Schweiz haftbar gemacht werden. In Kolumbien herrscht bis heute ein bewaffneter Konflikt, in dem Gewerkschafter und andere soziale Gruppen systematischer Verfolgung ausgesetzt sind. Luciano Romero wurde am 10.September 2005 in Valledupar im Nordosten Kolumbiens von Paramilitärs mit 50 Messerstichen ermordet. Er hatte zuvor jahrelang für die kolumbianische Nestlé-Tochter Cicolac gearbeitet. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Tat fahrlässig nicht verhindert zu haben.

Romero erhielt Todesdrohungen, nachdem er vom lokalen Nestlé-Management fälschlich als Guerillero diffamiert worden war. Der paramilitärische Ex-Kommandant Salvatore Mancuso hat ausgesagt, Cicolac habe Zahlungen an seine Einheiten geleistet. Die Schweizer Unternehmensführung wusste vom Fehlverhalten ihrer Vertreter in Kolumbien und der Bedrohung der Gewerkschafter vor Ort. Sie blieb dennoch untätig.

Die strafrechtliche Relevanz dieser Unterlassung hat nun die Zuger Staatsanwaltschaft zu prüfen. Ermittlungsansätze dazu sind in der rund hundertseitigen Strafanzeige dargelegt. Auch wird sie zu entscheiden haben, ob in diesem Fall erstmalig ein Unternehmen selbst statt einzelner Mitarbeiter strafrechtlich belangt wird. Die Regelung des Art. 102 zur Strafbarkeit von Unternehmen wurde 2003 in das Schweizer Strafgesetzbuch eingefügt und ist seither kaum zum Einsatz gekommen.

“Für uns ist diese Anzeige ein Hoffnungsschimmer. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens werden uns die Ermittlungen helfen bei der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit für dieses Verbrechen an Luciano Romero, einen angekündigten Tod, wie so viele in Kolumbien”, sagt Opferanwalt Leonardo Jaimes.

Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, erklärt: „Wenn in diesem Präzedenzfall erstmalig strafrechtliche Maßstäbe gesetzt werden für Unternehmensverantwortung in Konfliktgebieten, gibt dies im Ausland engagierten Firmen wichtige Hinweise für ihr Risikomanagement. Und es ermutigt Gewerkschafter/innen weltweit, die Justiz für die Verteidigung ihrer Rechte zu nutzen.“

Mehr Informationen auf http://www.ecchr.de/index.php/nestle.html
oder bei
Claudia Müller-Hoff, ECCHR, mueller-hoff@ecchr.eu, Tel: +49(0)30-40048590

DGB:“Recht auf Mehr!“ – Aufruf zum Equal PayDay 2012

Frauen erhalten in Deutschland durchschnittlich 23 Prozent weniger Entgelt als Männer. In kaum einem anderen EU-Land ist die Entgeltlücke so groß.

Auch wenn Frauen genauso viel und genauso gut arbeiten wie ihre männlichen Kollegen, ist ihr Entgelt deutlich geringer. Das muss sich ändern!

Deutscher Gewerkschaftsbund & Deutscher Frauenrat rufen auf zu einer gemeinsamen

Kundgebung am Brandenburger Tor
10117 Berlin, Pariser Platz
23. März 2012
12 bis 14 Uhr

RednerInnen:

Ingrid Sehrbrock, stv. Vorsitzende des DGB
Marlies Brouwers, Vorsitzende des Deutschen Frauenrates
Christine Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle
Edda Schliepack, Mitglied im Präsidium des SoVD
Vertreter/innen der im Bundestag vertretenen Parteien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Frauen haben “Recht auf Mehr!“ Wir fordern:

    •   einen gesetzlichen Mindestlohn als Lohnuntergrenze, weil Frauen besonders häufig für Dumpinglöhne arbeiten müssen.
    • alle Arbeitsverhältnisse sozial abzusichern, um alle Arbeitnehmer/innen bei der Durchsetzung ihres Anspruches auf Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall u.v.a.m. zu unterstützen.
    • gesetzliche Regelungen zur Durchsetzung der Entgeltgleichheit, damit Unternehmen verpflichtet werden, ihre Entgeltpraxis geschlechtergerecht zu gestalten.


