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Brandenburgisches Justizvollzugsgesetz – viel Licht, wenig Schatten

Manche Dinge bleiben zunächst liegen :-( .

Seit der Sitzung des Parteivorstandes im Dezember hatte ich mir vorgenommen, mich mal ein wenig intensiver mit dem Brandenburgischen Justizvollzugsgesetz zu beschäftigen. Schließlich handelt es sich um ein Justizvollzugesetz eines linken Justiziministers. Doch viele andere Dinge hielten mich von der Beschäftigung ab.

Am Anfang muss ich vielleicht sagen, dass ich eine grundsätzliche Skepsis habe ob in einer totalen Institution wie dem Strafvollzug überhaupt Resozialisierung -und das ist die Aufgabe des Strafvollzuges- gelingen kann. Nun weiß ich aber auch: revolutionäre Forderungen wie die Abschaffung des Strafvollzuges führen eher dazu, das man/frau für verrückt erklärt wird. Dies vielleicht auch nicht ganz zu Unrecht, weil die Alternativen nun auch nicht in großer Anzahl auf dem Tisch liegen. Die Frage einer Alternative zum Strafvollzug ist aber nicht vom Tisch, wie sich allein daran zeigt, dass der Strafverteidigertag 2012 sich mit diesem Thema beschäftigte.

Vor diesem Hintergrund kann aus meiner Sicht das Brandenburgische Justizvollzugsgesetz aus linker Sicht nur unter dem Gesichtspunkt beurteilt werden, was es zur Resozialisierung beiträgt. Mit der Föderalismusreform ging die Gesetzgebungskompetenz im Bereich Strafvollzug auf die Länder über.

Aus meiner Sicht positiv zu bewerten ist die Bündelung verschiedener Gesetze (zum Beispiel zum Jugendstrafvollzug und zur Untersuchungshaft) in einem Gesetz.  Ebenfalls positiv zu bewerten ist der § 2. Hier wurde der Versuchung widerstanden, den Schutz der Allgemeinheit vor Straftaten als Ziel und Aufgabe des Strafvollzuges höher zu werten als die Resozialisierung. Angesichts eines allgemeinen Populismus im Umgang mit Strafgefangenen keine leichte Aufgabe. Konsequenter wäre -auch vor dem Hintergrund der Begründung des Gesetzentwurfes in welcher als alleiniges Vollzugsziel die Resozialisierung genannt wird- allerdings gewesen in § 2 S. 2 noch das Wörtchen “auch” unterzubringen, damit der Satz lautet: “Er hat auch die Aufgabe … .” Lobenswert ist aus meiner Sicht auch der § 5, der eine Einordnung der Untersuchungsgefangenen vornimmt, die den Gründen für die Anordnung der Untersuchungshaft entspricht. Während § 7 Abs. 1 nicht über das bisherige Strafvollzugesgesetz hinausgeht (was er auch nicht muss), stellt der § 7 Abs. 4 eine deutliche Verbesserung dar. Die Berücksichtigung von Geschlecht, Alter, Herkunft, Religion, Behinderung und sexuelle Identität bei der Vollzugsgestaltung ist im Hinblick auf das Ziel der Resozialisierung zu begrüßen. Auch die Formulierung in § 8 Abs. 5 S. 3 (“Straf- und Jugendstrafgefangenen ist sobald wie möglich die Teilnahme am Leben in Freiheit zu gewähren.”) ist im Hinblick auf das Resozialisierungsziel des Strafvollzuges richtig.  Hier wird erstmals der Öffnungsgrundsatz normiert. Interessant wird sein, wie der § 18 umgesetzt werden wird, der eine Einzelunterbringung vorsieht. Es bleibt insoweit zu hoffen, dass mit den in § 18 Abs. 3 genannten “zwingenden Gründe” nicht mangelnde Haftplätze gemeint sind. Die Begründung des Gesetzentwurfes spricht insoweit von “gelegentlichen Belegungsspitzen”.

Der Abschnitt 4 zu Sozial- und Psychotherapie liest sich wie ein Rechtsanspruch. Dies würde -seine Richtigkeit unterstellt- eine lange geforderte linke Position nunmehr in Gesetzesform gießen.

