verdi

Protest: Für ein soziales Europa – Nein zum Fiskalpakt, 29.03.12, 8.30 vor Bundestag

Die NaturFreunde und viele andere Gruppen rufen dazu auf, Nein zum Fiskalpakt zu sagen. Wir solidarisieren uns mit der Bevölkerung in den europäischen Ländern, die gegen Lohnraub und Sozialabbau demonstrieren und zeigen direkt am Bundestag, dass wir gegen Fiskalpakt, ESM und ESF protestieren. Wir fordern das sofortige Ende der krisenverschärfenden Kürzungspolitik und fordern den Deutschen Bundestag auf, die Ratifizierung des ESM-Vertrags sofort zu beenden.

 

 

Mit dem Druckmittel der Schuldenbremse soll europaweit der Sozialabbau forciert werden. Der Fiskalpakt wird den Ländern der EU nicht aus der Krise helfen. Im Gegenteil: Die Spardiktate hebeln demokratische (Haushalts-)Rechte aus und beschleunigen die Verarmung der Bevölkerung noch weiter. Die neoliberale Politik der Bundesregierung dient einzig der Stabilisierung der Banken und der Sicherung der deutschen Exportoffensive. Die Massenarmut immer größerer Teile der Bevölkerung wird hierfür bewusst in Kauf genommen.

Wir wollen unseren Protest und unsere Solidarität mit den kämpfenden Menschen in der EU vor dem Deutschen Bundestag zeigen und damit deutlich machen: Wir wissen, dass die Verantwortlichen für die Krise vor allem in Berlin und Brüssel sitzen!

 

 

Kommt deswegen Alle zum Protest gegen den Fiskalpakt  am 29.03.12 um 8.30 Uhr vor dem Bundestag (Ecke Ebertstraße)


Solidarität mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern statt Spardiktate und Bankenrettung!


 

Gebt diese Info weiter!

 

 

 

 

Bei ver.di findet Ihr den Aufruf hier:

http://berlin.verdi.de/veranstaltungen_und_termine/29_03_2012-kundgebung-gegen-den-fiskalpakt

Kreis des Vertrauens

Vom neuen rot-grünen Thinktank „Denkwerk Demokratie“ war hier schon mehrfach die Rede: Nach einem Fehlstart vor einem Jahr wurde im vergangenen Herbst der Beginn der Arbeit für Anfang 2012 avisiert. Nun geht es mit der Arbeit an „Ideen und Strategien für eine soziale und ökologische Modernisierung Deutschlands und Europas“ offenbar auch wirklich los. „Kluge Leute sollen fortan kluge Ideen entwickeln. Für die linke Mitte. Für Rot-Grün“, berichtete vor ein paar Tagen bereits der Spiegel. Ein Verein ist schon gegründet, er residiert im Berliner IG-Metall-Haus. Und der Tagesspiegel weiß nun von einem „gut 20 Seiten“ umfassenden Entwurf für eine erste Denkschrift.

Darin wird unter anderem von der Wirtschaft mehr Kooperation und Nachhaltigkeit verlangt. Außerdem heißt es, Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierung dürften „nicht allein die Fixpunkte“ in der Finanzpolitik sein. Am Dienstag soll sich der 18-köpfige Beirat des Denkwerk Demokratie mit dem Papier befassen – ihm gehören nicht nur Parteivorsitzende von SPD und Grünen an, sondern auch Verdi-Chef Frank Bsirske, Michael Sommer vom DGB und der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Mitinitiatorin und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hat stets darauf gepocht, es handele sich um ein „Projekt von Personen, nicht von Organisationen“. Und die Bundesgeschäftsführerin der Grünen, Steffi Lemke, hat noch einmal wiederholt, dass es „definitiv“ nicht um die Ausarbeitung eines rot-grünen Koalitionsvertrages gehe. Von einem rein auf diskursive Verständigung zielenden Netzwerk oder einer bislang noch nicht existierenden organisatorischen Plattform für Vertreter von Verbänden und Parteien wird man trotzdem nicht sprechen wollen: Natürlich geht es um die Anbahnung einer rot-grünen Regierungsmehrheit.

Die ist, anders als zu Zeiten des Grünenhochs nach Fukushima, derzeit eher eine demoskopische Utopie: SPD und Grüne kommen in Umfragen auf gut 40 Prozent und weil das so ist, klebt an Rot-Grün als Ziel immer der Makel, dass es am Ende doch nicht reicht. Ein gemeinsames Bündnis wird von SPD und Grünen als „erste Wahl“ bezeichnet, aber die Mehrheitsverhältnisse zwingen zur Offenheit gegenüber anderen Optionen. Dass dabei beide Parteien zuallererst an die CDU denken würden und nicht an die Linkspartei oder die Piraten, hat sicher auch Gründe bei den beiden kleinen Oppositionparteien, zeigt aber vor allem die zurzeit alleinige Richtung der politischen Beweglichkeit von SPD und Grünen an: Statt auf Kompromisse nach links im Sinne eines Mitte-unten-Bündnis setzen beide notfalls auf Kompromiss nach rechts.