Hintergrund zum equal pay day 2011:

Der Entgeltunterschied zwischen den Geschlechtern ist in Deutschland gravierend. Frauen verdienen, legt man durchschnittliche Stundenlöhne zu Grunde, für gleiche und vor allem gleichwertige Arbeit bis zu 23% weniger als ihre männlichen Kollegen. Jährlich wird Deutschland damit auf die hinteren Plätze im Ranking der Europäischen Union verwiesen, in der Frauen nach Angaben von Eurostat im Durchschnitt 17,4 Prozent weniger verdienen als Männer.

Die Ursachen dafür sind vielfältig. Tradierte Rollenstereotype beeinflussen sowohl die Aufgabenverteilung in den Familien als auch das Berufswahl- und Erwerbsverhalten von Mädchen und Jungen.

Sie arbeiten nach wie vor häufig in Teilzeit. Das hat Einfluss auf die Entlohnung pro Stunde, da Beschäftigte in Teilzeit oft geringere Stundenlöhne haben als KollegInnen, die vergleichbare Arbeit. Machen
Frauen sind nur selten in Führungspositionen zu finden und unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit häufiger wegen Betreuungs- oder Pflegearbeiten in der Familie. Die geschlechtsspezifische Rollenverteilung wird vom aktuellen Steuer- und Sozialversicherungssystem noch unterstützt.

Der Termin des Aktionstags „Equal Pay Day“ markiert den Zeitraum, den Frauen in Deutschland über den Jahreswechsel hinaus arbeiten müssen, um auf das durchschnittliche Vorjahresgehalt von Männern zu kommen. Das ist bei einem gender pay gap von 23% der 25. März. Wir wollen diesen Aktionstag zum Jahreswechsel feiern!

Das Aktionsbündnis „Equal Pay Day“ besteht aus der Bundesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Frauenbüros und Gleichstellungsstellen (BAG), der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), dem Frauennetzwerk Business and Professional Women (BPW) Germany, dem Deutschen Frauenrat (DF) – in dem auch der DGB vertreten ist – und dem Verband deutscher Unternehmerinnen (VdU).
Die zentrale Veranstaltung des Deutschen Frauenrates, auf der auch Gewerkschafterinnen vertreten sein werden, fand in Berlin am Brandenburger Tor statt.

Ziele des Aktionsbündnisses

Das nationale Aktionsbündnis fordert

  • eine geschlechtsrollen-sensible Erziehung in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie die Sensibilisierung und Ausbildung verantwortlicher Pädagogen mit anschließender Evaluation der Maßnahmen
  • eine Unternehmens- und Arbeitskultur, die eine sinnvolle Vereinbarung von Arbeit und Familie für Frauen und Männer gewährleistet
  • die gleichmäßigere Aufteilung der Elternzeit zwischen Müttern und Vätern
  • den flächendeckenden Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Ganztagsschulen
  • den Abbau von Fehlanreizen im Steuer- und Sozialversicherungsrecht
  • die Abschaffung der kostenfreien Mitversicherung nicht erwerbstätiger Ehepartner in der gesetzlichen Krankenversicherung

INKOTA: Kambodscha – Arbeiterinnen bei Protesten vor PUMA-Zulieferer angeschossen

 

 

 

 

 

[Berlin, 22. Februar 2012] – Bei Protesten vor den Toren des PUMA-Zulieferbetriebes Kaoway Sports Ltd. in der südkambodschanischen Stadt Bavet wurden am Montag drei Frauen angeschossen. Ein Schütze, der laut Zeugenaussagen eine Polizeiuniform trug, feuerte gezielt auf Arme, Brust und Rücken der Opfer. Eine der Frauen, Buot Chinda (21), befindet sich weiterhin in einem medizinisch kritischen Zustand und kämpft ums Überleben. Die anderen beiden Frauen, Keo Neth (18) und Nuth Sakhorn (23), sind stabil. Die Kampagne für Saubere Kleidung fordert nun von PUMA eine rasche Aufklärung des Vorfalls.

