FRONTEX

Schluss mit der rassistischen Hetze gegen Roma!

Schluss mit der rassistischen Hetze gegen Roma!

Das Recht auf Asyl duldet keine Unterschiede!

 

[ Presseerklärung in serbischer Sprache]

15. Oktober 2012 – In den vergangenen Tagen haben konservative Politiker, aber auch Mitglieder der SPD, wiederholt gefordert, die Visumpflicht für serbische und mazedonische StaatsbürgerInnen, die im Dezember 2009 gelockert wurde, wieder einzuführen. Sie möchten damit den „massiven Zustrom von serbischen und mazedonischen Staatsbürgern“ stoppen. Dabei geht es in erster Linie um Mitglieder der Romaminderheit, die seit Aufhebung der Visumpflicht für Kurzaufenthalte im Schengenraum vermehrt in der EU und anderen Schengener Vertragsstaaten Asyl beantragen.

Die Aufhebung der Visumpflicht für die Staaten des sogenannten westlichen Balkans steht am Ende eines langen Prozesses, bei dem die Staaten im Auftrag der EU tiefgreifende Reformen im Bereich der Gesetzgebung und anderen Bereichen (Dokumentensicherheit, Grenzkontrollen und Kontrolle der Wanderbewegungen, usw.) durchführen mussten. Nur im Bereich Menschenrechte blieben die Reformen weit hinter den Erwartungen zurück. Ende August stellte die EU-Kommission in ihrem dritten Bericht zur Visaliberalisierung erneut fest, dass die Roma in allen Balkanstaaten einer umfassenden Diskriminierung ausgesetzt sind, die sie an der Ausübung grundlegender Rechte wie beispielsweise dem Zugang zu Bildung und Ausbildung, Gesundheitsversorgung und Arbeitsmarkt hindert.

Nach Aussagen der serbischen Regierung leben circa 60 Prozent der geschätzten 450 000 Roma in Serbien in unsicheren und unhygienischen Lebensverhältnissen; 30 Prozent haben keinen Zugang zu Trinkwasser; 70 Prozent keinen Zugang zur Kanalisation. Serbische Studien belegen, dass Romakinder in Sonderschulen mit einem Anteil von mehr als 30 Prozent deutlich überrepräsentiert sind. Umfragen zufolge gelten sie als die meist diskriminierte Bevölkerungsgruppe in Serbien, eine Diskriminierung, die sich insbesondere im Zugang zum Arbeitsmarkt deutlich macht. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) stellte in ihrem letzten Länderbericht zu Serbien fest, dass die Mehrheit aller Roma von Gelegenheitsjobs, wie beispielsweise dem Sammeln von Altmetall lebt, und dass kaum Roma in staatlichen Betrieben beschäftigt sind.

Auch in Mazedonien sind Roma einer allumfassenden Diskriminierung ausgesetzt. Ebenso wie in Serbien leben sie in Mazedonien oft in abgeschiedenen Siedlungen, wo sie keinen oder nur beschränkten Zugang zu grundlegenden Diensten haben. Romakinder sind in Sonderschulen und in Sonderklassen deutlich überrepräsentiert, was sowohl auf ungeeignete Einstufungstests, als auch auf eine falsche Orientierung der Eltern zurückgeht, wie das Budapester European Roma Rights Centre kürzlich in einer Studie feststellte. Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) stellte in einem 2010 veröffentlichten Bericht fest, dass 70 Prozent aller Roma in Mazedonien arbeitslos sind, womit ihre Arbeitslosigkeit deutlich über dem Landesdurchschnitt liegt. ECRI fand auch, dass Roma mit Vorurteilen im Gesundheitssystem konfrontiert sind, was ihren Zugang zu medizinischen Dienstleistungen beeinträchtigt.

Es ist demnach abfällig, wenn Asylanträge von Roma von vorneherein als unbegründet bewertet werden. Laut Handbuch des UN-Flüchtlingswerks von 1951 zu den Prozeduren und Kriterien zur Festlegung des Flüchtlingsstatus, das im Dezember 2011, neu aufgelegt wurde, kann Diskriminierung durchaus als Fluchtgrund gewertet werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn sie dazu führt, dass eine Person nur mehr begrenzt in der Lage ist, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Daneben stellt das UN-Flüchtlingswerk auch fest, dass rassistische Diskriminierung eine der deutlichsten Menschenrechtsverletzung darstellt und folglich bei der Festlegung des Flüchtlingsstatus berücksichtigt werden muss.

