Innenpolitik

Grußworte zur Festveranstaltung des Landesverbandes Sachsen der Kleingärtner am 10. April 2013 anlässlich von 30 Jahren Bundeskleingartengesetz

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Gartenfreunde,
sehr geehrte Anwesende,
ich bedanke mich namens meiner Fraktion sehr herzlich für die Einladung zu Ihrer heutigen Festveranstaltung sowie zu der eingeräumten Möglichkeit, einige Worte an Sie zu richten.

LINKE pflanzen ja nicht nur rote Tomaten in ihren Kleingärten, sondern lassen es auch im Landtag nicht an kleingartenpolitischem Engagement fehlen. Das ging so weit, dass vor Jahren eine Dresdner Boulevardzeitung meinte unseren fachpolitischen Vorkämpfer im Gartenzwerg-Outfit abbilden zu müssen.
Selbstverständlich haben wir das nie als Spott, sondern Respektbezeugung interpretiert und nie in unserem Engagement für die sächsischen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner nachgelassen.
Ich will Sie heute mit einer langen Aufzählung unserer diesbezüglichen parlamentarischen Initiativen verschonen. Nennen möchte ich nur den Entwurf eines Sächsischen Kleingartenfördergesetzes aus der dritten Wahlperiode (2003/2004), und die Große Anfrage zur Sicherung und Fortentwicklung des sächsischen Kleingartenwesens bis zum Jahre 2020, die im vergangen Jahr im Sächsischen Landtag besprochen wurde.

Alle diese Initiativen entstanden in konstruktiver Zusammenarbeit mit den Vertretern Ihres Verbandes.

Da der Anlass der Festveranstaltung das Bundeskleingartengesetz ist, gestatten Sie mir einige Bemerkungen dazu:
Die übergroße Mehrheit der sächsischen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner und ihre Leitungen in den Verbandsstrukturen sprechen sich vor allem mit Blick auf die soziale, ökologische und städtebauliche Funktion des Kleingartenwesens ausdrücklich für den Erhalt des Bundeskleingartengesetzes aus.
Es bildet einen maßgebenden rechtlichen Rahmen für den Bestand und die Entwicklung des Kleingartenwesens.

Die Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag teilt und unterstützt diesen Standpunkt, weil aus unserer Sicht das Bundeskleingartengesetz mit seinen Grundpfeilern der Pachtpreisbindung, dem besonderen Kündigungsschutz einschließlich Entschädigungsanspruch und der vorgeschriebenen überwiegenden kleingärtnerischen Nutzung der Kleingartenflächen und Kleingartenanlagen ausreichend Sicherheiten für den Bestand des Kleingartenwesens gerade auch in Sachsen bietet.

Zugleich enthält das Gesetz auch ausreichend Freiräume bzw. Chancen für Entwicklungsmöglichkeiten in die Zukunft, etwa bei der vielfach geforderten Aufwertung von Kleingartenanlagen und der Schaffung von mehr Freiraum für Erholung, Spiel und öffentliche Nutzung durch die Vereine und Kommunen.

Das Bundeskleingartengesetz setzt aber aus unserer Sicht zu Recht auch maßvolle Grenzen für solche Entwicklungen im Interesse der Wahrung der Gemeinnützigkeit des Kleingartenwesens und der daran geknüpften Vergünstigungen sowie zur Erfüllung des sozialen Zwecks des Kleingartenwesens.

Das ab Oktober 1990 geltende Bundeskleingartengesetz auf dem Gebiet der DDR ging nicht ohne Irritationen und Konflikte vor sich, denn zu DDR-Zeiten – um nur einen Aspekt herauszugreifen – waren in Kleingartenanlagen Lauben mit höherem Standard erlaubt als es das Bundeskleingartengesetz zulässt. Das betrifft insbesondere die Größe der Lauben und deren Versorgung mit Strom, Wasser und Abwasserentsorgung sowie eine zum Wohnen geeignete Innenausstattung.

Die Leistung des Landesverbandes der Kleingärtner Sachsen und seines damaligen Vorstandes ist gar nicht hoch genug einzuschätzen, sich trotz aller seinerzeit kursierenden Bedenken klar zu dem Bundeskleingartengesetz zu bekennen und die Arbeit des Verbandes daran auszurichten.
Ihr Vorstand hatte völlig zu Recht erkannt, dass es zu den im Bundeskleingartengesetz verankerten Schutzmechanismen kaum vergleichbare Parallelen gibt.