Man wird nicht davon ausgehen, dass das Denkwerk Demokratie die Option in Richtung CDU aktiv verfolgt – ebensowenig aber, dass hier die Möglichkeit eines Mitte-unten-Bündnisses aktiv offengehalten wird, wie zum Beispiel bei einigen auf den linken Flügeln von SPD und Grünen. Dass die Linkspartei nicht mit ins Denkwerk-Boot geholt wurde, hat Yasmin Fahimi von der Gewerkschaft IG BCE mit den Worten begründet, in dem Verein wolle man einen „Kreis des Vertrauens“ bilden, „wo man sich ohne Probleme konsensual einigen kann“. Dem widerspricht ein wenig die Tatsache, dass für Dissens innerhalb des Denkwerks so genannte „Denkaufgaben“ gestellt werden sollen, die man bis zum Frühjahr 2013 bewältigen will. Für diese Zeit sind Arbeitsergebnisse angekündigt – es werden, wie der Tagesspiegel schreibt, Ergebnisse „im Glauben an Rot-Grün“ sein. (tos)

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Kreis des Vertrauens

Vom neuen rot-grünen Thinktank „Denkwerk Demokratie“ war hier schon mehrfach die Rede: Nach einem Fehlstart vor einem Jahr wurde im vergangenen Herbst der Beginn der Arbeit für Anfang 2012 avisiert. Nun geht es mit der Arbeit an „Ideen und Strategien für eine soziale und ökologische Modernisierung Deutschlands und Europas“ offenbar auch wirklich los. „Kluge Leute sollen fortan kluge Ideen entwickeln. Für die linke Mitte. Für Rot-Grün“, berichtete vor ein paar Tagen bereits der Spiegel. Ein Verein ist schon gegründet, er residiert im Berliner IG-Metall-Haus. Und der Tagesspiegel weiß nun von einem „gut 20 Seiten“ umfassenden Entwurf für eine erste Denkschrift.

Darin wird unter anderem von der Wirtschaft mehr Kooperation und Nachhaltigkeit verlangt. Außerdem heißt es, Schuldenbremse und Haushaltskonsolidierung dürften „nicht allein die Fixpunkte“ in der Finanzpolitik sein. Am Dienstag soll sich der 18-köpfige Beirat des Denkwerk Demokratie mit dem Papier befassen – ihm gehören nicht nur Parteivorsitzende von SPD und Grünen an, sondern auch Verdi-Chef Frank Bsirske, Michael Sommer vom DGB und der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. Mitinitiatorin und SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hat stets darauf gepocht, es handele sich um ein „Projekt von Personen, nicht von Organisationen“. Und die Bundesgeschäftsführerin der Grünen, Steffi Lemke, hat noch einmal wiederholt, dass es „definitiv“ nicht um die Ausarbeitung eines rot-grünen Koalitionsvertrages gehe. Von einem rein auf diskursive Verständigung zielenden Netzwerk oder einer bislang noch nicht existierenden organisatorischen Plattform für Vertreter von Verbänden und Parteien wird man trotzdem nicht sprechen wollen: Natürlich geht es um die Anbahnung einer rot-grünen Regierungsmehrheit.

Die ist, anders als zu Zeiten des Grünenhochs nach Fukushima, derzeit eher eine demoskopische Utopie: SPD und Grüne kommen in Umfragen auf gut 40 Prozent und weil das so ist, klebt an Rot-Grün als Ziel immer der Makel, dass es am Ende doch nicht reicht. Ein gemeinsames Bündnis wird von SPD und Grünen als „erste Wahl“ bezeichnet, aber die Mehrheitsverhältnisse zwingen zur Offenheit gegenüber anderen Optionen. Dass dabei beide Parteien zuallererst an die CDU denken würden und nicht an die Linkspartei oder die Piraten, hat sicher auch Gründe bei den beiden kleinen Oppositionparteien, zeigt aber vor allem die zurzeit alleinige Richtung der politischen Beweglichkeit von SPD und Grünen an: Statt auf Kompromisse nach links im Sinne eines Mitte-unten-Bündnis setzen beide notfalls auf Kompromiss nach rechts.