Auf Druck von Seiten der EU und ihrer Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland, Schweden, Belgien und Luxemburg, haben Serbien und Mazedonien sowie die anderen Balkanstaaten, deren BürgerInnen kürzlich von der Visumpflicht für Kurzaufenthalte entbunden wurden, in den vergangenen zwei Jahren umfassende Maßnahmen getroffen, um den angeblichen Missbrauch der Visumfreiheit und des Rechts auf Asyl zu beenden. Dazu gehört eine Verschärfung der Grenzkontrollen, in deren Folge Tausende von Menschen, zumeist Roma, aufgrund von zum Teil fadenscheinigen Argumenten und willkürlichen Begründungen an der Ausreise gehindert wurden. Abgeschobenen AsylbewerberInnen droht bei der Rückkehr eine Strafe und der Verlust ihres Passes, womit sie an einer erneuten Ausreise gehindert werden sollen. Roma werden in den Medien und im politischen Diskurs unterschiedslos als „lažni azilanti“, als „ScheinasylantInnen“ bezeichnet und für die drohende Aufhebung der Visumfreiheit verantwortlich gemacht. Rassistische Ressentiments gegen Roma erleben einen erneuten Auftrieb. Die Gewaltbereitschaft gegen sie nimmt zu.

Parallel dazu erleben wir in westlichen Ländern eine selektive Aushebelung des Rechts auf Asyl. Schnellverfahren, wie sie jüngst vom bayrischen Innenminister Joachim Herrmann ins Spiel gebracht wurden, bieten oftmals nicht die Gewähr für eine rigorose Überprüfung des Einzelfalls, wie sie die Genfer Flüchtlingskonvention vorschreibt. Roma aus dem Balkan, die in der EU und der Schweiz Asyl beantragen, unterliegen ohnehin einem Generalverdacht, sogenannte WirtschaftsasylantInnen zu sein, der eine objektive Überprüfung ihres Antrags auf Asyl von vorneherein unmöglich macht. Bereits heute werden Anträge von Roma aus Serbien und Mazedonien vielfach vorgezogen, mit dem erklärten Ziel, Roma durch eine zügige Bearbeitung ihres Asylantrags, die in der Regel in der Ablehnung mündet, davon abzuhalten, überhaupt nach Deutschland ein zu reisen und dort Asyl zu beantragen.

In weniger als zwei Wochen wird Bundeskanzelerin Merkel in Berlin das zentrale Mahnmal für die ermordeten Sinti und Roma zur Zeit des Nationalsozialismus einweihen. Die Verfolgung und Ermordung von mehr als einer halben Million Sinti und Roma durch Nazideutschland sollte eine Erinnerung und eine Mahnung sein, wohin Rassismus und Vorurteile führen können. In Serbien wurden mehrere Zehntausende Roma und Juden im Rahmen von sogenannten Vergeltungsaktionen von Wehrmachtsoldaten erschossen. Abertausende starben in den Konzentrationslagern Banjica und Sajmište (Belgrad) und Crveni Krst (Niš).

Es ist demnach völlig gedächtnislos und realitätsfremd, wenn deutsche Politiker heute Schnellverfahren für AsylbewerberInnen aus dem Balkan oder eine Wiedereinführung der Visumpflicht fordern, mit dem ausschließlichen Ziel, Roma an der Einreise nach Deutschland hindern. Sie geben serbischen und mazedonischen PolitikerInnen, die ohnehin keinen Hehl aus ihrer Abneigung gegenüber Roma machen und Roma in Randgebiete abdrängen, wo sie erst recht keine Möglichkeit zum Überleben haben, einen Blankoschein, Roma weiter zu diskriminieren und in der Ausübung ihrer Grundrechte einzuschränken.

Wir fordern ein Ende der rassistischen Hetze gegen Roma! Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien dürfen nicht vom Recht auf Asyl ausgeschlossen werden. Sie haben ein Recht auf eine Einzelfallprüfung, innerhalb derer die rassistische Diskriminierung in ihren Heimatländern, in angemessener Weise zu berücksichtigen ist.