Sehr geehrte Gartenfreunde,
sehr geehrte Anwesende,

die Kleingärtnerinnen und Kleingärtner in Sachsen haben in den vergangenen Jahren ihre Kleingartenanlagen im Rahmen des Bundeskleingartengesetzes in noch vielfältigerer Weise als vorher für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht und attraktiv gestaltet.

Sie haben Projekte gestartet, um eine Modernisierung des Kleingartenwesens in Sachsen voranzutreiben und um Fragen zu beantworten wie:
Welche Möglichkeiten haben wir, der demographischen Entwicklung wirksam zu begegnen?
Wie können wir die Altersstruktur in unseren Kleingärten verbessern?
Was können wir als Kleingartenvereine für Kinder und Jugendliche tun? Was für Arbeitslose und andere Menschen mit geringem Einkommen?
Wie können wir verstärkt Familien mit Migrationshintergrund in die Arbeit der Kleingartenvereine einbeziehen?
Die bisherigen Resultate dieser Übergelungen und Entwicklungen sind höchst bemerkenswert.

Auch wenn es heute und hier um die Würdigung des Bundeskleingartengesetzes geht, so erlauben Sie mir als Oppositionspolitiker, noch kurz auf einige Probleme hinzuweisen, die den sächsischen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern das Leben schwer machen und die mit dem Bundeskleingartengesetz nichts zu tun haben, aber aus meiner Sicht Ausdruck einer nicht genügenden Beachtung der sozialen und gemeinnützigen Funktion des Kleingartenwesens in unserer Gesellschaft sind.

Ich nenne hier nur die zunehmende Belastung der Kleingärtner und ihrer Vereine mit kommunalen Abgaben und Beiträgen; die noch viel zu geringe Einbeziehung von Kleingartenanlagen in die kommunale Bauleitplanung, um diese rechtlich als Dauerkleingärten in ihrem Bestand zu schützen und zu sichern,
die Veräußerung von im Landeseigentum und im kommunalen Eigentum befindlichen kleingärtnerisch genutzten Flächen;
die seit über 10 Jahren ungelöste Problematik der Erhebung der Grundsteuer B;
die Einbeziehung der gemeinnützigen Kleingartenvereine und -verbände in die Beitragsleistung zur Künstlersozialabgabe bzw. Künstlersozialkasse;
die völlig ungenügende Beachtung der sozialen und gemeinnützigen Funktion der Kleingartenvereine bei der Neugestaltung des Tarifsystems der GEMA;
und schließlich die Anerkennung und Würdigung des Ehrenamtes fast ausschließlich über das Steuerrecht, was bei vielen ehrenamtlich tätigen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner ins Leere läuft.

Gegenwärtig befindet sich im Sächsischen Landtag eine umfassende Novelle des Sächsischen Wassergesetzes in der Beratung. Der Landesverband der Kleingärtner hat zu Recht die Befürchtung neuer Belastungen für die Kleingärtner geäußert. Aus meiner Sicht wäre zu überlegen, die Leistungen, die die Kleingartenvereine bereits jetzt umfassend insbesondere zur Unterhaltung der Uferbereiche erbringen, entsprechend zu berücksichtigen, indem eine Gebührenbefreiung stattfindet.

In diesem Sinne bleibt auch für die LandespolitikerInnen noch viel zu tun.

Ich hoffe, ich habe meinen Stellvertreter Klaus Bartl, der unser unangefochtener Kleingartenexperte in der Fraktion ist, bei Ihnen einigermaßen angemessen vertreten.
Herr Bartl übermittelt Ihnen anlässlich dieses Tages alle erdenklichen Glückwünsche und bedauert sehr, als Untersuchungsausschuss-Vorsitzender durch die Vernehmung des früheren Verfassungsschutz-Präsidenten verhindert zu sein.
Ich vermute, dass ich den angenehmeren Termin erwischt habe, und außerdem konnten Sie so den ungewöhnlichen Fall erleben, dass ein Fraktionsvorsitzender seinen Stellvertreter vertritt.

Ich wünsche der heutigen Veranstaltung noch einen konstruktiven und ertragreichen weiteren Verlauf
und
dem Landesverband Sachsen der Kleingärtner eine glückliche Hand bei der weiteren Gestaltung des Kleingartenwesens in Sachsen die Unterstützung der LINKEN ist Ihnen gewiss.