Zur Schießerei kam es während einer Demonstration, an der sich mehrere Tausend ArbeiterInnen aus verschiedenen Textilfabriken der Sonderwirtschaftszone Manhattan von Bavet, einer Stadt in der kambodschanischen Provinz Svay Rieng, beteiligten. Die ArbeiterInnen forderten sowohl eine Lohnerhöhung von 10 US-$ des gesetzlichen Mindestlohns von 61 US-$ im Monat, als auch Zuschüsse für den Transport zum Arbeitsplatz und einen Beitrag von 50 Cent täglich für das Mittagessen.

Angesichts der miserablen Arbeitsbedingungen in der kambodschanischen Textilindustrie, haben sich die Proteste der ArbeitnehmerInnen in den letzten zwei Jahren verstärkt. Dabei war es immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen, gegen die auch mit staatlicher Gewalt und ungerechtfertigten Entlassungen von GewerkschafterInnen durch die Unternehmen vorgegangen wurde.

Erst kürzlich fand in Phnom Penh das „Volkstribunal für ein Grundrecht der TextilarbeiterInnen auf existenzsichernde Löhne und angemessene Arbeitsbedingungen“ statt. Die Jury des Tribunals kam dabei zu dem Ergebnis, dass die durchweg niedrigen Löhne in der Textilindustrie, den Gesundheitszustand der ArbeitnehmerInnen massiv verschlechtern. Auch die Massenohnmachtsanfälle, mit denen PUMA im letzten Jahr für Schlagzeilen gesorgt hatte, stellte die Jury in einen direkten Zusammenhang mit den schlechten Arbeitsbedingungen. PUMA nahm an dem Tribunal teil und zog die Einführung existenzsichernder Löhne als eine mögliche Option zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Betracht.

„PUMA muss jetzt zeigen, dass es ihnen mit ihren Vorsätzen ernst ist“, so Lars Stubbe von INKOTA. „Wir stehen mit PUMA in Kontakt und erwarten, dass der Vorfall durch einen unabhängigen Bericht schnell und rückhaltlos aufgeklärt wird.“

Darüber hinaus fordert die Kampagne für Saubere Kleidung von PUMA,

· allen Opfern die finanziell erforderliche Hilfe für eine adäquate medizinische und psychologische Versorgung zukommen zu lassen,

· die Verwundeten finanziell zu entschädigen und zukünftige Schädigungen oder Lohnausfälle auszugleichen,

· eine aktive Rolle in der Lösung der Auseinandersetzungen einzunehmen,

· die Zahlung eines Existenzlohns.

Weitere Informationen:

www.inkota.de/volkstribunal-kambodscha2012/

www.saubere-kleidung.de

Wanted: Totengräber

Die Krisentherapie von Europäischer Union, IWF und EZB stößt in Griechenland auf anhaltenden Widerstand. Die Proteste gehen weiter, ein zweitägiger Streiks legte Teile des öffentlichen Lebens lahm, die rechtsgerichtete Laos-Partei scherte aus dem Regierungsblock aus, mehrere Minister sind zurückgetreten, eine Kabinettsumbildung gilt als wahrscheinlich. Nun hat die griechische Polizeigewerkschaft mit einem Flugblatt für Aufsehen gesorgt: Für die Festnahme von Mitgliedern der Troika setzte die Poasy eine Belohnung von einem Euro aus. Die Vertreter von EU, IWF und EZB würden als „Totengräber der Träume unseres Volkes“ auftreten. „Seit zwei Jahren hat der nationale Verband der Polizeibeamten euch gewarnt, dass die politischen Maßnahmen, die ihr diktiert und bei vorgehaltener Waffe umzusetzen fordert, den sozialen Zusammenhalt zerstören und jede Hoffnung auf eine Erholung der griechischen Wirtschaft abtöten werden. Wir werden die sofortige Ausstellung von Haftbefehlen beantragen“, heißt es darin weiter.