Wir fordern ein Ende einer restriktiven Ausländer- und Asylpolitik, die dazu geführt hat, dass tausende von Roma aus dem ehemaligen Jugoslawien, die oftmals Opfer von Krieg und Verfolgung waren, nie eine Möglichkeit hatten, ein dauerhaftes Bleiberecht zu erhalten. Personen, die in Deutschland geboren oder aufgewachsen sind, müssen ein Rückkehrrecht erhalten. Sie überhaupt als Fremde zu betrachten ist zynisch und eine Verkennung ihrer Rechte.

[Anhang: Ausführliches Interview mit Christian Schwarz-Schilling mit HR Fernsehen zur Lage in Serbien und Mazedonien]

Chachipe a.s.b.l., Luxemburg
Förderverein Roma e.V.
, Frankfurt am Main
Rom e.V.
, Köln
Forschungsgesellschaft Flucht und Migration e.V., Berlin

Romane Aglonipe e.V., Hannover
Freiburger Forum aktiv gegen Ausgrenzung

Flüchtlingsrat Berlin e.V.
, Berlin
Bayerischer Flüchtlingsrat e.V.
, München
Redaktion des Hinterland-Magazins
Flüchtlingsrat NRW e.V.
, Essen
Grüne Alternative Freiburg

Roma Center Göttingen e.V.
, Göttingen
Hessischer Flüchtlingsrat
, Frankfurt am Main
Antirassistische Initiative Rostock

Aktion Bleiberecht Freiburg

Bündnis gegen Abschiebungen (BgA)
Mannheim
Flüchtlingsrat Niedersachsen
, e.V., Hildesheim
Flüchtlingsrat Brandenburg
, Potsdam
Flüchtlingsrat Hamburg e.V.
, Hamburg
Bündnis „MünsteranerInnen für ein Bleiberecht der Roma“
Verein für politische Flüchtlinge, Münster
Gemeinnützige Gesellschaft zur Unterstützung Asylsuchender e.V.
(GGUA Flüchtlingshilfe), Münster
Initiative Grenzenlos Karlsruhe
Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt e.V., Magdeburg
PRO ASYL, Frankfurt
Roma Union Grenzland e.V., Aachen

NaturFreunde Berlin

 

Nichts ist vergessen! 20 Jahre Rostock Lichtenhagen

Denn rassistischen Konsens brechen! – 20 Jahre nach dem Pogrom in Rostock-Lichtenhagen

Vor 20 Jahren schaute die Welt fassungslos nach Rostock. Im Stadtteil Lichtenhagen gab es tagelange Angriffe auf die Zentrale Aufnahmestelle für Asylsuchende (Zast) und eine benachbarte Vertragsarbeiter*innen-Unterkunft (Sonnenblumenhaus), die von einem Mob aus mehreren hundert Rassist*innen angeführt und von etwa 2000 Anwohner*innen bejubelt  wurden. Die Angriffe endeten in einem Brandanschlag auf das Sonnenblumenhaus, in dem sich etwa 100 Menschen befanden, die sich noch in letzter Sekunde auf die Dächer eines angrenzenden Gebäudes retten konnten. Das Pogrom von Rostock-Lichtenhagen war der Höhepunkt einer Kette von rassistischen Übergriffen in Deutschland Anfang der Neunziger Jahre. Im September 1991 wurden Wohnheime von Flüchtlingen in Hoyerswerda angegriffen, nach dem Pogrom in Lichtenhagen folgten Brandanschläge auf Häuser in Mölln und Solingen, in denen vor allem türkische Familien wohnten und bei denen insgesamt acht Menschen getötet wurden. Die herrschende Politik und die Boulevardpresse heizten die alltagsrassistische Stimmung in der Bevölkerung auf und inszenierten eine Bedrohung durch eine “Überflutung Deutschlands” durch “Schein-” und “Wirtschaftsasylanten”. Gewaltbereite Minderheiten verstanden sich als Vertreter*innen einer empörten aber schweigenden Masse. Unter Missbrauch dieser Stimmung und den Vorkommnissen in der Republik einigten sich die Parteispitzen von SPD, CDU und FDP auf eine Änderung des Asylgrundrechtes. Mit der Änderung des Grundgesetzes und des Asylverfahrensgesetzes trat der Asylkompromiss 1993 in Kraft, welcher das individuelle Grundrecht auf Asyl abschaffte und die Möglichkeiten, sich erfolgreich auf das Asylrecht zu berufen, enorm einschränkte.