Der Abschnitt 5 zur Frage Arbeit im Strafvollzug stellte einen wesentlichen Fortschritt zur bisherigen Rechtslage dar, da insoweit von einer Arbeitspflicht Abstand genommen wird. Wie sich aus den schriftlichen Stellungnahmen zur Anhörung im Rechtsausschuss des Brandenburgische Landtages ergibt, erfährt aber gerade dieser Punkt erhebliche Kritik. Der Bund der Strafvollzugsbediensteten (Landesverband Brandenburg) begründet seine Kritik am Wegfall der Arbeitspflicht damit, das die Arbeitspflicht doch nur eine “Anpassung an die realen Gegebenheiten in der Gesellschaft außerhalb der Vollzugsanstalten” sei. Und weil es Leistungskürzungen gebe, wenn ein Bürger außerhalb des Strafvollzuges vom Jobcenter angebotene Arbeiten ablehne, sollte eine Leistungskürzung auch im Strafvollzug stattfinden, wenn Arbeit abgelehnt wird. Da bleibt mir erst mal die Spucke weg. Angleichung auf unterstem Niveau, statt sich generell gegen Arbeitspflicht zu wenden.  Auch Dr. Endres (Leiter des Kriminologischen Dienstes des bayrischen Strafvollzuges) wendet sich gegen den Wegfall der Arbeitspflicht im vorgelegten Gesetzentwurf, ebenso wie Prof. Dünkel und der Deutsche Richterbund. Aus meiner Sicht sind die Kritiken nicht überzeugend und so hoffe ich, dass der Wegfall der Arbeitspflicht bei der Verabschiedung des Gesetzes erhalten bleibt. 

Unklar bleibt im Gesetzentwurf leider, ob die Unterbringung in einer Wohneinheit (§ 20) den eigentliche Regelfall darstellen soll oder eine “Belohnung” darstellt. Aus der Begründung ist lediglich zu entnehmen, dass dies im offenen Vollzug die Regel sein soll, was eher gegen die Einordnung als Regelfall spricht. Allerdings findet sich in der Begründung auch der Hinweis auf u.a. Straftäter von Vermögensdelikten. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Unterbringung in Wohneinheiten zumindest für diese Straftäter der Regelfall sein soll. Hier wird die praktische Handhabung interessant werden, weil die Unterbringung in einer Wohneinheit im Hinblick auf die Resozialisierung natürlich der Unterbringung in einem Haftraum vorzuziehen ist. Für mich liest sich der  § 20 und die Begründung so, dass besondere Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen um in einer Wohneinheit untergebracht zu werden und nicht -quasi im Umkehrschluss- besondere Voraussetzungen nachgewiesen werden müssen um von der Unterbringung in einer Wohneinheit ausgeschlossen zu sein. Diese Einschätzung wird durch § 22 noch verstärkt. Dieser schreibt gerade nicht -wie es wünschenswert wäre- den offenen Vollzug als Regelvollzug vor. In der Begründung zum Gesetzentwurf wird dann auch von “gleichrangingen Unterbringungsformen” in Bezug auf den offenen und geschlossenen Vollzug gesprochen. Natürlich stellt das Brandenburgische Justizvollzugsgesetz an dieser Stelle keine Verschlechterung zum bisherigen Zustand dar, denn der offene Vollzug als Regelvollzug stand eher auf dem Papier als das er Praxis war. Dennoch wäre aus linker Sicht wünschenswert gewesen, die Prioritäten hier anders zu setzen.

Etwas unklar ist auch der Verweis in § 38 Abs. 1 S. 2 hinsichtlich der Verweisung auf die Besuchsregelungen bei Telefongesprächen. Streng genommen würde dies nämlich bedeuten, dass die Gefangenen im Grundsatz lediglich in dem Umfang, in welchem Besuche gestattet sind auch telefonieren dürfen. Ausweislich der Begründung sind Telefongespräche ohne Erlaubnis der Anstalt nicht erlaubt. Dies korrespondiert natürlich auch mit der Frage, inwiefern Mobiltelefone zugelassen werden. Wie der § 118 des Gesetzentwurfes aber leider klarstellt sind diese zumindest auf dem Anstaltsgelände des geschlossenen Vollzuges untersagt. Diese Regelung wiederum könnte den positiven Ansatz des § 61 Abs. 2 S. 2 wieder zunichte machen. Dieser besagt: “Andere Geräte der Informations- und Unterhaltungselektronik können (…) zugelassen werden.” Richtigerweise heißt es in der Begründung des Gesetzentwurfes: “Durch die Formulierung `andere Formen der Telekommunikation` soll die Möglichkeit der Nutzung von derzeit noch nicht verbreiteten Telekommunikationsformen für die Zukunft eröffnet werden. Nach derzeitigem Stand der technischen Entwicklung ist dabei auch vor dem Hintergrund des Angleichungsgrundsatzes insbesondere an E-Mail, E-Learning, Internet und Intranet zu denken.”  Angesichts der Veränderungen der Gesellschaft durch die Digitalisierung und im Hinblick auf die Resozialisierung eine sinnvolle Regelung, auch wenn insoweit eine generelle Erlaubnis die durch die Anstaltsleitung in begründeten Fällen versagt werden kann noch besser wäre. Allerdings dürfte vor dem Hintergrund des § 118 eine  Internetnutzung über “funkbasierte Übertragung” nicht möglich sein, was eine zusätzliche Einschränkung der schon eingeschränkten Erlaubnis darstellt. Damit wird der eigentlich positive Ansatz in sein Gegenteil verkehrt und in meinen Augen der Angleichungsgrundsatz verletzt.