Eine deutsche Nachrichtenagentur mutmaßte, es handele sich um einen „möglicherweise nicht ganz ernst gemeinten Aufruf“. Doch die Lage in Griechenland ist alles andere als komisch. Zwar hat sich auch Linken-Chef Klaus Ernst zuerst gefragt, ob er richtig gehört habe. „Aber ich muss zugeben, die Begründung hat eine innere Logik, wenn gesagt wird, mit den extremen Sparmaßnahmen werde versucht, die demokratische Ordnung umzuwerfen, die ,nationale Souveränität‘ zu verletzen und dem griechischen Volk wichtige Güter zu rauben“, so der Gewerkschafter. Im Freitag hatte Ernst zuvor „ein radikales Umdenken“ gefordert, „damit Europa aus dieser Krise herauswachsen kann“. Ein New Deal müsse „aus einem Dreiklang bestehen“, den Ernst so beschreibt: “Kehrtwende in der Verteilungspolitik plus Finanzmarktregulierung plus staatlich sanktionierte Stabilisierung der Lohnentwicklung plus gezielte Unterstützung des wirtschaftlichen Strukturwandels hin zu einer ökologischeren Form des Wirtschaftens. Ich mache auf allen vier Feldern an dieser Stelle nur einen Vorschlag. Wenn wir erstens eine Vermögenssteuer für Millionäre einführen, zweitens die Staatsfinanzierung von den Finanzmärkten abkoppeln, drittens im Allparteienkonsens endlich einen gesetzlichen Mindestlohn von zehn Euro pro Stunde beschließen und viertens eine Verschrottungsprämie für Stromfresser in Privathaushalten einführen würden, dann hätten wir vier kleine Schritte auf einem langen Weg in die richtige Richtung getan“. (vk)

flattr this!

Gemeinsame Erklärung zum Berliner Wohnungsmarkt und zum Wohnungsbau

 

 

IG Bauen-Agrar-Umwelt
Bezirksverband Berlin

Berliner Mieterverein e.V.
Landesverband Berlin
im Deutschen Mieterbund

 

 

Gemeinsame Erklärung zum Berliner Wohnungsmarkt und zum Wohnungsbau

1. Angespannter Wohnungsmarkt

Die Wohnungsmarktsituation hat sich in Berlin in den letzten Jahren verschlechtert. Alle Wohnungsmarktuntersuchungen belegen eine zunehmende Marktenge. Die Nachfrage nach Wohnraum übersteigt das Angebot in 9 von 12 Berliner Bezirken deutlich. Schätzungen gehen von 12.000  bis 15.000 Haushalten mehr auf dem Wohnungsmarkt aus, die im letzten Jahr zusätzlich Wohnungen nachgefragt haben. Die Zahl der neu fertig gestellten Wohnungen lag in den letzten Jahren zwischen 3.000  und 4.000, darunter keine Sozialwohnungen. Unter Berücksichtigung von Abrissen, Umwandlungen und Wohnungszusammenlegungen ist der Nachfrageüberhang für Mietwohnungen erheblich gewachsen. Daraus resultiert wiederum ein erheblicher Anstieg der Wiedervermietungsmieten, was zu einem weiteren Anstieg der Wohnkostenbelastung führt. In den innerstädtischen Wohnquartieren liegen die Mieten bei Wiedervermietung um durchschnittlich 10% höher als im Vorjahr.

2. Die Lage der Mieter spitzt sich zu

Berliner ist eine Mieterstadt. Rund 86% der Haushalte wohnen zur Miete. Deshalb hat die Wohnungsmarktsituation gravierende Auswirkungen für eine Mehrheit der Bewohner. Zwei Effekte sind bereits erkennbar aus der angespannten Marktsituation. Zum einen sinkt die Fluktuation, Mieter ziehen seltener um, weil der verlangte Mietpreis einer neuen Wohnung nicht finanzierbar ist. Zudem kommt es in der Hälfte der Berliner Bezirke zu einer  Verringe-rung der Wohnfläche pro Person. Vor allem die Transfereinkommensbezieher müssen sich bei der Wohnfläche und der Zimmerzahl erheblich einschränken, wenn ein Haushalt auf dem Wohnungsmarkt überhaupt noch eine andere Wohnung erhalten will. In Anbetracht des verschärften Konkurrenzdruckes bei der Wohnungssuche unter den Mietern führen Se-lektionsmechanismen in Form von Schufa-Abfragen, Fragebögen oder Mietschuldenfrei-heitsbescheinigungen für viele Haushalte zusätzlich zu verringerten Zugangschancen für eine angemessene Wohnung.

