Das Karlsruher Urteil zur Sperrklausel bei Europawahlen hat bei Linken, Grünen und Piraten für Beifall gesorgt – und die Forderung nach einem Ende der Fünfprozent-Hürde auch bei den Bundestagswahlen bestärkt. Die (eher knappe) Entscheidung sei „ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagte der Bundesgeschäftsführer der Linken, Werner Dreibus. Die Klausel wäre „ein undemokratisches Relikt, das nicht in die Zeit passt“, Wahlergebnisse verzerrt und Politikverdrossenheit stärkt. „Wer ja zur Demokratie sagt, muss auch Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger haben.“ Parlamentsgeschäftsführerin Dagmar Enkelmann meinte mit Blick auf die Klausel bei Bundestagswahlen: „Ich bin dafür, sie zu kippen.“ Ausformuliert ist die Forderung bereits in einem Antrag der Linken zur Änderung des Wahlrechts vom Mai dieses Jahres – nicht zuletzt entspricht sie den Zielen von Organisationen wie Mehr Demokratie. „Wenn die Bürgerinnen und Bürger immer unterschiedlichere Ansichten und Lebensstile haben, muss sich das auch bei den Volksvertretern widerspiegeln”, erklärte Vorstandssprecher Michael Efler. Die Grünen legten einen etwas anderen Schwerpunkt und meinen, da das Urteil auf den Grundsatz der Wahlrechtsgerechtigkeit abhebe, dass es auch ein Signal für den bevorstehenden Verfassungsstreit um Überhangmandate sei. So sieht das auch der Politikwissenschaftler Joachim Behnke: „Die Chancen, dass das neue Wahlgesetz sofort wieder vom Verfassungsgericht kassiert werden könnte, scheinen mit dem vorliegenden Urteil also noch einmal gestiegen.“
Bei den Europawahlen 2009 waren wegen der Sperrklausel nur sechs Parteien berücksichtigt worden – nämlich die so genannten Etablierten: CDU, SPD, Grüne, FDP, Die Linke, CSU. Nicht in die Verteilung der Sitze einbezogen wurden die Sonstigen, die zusammen auf 10,8 Prozent gekommen waren. „Hiervon hätten ohne die Sperrklausel sieben weitere Parteien und politische Vereinigungen einen Sitz oder zwei Sitze im Europäischen Parlament errungen“, urteilt das Bundesverfassungsgericht. Zum Beispiel die Freien Wähler, die Renter und die Familienpartei. Sie und andere hätten, ohne Hürde, den bunten Reigen der über 160 nationalen Parteien im Europaparlament vergrößert. Das Tohuwabohu ist freilich gar nicht so groß – die Vielfalt ordnet sich in sieben Fraktionen.
Die Befürworter der Klausel haben stets das Argument der Funktionsfähigkeit des Parlaments, sozusagen der Stabilität der Demokratie ins Feld geführt. Christian Rath hat in der Tageszeitung auf etwas hingewiesen, dass im Lichte der Umfragen ein ebenso nahe liegender Gedanke ist: Eine Absenkung der Sperrklausel könnte derzeit „etablierten Parteien wie der FDP und bald vielleicht auch der Linken nützen. Das sind politische Kräfte, die in den nächsten Jahrzehnten vermutlich nicht von der politischen Bildfläche verschwinden, zurzeit aber eine Durststrecke überwinden müssen“. Fällt die Fünfprozent-Hürde oder wird sie gesenkt, wäre das ein Beitrag „also nicht nur für mehr Offenheit und Differenzierung, sondern auch für Kontinuität“. Ines Wallrodt meint im Neuen Deutschland hingegen: „Die Etablierten sollten ihre Unattraktivität nicht dadurch kompensieren dürfen, dass sie einfach die Konkurrenz aussperren.“
Ein Blick auf die Ergebnisse der Bundestagswahl vom September 2009 legt nahe, dass hinter den sechs im Bundestag vertretenen Parteien lange Zeit erst einmal nichts kommt und dann die Piraten mit 2 Prozent und die NPD mit 1,8 Prozent. Mag sein, dass es noch andere durch die Sperrklausel am Einzug ins Parlament gehinderte Kräfte gibt. Aber diese sind es tatsächlich: Splitter. Wäre ihr Ergebnis anders ausgefallen, wenn das taktische Element, das durch die Sperrklausel gestärkt wird, fehlte? Würde für Tierschutz und Bibeltreue jemand im Bundestag sitzen? Hätten die Piraten mehr erhalten? Würde so die „Politikverdrossenheit“ tatsächlich eingedämmt?
