Initiative Faites votre jeu! (Frankfurt a.M.)
Bei der friedlichen Demonstration in Gedenken an den 7. Todestag des in Polizeigewahrsam in Dessau verbrannten Afrikaners Oury Jalloh kam es am Samstag den 07.01.2012 zu heftigen Gewaltausbrüchen von PolizeibeamtInnen. Zahlreiche DemonstrantInnen wurden durch Schläge und den Einsatz von Pfefferspray verletzt. Die führenden Aktivisten der Oury-Jalloh-Kampagne Komi Edzro, Mbolo Yufanyi und Mouctar Bah gerieten besonders ins Visier der Beamten. Mouctar Bah, Initiator der „Initiative in Gedenken an Oury Jalloh“, wurde mehrmals von der Polizei in Gesicht und auf den Kopf geschlagen bis er schließlich bewusstlos ins Krankenhaus eingeliefert werden musste, wo er stationär behandelt wurde.
Die Polizei begründete die gewalttätigen Eingriffe damit, dass die Verwendung des Begriffs „Oury Jalloh, das war Mord“ einen Straftatbestand darstelle. Bereits im Vorfeld der Demonstration hatten Beamte Herrn Bah als Anmelder der Demonstration aufgesucht und ihm gedroht, dass er für jegliche Verwendung des Wortes Mord im Zusammenhang mit dem Fall Oury Jalloh zur Verantwortung gezogen werde. Diese Vorgehensweise der Polizei entbehrt jeglicher juristischen Grundlage. Wie die Mitteldeutsche Zeitung (MDZ) schreibt, hatte bereits im Jahr 2006 das Magdeburger Oberverwaltungsgericht mit Verweis auf die im Grundgesetz verankerte Meinungsfreiheit entschieden, dass dieser Satz keine Beleidigung, Verleumdung oder ähnliches darstelle (MDZ, 09.01.2012). Auf die Aufforderung der vor Ort anwesenden Präsidentin der Internationalen Liga für Menschenrechte, Prof. Dr. Fanny-Michaela Reisin, konnte keiner der anwesenden PolizistInnen einen gerichtlichen Beschluss in der Sache vorlegen.
Hinzu kommt, dass schon in der Vergangenheit gerade das sehr bedenkliche Verhalten der Dessauer Polizei und des Staatsschutzes in Sachsen-Anhalt rechte Gewalttaten deckte und damit förderte. Schon vor dem Fall Oury Jalloh war das Dessauer Polizeirevier polizeiintern in Kritik geraten, weil es vor allem Schwarze Menschen schikanierte. Um einen Imageschaden zu vermeiden, wurde das Revier angewiesen, „das polizeiliche Vorgehen gegen MigrantInnen auf ein Notwendiges“ zu beschränken. Ermittlungen gegen Beamte folgten nicht. Auch die so genannte „Staatsschutzaffäre“ in Sachsen-Anhalt im Jahr 2007 lässt an einem ernsthaften Aufklärungsinteresse rechter Gewalttaten zweifeln. Damals hatte Dessaus Polizeivizepräsident Hans-Christoph Glombitza in einer Besprechung drei Staatsschützern mitgeteilt, dass sie ja „nicht alles sehen“ müssten. Die durch ihre Ermittlungserfolge im neonazistischen Milieu bekannt gewordenen rechten Umtriebe in Dessau würden das Sicherheitsbedürfnis der Menschen empfindlich stören und auch kein gutes Licht auf das Land Sachsen-Anhalt werfen.
In diesem Sinne: Brecht das Schweigen! (Slogan der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh e.V.)