Man wird nicht davon ausgehen, dass das Denkwerk Demokratie die Option in Richtung CDU aktiv verfolgt – ebensowenig aber, dass hier die Möglichkeit eines Mitte-unten-Bündnisses aktiv offengehalten wird, wie zum Beispiel bei einigen auf den linken Flügeln von SPD und Grünen. Dass die Linkspartei nicht mit ins Denkwerk-Boot geholt wurde, hat Yasmin Fahimi von der Gewerkschaft IG BCE mit den Worten begründet, in dem Verein wolle man einen „Kreis des Vertrauens“ bilden, „wo man sich ohne Probleme konsensual einigen kann“. Dem widerspricht ein wenig die Tatsache, dass für Dissens innerhalb des Denkwerks so genannte „Denkaufgaben“ gestellt werden sollen, die man bis zum Frühjahr 2013 bewältigen will. Für diese Zeit sind Arbeitsergebnisse angekündigt – es werden, wie der Tagesspiegel schreibt, Ergebnisse „im Glauben an Rot-Grün“ sein. (tos)

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Berlin: Schlecker-Beschäftigte demonstrieren am Neptunbrunnen

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Landesbezirk Berlin-Brandenburg
www.bb-verdi.de

P R E S S E I N F O R M A T I O N

Donnerstag, 15. März 2012:

Schlecker-Beschäftigte demonstrieren am Neptunbrunnen

Für den kommenden Donnerstag, den 15. März 2012 ruft ver.di Schlecker-Beschäftigte aus Berlin und Brandenburg zu einer Kundgebung am Neptunbrunnen (Alexanderplatz) in Berlin auf. Die Kundgebung beginnt gegen 16.00 Uhr.

Derzeit ist unklar, wie viele Arbeitsplätze bei Schlecker gerettet werden können. „Das richtet sich auch nach dem Besetzungsmodell, also danach, wie viele Beschäftigte künftig in einer Filiale arbeiten werden“, sagte Janet Dumann, zuständige ver.di-Gewerkschaftsekretärin. Wie auch bundesweit, so droht auch in Berlin und Brandenburg die Schließung der Hälfte der Filialen. „Daher ist es jetzt wichtig, öffentlich zu zeigen, dass die Beschäftigten Angst um ihren Arbeitsplatz haben“, so Janet Duman.

Nach aktuellem Stand gibt es derzeit in Berlin 191 Schleckerfilialen, in Brandenburg 128. In Berlin sind derzeit ca. 800 Personen bei dem Unternehmen beschäftigt, in Brandenburg sind es rund 500.

Bündnis “Banken in die Schranken”: Einladung zum Pressegespräch am Donnerstag

Sehr geehrte Damen und Herren,

für Samstag, den 12. November, plant ein buntes Bündnis aus globalisierungskritischen Organisationen, Umwelt- und entwicklungspolitischen Verbänden und Gewerkschaften, parallel das Bankenviertel in Frankfurt am Main und das Regierungsviertel in Berlin mit je einer Menschenkette zu umzingeln. Mit den Aktionen wird die Forderung formuliert, endlich grundlegende Konsequenzen aus der anhaltenden Finanzkrise zu ziehen und Banken sowie Finanzmärkte stärker zu regulieren.

Über die Details der in Berlin geplanten Umzingelung möchten wir Sie in einem Pressegespräch informieren, zu dem wir Sie auf diesem Wege herzlich einladen:

Zeit: Donnerstag, 10.November 2011, um 11 Uhr

Ort: In der ver.di-Bundesverwaltung, Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin Raum 1.B 37 Gret Palucca

Mit: Ferdinand Dürr (campact), Sonja Staack (ver.di), Roland Klautke
(attac) und Uwe Hiksch (NaturFreunde)

Die gemeinsamen Forderungen des Bündnisses finden Sie im beiliegenden Aufruf oder auf unserer Internetseite http://www.banken-in-die-schranken.de

 

Resolution der offenen Streikversammlung Charité Facility Management GmbH


vom 7.11.2011 in der Ver.di-Bundeszentrrale

Die Streikenden der Charité Facility Management GmbH (CFM) befinden sich seit dem 12. September im Streik. Sie kämpfen gegen Billiglöhne und schlechte Arbeitsbedingungen und für einen Tarifvertrag.

Die Einkommens- und Arbeitsbedingungen bei der CFM sind ein Skandal. Das gilt umso mehr, da es sich bei der CFM um ein Unternehmen handelt, das mehrheitlich im Landesbesitz ist. Der Arbeitgeber versucht den Streik mit allen Mitteln zu unterlaufen: Ein privater Sicherheitsdienst wurde beauftragt, um KollegInnen einzuschüchtern. Gegen GewerkschafterInnen wurden Hausverbote ausgesprochen, es wird mit Abmahnungen und Kündigungen gedroht, KollegInnen, die ein Leistungsverweigerungsrecht haben, werden falsch informiert etc.