3. Soziale Spaltung und Verdrängung vermeiden

Die angespannte Situation auf dem Wohnungsmarkt und der Mietenanstieg führen dazu, dass Haushalte mit geringem Einkommen, insbesondere Transfereinkommensbezieher in den innerstädtischen Quartieren keinen Ersatzwohnraum mehr finden. Die Verdrängung vieler Haushalte in die Großsiedlungen am Stadtrand ist durch die Wanderungsstatistik der Jobagenturen belegt.  Bauliche Aufwertung führt zudem in „dynamischen“ Wohnquartieren zu weiterer Entmischung.  Die Soziale Stadt lebt aber von einer Durchmischung sozialer Strukturen in den Wohngebieten, von einem Nebeneinander von Arm und Reich, von Jung und Alt, von Einheimischen und Zugezogenen. Das Entmischen von sozialen Strukturen wird in unserer Stadt zu massiven sozialen Problemen führen.
Um die weitere soziale Spaltung zu vermeiden, sind in einem ersten Schritt die Richtwerte für die Wohnkostenübernahme von Arbeitslosen und Grundsicherungsempfängern zu erhöhen.

4. Nachhaltiges Bauen sichert Wohnungsbestand und Arbeitsplätze

Die nahezu vollständig erlahmte Neubautätigkeit ist eine der Ursachen für die Engpässe am Berliner Wohnungsmarkt. Der Neubau in Bedarfsschwerpunkten und für Bedarfsgrup-pen muss wieder verstärkt werden. Der Rückgang der Neubauzahlen ist auch ein Ergebnis der vom Senat immer wieder aufgestellten Behauptung, dass der Berliner Wohnungsmarkt entspannt sei. Der Senat trägt deshalb eine Mitverantwortung für die derzeitige Lage. Anreize für mehr Wohnungsbau sollen durch die Vergabe landeseigener Grundstücke für eine soziale und städtebauliche Steuerung der Bautätigkeit geschaffen werden. Dabei dürfen die Fehler der Vergangenheit, „Masse statt Klasse“ zu bauen, nicht wiederholt werden. Die Steuerungsmöglichkeiten des Landes, zum Beispiel über Festpreisvorgaben mit städtebaulichem Konzept, dürfen dabei nicht aus der Hand gegeben werden. Städtische Wohnungsunternehmen und Genossenschaften müssen eine wichtige Adressatengruppe sein. Jede neu gebaute Wohnung bedeutet die Sicherung von 3 Arbeitsplätzen pro Jahr. Damit trägt der Wohnungsneubau auch zur Stärkung des regionalen Arbeitsmarktes bei.

5. Bezahlbares und innovatives Wohnen auch im Neubau

In gewissem Umfang sollen für den Neubau auch öffentliche Fördermittel vergeben werden, wenn der Wohnraum langfristig für Haushalte bereit gehalten wird, die sich am Wohnungs-markt allein oder in einer Gruppe nicht hinreichend versorgen können. Die Mittel des Bundes sind auf jeden Fall zu nutzen und durch Komplementärmittel des Landes zu ergänzen. Auch ein Einsatz europäischer Mittel, z.B. EFRE, ist zu überprüfen. Die Finanzierung des Sozialen Wohnungsbaus seit Anfang der 70er Jahre mittels Aufwandssubvention hat zu einer drama-tischen Verschuldung des Landes Berlin geführt. Oft ist der Anteil der Bankzinsen an der Kostenmiete höher als der der Baukosten einschließlich der Löhne und Gehälter. Dies war und ist nicht akzeptabel. Auch die Finanzierung mittels öffentlicher Baudarlehen sorgt nicht hinreichend für eine akzeptable Einstiegmiete. Deshalb sind neue Finanzierungsmodelle erforderlich, die zusammen mit Wohnungsunternehmen, Mieterverbänden, Finanzexperten und Vertretern der Politik entwickelt werden sollen. Der Senat wird aufgerufen, diesen Dis-kussionsprozess anzustoßen. Das Wohnraumgesetz ist zu einem Wohnraumfördergesetz umzubauen.
Berlin gibt sich gern innovativ. Kleinere Wohnungen, flexibles Bauen, Ressourcen schonen und Generationen übergreifendes Zusammenleben sind nur einige Elemente, die im Rahmen einer Initiative Innovatives Bauen ausprobiert werden sollen.