Abschaffung des Grundrechts auf Asyl in Deutschland

Im Zuge des beschlossenen Asylkompromisses wurde das Grundrecht auf Asyl erheblich eingeschränkt und die sogenannte “Drittstaatenregelung” eingeführt. Wenn Flüchtlinge über einen sogenannten sicheren Drittstaat einreisen, können die Grenzschutzbeamt*innen sie sofort, ohne jegliches Verfahren, zurückweisen. Deutschland ist lückenlos von  sogenannten „sicheren Drittstaaten” umgeben, sodass es auf dem Landweg keine Möglichkeit gibt, in die BRD einzureisen und Asyl zu beantragen. Seit 2003 gibt es zusätzlich zu der Drittstaatenregelung die Dublin II Verordnung, die es ermöglicht, Flüchtlinge in das EU-Land abzuschieben, in dem sie nach ihrer Flucht zuerst den Boden betreten haben. So bleibt die BRD für Flüchtlinge auf dem Landweg weiterhin unerreichbar. Für die Einreise per Flugzeug gilt die sogenannte „Flughafenregelung“. Bei der Ankunft am Flughafen werden die Flüchtlinge sofort im Transitbereich abgefangen und dort bis zur Beendigung eines verkürzten Asylverfahrens festgehalten. Innerhalb von drei Wochen wird in einer Eilentscheidung über das Schicksal der Flüchtlinge entschieden. Diese rechtlich fragwürdigen Verfahrensformen enden für die Flüchtlinge meist in einer pauschalen Ablehnung des  Asylantrages und somit der Abschiebung in einen angeblich „sicheren Drittstaat“ oder in das Herkunftsland. Die Flüchtlinge bekommen mit dieser Vorgehensweise kein richtiges  Asylverfahren, so dass es häufig zu Massenabschiebungen kommt.

FRONTEX – Europa zieht nach

Die rassistische Asylpolitik Deutschlands zieht seit 2004 auch europaweite Kreise, denn die EU versucht über ihre Grenzschutzagentur Frontex mit allen Mitteln die Einreise von Flüchlingen zu verhindern. Die EU hat so ein menschenfeindliches Kontrollinstrument geschaffen, welches eine bedrohliche Schutzlosigkeit für Flüchtlinge auf hoher See und an den europäischen Außengrenzen bedeutet. Im Rahmen von Frontex-Seeoperationen sollen Flüchtlingsboote möglichst effizient verfolgt und zurückgedrängt werden und verstärken damit die ohnehin lebensgefährliche Situation der Flüchtlinge auf hoher See. Die EU-Grenzschutzagentur agiert in einer rechtlichen Grauzone und sorgt europaweit für erhebliche Kritik. Auch schweigt Frontex, wenn es darum geht, genauere Informationen an die Öffentlichkeit zu geben, wie genau das “Umleiten” von Flüchtlingsbooten abläuft und was mit den Menschen geschieht. Seit 1993 sind über 16.000 Menschen an den Grenzen Europas gestorben.

Kein Mensch ist illegal!

Die EU erweitert und verstärkt die nationalen Kontrollsysteme und feilt weiter an der Abschottung nach außen und dem Ausbau der “Festung Europa”. Flüchtlingen ist es kaum noch möglich auf legalem Weg hierher zu kommen oder einzureisen, so dass die Überquerung der Staatsgrenzen nur noch auf “illegalem” Wege stattfindet. So werden immer mehr Menschen in die “Illegalität” gezwungen, was Schutz- und Rechtslosigkeit gegenüber den Behörden und allen anderen Institutionen bedeutet. Heute ist es schwerer denn je, Asyl in Deutschland zu bekommen. Von 1991 bis 2011 sank die Quote der bewilligten Asylanträge von 6,9% auf 1,5% und das, obwohl die Bundesrepublik und andere westliche Industrieländer weiterhin Bedingungen hervorrufen, die zu Flucht führen. Kriege werden geführt, Handelsbedingungen und Privatisierung tragen zum Elend in vielen Ländern bei (diesen Satz sollte man noch umformulieren, klingt seltsam). Die menschenfeindlichen Regelungen zur Gewährung von Asyl akzeptieren lediglich poltische Verfolgung als Fluchtmotiv, und selbst diese muss nachgewiesen werden, was den meisten Verfolgten nicht möglich ist. Hunger, Krankheit, Armut, Epidemien oder Naturkatastrophen werden dagegen nicht als Motive anerkannt und die Betroffenen werden in ihr Herkunftsland abgeschoben. Diese Gesetzgebung folgt der rassistischen Vorstellung dass Menschen nur dort leben sollen wo ihre Vorfahren gelebt haben und ist in der Konsequenz ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit!