Mit ihrem Streik für einen Tarifvertrag wehren sich die KollegInnen zugleich gegen eine gesellschaftliche Entwicklung, die alle Branchen erfasst hat. Ausgliederungen, (Teil-)Privatisierungen und tariffreie Zonen dienen zur Durchsetzung der Profitmaximierung in allen Bereichen der Gesellschaft. Folge davon ist Verarmung breiter Teile der Bevölkerung, Verschlechterung der öffentlichen Daseinsvorsorge, Abbau von Arbeitnehmerrechten, Prekarisierung, unsichere Zukunftsaussichten. Grundsätze wie „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ oder „ein Betrieb, ein Tarifvertrag“ gelten nicht mehr. Stattdessen gibt es immer mehr KollegInnen zweiter Klasse mit befristeten und prekären Arbeitsverträgen, die aus Angst um ihren Arbeitsplatz von den Unternehmen erpresst werden können.

Der Streik bei CFM hat Bedeutung über die Charité hinaus. Ein Erfolg würde viele KollegInnen aus andern Betrieben und Branchen, die unter prekären Verhältnissen und ohne Tarifvertrag arbeiten müssen, Mut machen, auch selbst für ihre Rechte aktiv zu werden. Das wollen die Unternehmer und ihre politischen Fürsprecher verhindern.

Deshalb: Unterstützt den Arbeitskampf der CFM-Belegschaft! Wehren wir uns gemeinsam gegen die Praxis der Ausgliederungen zur Zementierung und Ausweitung des Billiglohnsektors!

Wir rufen alle Vorstände, Gremien und Mitglieder von ver.di und allen DGB-Gewerkschaften auf, wirksame praktische Solidarität mit dem CFM-Streik zu leisten.

Eine solche Solidarität sollte damit beginnen in allen Betrieben und Gewerkschaften eine Informationskampagne zu diesem Streik durchzuführen und Gewerkschaftsmitglieder zu den Aktionen der Streikenden zu mobilisieren.

Insbesondere rufen wir zur Teilnahme an der Solidaritätsdemonstration am 19. November (11 Uhr ab U-Bhf Friedrichstraße) auf. Machen wir diese zu einem Erfolg gewerkschaftlicher Solidarität!

ver.di-Positionspapier: Streikrecht ist Grundrecht

Wettbewerb und Arbeitnehmerrechte bei Caritas und Diakonie

Wettbewerb und Kostendruck
Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland sind mit ihren Einrichtungen eine tragende Säule im Sozial- und Gesundheitswesen. Insgesamt ca. 1,3 Millionen Arbeitnehmer/innen arbeiten in diesem Bereich, darunter rund 900.000 bei Caritas und Diakonie. Auf die Neuausrichtung der Finanzierung, die Einführung von Wettbewerb und Kostenkonkurrenz, haben viele kirchliche Einrichtungen damit reagiert, wie gewöhnliche, betriebswirtschaftlich gesteuerte Wirtschaftsunternehmen zu agieren. Bei allen subsidiären Trägern von Sozial- und Gesundheitsdiensten hat dieser Wandel zu Spannungen geführt. Dies betrifft nicht nur die Arbeitsbeziehungen, sondern auch die Auflösung des innerverbandlichen Zusammenhalts zwischen den Einrichtungen. Die Anwaltsfunktion der Verbände für ihre Klient/innen wird von Existenz- und Wachstumsinteressen der Einrichtungen verdrängt.

Der Kostendruck wurde, wie bei anderen Arbeitgebern, auch an die Arbeitnehmer/innen weitergegeben, Ausgründungen, Leiharbeit, Flucht aus den – kircheneigenen – Lohnregelungswerken (Arbeitsvertragsrichtlinien) haben Einzug gehalten. Das Management setzt auf Unternehmenswachstum und Fusionen. In den vergangenen fünfzehn Jahren sind viele kirchliche Großeinrichtungen mit tausenden Beschäftigten entstanden, häufig in der Form von Kapitalgesellschaften bis hin zur ersten kirchlichen Aktiengesellschaft (Agaplesion gAG). Das Management dieser Großeinrichtungen hat wachsenden Einfluss in den diakonischen Werken, den Caritasverbänden und der verfassten Kirche.

Wettbewerb zwischen katholischen und evangelischen Einrichtungen und Konkurrenz zu anderen Wohlfahrtsverbänden und privaten und öffentlichen Trägern prägt die Situation. Der Wettbewerb wird auch über die Lohnkosten ausgetragen. 1996 haben sich die großen diakonischen Einrichtungen zum ersten kirchlichen Arbeitgeberverband zusammengeschlossen, dem Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), der bis 2011 auch Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände war.