Im Hinblick auf die Anhörung im Rechtsausschuss des Landtages Brandenburg  am 21. Februar 2013 will ich lediglich noch auf eine Stellungnahme des Bundes der Brandenburgischen Staatsanwälte e.V. verweisen. Dieser kritisiert die Regelung zur Unterbringung in einer Wohneinheit in § 20 des Gesetzentwurfes. Er kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesetzentwurf wegen nicht bezahlbarer Kosten auf der einen Seite und “Ablehnung durch die Mehrheit der Brandenburgerinnen und Brandenburger” auf der anderen Seite abgelehnt werden soll. Sorry, aber gerade letzteres ist ein Armutszeugnis. Der Gesetzgeber ist aufgefordert für seine Auffassungen zu werben. Das nun ausgerechnet der Bund der Staatsanwälte im Bereich der Rechtspolitik einfach auf das “Rechtsempfinden” abstellt statt zu bewerten wie er die Regelung im Hinblick auf die Ziele der auch von Staatsanwälten beantragten Freiheitsstrafe beurteilt, ist ein wenig seltsam. 

Alles in allem handelt es sich beim Brandenburgischen Justizvollzugsgesetz um ein sehr vorzeigbares Gesetz. Mehr Licht als Schatten kommt als Kurzbeschreibung wohl ganz gut hin. Der Sachverständige Dr. Galli hat es wie folgt formuliert: Inhaltlich weist der Gesetzesentwurf in die vernünftige Richtung einer Liberalisierung des Strafvollzuges. Diese Liberalisierung nach innen und außen ist nicht nur Gebot der Menschenwürde der Inhaftierten, sondern dient maßgeblich auch einer Erhöhung der Sicherheit der Allgemeinheit. Je mehr Kontakt und Beziehungen zur Außenwelt ermöglicht und gefördert werden, desto eher ist eine Integration Straffälliger nach ihrer Haft und damit eine Verringerung ihrer „Gefährlichkeit“ möglich. Eine restriktive Handhabung von Außenkontakten und Lockerungen des Vollzuges unter dem Postulat von Sicherheit und Ordnung der Anstalt auf der einen und Schutz der Allgemeinheit auf der anderen Seite mag vordergründig und kurzfristig unerwünschtes Verhalten unterdrücken, langfristig und mit Blick auf die große Mehrheit der Inhaftierten erhöht dies die Wahrscheinlichkeit von weiteren Straftaten und schadet damit der Allgemeinheit.”

Ein klein wenig solidarische Kritik von Links lässt der Entwurf aber dennoch zu. Die Kritikpunkte lauten (noch einmal kurz und knapp zusammengefasst): keine Normierung des offenen Vollzuges als Regelvollzug,  keine Festlegung der Unterbringung in Wohneinheiten als Regelfall,  Ausschluss der Kommunikation über “funkbasierte Übertragung” und damit auch Verbot von Handys auf dem Gelände des geschlossenen Vollzuges und keine generelle Zulassung von Geräten der Informations- und Kommunikationselektronik.

 

 

“Das beste Wahlprogramm”

18. Oktober 2012  Allgemein, Internet, Wahlen 2013, Wahlprogramm

Zuhören und Beteiligen: Es sind nicht zuletzt diese zwei Stichwörter, die sich seit der Wahl der neuen Doppelspitze der Linken durch viele Verlautbarungen ziehen. Das ist durchaus nicht bloß Rhetorik: Der Parteivorstand hat nun erneut Mitglieder und Sympathisanten zu einer offenen Debatte im Internet eingeladen. Diesmal soll „das beste Wahlprogramm aller Parteien“ herauskommen. Ein Beitrag von tos auf neues-deutschland.de

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Vorstand bleibt unter sich

Die Sitzungen des Linken-Vorstandes werden auch in Zukunft nicht per Livestream übertragen. Bei der ersten Sitzung des Gremiums scheiterte ein Antrag, der unter anderem von Halina Wawzyniak eingereicht worden war, nach „nur kurzer und mäßiger Debatte“, wie es aus der Runde hieß. Gewählt wurde am Sonntag auch: Katina Schubert (28 Stimmen), Christine Buchholz (27 Stimmen), Brigitte Ostmeyer (26 Stimmen) und Heinz Bierbaum (25 Stimmen) komplettieren nun den geschäftsführenden Vorstand.

