Agnes Krumwiede

Aufrufen vs. abstimmen

„Farbe bekennen“, fordert seit einigen Tagen ein Aufruf und will Aufmerksamkeit auf die „entwürdigende Hartz-IV-Praxis“ lenken. Der Appell, der inzwischen von über 350 Menschen unterzeichnet wurde, will erreichen, das gegenwärtige Regime von Zwang, Schikane und Sanktionen für die Bezieher des Arbeitslosengeldes II „abzuschaffen und die berufliche Förderung in den Mittelpunkt zu stellen“. 2011 wurden insgesamt 912.377 Strafen verhängt, so viel wie nie zuvor. Bis zu 40 Prozent davon werden später von Gerichten wieder kassiert. Es geht hier nicht nur um die schrittweise Kürzung des Regelsatzes oder der Zahlungen für Unterkunft und Heizung, sondern auch um Würde und Autonomie der Betroffenen, und um Propaganda. Denn mit den „Missbrauchsstatistiken“ wird seit langem Politik gemacht. Die Sanktionen sind elementarer Bestandteil des Drohsystems Hartz, das nicht nur auf Erwerbslose, sondern mehr noch auf Beschäftigte zielt: Die Angst, selbst von der „entwürdigenden Hartz-IV-Praxis“ betroffen zu sein, fördert Duckmäusertum im Betrieb, die Bereitschaft für geringen zu arbeiten, und spaltet die Lohnabhängigen.

Thorsten Hild, der Initiator des Aufrufs “Farbe bekennen”, hat auf diesen Blogpost geantwortet: “Anders als Tom Strohschneider halte ich daher eine “Enthaltung” der Unterzeichner/innen des Aufrufes aus der SPD bei den Anträgen über die Hartz-IV-Sanktionen im Deutschen Bundestag schon für einen gewaltigen Fortschritt – auch wenn ich mir persönlich ein klares Votum für die Abschaffung der Sanktionen gewünscht hätte.” Den ganzen Text hier

Ein von Katja Kipping (Linke) zusammengestelltes Dossier mit Fakten zu Sanktionen bei Hartz IV bzw. Leistungseinschränkungen bei der Sozialhilfe und Argumenten dagegen gibt es hier

Die Kritik daran ist alt und sie hätte zu einer über den Bereich der Sozialpolitik hinausreichenden reformpolitischen Klammer werden können, ein Thema für Mobilisierungen, welche die Idee eines gesellschaftlichen Mitte-unten-Bündnisses konkret werden lassen. Ein Versuch ist schon im Sommer 2009 mit dem Bündnis für ein Sanktionsmoratorium gemacht worden, das Hunderte Unterstützer in Politik, Wissenschaft und Bewegungen fand – und für das sich auch Abgeordnete aus SPD, Grünen und der Linkspartei stark machten. Später gab es eine Aktion von Bloggern gegen Sanktionen und eine Petition (siehe auch hier). Und nun also der Aufruf „Farbe bekennen“ – ein parteiübergreifendes Dokument des guten Willens, aber doch kaum mehr. Bis Ende April hatten über 20 Mandatsträger der SPD, elf Grüne, zwei Piraten und 29 Parlamentarier der Linken den Appell unterzeichnet – unter ihnen auch Bundestagsabgeordnete wie Klaus Barthel, der gerade zum Nachfolger von Ottmar Schreiner als AfA-Vorsitzender gewählt wurde. Als vergangene Woche im Bundestag Anträge im Parlament zur Abstimmung standen, mit denen Linke (hier) und Grüne (hier) ein Sanktionsmoratorium durchsetzen wollten, konnten sich Sozialdemokraten wie Barthel oder die Sprecherin der SPD-Linken, Hilde Mattheis, welche den einen oder beide der oben genannten Aufrufe unterzeichnet hatten, aber nicht zu mehr als einer Enthaltung durchringen.

Auch zwischen Linken und Grünen ist es mit der gemeinsamen Ablehnung der Sanktionen nicht weit her, wenn es um konkrete Anträge geht – und um die parteipolitische Symbolik von Abstimmungen im Bundestag. Der Initiative der Linken, die gefordert hatten, alle Sanktionen in der Grundsicherung ersatzlos zu streichen und eine Unterschreitung des Existenzminimums gesetzlich auszuschließen, stimmte bei den Grünen lediglich Hans-Christian Stöbele zu, eine Reihe von linken Grünen wie Wolfgang Strengmann-Kuhn und Agnes Krumwiede enthielten sich ebenfalls – und begründeten dies in einer persönlichen Erklärung damit, dass der Antrag der Linken „zu einfach“ sei und „nicht weit genug“ gehe. Die Grünen hatten in ihrem Antrag ebenfalls eine Aussetzung der Strafen und die Unantastbarkeit des Grundbedarfs für die gesellschaftliche Teilhabe gefordert, zudem solle eine Reform der Grundsicherung für Arbeitsuchende deren Mitwirkungsmöglichkeiten verbessern: etwa durch Wahlfreiheit bei Qualifizierungen, die Möglichkeit, bürgerschaftliches Engagement als „Gegenleistung“ für staatliche Hilfe anzuerkennen, oder die Einrichtung von unabhängigen Ombudsstellen für Fälle, in denen es zwischen Erwerbslosen und den Hartz-Behörden zu Konflikten kommt.

Der Antrag der Grünen fand die Zustimmung der Linken, allerdings lehnten die meisten Sozialdemokraten auch diese Initiative ab; ein paar SPD-Abgeordnete enthielten sich. Es ist eben leichter, Aufrufe zu unterschreiben, um „Farbe zu bekennen“, als im Parlament bei der namentlichen Abstimmung auch einmal entsprechend zu votieren. Der Antrag der Linken mag weiter gehen, jener der Grünen ausführlicher anschlussfähiger formuliert sein – ihnen beiden ist die Idee gleich. Doch sie wird von einigen nicht einmal verstanden: Die Sozialdemokratin Gabriele Hiller-Ohm hat am vergangenen Donnerstag bei der Debatte im Plenum behauptet, man könne die geltenden Sanktionen ohne gesetzliche Grundlage nicht aussetzen (sie einzuführen und gegen unter 25-Jährige zu verschärfen war für die SPD viel einfacher), und die Linken würden ja doch nur durch die Hintertür ein bedingungsloses Grundeinkommen einführen wollen. Auf den wichtigen Unterschied zwischen einer sanktionsfreien Mindestsicherung, bei der es weiterhin eine Bedürftigkeitsprüfung gibt, und einem bedingungslosen Grundeinkommen musste die SPD-Frau, die immerhin im erweiterten Vorstand der Parlamentarischen Linken sitzt, erst von Katja Kipping aufmerksam gemacht werden. (tos)

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