Nachteile für Arbeitnehmer/innen

Der Sonderstatus der Arbeitnehmerrechte bei Kirchen hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten. Angesichts der Wettbewerbsorientierung führt dies zu wachsenden Spannungen in der kirchlichen Arbeitswelt und Nachteilen für kirchliche Arbeitnehmer/innen.

 

  • Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite in innerkirchlichen Arbeitsrechtlichen Kommissionen (Dritter Weg) beklagen im evangelischen Bereich, dass immer mehr Landeskirchen und Diakonische Werke die kirchlichen Arbeitgeber aus der Pflicht entlassen, die von ihnen gesetzten Arbeitsvertragsrichtlinien anzuwenden. Den Arbeitgebern wird gestattet, sich ein beliebiges diakonisches kollektives Regelungswerk auszusuchen. Daneben wird es ihnen meist überlassen, in ausgelagerten kirchlichen Tochterunternehmen Arbeitsvertragsinhalte ohne Rückbindung an kollektive Regelungswerke einseitig zu bestimmen.
  • Die katholische Seite reagierte im Juni 2011 auf das Ausgründen von Einrichtungen und die Flucht aus den kollektiven Regelungswerken der Caritas und der Diözesen mit einem neuen Grundsatz, der ab 2014 gilt: „entweder ganz kirchlich oder ganz weltlich“. Katholische Einrichtungen, die kein kirchliches kollektives Regelungswerk anwenden, nehmen nicht mehr am Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV teil. Damit wird die Teilhabe am Kirchenprivileg im katholischen Bereich klarer abgegrenzt als in den evangelischen Kirchen. Die Wettbewerbskräfte werden jedoch nicht gebändigt, weil zwei unterschiedliche Lohn- und Arbeitsrechtsstandards nebeneinander akzeptiert werden.

In den kirchlichen Arbeitsrechtlichen Kommissionen, in denen die Arbeitsbedingungen beschlossen werden, sind die Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite nur formal paritätisch vertreten. Strukturell sind sie unterlegen. Die soziale Mächtigkeit der kirchlichen Arbeitgeber geht über die anderer Arbeitgeber noch hinaus, denn die Leitungsgremien von Caritas und Diakonie legen selbst die Verhandlungs- und Zutrittsbedingungen fest, unter denen die Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite Lohnverhandlungen führen. Sie können sogar festlegen, wer an diesen Verhandlungen teilnehmen kann und wer nicht. So entzog das Diakonische Werk der EKD im Sommer 2010 11 von 13 Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen aus den landeskirchlichen Diakonischen Werken das Recht, Vertreter/innen in die Arbeitsrechtliche Kommission zu entsenden. Seither repräsentiert die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werks der EKD nur noch einen Bruchteil jener Arbeitnehmer/innen, für die sie arbeitsrechtliche Regelungen festsetzt.

Konflikte um die Funktionsfähigkeit des sogenannten Dritten Wegs und die Beteiligung der Arbeitnehmerseite nehmen auch in anderen Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu. So hat die Arbeitnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen zum 30.4.2011 ihre Mitarbeit eingestellt und fordert Tarifverhandlungen. Im September 2011 gab es in Niedersachsen erstmals Warnstreiks zur Durchsetzung dieses Ziels.

Im vielbeachteten Streikrechtsurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom Januar 2011 stellt das Gericht fest, der dritte Weg sei dem Tarifvertragssystem nicht gleichwertig. Ebenso urteilte das Arbeitsgericht Hamburg im März 2011.

· Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen in den Aufsichtsgremien
, wie sie nach dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Aufsichtsrat und dem Mitbestimmungsgesetz in der privaten und öffentlichen Wirtschaft existiert, gibt es bei kirchlichen Großunternehmen nicht. Auch dann nicht, wenn sie als Kapitalgesellschaften verfasst sind. Über die wirtschaftliche Lage, zukünftige Entwicklung und die  Geschäftsstrategie können sich die Arbeitnehmer/innen kein zutreffendes Bild machen. Für eine konzernweite betriebliche Interessenvertretung in kirchlichen Konzernen fehlt eine wirksame Rechtsgrundlage.
· Die Gewerkschaften sind in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Anders als im Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen schließen die kirchlichen Regelungen die Gewerkschaften als Teil der  Betriebsverfassung aus. In den kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetzen wird ihnen der Zugang zur betrieblichen Interessenvertretung verwehrt. Selbst um das allgemeine Zutrittsrecht von Gewerkschaftsbeauftragten zu den Betrieben gibt es bis heute Rechtsstreitigkeiten.