Bereits in Göttingen waren acht der zwölf Sitze in der engeren Parteiführung besetzt worden – mit den Vorsitzenden und Stellvertretern, dem Geschäftsführer und Schatzmeister. Buchholz gehörte dem Gremium bereits bisher an, Bierbaum als ehemaliger Parteivize auch. Ostmeyer war zuvor Mitglied im erweiterten Vorstand. Katina Schubert war von 2007 an stellvertretende Parteivorsitzende, hatte sich dann aber aus dem Gremium zurückgezogen. Den Sprung in den geschäftsführenden Vorstand verpasst haben Halina Wawzyniak (13 Stimmen), die bisher Parteivize war, und Dominic Heilig (14 Stimmen), der in der Bundestagsfraktion arbeitet.

Janine Wissler beschrieb die Atmosphäre in der Runde beim ersten Treffen am Sonntag als gut, es habe “viele neue Gesichter und große Einigkeit bei aktuellen politischen Fragen” gegeben. Der neue Bundesgeschäftsführer, Matthias Höhn, bedankte sich “bei den Mitgliedern des Parteivorstandes für die konstruktive und angenehme Diskussionsatmosphäre während unserer ersten Sitzung – das hat mir die Leitung deutlich erleichtert”. Bei der Sitzung wurden unter anderem Beschlüsse zum Schallschutz beim Pleiteflughafen “Klaus Wowereit” in Schönefeld,  zum Mietrechtsänderungsgesetz und zur Unterstützung des Christopher Street Day gefasst. Das Projekt Mitgliedermagazin wird nach Angaben von Höhn nun erst einmal evaluiert. (tos)

 

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Keine Konkurrenz

Mitunter ist das schon eine ziemlich komische Partei: Da wird in der Linken lange kritisiert, es gebe zu wenig Möglichkeiten der Debatte, der Beteiligung von Mitgliedern und so weiter – und wenn dann plötzlich mehrere solcher Plattformen gestartet werden, beschleicht einige sogleich der Verdacht, hier werde gegeneinander gearbeitet. Ein Vorhalt, den sich auch das Forum demokratischer Sozialismus eingehandelt hat – für ein Blog, auf dem die Strömung sich darüber verständigen will, mit welchen Ideen man auf dem „irgendwann stattfinden Satzungsparteitag“ einbringen will. Kaum gestartet, sei man gefragt worden, „ob hier eine Konkurrenzveranstaltung“ zum „Fragend schreiten wir voran“-Blog der neuen Linken-Spitze laufe. Die Antwort des fds: „Ein ganz eindeutiges Nein von unserer Seite.“ Zumal die Idee mit dem Satzungsblog älter ist als die Kandidatur-Ankündigungen der in Göttingen gewählten Vorsitzenden. Bereits Ende April hatte das Forum auf seinem Bundestreffen beschlossen, ein Blog einzurichten, auf „dem Debattenbeiträge zum Demokratisierungsprozess der Linken dokumentiert und diskutiert werden. Auf dieser Grundlage erarbeitet der Bundesvorstand des fds mit der Arbeitsgruppe Anträge zum Satzungsparteitag der Linken.“ Dass dies eine offene Diskussion sein soll, ist nun noch einmal bekräftigt worden: Man lade dazu ein, zu diskutieren, „wie die Linke in ihren Strukturen, ihrem Auftritt, in ihrer Kommunikation transparanter, offener, diskursiver, geschlechtersensibler und attraktiver werden kann“. Für die dringend notwendigen Antworten auf diese Fragen kann es bei der Linkspartei gar nicht genug Debattenorte geben. (tos)

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Fragend voran

Eine der ersten Projekte, welche die neue Linkenspitze nach dem Parteitag in Göttingen angekündigt hat, war ein Blog für Mitglieder, in dem Vorschläge und Kritik diskutiert werden sollen. Katja Kipping sprach von einem „Schlüssel zum Erfolg“, einer neuen „Kultur der Offenheit“, in welcher gelte: „Fragend schreiten wir voran“. Genau so heißt das nun, nicht einmal eine Woche danach, an den Start gegangene Debattenblog der Linken. Man wolle dazu „ermuntern“, Erfahrungen weiterzugeben; nur so könnten Vorstand und neue Doppelspitze davon lernen. Im Mittelpunkt stehen drei Fragen, ohne dass damit eine thematische Eingrenzung gemeint wäre: Wie kommen die Forderungen der Linken an und wie lassen sie sich zuspitzen? Wie nehmen die Mitglieder ihre Partei gerade wahr und was lässt sich an ihrem Auftreten verbessern? Und schließlich: Was läuft gut in der Parteiarbeit und was stört?Um mitzudiskutieren ist eine Anmeldung erforderlich, die Kommentare werden moderiert. (vk)