Rassistischer Normalzustand in der BRD

Seit dem Pogrom von Rostock-Lichtenhagen haben sich die rassistischen Einstellungen und Vorurteile in weiten Teilen der Bevölkerung gehalten. Und dort wo Alltagsrassist*innen tatsächlichen oder vermeintlichen Ausländer*innen das Leben durch Ausgrenzung,  Benachteiligung, Beschimpfungen und Beleidigungen schwer machen, greifen auch Nazis immer wieder zu Gewalt und Mord gegen Menschen die in ihrem  rassistischen Weltbild keinen Platz finden.

Gleichzeitig ist die Situation von Asylsuchenden, die es nach Deutschland schaffen, auch von staatlichem Rassismus und gesetzlicher Diskriminierung geprägt. Es vergehen meist Monate bis Jahre in Ungewissheit über einen Aufenthaltsstatus, da Asylsuchende mit Kettenduldungen hingehalten werden, die ihnen jegliche Integration verwehren. Während der Bearbeitung der Asylanträge sind Asylsuchende isoliert von der Bevölkerung, in Lagern oder Wohnheimen auf engstem Raum, untergebracht. Während des Verfahrens dürfen sie weder arbeiten noch eine Ausbildung machen und erhalten Sozialleistungen, die 40% unter dem Hartz IV-Satz liegen, meist in Form von Wertmarken oder Sachleistungen. Hinzu kommt die gesetzliche Regelung der Residenzpflicht, die Asylsuchenden verbietet, ihren zugewiesenen Landkreis zu verlassen. Konkret bedeutet das einen massiven Einschnitt in die Selbstbestimmungsrechte der Menschen, da sie ohne eine Erlaubnis weder Freunde besuchen noch einen Arzt außerhalb ihres Landkreises aufsuchen können. Unter Strafandrohung sind sie gezwungen, all ihr Tun offenzulegen. Diese rassistischen und menschenunwürdigen Regelungen gehören abgeschafft.

Wir fordern:

- ein uneingeschränktes Grundrecht auf Asyl und die Überarbeitung der Dublin-Verordnungen

- Abschaffung der Residenzpflicht in allen Landkreisen

- Ersetzung von Sachleistungen, Essenspaketen oder Lebensmittelmarken, durch eine menschenwürdige finanzielle Unterstützung

- Schließung der Heime und dezentrale Unterbringung von Asylsuchenden in Wohnungen

- Abschaffung aller Reglementierungen und Einschränkungen (Arbeitsverbot etc.)

- das Ende der Ungleichbehandlung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft: gegen nationalistische und rassistische Gesetz

- die Abschaffung von Grenzen und Nationen und das uneingeschränkte Aufenthaltsrecht für alle Menschen Überall


Keine Grenzen für Menschenrechte

Allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres sind 1674 Flüchtlinge im Kanal von Sizilien ertrunken. Das Flüchtlingsdrama im Mittelmeer verschärft sich – und Europa schaut zu. Wir wollen ein anderes Europa. Ein Europa, das wirklich für die Ideen der Humanität und Freiheit aller Menschen steht.

Erstunterzeichner: medico international | Pro Asyl | Amnesty International | Brot für die Welt | borderline-europe | Komitee für Grundrechte und Demokratie | Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und Migranten | MIGREUROP | BUKO – Bundeskoordination Internationalismus | Afrique Europe Interact | Netzwerk MiRA

Mit dieser öffentlichen Aktion wollen wir Druck auf die Politik ausüben und einen gesellschaftlichen Diskurs anstoßen. Über die Aktion und ihr Engagement wird in der taz – und sicherlich auch in anderen Medien – berichtet werden. Bis zur Herbstkonferenz der Innenminister im Dezember in Frankfurt am Main kann das Manifest unterzeichnet werden. Die gesammelten Unterschriften werden an die Innenminister übergeben.