Zwischen dem Arbeitgeberverband VdDD, seinen Mitgliedseinrichtungen und den Gewerkschaften kam es seit 2008 mehrfach zu Konflikten um die Unterbietung des Branchen-Tarifniveaus. Dabei riefen Gewerkschaften zum Streik auf. Die kirchlichen Arbeitgeber haben daraufhin 2009 erstmals eine Klage mit dem Ziel eingereicht, ein Streikverbot kirchlicher Arbeitnehmer/innen durch die Arbeitsgerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Bis heute beruht das Streikverbot allein auf der Rechtsmeinung konservativer Juristen.

Erstmals will die Synode der EKD im November 2011 das Streikverbot in einem innerkirchlichen Regelungswerk (Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz ARGG–Diakonie-EKD) explizit festschreiben – beschränkt auf den Bereich der Diakonie. Die Beschäftigten der verfassten Kirche (Kirchengemeinden, Kirchliche Verwaltungen) sind davon nicht erfasst. Im September 2011 wurde bekannt, dass das Streikverbot im evangelischen Bereich neuerdings in Musterarbeitsverträge aufgenommen wird.

Die Kirchen, Caritas und Diakonie lehnen bisher, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Verhandlungen mit den Gewerkschaften über den Abschluss von Tarifverträgen nach den Maßgaben des Tarifvertragsgesetzes ab: Sie bestreiten ihren Beschäftigten das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG, mit Hilfe von Arbeitsniederlegungen Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen zu nehmen.

Wettbewerbsverzerrung

Das Fehlen von Tarifverträgen verzerrt den Wettbewerb. Denn Tarifverträge schützen nicht nur die Arbeitnehmer/innen. Sie stellen auch eine Wettbewerbsordnung dar. Die Arbeitgeber der großen Einrichtungen von Caritas und Diakonie haben sich vom Brancheniveau (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)) gelöst, allerdings unterschiedlich weit. Bei Einrichtungen der Caritas sind vor allem Arbeitnehmer/innen in den Servicebereichen von Absenkung betroffen. Bei der Diakonie hat der VdDD für einen großen Teil der Diakonischen Einrichtungen im zentralen Regelungswerk der evangelischen Kirche, den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der EKD (AVR DW EKD), eine vollständige Abkopplung durchgesetzt. Die Arbeitsniederlegungen der Gewerkschaft ver.di seit 2008 richteten sich darauf, den Rückstand im Bereich AVR DW EKD zu stoppen und die Arbeitsbedingungen wieder auf Branchenniveau zu heben.

ver.di beziffert den Lohnrückstand in den AVR DW EKD auf 8,83 % für examinierte Pflegekräfte (1). Dieser entsteht nach längerer Berufstätigkeit. Ganz im Sinne der Konkurrenz um Fachkräfte wird für ausgewählte Berufsgruppen West sogar ein leicht höherer Einstiegslohn gezahlt als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Der Lohnrückstand spreizt sich nach den ersten Berufsjahren auf und führt zu einem jährlich wachsenden Wettbewerbsvorteil evangelischer Einrichtungen. Im April 2011 hat die Arbeitsrechtliche Kommission die Wochenarbeitszeit West in den AVR DW EKD von 38,5 auf 39 Stunden verlängert. Damit liegt die Wochenarbeitszeit in den betreffenden evangelischen Krankenhäusern erstmals höher als bei allen anderen Krankenhausträgern, seien es private, freigemeinnützige, katholische oder öffentliche.

Die strikte Wettbewerbsorientierung der Diakonie zeigte sich u.a. in der Kommission für den Mindestlohn in der Altenpflege (Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche) im Jahr 2010. Der Vertreter der Diakonie in der Kommission, zugleich Vorstandsmitglied des VdDD, hat den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) dabei unterstützt, einen möglichst niedrigen Lohn festzusetzen. Der Mindestlohn liegt jetzt unterhalb des Lohn-Niveaus, das die öffentlichen Einrichtungen, die Caritas und die freigemeinnützigen Verbände und ein Teil der Diakonie zahlen.

Die Löhne der Arbeitnehmer/innen im Osten befinden sich in keinem vergleichbar strukturierten
Wirtschaftszweig so weit unterhalb der Löhne im Westen wie bei Caritas und Diakonie. Es fehlen Tarifverträge, die von deutschlandweit handlungsfähigen Gewerkschaften im Wege einer solidarischen Tarifpolitik durchgesetzt wurden.

Nach Angaben von ver.di liegen heute die Arbeitsbedingungen von rund 530.000 Arbeitnehmer/innen bei Caritas und Diakonie unterhalb des Branchentarifniveaus, davon 350.000 Arbeitnehmer/innen, die unter AVR DW EKD fallen.2 Von solchen kirchlichen Regelungswerken geht ein Absenkungsdruck auf die Arbeitsbedingungen der gesamten Branche aus.

