Bürgerbeteiligung

Eröffnungsrede beim Hearing „Schuldenbremse – eine Zukunft ohne Schulden?“ mit Prof. Heiner Flassbeck

Dienstag, 9.10.2012, Sächsischer Landtag

Liebe Genossinnen und Genossen,
meine Damen und Herren,

seit acht Monaten reden die fünf demokratischen Fraktionen des Sächsischen Landtages – also alle außer NPD – über eine Weiterentwicklung der sächsischen Landesverfassung. Ausgangspunkt war zwar der Wunsch der schwarz-gelben Koalition, mit der rot-rot-grünen Opposition über die Aufnahme eines Schuldenverbots in die Verfassung des Freistaates ins Gespräch zu kommen. Tatsächlich aber haben wir schon seit über zehn Jahren in einem ganz anderen Punkt eine Verfassungsreformdebatte in Sachsen: beim Thema Senkung des Quorums für einen Volksentscheid. Hier hat unsere Fraktion gewissermaßen seit Beginn des neuen Jahrtausends das Jahrhundert-Thema „Mehr Bürgerbeteiligung!” immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Also schon zu einem Zeitpunkt, als wir mit CDU und SPD allein im Landtag waren.

Ich will Sie jetzt nicht mit einem historischen Abriss aller Zwischenstationen dieses Ringens um mehr direkte Demokratie in Sachsen langweilen. Mir geht es nur darum, auch angesichts dessen, dass wir heute einen Gast vom internationalen Politik-Parkett begrüßen dürfen, der Welt nochmal zu erklären, wie es zu dieser ungewöhnlichen Konstellation gekommen ist: CDU und LINKE verhandeln über ein Schuldenverbot und über mehr Demokratie.
Das hat für alle Beteiligten Folgen: Es ist ja nicht nur so, dass ich gelegentlich Fragen aus dem Rest der Republik beantworten muss, wie wir dazu kommen, mit der CDU über ein Schuldenverbot zu reden. Ähnlichen Fragen muss sich vermutlich der Kollege Flath von der CDU auch stellen, weil es ja in Deutschland nicht zum christdemokratischen Standard gehört, ein Dreivierteljahr lang auch mit den LINKEN Verhandlungen über eine Verfassungsreform zu führen.

Ich sehe das Ganze unaufgeregt pragmatisch so: CDU und FDP haben keine Zwei-Drittel-Mehrheit für ein Neuverschuldungsverbot, weil es auch bei SPD und GRÜNEN erhebliche Bedenken dagegen gibt. Und wir haben keine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Erleichterung der Bürger-Mitbestimmung, weil wir zwar viel Zustimmung bei SPD und GRÜNEN gefunden haben, aber bisher die CDU eine Total-Blockade praktiziert und die FDP darüber am liebsten nicht reden will, obwohl sie im Wahlprogramm etwas anderes erzählt hat.

Deshalb haben wir gesagt – ungeachtet einer Reihe von weiteren Änderungswünschen in der Verfassungsdebatte: Wir nehmen das Angebot zu Verhandlungen an. Es gehört zur parlamentarischen Kultur, miteinander zu reden. Und wir können uns ja nicht einerseits beklagen, dass die CDU bisher alle unsere Anträge aus Prinzip abgelehnt hat, und andererseits das Gespräch verweigern, nur weil uns das Thema nicht passt.

Hinzu kommt eine sächsische Besonderheit. Sachsen verfügte 1990 über die mit Abstand besten Startbedingungen aller neuen Bundesländer. Das hängt mit der Geschichte dieses Landes zusammen, das nicht nur eine überdurchschnittliche Bevölkerungsdichte hat, sondern traditionell durch eine Wirtschafts- und Wissenschafts-Infrastruktur geprägt ist, die natürlich einen Wettbewerbsvorteil des Standorts Sachsen bedeutet. Und auch ein Georg Milbradt war wohl nicht der schlechteste Finanzminister, auch wenn er seinen Ruf durch den spekulationsbedingten Crash der sächsischen Landesbank nachhaltig ruiniert hat.

Jedenfalls haben wir in Sachsen kein Schuldenproblem, sondern ein Defizit an Investitionen in Bildung statt in Beton. Die Streitfrage ist daher nicht: Schulden machen – ja oder nein? Sondern: Wofür soll das Geld ausgegeben werden? Sachsen macht seit 2006 keine neuen Schulden, mit der sächsischen Haushaltsordnung ist de facto eine Schuldenbremse bereits eingeführt. Unsere Fraktion hat schon seit dem Jahr 2000 ihre alternativen haushaltspolitischen Konzepte ohne Ruf nach zusätzlicher Neuverschuldung vorgelegt.