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Noch nicht mal Internet

Man hört jetzt immer wieder: Die Linke war die Partei des Protestes gegen Hartz, die Piraten sind die Partei des Internets. Freilich hängt beides – die Teilhabe via Netz und die soziale Lage – eng zusammen, wer über die demokratischen Potenziale im Web, den Zugang zu Wissen, sozialen Netzwerken, Behörden und Dienstleistungen spricht, darf nicht von jenen schweigen, die sich das nicht leisten können. In Haushalten mit einem Einkommen unter 1.000 Euro hat nur die Hälfte einen Internetanschluss, in Haushalten mit einem Einkommen über 3.000 Euro sind es über 90 Prozent, so die Langzeitstudie NOnliner. Die Linksfraktion im Bundestag fordert deshalb nun, „dass ein internetfähiger Computer“ als „Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums anerkannt wird“, und zwar als Sonderbedarf nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuches, das heißt unpfändbar. „Die staatliche Unterstützung bei der Anschaffung internetfähiger Technik ist verfassungsrechtlich geboten“, so der Antrag. Bisher kann davon keine Rede sein: In den Hartz-Regelsätzen sind lediglich ein paar Euro für Internetanschluss und Datenverarbeitungsgeräte vorgesehen, um das Geld für einen Computer zusammenzubekommen, müssten Erwerbslose rund sieben Jahre sparen – „ein unhaltbarer Zustand“, wie die netzpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Halina Wawzyniak, kritisiert. Ähnlich zynisch sind die Kosten für einen Internetanschluss von Langzeiterwerbslosen festgelegt: 2,28 Euro im Monat, obwohl ein Geringverdiener-Haushalt nach Kenntnis der Regierung gut 14 Euro dafür ausgibt. In der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion heißt es dennoch, man habe die Ausgaben “in vollem Umfang als regelbedarfsrelevant berücksichtigt”.

In Zeiten des Piraten-Hypes bekommt die Forderung der Linken nach einer Internet-Grundsicherung noch eine andere, eine Wettbewerbs-Dimension. Und da kann es nur sinnvoll sein, wenn sie flügelübergreifend vertreten wird (bisher waren netzpolitische Fragen eher die Angelegenheit einer kleineren Gruppe innerhalb der Linken, die auch noch dem Realo-Lager zugerechnet wird). Oskar Lafontaine hat am Samstag beim Landesparteitag der Partei in Baden-Württemberg einen Zugang zum Internet für alle Hartz-IV-Empfänger gefordert. Ärmere Menschen müssten sich am Internet beteiligen können – „notfalls auch mit staatlicher Alimentation“. Und auch Sahra Wagenknecht hat dieser Tage auf die soziale Frage des Netzanschlusses hingewiesen, die ihrer Meinung nach bei den Piraten unterbelichtet ist: Zwar habe die neue Partei „beispielhafte“ Kommunikationsformen, allerdings brauche man für die auch Mitglieder, welche daran wirklich teilnehmen könnten. „Wenn man bei uns über das Parteiprogramm nur über die modernen Medien diskutiert hätte, hätte man einen erheblichen Teil unserer Mitglieder ausgeschlossen, die nicht bei Facebook sind, und manche vielleicht noch nicht mal im Internet“, so die Vizevorsitzende der Linken. In jenem Programm übrigens setzt die Partei politische Hoffnungen in das Netz – “als Plattform zur freien Selbstorganisation, zur Umgehung von Konzernzwängen und Meinungsmacht”. Der Zugang dazu bilde “die Grundlage für Demokratie, Pluralismus und Meinungsbildung”, die Linke fordere daher, “die Infrastruktur für ein schnelles Internet als Grundversorgung für alle bereitzustellen”. (tos)

 

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Signal der Öffnung

Am Wochenende kommt das Forum Demokratischer Sozialismus zu seinem Bundestreffen zusammen – an dieser Stelle war bereits ausführlich vom Leitantrag des bisherigen Flügelvorstandes die Rede. Inzwischen liegen Kandidaturen für die fds-Gremien sowie weitere Anträge zur künftigen Arbeit der Strömung vor. Darin geht es unter anderem um den Stellenwert emanzipatorischer Drogenpolitik in der Linken und der Arbeit des fds und um die Vereinbarkeit von Familie und Politik – das Forum, so fordert es ein Antrag, solle künftig seine Gremiensitzungen und Veranstaltungen nicht mehr auf Sonntage legen. Politisch bedeutsamer aber dürfte eine Initiative sein, die sich der Herausforderung zuwendet, „die bisher praktizierte Parteipolitik schrittweise zu öffnen und dem wachsenden Verlangen nach politischer Beteiligung anzupassen“.