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousDiggStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

Pressekonferenz in Vorbereitung des März-Plenums 2013

Wir haben den Mindestlohn auf die Tagesordnung gesetzt. Denn er ist eine LINKE Erfolgsgeschichte, die jetzt zum Abschluss geführt werden muss – im Interesse der mehr als hunderttausend Menschen in Sachsen, die arbeiten gehen und dann zum Amt müssen, weil der Lohn nicht zum Leben reicht. Die sächsische Staatsregierung hat als einzige ostdeutsche Landesregierung vor wenigen Tagen im Bundesrat gegen eine Mindestlohn-Initiative von 8,50 Euro gestimmt – das darf nicht das letzte Wort sein! Deshalb machen wir mit dieser Aktuellen Debatte weiter Druck – die soziale Vernunft – die sich beginnt auch in der CDU Sachsen durchzusetzen – darf nicht länger von der Zastrow – FDP blockiert werden!

Natürlich beteiligen wir uns auch engagiert an den Aktuellen Debatten der anderen Fraktionen. Daher ein paar Worte zum Koalitions-Thema Crystal. Unabhängig von allen drogenpolitischen Differenzen der verschiedenen Fraktionen ist unstrittig: Es handelt sich um chemisches Teufelszeug, das den Konsumenten das Gehirn schädigt, und deshalb muss neben Aufklärung die Repression von Polizei und Justiz gegen den Handel mit Crystal eine stärkere grenzüberschreitende Rolle spielen. Hier gibt es ein Vollzugsdefizit. Das bringen wir damit zum Ausdruck, dass als erster Redner unser Rechtspolitiker Klaus Bartl sprechen wird.

Wir haben diese Woche auch einen neuen Gesetzentwurf und eine Große Anfrage zu bieten. Das Gesetz soll den sächsischen Kommunen das In-strument der kommunalen Anstalt des öffentlichen Rechts in die Hand geben. Damit werden zum einen wirtschaftliche Projekte mehrerer Kommunen erleichtert und zum anderen der Rekommunalisierung von Daseinsvorsorge eine besonders geeignete Rechtsform geschaffen. Sie ermöglicht ein Maximum an kommunaler Selbstverwaltung und wirtschaftli-cher Handlungsfreiheit, ohne dass dies in einen Gegensatz zueinander gerät.

Die Große Anfrage widmet sich dem „Persönlichen Budget in der Eingliederungshilfe nach SGB XII“, also einem Sozialstaatsthema, zu dem wir auch einen Entschließungsantrag vorbereitet haben.

Unsere beiden Anträge decken diesmal ein besonders breites Spektrum gesellschaftlicher Brennpunkte ab. Am Mittwoch geht es um die Probleme bei der Schaffung der geplanten gemeinsamen Justizvollzugsanstalt für Sachsen und Thüringen. Hier wollen wir schlicht mehr Transparenz und einen ordentlichen Bericht der Staatsregierung, damit nicht Steuergelder für Fehlplanungen vergeudet werden. Ich mache keinen Hehl daraus, dass LINKE solcher Knast-Zentralisierung grundsätzlich skeptisch gegenüberstehen, weil wir glauben, dass man den Familien der Gefangenen das Besuchen nicht durch unnötig lange Wege schwer machen sollte.

Am Donnerstag verlangen wir erneut einen wirksamen Maßnahmekatalog zum Schutz vor den Folgen des Braunkohlebergbaus bzw. der Sanierung nach Ende der Tagebaue, diesmal geht es konkret um die braune Brühe in der Spree und anderen Fließgewässern der Lausitz. In der Fachsprache: zu-nehmende Verockerung – nicht zu verwechseln mit Verrockerung wie es der Landtagsdirektor in der Präsidiumssitzung verlesen hat – und Sulfatbelastung. Inzwischen droht ja sogar dem Spreewald akute Gefahr, was nicht nur eine schwerwiegende Belastung der Natur darstellt, sondern auch eine Beeinträchtigung der vielen Menschen, die dort regelmäßig Ferien oder freie Tage zur Erholung verbringen. Wir arbeiten hier auch ganz konkret mit der brandenburgischen Landesregierung zusammen.

Man sieht an diesem praktischen Beispiel einmal mehr, dass die vom Kabinett Tillich forcierte Ausweitung des Braunkohle-Tagebaus ins öko-logische Verderben führt. Im Interesse einer nachhaltigen Landesentwicklung brauchen wir eine sozialverträgliche Abwicklung des Braunkohlebergbaus bis zum Jahr 2040. Das hat zwar auch die sächsische SPD noch nicht ganz begriffen, aber wir werden hier der SPD wie schon zuvor beim Mindestlohn auf die Sprünge helfen.

