Zur geplanten Verfassungsänderung im Zuge der möglichen Einführung einer Schuldenbremse:
Wir brauchen eine gesellschaftliche Verfassungsdebatte in Sachsen. Eine Debatte zur Änderung der Verfassung, die nur von den Interessen der Koalitionsparteien folgt, würde im Ergebnis die Verfassung des Freistaates Sachsen beschädigen. Deshalb schlägt DIE LINKE. Sachsen vor, einen Verfassungskonvent einzuberufen. Zwei Jahrzehnte nach Verabschiedung der Verfassung, unter Umgehung eines schon damals von uns geforderten Volksentscheides über diese, sind deren notwendige Veränderungen in einer offenen gesellschaftlichen Debatte zu diskutieren.
Bereits am am 10. März 2012 haben der Landesvorstand und die Kreisvorsitzenden gemeinsam auf ihrer Beratung einen Beschluss zum politischen Agieren der LINKEN Sachsen im Rahmen der Verfassungsdebatte in Sachsen gefasst.
Dazu gehört auch unser Vorschlag, eine sog. Privatisierungsbremse in die Verfassung aufzunehmen. Wir wollen dadurch erreichen, dass über die Veräußerung von wesentlichen Einrichtungen und Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge in jedem Einzelfall auf der Ebene des Landes ein Volksentscheid und auf der Ebene der Kommunen ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss.
Weitere Informationen: www.dielinke-Sachsen.de
Mein Rede zur Pressekonferenz am 13. März 2012 zur Vorstellung der Änderungswünsche zur Verfassung
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank, dass Sie heute gekommen sind.
Die sächsische Verfassung ist in vielerlei Hinsicht gut und fortschrittlich – mehr als ein Dutzend Mal hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig nach Klagen mit Beteiligung unserer Landtagsfraktion oder von uns allein unter Berufung auf die Landesverfassung grundrechtsfeindliche Politik der Staatsregierung oder der Regierungstragenden Fraktionen korrigiert.
Das spricht nicht nur für die intakte Unabhängigkeit des höchsten sächsischen Gerichts, sondern auch für die Qualität unseres „sächsischen Grundgesetzes“. Deshalb kann es aus unserer Sicht nur um eine zeitgemäße Weiterentwicklung gehen, die dem Geist unserer Landesverfassung gerecht wird.
Die sächsische Koalition plant, noch im Jahr 2012 eine sogenannte „Schuldenbremse“ in die sächsische Verfassung aufzunehmen, mit der der Haushaltsausgleich durch Kreditaufnahmen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen ermöglicht werden soll. Dieses Kreditverbot im Verfassungsrang hat momentan keinerlei praktische Bedeutung, da Sachsen seinen Staatshaushalt schon seit 2006 nicht durch Kreditaufnahmen ausgleicht. Außerdem verbietet die 2009 eingeführte Schuldenbremse im Grundgesetz den Ländern ab 2020 ohnehin einen Kredit-finanzierten Haushaltausgleich. Ausnahmen sind nur noch in konjunkturellen Notsituationen und bei Naturkatastrophen und nur mit Tilgungsplan zulässig. Ganzen Beitrag lesen »