6. Wohnungsbestand behutsam erneuern

Der Neubau von Wohnungen kann aber nur wenig zu einer sozialen Versorgung mit preis-wertem Wohnraum beitragen. Das Hauptaugenmerk muss der Sicherung preiswerten Wohn-raums im Wohnungsbestand und der behutsamen Sanierung dieser Wohngebäude gelten. Dabei steht die energetische Ertüchtigung der Wohngebäude im Vordergrund. Denn im Wohngebäudebereich sind die klimapolitischen Ziele von Bund und Land nur mit einer er-heblichen Steigerung der Modernisierungsrate auf 2-3 % jährlich zu schaffen.
Mit dem Anstieg der energetischen Gebäudesanierung sind auch positive Beschäftigungsef-fekte zu erwarten. Laut Bundesministerium für Verkehr, Bauwesen und Stadtentwicklung sichern Investitionen von 1 Mio. € für ein Jahr 26 Arbeitsplätze. Die Erhöhung der Sanie-rungsrate ist jedoch ohne verpflichtende Maßnahmen im Gebäudebestand nicht zu erzielen.  Zur sozialen Abfederung für Gebäudeeigentümer und Mieter ist eine stufenweise Festlegung von Grenzwerten erforderlich.
Sinnvoll ist auch ein Umbau von nicht mehr genutzten öffentlichen Gebäuden in Wohnhäuser. Die Mitglieder unserer Organisationen mit ihren Ortsverbänden bzw. Bezirksgruppen würden sich vor Ort an der Suche beteiligen.

7. Sicherung des (preiswerten) Wohnungsbestandes

Um einer Verknappung des Wohnungsangebots entgegen zu wirken, ist wieder ein Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum einzuführen. Damit kann der zunehmenden Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen, dem spekulativen Leerstand und Abriss sowie der Umwidmung in Gewerberaum begegnet werden. Auch durch Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen geht preiswerter Wohnraum auf dem Mietwohnungsmarkt verloren. Deshalb ist für Gebiete mit sozialer Erhaltungsverordnung durch den Senat ein Genehmi-gungsvorbehalt für die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu erlassen. Die Berliner Bezirksämter sind aufgefordert, weitere Gebiete mit sozialer Erhaltungsverordnung festzulegen.


8. Keine Privatisierung – den Bestand an städtischen Wohnungen erweitern

Auf etwa 14,5% (270.000 Wohnungen) ist der Bestand der sechs städtischen Wohnungsun-ternehmen – ohne die Berliner Immobilien Holding – am gesamten Berliner Wohnungsbestand inzwischen geschrumpft. Der Verkauf von GEHAG und GSW war ein schwerer politischer Fehler.  Der verbliebene städtische Bestand kann für Berlin dennoch ein wichtiges Korrektiv für die mehrheitlich auf Gewinnmaximierung ausgerichtete Wohnungsbewirtschaftung der privaten Gebäudeeigentümer darstellen. Dazu muss aber die Zielvereinbarung des Senats mit den Wohnungsunternehmen so präzisiert werden, dass die Mieterschutzziele des Senats auch erreicht werden.


9. Wohnungsbau und Wohnungsmarkt im Dialog

Zur Steuerung des Wohnungsmarktes, bei der Entwicklung des Wohnungsbaubestandes und bei der Sicherung einer sozialen Stadtentwicklung sind auch der Sachverstand und die Bedürfnisse der Bewohner gefragt. IG BAU und Berliner Mieterverein halten einen Dialog zwischen den am Marktgeschehen Beteiligten und den Bewohnern für erforderlich. Die ge-nannten Organisationen stehen dafür zur Verfügung.