Wir bekennen uns als LINKE zum Bergbauland Sachsen. Deshalb haben wir auch die schwarz-gelbe Koalition beim Thema Rohstoffstrategie lange vor uns hergetrieben, bis mit großer Verspätung von Herrn Morlok etwas vorgelegt wurde, was diesen Namen noch nicht verdient. Wenn CDU und FDP nun selbst in einem Antrag fordern, dass die sächsische Rohstoffstrategie fortentwickelt werden müsste, ist das zwar löblich, der konkrete Antrag taugt aber höchstens zur Enthaltung, wenn überhaupt.

Zu beiden Bergbauthemen spricht unsere Diplom-Mineralogin Dr. Jana Pinka. Wir behandeln beim Bergbau Nutzen und Schaden offen und objektiv – im Unterschied zur Schönfärberei des Kabinetts Tillich. Dass letzteres nichts bringt, sieht man am angekündigten Arbeitsplatzabbau bei Vattenfall: Es sollen zwar immer größere Landschaften abgebaggert und Tausende Menschen umgesiedelt werden, aber Lohn und Brot bringt die Braunkohlewirtschaft immer weniger Menschen.

Rheinland-Pfalz hatte mal den Weinbau in den Namen eines Ministeriums aufgenommen, um die Bedeutung des Weinbaus für Land zu unterstreichen. Den Namen des Weinbauministers will ich zwar heute verschweigen, aber dieser landesspezifische Ansatz ist gut, und so plädiere ich persönlich auch für ein sächsisches Bergbau-und Energie-Ministerium. Das könnte dann auch die Rahmenbedingungen für die richtige Rohstoff-Nutzung setzen: Weniger Braunkohle, mehr seltene Erden. Mit der aktuellen Besetzung der Ministeriumsspitze klappt das natürlich nicht, die würde bestenfalls als Patron für den pfälzischen Weinbau taugen.

Zur Europa-Regierungserklärung sage ich morgen was. Lassen Sie sich überraschen. Nur so viel: Ich werde mir mit Herrn Scheel die Aufgabe teilen.
Was ich verrate, ist, dass ich nicht selbst zum SPD-Thema „Rettung des Abendlandes“ rund um die aktuellen Homoehe-Debatten spreche. Da gibt es kompetentere Menschen in meiner Fraktion.

Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass ich alle Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten kann.

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousDiggStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

Tillichs „Bürgerkompass“ sinnlose Geldausgabe

Die Bürger wollen einen Mindestlohn, damit alle Beschäftigten von ihrem Lohn leben können – aber die sächsische Staatsregierung hat gerade dafür gesorgt, dass Sachsen als einziges ostdeutsches Bundesland im Bundesrat „Nein“ zu einem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn gesagt hat. Ernstnehmen der Bevölkerung sieht anders aus! Angeblich sei die Staatsregierung für die von den Bürgern gewünschten kleineren Klassen, aber dafür gebe es leider zuwenig Lehrer/innen. Dafür aber ist diese Staatsregierung mit ihrer jahrzehntelangen verfehlten Personalpolitik verantwortlich, und der vom Vorgänger der amtierenden Kultusministerin angemahnte grundlegende Kurswechsel ist immer noch nicht erfolgt. Bessere Bezahlung der Lehrer/innen und bessere Ausstattung der Schulen scheitern an einem Finanzminister, der im Kabinett Tillich die Bildungspolitik bestimmen darf. Mehr Polizisten auf der Straße sind natürlich nicht möglich, wenn Sachsen den Personalabbau bei der Polizei wie von dieser Staatsregierung geplant vorantreibt. Solange der Staat die Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung nicht ernstnimmt, ist es ein billiges Manöver, den Leuten zu große Sorglosigkeit und eigene Versäumnisse vorzuhalten.
Fazit: Was die Bürger/innen wollen, könnte der Ministerpräsident in jeder Einkaufspassage kostenlos erfahren. Insofern war die Geldausgabe für den „Bürgerkompass“ – bei allem Respekt für die engagierten Teilnehmerinnen und Teilnehmer – im Ergebnis sinnlos. Das Geld hätte man bereits in die Umsetzung der Bürgeranliegen stecken können.