Luise Neuhaus-Wartenberg und Frank Puskarev setzen in ihrem Antrag auf „mehr Mut“ von Partei wie Strömung, Hauptaugenmerk solle auf der „Verbindung bestehender Offline-Parteiarbeit mit neuen Formen digitaler Kommunikation liegen“. Die Linke habe mit der Forderung nach mehr Demokratisierung der Gesellschaft im Feld der politischen Parteien „eigentlich eine günstige Ausgangslage“, heißt es – müsse sich der Diskussion darüber, wie sich mehr Beteiligung gestalten lässt und wie sich das in der Organisationsentwicklung der Linken niederschlägt nun aber „offensiv stellen“. Voraussetzung sei zudem, die „Bereitschaft insbesondere von Vorstandsebenen zur offenen, transparenten Diskussion“ und zu „entscheidungsoffenen Prozessen“.

Zunächst aber solle das Forum selbst vorangehen: „Wenn es so ist, dass wir in den letzten Jahren in unserer Partei eine zunehmende Abkehr von emanzipatorischer Politikentwicklung und Entscheidungsfindung feststellen, dann muss es eine Aufgabe des fds sein, die Re-Demokratisierung der eigenen Partei anzustoßen und zu gestalten.“ Mit Blick auf den anstehenden Satzungsparteitag (nicht mehr 2012) schreiben die Antragsteller, hiervon könne „ein Signal der Öffnung der Parteistrukturen und politischen Prozesse nach innen und außen ausgehen“. In Vorbereitung dazu solle „das fds deshalb einen Diskussionsprozess ausgehend von den Ansprüchen der eigenen Mitglieder gestalten und konkrete Vorschläge für mehr direkte Demokratie in der eigenen Partei entwickeln“.

Als Maßnahmen schlagen Neuhaus-Wartenberg und Puskarev vor, eine Arbeitsgruppe damit zu beauftragen, „Leitfragen mit dem Ziel formulieren, diese mit Funktionsträger/-innen in ihren jeweiligen Gremien zu diskutieren und sie als Toolbox zur Verfügung zu stellen, damit sie in die Diskussion gebracht werden“. Außerdem solle das Forum ein Blog einrichten, „in dem Debattenbeiträge zum Demokratisierungsprozess der Linken dokumentiert und diskutiert werden“. Dies solle als Grundlage für mögliche Satzungsanträge des fds-Vorstandes dienen. (tos)

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K/eine Diskussion

Seit Anfang November 2010 konnte hier über linke Regierungspolitik, die Schwierigkeiten und Chancen von Koalitionsbeteiligungen, über rot-rote und rot-rot-grüne Politikmodelle diskutiert werden – jetzt macht der frühere Brandenburger Landtagsabgeordnete Andreas Trunschke das Blog „Linke in Regierungen“ dicht. „Zu keinem Zeitpunkt“, heißt es in seiner Schlussbemerkung, habe es die erhoffte Mitwirkung aus der Partei gegeben, „der Blog blieb ein Fremdkörper bei den Funktionsträgern“. Trunschke, der über zehn Jahre für die PDS und später die Linke im Potsdamer Landtag saß und Ende 2011 aus der Linken ausgetreten ist, hat die Plattform als “eine kleine Störung im Getriebe der Linken” gesehen – 130.000 Besucher wollten seit dem ersten Post lesen und mitdiskutieren.

Einmal abgesehen von der Frage der Finanzierung, welche die Rosa-Luxemburg-Stiftung nicht mehr leisten konnte, oder anders gesprochen: die ihre nach der Landtagswahl 2009 kleiner gewordenen finanziellen Spielräume nicht mehr für dieses Projekt nutzen wollte, geht es hier wohl um grundlegende Dinge: um das Verhältnis der Linken zum Internet als Raum demokratischer Auseinandersetzung mit anderen und sich selbst. Andreas Trunschke hat dazu in seiner letzten Bemerkung einiges gesagt. Auf den Seiten der Brandenburger Linken gebe es keine Möglichkeit, über Kommentarfunktionen zu debattieren; soziale Netzwerke würden mit Presseerklärungen bespielt wie klassische Nachrichtenkanäle. Der derzeit laufende Umbau der Website der Linksfraktion im Landtag hätte seiner Meinung nach besser nach einer vorherigen öffentlichen Debatte über Konzept der Partei und Erwartungen der Nutzer stattgefunden.