Es taucht in der Diskussion über das Karlsruher Urteil vom Mittwoch aber noch eine andere Frage auf: Welche europapolitische Botschaft steckt darin? Heribert Prantl ist in der Süddeutschen regelrecht empört: Die Entscheidung sei „ärgerlich, mehr noch – sie ist hanebüchen“, weil sie das Europaparlament „missachtet“. Dabei geht es unter anderem um folgende Passage aus der Begründung: „Die Fünf-Prozent-Sperrklausel findet bei der Wahl zum Deutschen Bundestag ihre Rechtfertigung im Wesentlichen darin, dass die Bildung einer stabilen Mehrheit für die Wahl einer handlungsfähigen Regierung und deren fortlaufende Unterstützung nötig ist (…). Eine vergleichbare Interessenlage besteht auf europäischer Ebene nach den europäischen Verträgen nicht. Das Europäische Parlament wählt keine Unionsregierung, die auf seine fortlaufende Unterstützung angewiesen wäre. Ebenso wenig ist die Gesetzgebung der Union von einer gleichbleibenden Mehrheit im Europäischen Parlament abhängig, die von einer stabilen Koalition bestimmter Fraktionen gebildet würde und der eine Opposition gegenüberstünde.“
Den Tenor fasst Prantl so zusammen: „Wenn es ums Europaparlament geht, ist eh schon alles Wurst, ist eh schon alles egal; es kommt dort, in diesem angeblichen europäischen Durcheinander, auf noch ein paar Kleinst- und Splitterparteien mehr auch nicht mehr an … Bei so einer Begründung kann man nur sagen: Danke, liebes Verfassungsgericht, für eine solche Stärkung der europäischen Demokratie!“ Und in der Berliner Zeitung sieht es Christian Bommarius genauso: „Man kann dem europäischen Parlament natürlich auch anders bescheinigen, dass es kein echtes Parlament, kein Kontrolleur der Exekutive ist, aber so geht es natürlich auch.“
Im allgemeinen Echo auf die Karlsruher Entscheidung ein wenig unter geht übrigens der zweite Teil des Urteils, der sich dem System der starren Listen bei der Europawahl widmet. Die Beschwerde läuft daraus hinaus, dass starre Listen in die Grundsätze der unmittelbaren und freien Wahl der Abgeordneten durch den Wähler eingreifen. „Würden die Parteien die Abgeordneten erst nach der Wahl benennen, wäre die Beeinträchtigung der Freiheit und Unmittelbarkeit offensichtlich. Es könne aber keinen Unterschied machen, ob die Bestimmung der einzelnen Abgeordneten durch die Parteien vor oder nach der Wahl erfolge. In beiden Fällen habe der Wähler keine Möglichkeit, sich für einzelne Abgeordnete zu entscheiden, und müsse die Vorgaben der Parteien durch die von ihnen durchgeführte Reihung akzeptieren“, fassen die Karlsruher Richter das Problem zusammen. Es sei „wahrscheinlich, dass bei der Wahl mit freien Listen sich das Kontingent der deutschen Abgeordneten anders zusammengesetzt hätte“.
Starre Listen sind nach dem Urteil zwar weiter zulässig, kritisiert Andreas Popp, der Spitzenkandidat der Piratenpartei bei der Europawahl war. „Das heißt aber keineswegs, dass sie gut sind.“ Er sprach sich für ein Wahlrecht aus, „das den Wählern mehr Einfluss auf die Zusammensetzung der Parlamente gewährt. Die Wähler müssen entscheiden können, wer sie politisch vertritt, nicht die Parteigremien.“ (tos)