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousDiggStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

dju in ver.di protestiert scharf gegen Wohnungsdurchsuchung bei Pressefotografen

Eingriff in Pressefreiheit

06.02.2013

verdi_farbeDie Deutsche Journalistinnen und Journalisten-Union (dju in ver.di) protestiert scharf gegen einen Polizeieinsatz, bei dem heute in den frühen Morgenstunden LKA-Beamte aus Berlin, Brandenburg und Hessen sowie dutzende uniformierter Polizisten die Wohnungen von fünf Pressefotografen in Berlin und Brandenburg durchsucht haben. Laut Durchsuchungsbeschluss war Ziel der Aktion, an Fotomaterial von einer Demonstration am 31.3.2012 in Frankfurt am Main zu kommen. Die Beamten kopierten Fotodateien aus den Computern der betroffenen Fotografen-Kollegen: „Das ist ein ungeheuerlicher Vorgang“, kritisierte die dju-Bundesgeschäftsführerin Cornelia Haß die Durchsuchungen. „Da sollen Pressevertreter mit brachialen Methoden gezwungen werden, Hilfspolizisten zu spielen. Die durchgeführten Maßnahmen entbehren jeder Verhältnismäßigkeit und entsprechen keinerlei rechtsstaatlichen Standards.“

Die Pressefotografen seien bereits im Vorfeld von der Polizei angeschrieben und um die Herausgabe von Material gebeten worden, das als Beweis gegen Demonstranten hätte dienen können: „Dabei hätte die Polizei es belassen müssen“, stellte Haß klar. Die heute durchgeführten Aktionen verstießen gegen die Pressefreiheit und seien vollkommen inakzeptabel.

Herausgeber:

Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di
Bundesgeschäftsführung

Bundesweite Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bei Fotojournalisten

Pressemitteilung
Blockupy Frankfurt
6. Februar 2013

* Bundesweite Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen bei Fotojournalisten

* Blockupy verurteilt Grundrechtsverletzung als Einschüchterungsversuch

blockupy transpiAm frühen Morgen des heutigen Mittwoch haben Beamte mindestens zehn Wohn- und Arbeitsräume von Fotojournalisten in Berlin, Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg zeitgleich durchsucht.

Dabei beschlagnahmten sie zahlreiche Computer und Speichermedien sowie Fotoausrüstung, in Freiburg wurden auch ein Mobiltelefon und Drucksachen beschlagnahmt. Laut Durchsuchungsbeschluss werden die Fotojournalisten nicht selbst einer Straftat verdächtigt oder beschuldigt. Vielmehr hofft die Frankfurter Staatsanwaltschaft, Beweise für unterstellte Straftaten von Teilnehmern einer Demonstration am 31. März 2012 in Frankfurt zu finden.

“Das ist ein Angriff auf die Pressefreiheit und auf demokratische Grundrechte insgesamt. Mit dieser Aktion wollen sich Polizei und Staatsanwaltschaft offenbar selbst einen Blankoscheck für Rechtsbruch und Schikane ausstellen. In Zukunft muss schon mit einer Hausdurchsuchung rechnen, wer beruflich über soziale Proteste berichtet”, sagte Martin Sommer vom Bündnis Blockupy Frankfurt.

“Flächendeckende Hausdurchsuchungen bei Unverdächtigen sind an sich schon ein Skandal. Bedeutende Grundrechte einer demokratischen Gesellschaft werden mit Füßen getreten. Dass nun auch Journalisten eingeschüchtert und in ihrer Arbeit behindert werden, setzt dem die Krone auf.”

Besondere Brisanz gewinnt die heutige Polizeiaktion aus Sicht des Blockupy-Bündnisses vor dem Hintergrund der Verbotsorgie während der Blockupy-Aktionstage vom 16. bis 19. Mai 2012 in Frankfurt am Main.

Roland Süß vom Blockupy-Bündnis: “Mit den Razzien heute setzen Polizei und Staatsanwaltschaft eine beispiellose Serie von Grundrechtsverletzungen fort. Letztes Jahr war es die Versammlungsfreiheit, wofür die Polizei nun Entschädigungen zahlen muss.

Dieses Jahr ist es die Pressefreiheit. Es ist offensichtlich, dass eine breite Protestbewegung eingeschüchtert und kriminalisiert werden soll. Doch wir bleiben solidarisch mit allen, die für eine sozialere Gesellschaft streiten.”

Für den 31. Mai und 1. Juni dieses Jahres hat das Blockupy-Bündnis erneut europäische Aktionstage in Frankfurt am Main angekündigt. Am 17.
Februar findet dazu ein weiteres bundesweites Mobilisierungstreffen in Frankfurt statt.

+ Justiz rügt Rechtbrüche von Stadt und Polizei bei Blockupy

Während der Blockupy-Tage 2012 hatte die Stadt ein umfassendes Versammlungsverbot erlassen, die Polizei verhängte gegen hunderte Anreisende unrechtmäßig Stadtverbote und sperrte die Frankfurter Innenstadt großflächig ab. Viele dieser Maßnahmen wurden nachträglich durch Gerichte als rechtswidrig erkannt, weitere Verfahren laufen. So hat das Amtsgericht Gießen kürzlich Protestierenden, die seinerzeit über Stunden festgehalten und an der Ausübung ihres Demonstrationsrechts gehindert wurden, Entschädigungszahlungen in Höhe von je 500 Euro zugesprochen. Auch hunderte im Vorfeld der Tage ausgesprochene Aufenthaltsverbote musste die Polizei wieder zurücknehmen; im Oktober entschied das Frankfurter Verwaltungsgericht, dass eine Kundgebung des “Komitees für Grundrechte und Demokratie” nicht hätte verboten werden dürfen.