Die Kritik Trunschkes fand den Weg in die Potsdamer Neuesten Nachrichten (hier und hier), was immerhin dazu führte, dass die Frage, wie es die Linkspartei mit dem Internet nicht nur als Verbreitungsmedium, sondern als Mittel der Politik und der Auseinandersetzung hält, öffentlich ein paar Wellen schlägt, wie es die Zeitung nicht ganz uneigennützig selbst formuliert. Lothar Schröter, Vorstand der Stiftung in Brandenburg, hat in einem Kommentar zur Schlussbemerkung vor „Fehldeutungen“ gewarnt und meint, es wäre „angeraten gewesen, keinen Anlass dafür zu liefern“, dass die Potsdamer Neuesten Nachrichten aus der Schließung des Blogs eine mediale Konfliktkiste zimmern. Besser lässt sich das Problem kaum illustrieren: Natürlich ist es so, dass eine Partei, die eine offene Diskussion im Netz nicht nur zulässt, sondern vielleicht sogar fördert, Kontrolle über das abgibt, was dann dort formuliert wird. In Zeiten, in denen Medien sich mehr für Konflikte, Personalien usw. interessieren als zum Beispiel für differenzierte Fragen gesellschaftlicher Transformation, beeinflusst das womöglich auch das Partei-Bild in den „alten Medien“. Eine „faire Berichterstattung“, die Lothar Schröder vorschwebt, wird die Linke aber auch nicht dadurch befördern, dass sie ihre Meinungsverschiedenheiten, ihre inhaltlichen und strategischen Differenzen, nur noch intern austrägt, nur damit andere keine falschen Schlüsse ziehen.

Eine Reihe von Landespolitikern zeigte sich enttäuscht von der Schließung des Blogs und bestätigte die Kritik Trunschkes. Andere verwiesen auf Versuche, intern für mehr offene Debatten zu werben – bei denen sie aber abgeblitzt seien. Aus der Partei heraus wird nun auch davor gewarnt, das Internet als Allheilmittel mit Erwartungen zu überfrachten; außerdem bedeute jede Möglichkeit zur offenen Debatte auch zusätzliche Verantwortung für die Betreiber etwa für die Moderation – und hier stößt die Linke dann offenbar schnell an Kapazitätsprobleme. Die Frage wird im Zuge der Diskussion über den Entwurf einer neuen Netzpräsenz eine Rolle spielen, die am 24. April vorgestellt wird. Und auch im Zuge der Parteireform steht die Frage einer intensiveren, offeneren Internet-Nutzung auf der Agenda.

„Was bringen Gruppen und Fanpages auf Facebook, was Blogs, Twitter und Co.? Wie können mehr Mitsprache und mehr Mitbestimmung organisiert werden?“ Vielleicht hat Andreas Trunschke der Diskussion über solche Fragen ausgerechnet mit der Ankündigung einen kleinen Anstoß gegeben, den Blog „Linke in Regierungen“ zu zu schließen. Am Dienstagabend jedenfalls diskutiert er mit dem Potsdamer Kreisvorsitzenden Sascha Krämer und Kreisvorstand Moritz Kirchner: Zwischen Infostand und Facebook. Für die Linke wie für andere Parteien ist das immer noch eher eine Frage als eine Ortsbezeichnung. Und jeder weitere Umfrageerfolg der Piraten ist wie der sprichwörtliche Finger in der Wunde der politischen Kommunikation einer linken Partei im Internetzeitalter. (tos)

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AK Vorrat: Polizeistatistik Niedersachsen: Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung wäre maßlos

Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 20.02.2012:

Die jetzt vorliegende Kriminalstatistik[1] von Niedersachsen für das Jahr 2011 zeigt: Nach dem Ende der anlasslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten bleibt die Aufklärung von Internetkriminalität überdurchschnittlich erfolgreich. Bürgerrechtler widerlegen falsche Behauptungen des Niedersächsischen Innenministers Uwe Schünemanns und warnen vor einem weiteren Anlauf zu einer verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen.

Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann veröffentlichte vergangene Woche Auszüge aus der Polizeilichen Kriminalstatistik Niedersachsens für 2011 und wird nicht müde, nach einer erneuten verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten zu rufen. Nichts in der Statistik aber spricht für die Annahme, dass das Ende der Vorratsdatenspeicherung zu mehr Internetkriminalität geführt hätte - im Gegenteil! Im Jahr 2011 und damit nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung wurden in Niedersachsen 57% weniger Internetdelikte registriert als im Vorjahr (2010: 609 Fälle, 2011: 387 Fälle), wie das Niedersächsische Innenministerium dem AK Vorrat auf Nachfrage mitteilte. Dass der Polizei 2011 weniger Internetdelikte bekannt geworden sind, beruht nicht auf dem Ende der Vorratsdatenspeicherung am 2. März 2010, denn auf Telekommunikationsdaten darf stets nur für Ermittlungen wegen bereits bekannter Straftaten zugegriffen werden.

Die Statistik straft auch die ständige Leier maßloser Innenpolitiker und Polizeifunktionäre Lüge, das Internet sei nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung ein „rechtsfreier Raum“ oder Ermittlungen
seien kaum noch möglich: Im Jahr 2011 wurden in Niedersachsen auch ohne Vorratsdaten fast vier von fünf Internetdelikten aufgeklärt (79%). Damit waren im Internet begangene Straftaten auch ohne Vorratsdatenspeicherung deutlich häufiger aufzuklären als außerhalb des Internet begangene Straftaten (61%). Auch die Verbreitung von Kinderpornografie über das Internet wurde 2011 ohne Vorratsdatenspeicherung deutlich häufiger aufgeklärt (70%) als außerhalb des Internet begangene Straftaten.

„Da Internetdelikte auch ohne Vorratsdatenspeicherung überdurchschnittlich erfolgreich aufgeklärt werden, muss der fatale Vorschlag des Bundesjustizministeriums für eine neuerliche anlasslose Erfassung sämtlicher Internetverbindungen in Deutschland vom Tisch“, erklärt Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „99,6% der Internetnutzer werden nie einer Straftat auch nur verdächtigt. Der Schutz der 50 Mio. Internetnutzer in Deutschland vor falschem Verdacht, Datenmissbrauch und Datenpannen durch Vorratsdatenspeicherung darf nicht 'aufgrund parlamentarischer Zwänge' verhandelbar werden. Die FDP muss hier zu ihrem Wort stehen und jede verdachtslose Datenspeicherung ablehnen.“

Im Vergleich zum Vorjahr ist die Aufklärungsquote bei Internetdelikten zwar zurück gegangen. Dies entspricht aber einem langfristigen Trend (2008: 86,0%, 2009: 83,4%, 2010: 81,8%, 2011: 79,3%), der sich unabhängig von Inkrafttreten und Ende der sechsmonatigen Totalspeicherung aller Internet-Identitäten (IP-Adressen) im Zeitraum 01.01.2009-02.03.2010 entwickelt. Es ist normal, dass Straftaten im Internet auf längere Sicht nicht häufiger aufgeklärt werden als außerhalb des Internet begangene Straftaten (2011: 61%).

„Angstkampagnen und Panikmache der Innenpolitik nach dem Ende der Vorratsdatenspeicherung sind substanzlos, laufen allen Sacherkenntnissen zuwider und helfen in einer nüchternen Debatte nicht weiter“, erklärt Michael Ebeling vom Arbeitskreis. „Fakt ist, dass wir mit gezielten und anlassbezogenen Ermittlungen nicht weniger sicher leben als mit einer Vorratsdatenspeicherung der Telekommunikations aller Deutschen ohne jeden Grund. Zwei Drittel der Bürgerinnen und Bürger lehnen eine Vorratsdatenspeicherung ab[2] und selbst die EU-Kommission sucht händeringend nach Argumenten für
die Fortführung[3] und denkt über deren gänzliche Abschaffung nach[4]. Das sollte auch der Innenminister Niedersachsens zur Kenntnis wahrnehmen und anerkennen.“

Nachweise:

[1] <https://www.mi.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=14797&article_id=103161&_psmand=33>
[2] <http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2011-09/21251051-allensbach-chefin-koecher-elterngeld-bei-unionsanhaengern-aeusserst-beliebt-003.htm>
[3] <http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/520/79/lang,de/>
[4] <http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/542/1/lang,de/>

Diese Pressemitteilung im Internet:

<http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/544/79/lang,de/>

Über uns:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
 <http://www.vorratsdatenspeicherung.de>

Stoppt ACTA!!!

Nehmt euch einfach einmal ein paar Minuten Zeit und schaut euch dieses Video an:

Hier kannst du die Petition gegen ACTA unterschreiben.