AWO

Umfairteilen in München: Das “Wiesnherzerl”

Bundesweiter Aktionstag „Umfairteilen-Reichtum besteuern“
Bündnis München sozial ruft mit Wiesn-Herz zu Protest auf
Forderung nach Vermögenssteuer und Finanztransaktionssteuer

München, 21. September 2012.
Das Bündnis München sozial ruft für Samstag, 29. September, 11:30 Uhr am Münchner Stachus zu einem großen bundesweiten Aktionstag „Umfairteilen“ auf. Dem Bündnis gehören derzeit über 60 Organisationen an: Caritas, AWO, Ver.di, Arbeiter-Samariter-Bund, Bayerisches Rotes Kreuz, Sozialverband VdK, Mieterverein München und viele mehr. Unterstützt wird das Bündnis jetzt auch von der Münchner SPD, sowie von Attac, Occupy, DGB-Jugend, den Münchner Grünen und den Münchner Linken.

„Wir hoffen, dass sich viele Münchnerinnen und Münchner trotz der Wiesn daran beteiligen und ihren Protest zum Ausdruck bringen, dass die Schere zwischen reich und arm immer weiter auseinander klafft“, erklärt Norbert J. Huber, Bündnissprecher und Geschäftsführer der Caritas-Zentren München Stadt/Land. Der vierte Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung zeige ebenfalls deutlich, dass die privaten Vermögen immer größer, die Staatskasse dagegen immer leerer werde. „Daher fordern wir die Einführung einer Vermögenssteuer und einer Finanztransaktionssteuer, um die notwendigen öffentlichen und sozialen Ausgaben gerecht finanzieren zu können“.

Die Vorsitzende des Sozialverbands VdK, Ulrike Mascher sieht „den Sozialstaat in Gefahr“. „Aktuell verfügt die untere Einkommenshälfte der Bevölkerung über rund ein Prozent des Wohlstands in Deutschland, wogegen die reichsten zehn Prozent der Haushalte mehr als die Hälfte des Vermögens besitzen“, so Mascher. Die faire Besteuerung von Reichtum sei keine soziale Träumerei, sondern notwendig und möglich. Besondere Sorge bereite ihr die steigende Altersarmut und die ungeklärte Finanzierung einer menschenwürdigen Pflege.

„Wir fordern eine gerechte Verteilung von Kosten auf dem Wohnungsmarkt“, sagt Beatrix Zurek, Stadträtin und Vorsitzende des Münchner Mietervereins. Vermietern müsse die Möglichkeit genommen werden, die Mieter an den Kosten einer Modernisierung in Form von Mieterhöhungen zu beteiligen. Zudem müssten bei Neuvermietungen Grenzen eingehalten werden. „Den Forderungen von München sozial nach einer europaweiten einmaligen Vermögensabgabe sowie einer Spekulationssteuer schließen wir uns bedingungslos an und plädieren für einen konsequenten Kampf gegen Steuerflucht und Steueroasen“, so Almut Hielscher von Attac München. (mmr)

Ansprechpartner: Norbert J. Huber, Bündnissprecher München sozial und Geschäftsführer Caritas-Zentren München Stadt/Land, Tel. 089/ 55 169-740

Mehr Informationen: www.muenchen-sozial.de, www.umfairteilen.de

Bündnis Umfairteilen: Zivilgesellschaft fordert stärkere Besteuerung von Reichtum und ruft zu bundesweitem Aktionstag am 29. September auf

Pressemitteilung

03.08.12
Eine stärkere Besteuerung großer Vermögen zur Finanzierung des Sozialstaats und notwendiger Reformen fordert das Bündnis „Umfairteilen – Reichtum besteuern!“, das heute von Attac, ver.di und dem Paritätischen Wohlfahrtsverband in Berlin vorgestellt wurde. Erstmalig manifestiert sich damit eine breite gesellschaftliche Bewegung für eine Politik der sozial gerechten Umverteilung in Deutschland. Das Bündnis, dem sich neben Attac, Gewerkschaften und Sozialverbänden auch Migrantenverbände, Jugend- und Studierendenorganisationen, die Initiative Vermögender für eine Vermögensabgabe sowie weitere zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen angeschlossen haben, warnt vor Kahlschlagkürzungen zu Lasten des Gemeinwesens und ruft zu einem bundesweiten Aktionstag am 29. September 2012 auf.