Bei der ­ gerichtlich genehmigten ­ Blockupy-Abschluss-Demonstration im Mai 2012 gingen 30.000 Menschen gegen die europaweite Verarmungspolitik und für Versammlungsfreiheit auf der Straße.

+ Kritik an Razzien auch von Gewerkschaft und Journalistenverband

In ersten Reaktionen haben auch Gewerkschaftsvertreter und Journalistenverbände die heutigen Durchsuchungen als grundrechtswidrig kritisiert. “Medienvertreter sind keine Hilfspolizisten, und ihre Arbeit einzuschränken ist falsch”, sagte Verdi-Vertreter Andreas Köhn laut Tagesspiegel (6.2.2013). Cornelia Haß von der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion sagte: “Die durchgeführten Maßnahmen entbehren jeder Verhältnismäßigkeit und entsprechen keinerlei rechtsstaatlichen Standards.” (Pressemitteilung dju)

Weitere Informationen:

* Mobilisierungstreffen Blockupy 2013:
http://www.blockupy-frankfurt.de/de/2013/einladung170213

* Artikel zu heutigen Razzien des Tagesspiegel:
http://www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/ermittlung-wegen-koerperver
letzung-bundesweite-razzia-bei-fotografen/7742288.html

* Stellungnahme der Deutschen Journalistinnen- und Journalistenunion
(dju) in Verdi:
https://dju.verdi.de/pressemitteilungen/showNews?id=f955a9d2-7049-11e2-7307-
001ec9b05a14

 

 

Blockupy-Aktionen in Frankfurt/Main: Schmerzensgeld nach Freiheitsentziehung

Pressemitteilung

Blockupy-Aktionen in Frankfurt/Main: Schmerzensgeld nach Freiheitsentziehung Polizei zahlt 500,00 € für rechtswidrige Ingewahrsamnahmen

blockupy transpiIm Rahmen der unter dem Namen „Blockupy“ bekannt gewordenen Aktionstage gegen die europäische Krisenpolitik vom 16. bis zum 19. Mai 2012 in Frankfurt/Main kam es zu einer Vielzahl von offensichtlich rechtswidrigen Ingewahrsamnahmen. Für einige der davon Betroffenen muss die Frankfurter Polizei nun 500,00 EUR Schadensersatz zahlen.

Zum Hintergrund:

Am 17. Mai 2012 fuhren ca. 150 Personen in drei Bussen von Berlin nach Frankfurt/Main, um dort an Veranstaltungen und angemeldeten Versammlungen teilzunehmen. Die Aktivisten wurden von der Polizei auf der Autobahn ca. 30 km vor Frankfurt/Main gestoppt und auf einer nahe gelegenen Autobahnmeisterei z. T. mehr als sieben Stunden lang festgehalten, kontrolliert, durchsucht und videografiert. Im Anschluss wurde den Personen ein Aufenthaltsverbot für die Frankfurter Innenstadt erteilt. Ca. 50 der Betroffenen, die sich im Anschluss an die Kontrolle in die am Rande Frankfurts gelegene Kleinstadt Eschborn begeben haben, um dort eine Kundgebung abzuhalten, wurden von der Polizei in Gewahrsam genommen und bis nach Mitternacht in den Polizeidienststellen Wiesbaden und Gießen rechtswidrig festgehalten. Angeblich sollen sie versucht haben, gegen das Aufenthaltsverbot, das nur für die Frankfurter Innenstadt galt, zu verstoßen. Auf die Beschwerde der Betroffenen hin wurde nachträglich die Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehung durch das Amtsgericht Gießen festgestellt.

Die Betroffenen haben daraufhin gegenüber dem Polizeipräsidium Frankfurt/Main, das für diese rechtswidrigen Maßnahmen verantwortlich gewesen ist, 500,00 EUR Schmerzensgeld gefordert. Dieses wurde ihnen nun auch bewilligt.

Rechtsanwalt Peer Stolle aus Berlin, der einige der Betroffenen vertritt, erklärt dazu:

„Die Betroffenen wurden, ohne dass sie dazu Anlass gegeben haben, rechtswidrig in Gewahrsam genommen und anschließend nachts in einer für sie vollkommen fremden Stadt auf die Straße gesetzt. 500,00 EUR Geldentschädigung ist daher das Mindeste, was den Betroffenen zusteht.