Das Streikrecht als Teil der Tarifautonomie ist auch für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen in Caritas und Diakonie zu gewährleisten. Nur auf diese Weise können kirchliche Arbeitnehmer/innen ihre Löhne und Arbeitsbedingungen gleichgewichtig und auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern aushandeln.

Kirchliches Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht

Die Kirchen leiten ihre Sonderstellung im Arbeitsrecht und das von ihnen beanspruchte Streikverbot aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung ab. Dieser Artikel sichert allen Religionsgesellschaften und allen weltanschaulichen Vereinigungen ein Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht zu.

Das Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und damit auch der Kirchen und ihrer Einrichtungen in Caritas und Diakonie findet seine Schranken in den Grundrechten. Soweit die Kirchen und ihre Einrichtungen in Caritas und Diakonie Arbeitgeber sind, muss die Grenze ihres Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts als Arbeitgeber deshalb von den Grundrechten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer her bestimmt werden und nicht umgekehrt.

Der Einsatz für gleiche Arbeitnehmerrechte kirchlicher Arbeitnehmer/innen, insbesondere für das Streikrecht, wird in Teilen der öffentlichen Debatte als Angriff auf das kirchliche Selbstordnungsund Selbstverwaltungsrecht gewertet. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di tritt für das Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und weltanschaulichen Vereinigungen aus Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 WRV ein. Gleiche Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte bei Kirchen sind vereinbar mit dem kirchlichen Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht.

Gleiche Arbeitnehmerrechte sind ein Gebot der Demokratie in der Arbeitswelt.

1 Examinierte Krankenpfleger/in mit dreijähriger Ausbildung sowie examinierte Altenpflegerin mit dreijähriger Ausbildung. Zur Methode des Tarifvergleichs und Angaben für weitere Berufsgruppen siehe Tarifvergleich im Anhang zu: Dr. Anna Stefaniak; Kirchliche Arbeitgeber – angekommen in der Normalität von Markt und Wettbewerb. Informationspapier erarbeitet im Auftrag von ver.di, September 2011.
2 Quelle: ver.di-Schätzung. Im Einzelnen: Diakonie nach Angaben des DW EKD: 270.000; nach ver.di Berechnungen 350.000 (78,8 %) von insgesamt 444.000 Beschäftigten. Bei der Caritas schätzen wir, dass dort ca. 30 % der Beschäftigten (Berufsgruppen außerhalb der Ärzte, Pflege, Sozial- u. Erziehungsdienste sowie und Beschäftigte im Norden und Osten) unterhalb von TVöD liegen. In der hier genannten Zahl von 530.000 nicht erfasst ist die Situation bei der verfassten Kirche. Unterhalb von TVöD arbeiten dort nach ver.di-Schätzung weitere rund 65.000 Arbeitnehmer/innen.

Solidaritätsdemonstration für Beschäftigte der CFM am 15.10.11

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Beschäftigten der CFM gehen jetzt in die 5. Streikwoche, die Beschäftigten von Alpenland sind sogar noch länger im Streik.

Beide Streiks haben das Ziel, endlich für die Beschäftigten verbesserte Arbeits- und Einkommensbedingungen zu erreichen. Bei Alpenland kam es zwar immer hin zu Verhandlungen, doch bisher ohne dem erhofften Ergebnis eines guten Tarifvertrages. Die Geschäftsführung der Charité Facility Management GmbH hingegen ist nicht im Ansatz bereit, einen für alle Beschäftigten geltenden Tarifvertrag, geschweige denn wirkliche Entgelterhöhungen für alle Beschäftigten mit uns zu vereinbaren. Das Verhalten der Geschäftsführung der Charité Facility Management GmbH ist gekenntzeichnet von Hausverboten gegen GewerkschafterInnen, Einschüchterungen und Drohungen, Auszahlung von Streikbrecherprämien.

Die KollegInnen brauchen Solidarität und Unterstützung.

Daher kommt zur

Solidaritätsdemonstration und –kundgebung

am 15.10.2011, um 10.30 Uhr, Alexanderplatz/ Weltzeituhr

* Zwischenkundgebung am Kulturkaufhaus Dussmann

* Abschlusskundgebung am Brandenburger Tor

und unterstützt vor Ort die Streikenden der Charité Facility Management GmbH und der Alpenland-Pflegeheime!

Auch über Redebeiträge freuen sich die Streikenden, aber die Hauptsache ist, ihr seid dabei!

Im Anhang ist dazu gehörige Flugblatt und Plakat beigefügt, mit der Bitte, diesen Soli-Aufruf weiter zu verbreiten.