Deshalb haben wir in Sachsen objektiv eine andere Ausgangslage als in allen anderen Bundesländern, wo LINKE in Landtagen bzw. Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft ihre Politik machen. Und deshalb war auch unsere erste Reaktion auf den Ruf von Schwarz-Gelb nach einem Schuldenverbot in der Landesverfassung nicht, dies als konservatives Teufelszeug zu brandmarken, sondern schlicht festzustellen: Ein solches Schuldenverbot braucht in Sachsen niemand, es ist überflüssig. Ganz davon abgesehen, dass durch Entscheidungen der Bundespolitik die Schuldenbremse für Bund und Länder in absehbarer Zeit sowieso kommt – die allerdings in dieser Form von der LINKEN zu Recht abgelehnt wird.

Gerade weil das Schuldenverbot für Sachsen am Status quo hierzulande gar nichts ändern würde, stellt sich natürlich für realpolitisch agierende LINKE die Frage: Wollen wir CDU und FDP mit einem „Nein“ den Popanz eines Streits um vermeintlich seriöse oder unseriöse Finanzpolitik gönnen? Haben wir nicht vielmehr gemeinsam mit SPD und GRÜNEN die Chance, Konditionen eines Schuldenverbots zu verhandeln, die für das Land mehr Handlungsspielraum bieten als die auf uns zukommende Schuldenbremse?

Mit diesen Fragen sind unsere verfassungsrechtlichen bzw. finanzpolitischen Experten in der Verhandlungskommission, Klaus Bartl, und Sebastian Scheel, seit Längerem intensiv befasst. Gemeinsam haben wir uns entschlossen, der Fraktion dieses heutige Hearing mit einem international anerkannten Fachmann vorzuschlagen.

Prof. Dr. Heiner Flassbeck ist eine streitbare Persönlichkeit. Und ich bekenne gleich mal, dass ich seine Position zur Notwendigkeit der Auflösung der gemeinsamen Euro-Zone in Europa nicht teile. Aber Prof. Flassbeck gehört zweifellos zu den am meisten anregenden ökonomischen Denkern der Gegenwart. Er ist Chefökonom der Unctad, der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung, und er war u. a. Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, als der Finanzminister Oskar Lafontaine hieß. Schwerpunkt der Aufgaben des Staatssekretärs: Internationale Finanz- und Währungsfragen und Europapolitik.

Würde ich hier alle wichtigen beruflichen Stationen von Prof. Flassbeck aufzählen, kämen wir nicht mehr zu seinem Referat und der Diskussion darüber. Deshalb will ich es jetzt dabei bewenden lassen und mich beim Referenten dafür bedanken, dass er es trotz seines dicht gedrängten Terminkalenders ermöglicht hat, heute bei uns in Dresden zu sein.

Wir haben auch die Mitglieder der anderen Fraktionen in der gemeinsamen Verhandlungskommission eingeladen. Die Herren Michel und Schiemann haben auf unsere Einladung geantwortet und sich aufgrund anderer Verpflichtungen entschuldigt. Ich gehe davon aus, dass sie etwas verpassen werden. Aber ich sehe Besuch aus der CDU-Fraktion, Sie werden die Herren sicher informieren.

Wir diskutieren nun seit acht Monaten über die Frage des Schuldenverbots. Wenn die Mütter und Väter der sächsischen Landesverfassung Anfang der 90-er Jahre ebenso langsam gearbeitet hätten, hätte der Freistaat Sachsen heute noch keine Verfassung. Ich wünsche mir daher eine behutsame Beschleunigung des Verfahrens, vor allem aber, dass wir so schnell wie möglich auch über die vielen anderen Themen sprechen, die nicht nur uns als LINKEN wichtig sind.

Erfreulicherweise diskutiert man ja nun sogar in der CDU im Vorfeld ihres Landesparteitages über eine Erleichterung von Volksentscheiden – offenbar kommt Bewegung in die sächsische Verfassungsdebatte. Wir sind uns selbstverständlich bewusst, dass wir hier in Sachsen nicht unabhängig vom Rest der Welt diskutieren können, und deshalb wollen wir nun einen Ökonomen von Welt hören, der zum Thema spricht „Schuldenbremse – eine Zukunft ohne Schulden?“

Ich bin gespannt auf das, was wir jetzt zu hören bekommen, Prof. Flassbeck.