Die Frankfurter Polizei sollte dies zum Anlass nehmen, von rechtswidrigen Freiheitsentziehungen Abstand zu nehmen.“

Wegen des polizeilichen Vorgehens im Rahmen der „Blockupy“-Aktionstage sind noch eine ganze Reihe von Verfahren vor den Frankfurter Gerichten anhängig, unter anderem wegen der Erteilung von Aufenthaltsverboten, unzulässigen Ingewahrsamnahmen und wegen Bußgeldbescheiden, die wegen Teilnahme an angeblich verbotenen Versammlungen erlassen worden sind.

RA’e HUMMEL KALECK
Rechtsanwälte | Fachanwälte
Berlin

Professionelle Polizeiarbeit statt Schaumschlägerei auf Kosten Leipzigs – nach Fraktions-Gespräch mit Merbitz

Zur Klausur der Fraktion DIE LINKE im Sächsischen Landtag, die sich heute zunächst mit dem Thema öffentliche Sicherheit beschäftigte, an der auch der Leipziger Polizeipräsident Bernd Merbitz, zugleich Chef des neuen Operativen Abwehrzentrums (OAZ), teilnahm:

Der Vorgänger von Herrn Merbitz, Horst Wawrzynski, hat jahrelang Leipzig schlecht geredet und mit nachweislich nahezu wirkungslosen, aber umso spektakuläreren „Komplexkontrollen“ das Thema Drogen und Beschaffungskriminalität als Sprungbrett für seine OB-Kandidatur politisch missbraucht. Gut, dass mit Bernd Merbitz nunmehr Sachlichkeit und Professionalität in die Führung der Polizeiarbeit dieser sächsischen Metropole Einzug gehalten haben.

Nach der Übernahme des neu geschaffenen Operativen Abwehrzentrums (OAZ), das vor allem den Verfolgungsdruck gegenüber der gewalttätigen extremen Rechten erhöhen soll, haben wir Herrn Merbitz auch aufgrund seiner früheren, allseits anerkannten Arbeit an der Spitze der Soko Rex einen Vertrauensvorschuss gegeben. Bisher sehen wir uns darin nicht enttäuscht, sondern nehmen neue Impulse für offensive Rechtsstaatlichkeit wahr, mit der jene braunen Kräfte in die Schranken gewiesen werden, die in Sachsen Angst und Schrecken zu verbreiten versuchen.

Gern nehmen wir das Angebot zu weiterem Gedankenaustausch an, vielleicht wird dann auch manche Kleine Anfrage nicht mehr nötig sein.

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousDiggStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

Sympathie für NPD-Verbotsverfahren, Forderung nach verstärktem Vorgehen gegen braune Kameradschaften

Zur Entscheidung des Bundesrates pro Antrag auf Verbot der NPD:

Der Versuch, der historischen Nachfolgepartei der NSDAP die Finanzierung mit Steuergeldern zu entziehen und diese menschenfeindliche rassistische Organisation aus dem Feld des politischen Wettbewerbs zu verbannen, ist ehrenwert und findet meine volle Sympathie. Allerdings muss Sachsen aktiver gegen braune Kameradschaften und das „Freie Netz“ vorgehen. Hier ist der Ministerpräsident persönlich gefordert, wenn das symbolträchtige Eintreten der Staatsregierung für ein NPD-Verbotsverfahren nicht zum Alibi für ihr Nichtstun im alltäglichen Kampf gegen Nazis verkommen soll. Herr Tillich behauptet heute in den Medien, das Verbot von Nazi-Aufmärschen sei bisher an der Existenz der NPD gescheitert. Das ist grober Unsinn, wie die Auseinandersetzungen um den 13. Februar in Dresden zeigen. Diese Legendenbildung lassen wir dem Ministerpräsidenten nicht durchgehen. Diejenigen, die jetzt das NPD-Verbotsverfahren vorantreiben, tragen die Verantwortung für sein Gelingen. Ob die V-Leute-Problematik ausreichend gelöst wurde und das Material reicht, hat auch der sächsische Ministerpräsident zu verantworten. Denn nichts wäre verheerender als ein Verbotsverfahren, das mit starken Sprüchen eingeleitet wird, aber am Ende schwach endet, nämlich scheitert.