Mit solidarischen Grüßen

Sylvi Krisch

NPD blockieren

06. August 2011  Allgemein, Antifa, Berlin, Gabi Lips, NPD, verdi, VVN

Heute Abend will die rechtsextreme NPD in Berlin mit einem Großaufgebot mobil machen. In der Nacht zum Sonntag wollen die Neonazis angeblich in wenigen Stunden 40 000 Wahlplakate in der ganzen Stadt aufhängen. Dem Vernehmen nach kommen zu diesem Zweck Rechtsextremisten aus dem gesamten Bundesgebiet und auch aus dem benachbarten Tschechien. Außerdem wollen die Nazis einen Aufmarsch mit Fackeln und Trommeln veranstalten und das Spektakel für Youtube filmen. Die stellvertretende Verdi-Bezirkschefin Gabi Lips sprach von einem Aufzug „in SA-Manier“. Es dürfe nicht zugelassen werden, dass Nazis Jagd auf Linke und Menschen mit Migrationshintergrund machen. Solche Befürchtungen haben ihren Grund: Das Gewaltpotenzial der angekündigten NPD-Aktionen wird als hoch eingeschätzt. Medienberichten zufolge habe die Berliner NPD bei den tschechischen Nazis ausdrücklich nach „kampferprobten Kameraden“ gefragt. Erst dieser Tage hatten zwei NPD-Kandidaten mit Pfefferspray drei Personen angegriffen, die zuvor ein NPD-Plakat abgerissen hatten.

Antifa-Gruppen haben angekündigt, die Naziaktionen zu behindern. Sie wollen die NPD-Plakatierung stoppen. Außerdem wollen sie mit einer Art Dauerkundgebung vor der NPD-Zentrale in Berlin-Köpenick den Bewegungsradius der Nazis einschränken, die sich für ihre Aktion die Altnazi-Parole „Kampf um Berlin“ ausgesucht haben. Auch die Linke, Verdi und VVN/BdA unterstützen den Protest. (vk)

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Bierbaums Beratung

Seit Wochen läuft der Tarifstreit zwischen Redakteuren und Zeitungsverlagen, die Unternehmen lehnen nicht nur die Forderung nach einem Gehaltsplus ab, sie wollen Verschlechterungen durchsetzen. In drei Bundesländern haben sich die gewerkschaftlich organisierten Print-Journalisten in Urabstimmungen für unbefristete Arbeitsniederlegungen ausgesprochen, Zeitungen erscheinen wegen laufender Warnstreiks immer wieder mit weniger Seiten – so zum Beispiel auch die Süddeutsche vom Freitag. Was man da auf der Seite 1 lesen kann, will allerdings nicht so recht zu den Solidaritätserklärungen der Linken mit den Redakteuren passen: Der Vizevorsitzende der Partei, Heinz Bierbaum, soll bei der Kündigung von bis zu 140 Druckern eine fragwürdige Rolle spielen. In Nürnberg erpresst eine der größten Druckereien Deutschland ihre Beschäftigten – die Kollegen, die in dem tarifvertragslosen Betrieb Mehrarbeit und Einschnitten beim Urlaubs- und Weihnachtsgeld nicht zustimmten, stehen nun auf der Abschussliste. Bierbaums Beratungsfirma Info-Institut, schreibt die Süddeutsche, „befasst sich im Auftrag des Prinovis-Betriebsrats nur mit der Frage, ob die Schritte der Firma ,wirtschaftlich plausibel‘ sind – womit sie aber den Kündigungen ihren Segen gäbe“. Der „Sonderkündigungsschutz“ für jene, die verzichtet haben, gilt arbeitsrechtlich als höchst fragwürdig, normalerweise ist bei Kündigungen eine Sozialauswahl zwingend vorgesehen. Ein Verdi-Sprecher kommentierte die Arbeit von Bierbaums Firma mit den Worten: „Hier werden sozialpolitische Überzeugungen hintangestellt, es geht offenbar nur um einen fetten Auftrag.“ Das Signal ist beim Linkenvize angekommen, der Süddeutschen sagte Bierbaum: “Wenn es zu keiner richtigen Sozialauswahl kommt, steigen wir sofort aus.“

Unterdessen kämpft die Belegschaft von Prinovis weiter. Am Mittwoch und Donnerstag legten rund 100 Beschäftigte des Gemeinschaftsunternehmens von Bertelsmann, Gruner + Jahr und Axel Springer die Arbeit nieder. „Es ist nicht hinnehmbar, dass mit einem solchen Schritt die gesetzlich vorgeschriebene Sozialauswahl in der Gesamtbelegschaft ausgehebelt werden soll“, betonte Verdi-Vize Frank Werneke. „Wir wehren uns auch dagegen, dass mit dem System ‚Geld oder Arbeitsplatz‘ der ständigen Erpressung jedes einzelnen Beschäftigten Tür und Tor geöffnet wird.“ (vk, Foto: Sebastian Drost, Verdi)

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