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Verfassungsänderung in Sachsen: LINKE fordert Privatisierungsbremse und mehr Bürgerbeteiligung

Seit Wochen geistert es durch die Medien: Die sächsische CDU-FDP-Koalition plant, noch im Jahr 2012, eine sog. Schuldenbremse in die sächsische Verfassung aufzunehmen, mit der der Haushaltsausgleich durch Kreditaufnahmen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen ermöglicht werden soll. Dieses Kreditverbot im Verfassungsrang hat allerdings momentan keinerlei praktische Bedeutung, da Sachsen seinen Staatshaushalt schon seit 2006 nicht durch Kreditaufnahmen ausgleicht. Außerdem verbietet die 2009 durch die Bundesregierung eingeführte Schuldenbremse im Grundgesetz den Ländern ab 2020 ohnehin einen kredit-finanzierten Haushaltausgleich.
Die sog. Schuldenbremse hat deshalb in Sachsen vor allem ideologische Bedeutung. Sie repräsentiert das neoliberale Dogma der schwarz-gelben Landesregierung.Da die sächsische CDU-FDP-Koalition nicht über die verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag verfügt, benötigt sie mindestens die Zustimmung entweder der LINKEN oder von SPD und  Grünen. Deshalb hat die Koalition die anderen demokratischen Fraktionen des Landtags zum Gespräch über die Verfassung eingeladen.

Verteidigerin des öffentlichen Eigentums
Während SPD und Grüne laut Medienberichten ihre Zustimmung zur Schuldenbremse davon abhängig machen, dass auch andere Teile der sächsischen Verfassung in ihrem Sinne „reformiert“ werden, will DIE LINKE eine öffentliche Grundsatzdebatte zur Sache an sich führen.
Statt nämlich in der Diskussion künstlich und öffentlich kaum nachvollziehbar auf andere Felder der Verfassung auszuweichen, fordern wir eine „Privatisierungsbremse“. Wir schlagen konkret vor, in der Verfassung des Freistaats Sachsen festzuschreiben, dass über die Veräußerung von wesentlichen Einrichtungen und Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge in jedem Einzelfall auf der Ebene des Landes ein Volksentscheid und auf der Ebene der Kommunen ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss, in dem die Bürgerinnen und Bürger als die unmittelbar Betroffen selbst darüber entscheiden können. Das heißt zwar auch, die „Privatisierungsbremse“ macht Privatisierungen nicht gänzlich unmöglich (wie ja auch die „Schuldenbremse“ Kreditaufnahmen nicht vollständig ausschließt), aber sie setzt davor eine sehr hohe direktdemokratische Hürde.
Denn wenn Land und Kommunen die Kreditaufnahme zum Haushaltsausgleich verwehrt wird, steigt objektiv deren Privatisierungsdruck, um (Sofort-)Einnahmen zu erzielen und (langfristige) Ausgaben zu vermeiden. Eine Privatisierungsbremse kann deshalb eine langfristige Wirkung der Schuldenbremse zu Lasten des öffentlichen Eigentums vermeiden. Und darum geht es uns LINKEN: Um die Verteidigung des öffentlichen Eigentums.

Unmittelbare Bürgerbeteiligung
Diese Privatisierungsbremse berührt außerdem ein weiteres wichtiges Kernthema der LINKEN, nämlich unsere Forderung nach mehr unmittelbarer Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie. Der Landesvorstand und die Stadt- und Kreisvorsitzenden der LINKEN waren sich in ihrer Sitzung am 10. März darin einig, dass eine Veränderung der Verfassung eine Aufgabe ist, die Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte sein muss. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, wenn sich lediglich die Fraktionsvorsitzenden von CDU, FDP, LINKE, SPD und Grünen für einen Deal in parlamentarischen Hinterzimmern treffen.
Vielmehr halten wir es für notwendig, die vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung ergebnisoffen zu diskutieren. Deswegen schlägt DIE LINKE vor, einen Verfassungskonvent einzusetzen, in dem die VertreterInnen der demokratischen Parteien mit sachverständigen Bürgerinnen und Bürgern Sachsens über die Änderung der Sächsischen Verfassung beraten. Dass die Ergebnisse eines solchen Verfassungskonvents durch einen Volksentscheid bestätigt werden müssten, versteht sich von selbst.

Unsere Überlegungen und Forderungen über eine sächsische Verfassungsänderung en detail zum download unter www.dielinke-sachsen.de

Zu Berichten über mögliches atomares Endlager in Sachsen

Zu Berichten, wonach ein Endlager für radioaktive Abfälle möglicherweise
auch in Sachsen entstehen könnte:

Natürlich muss nach dem Atomausstieg ein Endlager gefunden werden.
Allerdings erwarte ich, dass schon bei der Suche mit größtmöglichster
Transparenz und unter Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger gearbeitet
wird. Die Staatsregierung und die Bundesregierung dürfen sich nicht hinter
einem Kommunikationsverbot verstecken, sondern müssen frühzeitig in Dialog
treten. Gerade bei diesem sensiblen Thema ist Bürgerbeteiligung das
Wichtigste.


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