„In ganz Europa erleben wir derzeit eine brutale Kürzungspolitik, die zu gravierenden sozialen Verwerfungen führt und den gesellschaftlichen Frieden ernsthaft gefährdet. Wir werden uns nicht aus der Krise heraus sparen können. Wir brauchen endlich eine ehrliche Debatte über die Kosten der Krise und eines funktionierenden Sozialstaats auf der einen Seite und die ungleiche Verteilung von Reichtum auf der anderen Seite“, fordert Bündnisinitiatorin Jutta Sundermann von Attac Deutschland. Der öffentlichen Armut in Deutschland stehe ein Privatvermögen von über acht Billionen Euro gegenüber. Allein die privaten Vermögen des reichsten Prozents der Bundesbürger seien höher als alle Schulden von Bund, Ländern und Kommunen zusammen. Die positive Resonanz der ganz unterschiedlichen Partner, die in dem Bündnis erstmals zusammen agieren, belege, dass die Mehrheit der Bevölkerung nicht
länger bereit sei, die wachsende Ungleichheit in der Gesellschaft zu akzeptieren.

Konkret fordert das Bündnis eine dauerhafte Vermögenssteuer sowie eine einmalige Vermögensabgabe. Darüber hinaus sei u.a. die stärkere Besteuerung hoher Einkommen, großer Erbschaften, finanzstarker Unternehmen und von Kapitalerträgen erforderlich. „Solange Deutschland ein Steuerparadies für Vermögende, Erben und Spekulanten darstellt, sind der Sozialstaat und seine Handlungsfähigkeit in den Bereichen Bildung, Umwelt, und Gesundheit bedroht. Um eine sozial gerechte Haushaltskonsolidierung und dringend notwendige öffentliche Investitionen zu gewährleisten, muss steuerpolitisch die Einnahmenseite gestärkt werden. Die Zeit ist reif für Umverteilung“, so Frank Bsirske, Vorsitzender der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di.

Das Bündnis appelliert an die Bevölkerung, sich mit zu engagieren und ruft zur Teilnahme am bundesweiten Aktionstag im September und darüber hinaus auf. „Wir müssen uns von der Illusion verabschieden, der Sozialstaat sei ohne Kostensteigerungen zu haben. Wenn wir auch in Zukunft eine würdige Pflege im Alter, Bildungschancen für jedes Kind und eine Arbeitsmarktpolitik haben wollen, die keinen zurücklässt, müssen wir von einem Investitionsbedarf von über 20 Milliarden Euro ausgehen“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. „Die Reserven sind erschöpft. Ohne spürbare Umverteilung und eine neue Solidarität zwischen Reich und Arm wird es diesen Sozialstaat künftig so nicht mehr geben“, warnt Schneider.

Interessierte Einzelpersonen und Organisationen können sich auf der Homepage des Bündnisses als Unterstützer/innen registrieren lassen. Am 29. September 2012 findet ein bundesweiter Aktionstag als Auftakt der gemeinsamen Bündnisaktivitäten statt. Eine Vielzahl von weiteren Aktionen ist für das Jahr 2013 geplant.

Details unter: www.umfairteilen.de
Berlin, 3. August 2012
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636-305, E-Mail: pr@paritaet.org

Gemeinsame Stellungnahme gegen die Inhaftierung von Asylsuchenden auf dem neuen Großflughafen BER Willy Brandt und gegen die Durchführung von Asyl-Schnellverfahren

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Gemeinsame_Stellungnahme_Asyl_BBI.pdf

Die UnterzeicherInnen lehnen aus menschenrechtlichen und humanitären Gründen Asylschnellverfahren (Flughafenverfahren) sowie die Inhaftierung von schutzsuchenden Flüchtlingen zur Durchführung des Asylverfahrens ab. Sie fordern die Länder Brandenburg und Berlin sowie die Bundesregierung auf, auf die geplante Errichtung und Inbetriebnahme einer sog. „Gewahrsamseinrichtung“ zur Durchführung von Asyl-Schnellverfahren auf dem Gelände des Flughafens BER Willy Brandt zu verzichten und stattdessen Asylsuchenden ein reguläres Asylverfahren in Freiheit zu ermöglichen. Sie fordern die Bundesregierung auf, an allen deutschen Flughäfen auf die Inhaftierung Schutzsuchender und das Asyl-Schnellverfahren zu verzichten und das sogenannte Flughafenverfahren (§ 18a AsylVfG) abzuschaffen.


Begründung:

Auf dem Gelände des neuen Großflughafens in Berlin Schönefeld soll eine „Gewahrsamseinrichtung“ gebaut werden, um einreisende Asylsuchende inhaftieren und nach einem dort stattfindenden Asyl-Schnellverfahren möglichst rasch außer Landes schaffen zu können.

Im Rahmen der Grundgesetzänderung 1993, in deren Folge kein Flüchtling mehr, der regulär auf dem Landweg einreist, das Asylrecht erhalten kann, wurde als weiteres Instrument der Flüchtlingsabwehr eine Spezialregelung für die Einreise auf dem Luftweg entwickelt – das sog. Flughafenverfahren. Asylsuchende, einschließlich Kinder und minderjährige AsylbewerberInnen, können für die Dauer des Asylschnellverfahrens inhaftiert werden. Voraussetzung ist, dass auf dem Flughafengelände eine geeignete „Unterkunft“ existiert.