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousDiggStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

Sympathie für NPD-Verbotsverfahren, Forderung nach verstärktem Vorgehen gegen braune Kameradschaften

Zur Entscheidung des Bundesrates pro Antrag auf Verbot der NPD:

Der Versuch, der historischen Nachfolgepartei der NSDAP die Finanzierung mit Steuergeldern zu entziehen und diese menschenfeindliche rassistische Organisation aus dem Feld des politischen Wettbewerbs zu verbannen, ist ehrenwert und findet meine volle Sympathie. Allerdings muss Sachsen aktiver gegen braune Kameradschaften und das „Freie Netz“ vorgehen. Hier ist der Ministerpräsident persönlich gefordert, wenn das symbolträchtige Eintreten der Staatsregierung für ein NPD-Verbotsverfahren nicht zum Alibi für ihr Nichtstun im alltäglichen Kampf gegen Nazis verkommen soll. Herr Tillich behauptet heute in den Medien, das Verbot von Nazi-Aufmärschen sei bisher an der Existenz der NPD gescheitert. Das ist grober Unsinn, wie die Auseinandersetzungen um den 13. Februar in Dresden zeigen. Diese Legendenbildung lassen wir dem Ministerpräsidenten nicht durchgehen. Diejenigen, die jetzt das NPD-Verbotsverfahren vorantreiben, tragen die Verantwortung für sein Gelingen. Ob die V-Leute-Problematik ausreichend gelöst wurde und das Material reicht, hat auch der sächsische Ministerpräsident zu verantworten. Denn nichts wäre verheerender als ein Verbotsverfahren, das mit starken Sprüchen eingeleitet wird, aber am Ende schwach endet, nämlich scheitert.

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousDiggStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS

Ja zu OAZ und Merbitz, Nein zu Extremismus-Phantom – gewalttätige extreme Rechte ist das Problem Sachsens!

Zur Aktuellen Debatte auf Antrag von CDU und FDP „Extremismus keinen Raum geben – Demokratiefeinde entschlossen bekämpfen“:

Das Operative Abwehrzentrum Rechtsextremismus (OAZ) ist eine richtig gute Idee. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Volker Bandmann, sagte unlängst dazu: „Die Gründung des Operativen Abwehrzentrums (OAZ) zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ist meiner Meinung nach ein effektives Instrument gegen rechte Gewalt. Deshalb begrüße ich die Einrichtung dieser neuen Organisationsstruktur innerhalb der Polizei.“ Herr Bandmann hat Recht! Weiter so!
Das Problem bei der Bekämpfung der gewalttätigen extremen Rechten ist nicht die Polizei, sondern eine regierungsamtliche Sicherheitspolitik, die in erster Linie nicht gegen Nazis, sondern gegen ein allgemeines Extremismus-Phantom kämpft. Der von der Koalition gewählte Titel dieser Aktuellen Debatte legt davon beredtes Zeugnis ab. Sachsen hat kein ominöses Extremismus-Problem, sondern die Nazis sind das Problem, oder meinetwegen auch so formuliert: Die gewalttätige extreme Rechte muss im Fokus der sächsischen Innenpolitik stehen. Es sind Nazis, die ein junges Paar in Hoyerswerda so sehr bedroht haben, dass es sich genötigt sah, fluchtartig die Stadt zu verlassen und unterzutauchen. Es sind Nazis, die seit 1990 in Sachsen eine Blutspur und leider auch eine Reihe von Todesopfern hinterlassen haben, von denen immer noch nicht alle als Opfer rechter Gewalt anerkannt sind. Das ist beschämend! Umso erfreulicher ist die Gründung des OAZ und die Personalentscheidung für seine Spitze gewesen. Nun glaube ich aber nicht an Bilokalität von Menschen, also an die Fähigkeit, an zwei Orten gleichzeitig körperlich anwesend sein zu können. Am einen Ort, nämlich Leipzig, soll Bernd Merbitz die unter seinem Vorgänger Horst Wawrzynski auf den Hund gekommene Aufklärungsquote der Polizei verbessern. Am anderen Ort, in Dresden, soll Merbitz die Arbeit des Operativen Abwehrzentrums Rechtsextremismus leiten. Man fragt sich, warum der Mann nicht gleich Landespolizeipräsident bleiben konnte. Nur weil Herr Ulbig mit dem Polizisten Merbitz nicht kann, muss dessen Job nun ein Jurist mit Namen Kann verrichten, der es wohl nicht kann. Jedenfalls waren seine Falschaussagen über den Fluchthergang in Hoyerswerda, vorsichtig gesagt, kontraproduktiv.

Share and Enjoy

FacebookTwitterDeliciousDiggStumbleUponAdd to favoritesEmailRSS