Im Zuge des Flughafenausbaus wird nun auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld eine Hafteinrichtung gebaut. Betreiber wird die zentrale Ausländerbehörde Brandenburg. Die „soziale“ Betreuung wird nach Auskunft der Landesregierung die private Wachschutzfirma B.O.S.S. übernehmen.

Innerhalb von zwei Tagen nach Stellung des Asylantrags ergeht eine Entscheidung, ob der Asylantrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt oder die Einreise erlaubt wird. Im Falle einer Ablehnung als „offensichtlich unbegründet“ bleibt den AsylbewerberInnen nur drei Tage Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben sowie einen Eilrechtsschutzantrag einzureichen. Wird der Eilantrag gegen die Einreiseverweigerung binnen zweier Wochen abgewiesen, verbleiben sie in der Flughafenhaftanstalt, bis die Abschiebung möglich wird.

Der Zeitdruck macht es den gerade geflüchteten und teils schwer traumatisierten Menschen unmöglich, zur Ruhe zu kommen und ihre Asylgründe substantiiert vortragen zu können. Teilweise sind sie durch die Umstände der Flucht verhandlungsunfähig. Auch der erschwerte Zugang zu RechtsanwältInnen verhindert, dass sich die Asylsuchenden ausreichend auf ihre Anhörung vorbereiten können und schmälert ihre Aussicht erheblich, als Flüchtling in Deutschland anerkannt zu werden.

Die Eile des Verfahrens führt immer wieder zu eklatanten Fehlentscheidungen. So wurden die Asylanträge zweier Deserteure aus Eritrea im Flughafenverfahren als offensichtlich unbegründet abgelehnt. Sie wurden unmittelbar nach ihrer Abschiebung in einem Geheimgefängnis in Eritrea inhaftiert. Erst nach der Abschiebung prüfte das Verwaltungsgericht den Fall mit der nötigen Gründlichkeit und gewährte Asyl.(1)

Darüber hinaus lässt die kurze Frist zur Einreichung eines Eilantrags ein sachgemäßes Beschreiten des Rechtswegs nicht zu. Es ist schlicht unmöglich, die geforderten schriftlichen Begründungen rechtzeitig beizubringen. Da die Ablehnung von Eilrechtsanträgen durch das Gericht bereits ohne schriftliche Begründung rechtskräftig wird, können die Betroffenen abgeschoben werden, bevor sie die Möglichkeit erhalten, weiteren Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. Eine Abschiebung wird in der Regel nach der Abweisung des Eilantrages durchgeführt, obwohl die Klage gegen die Entscheidung des Bundesamtes noch anhängig ist. ExpertInnen bezeichnen das sog. Flughafenverfahren daher als „hastig, unfair, mangelhaft“ (2)  und „rechtsstaatswidrig“ (3).

Auf den meisten deutschen Flughäfen wird auf das Flughafenverfahren verzichtet, so auch in Berlin-Tegel, Stuttgart, Köln/Bonn und Hannover. In Berlin-Schönefeld werden aktuell jährlich zwei bis vier Flughafenverfahren durchgeführt. Die Zahlen der entsprechenden Verfahren für Hamburg, München und Düsseldorf sind ebenfalls marginal. Am neuen Berliner Großflughafen soll nun Platz für die Inhaftierung von jährlich 300 asylsuchenden Flüchtlingen einschließlich Kindern jeden Alters und allein reisenden Minderjährigen geschaffen und deren Asylanträge in dem höchst zweifelhaften Schnell-Verfahren abgefertigt werden.


Erstunterzeichner:

·         Asyl in der Kirche e.V.
·         AWO Arbeiterwohlfahrt Bundesverband e.V.
·         Prof. Dr. Klaus J. Bade, Migrationsforscher, Berlin
·         Bundesarbeitsgemeinschaft PRO ASYL
·         Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband – Gesamtverband e.V.
·         Diözesanrat der Katholiken im Erzbistum Berlin
·         Erzbistum Berlin
·         Flüchtlingsrat Berlin e.V.
·         Flüchtlingsrat Brandenburg e.V.
·         Dr. med. Jürgen Hölzinger, Ausschuss für Menschenrechtsfragen der Ärztekammer Berlin
·         Initiative gegen Abschiebehaft
·         Jesuiten Flüchtlingsdienst Deutschland
·         Landesjugendwerk der AWO Berlin
·         Landesjugendwerk der AWO Brandenburg
·         Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Berlin
·         (AWO, Caritas, dpw, DW, DRK, ZWST)
·         Liga der Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Brandenburg
·         (AWO, Caritas, dpw, DW, DRK, ZWST)
·         Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
·         Hanns Thomä, Beauftragter für Migration und Integration der Evangelischen Kirche Berlin-
·         Brandenburg-schlesische Oberlausitz
·         Zentrum Überleben

Berlin, 20. Januar 2012