> Mach mit unterzeichne das Manifest

 

Das Manifest für ein Europa der Humanität und Solidarität

Sechs Einsprüche gegen das Grenzregime

I.  Das Mittelmeer wird zum Massengrab der namenlosen Flüchtlinge. Die Zahl der Ertrunkenen steigt. Die EU verschließt den Schutzsuchenden aus Nordafrika den Zugang, überlässt sie in unwirtlichen Wüstenlagern entlang der tunesisch-libyschen Grenze sich selbst. Allein in den ersten sieben Monaten dieses Jahres sind 1674 Flüchtlinge im Kanal von Sizilien ertrunken. Berichte über unterlassene Hilfeleistung durch Militärverbände oder kommerzielle Schiffe mehren sich. Das Flüchtlingsdrama im Mittelmeer verschärft sich – und Europa schaut zu. Menschen, die ihnen in Seenot helfen, werden angeklagt. Selbst eine spanische NATO-Fregatte, die im Meer vor Libyen Bootsfl üchtlinge vor dem Ertrinken rettete, durfte keinen europäischen Hafen anlaufen und wurde gezwungen, die unerwünschten Passagiere in Tunesien von Bord zu bringen. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex steht für den Ausbau eines tödlichen Grenzregimes, das unsere »Welt der Freiheit und Demokratie« vor dem Begehren der globalen Armen »schützen« will. Dieses Grenzregime ist eine der größten direkten Menschenrechtsverletzungen, die im Namen der EU begangen wird. Der tägliche Tod an den europäischen Außengrenzen ist eine Folge davon. Sechzig Jahre nach dem Ja zur Genfer Flüchtlingskonvention ist es höchste Zeit, die Solidarität mit den Schutzsuchenden zu erbringen, zu der sie uns verpflichtet. Das Sterben an den Außengrenzen muss aufhören.

Wir wollen ein anderes Europa. Ein Europa, das wirklich für die Ideen der Humanität und Freiheit aller Menschen steht.

 

II.  Staatschefs, die gestern noch Partner der EU waren, werden heute als Kriegsverbrecher und Folterer angeklagt. Als »Gendarmen Europas« und »Garanten der Stabilität« wurden sie hofiert, bezahlt und gestützt, ungeachtet ihrer längst offensichtlichen Verbrechen gegen die eigene Bevölkerung. Die neu entstehenden Strukturen sollen diese Komplizenschaft fortsetzen: Vor der diplomatischen Anerkennung des libyschen Übergangsrates in Bengasi durch die EU-Staaten stellten italienische Unterhändler sicher, dass die Rebellen das schon unter Gaddafi bewährte Abkommen zur Abwehr von Flüchtlingen erneuern. Dieses Vorgehen hat Tradition. Schon 1999 beschloss die EU, sich eine gemeinsame Asyl- und Zuwanderungspolitik zu geben. Vereinheitlicht hat sie dabei vor allem ihre Bemühungen, sich abzuschotten. Länder weit jenseits ihrer Grenzen werden dabei zu Erfüllungsgehilfen gemacht; Entwicklungshilfe wird an die Bereitschaft gekoppelt, Flüchtlinge und (Transit-)MigrantInnen zu stoppen.

Die EU nimmt mit den sogenannten Drittstaatenabkommen zur gemeinsamen Flüchtlingsabwehr Einfl uss auf die Ausgestaltung der dortigen Innenpolitik. Durch den Aufbau einer Überwachungslogistik und den Verkauf modernster Sicherheitstechnik werden die repressiven Systeme (Polizei, Armee, Geheimdienste) dieser Staaten und deren Vertreter gestärkt. In Libyen und Tunesien zeigt sich, wie diese Hochtechnologie zur Flüchtlingsabwehr in Krisen gegen demokratische Bewegungen eingesetzt wird. Aber auch Grundrechte wie die Ausreise- und Bewegungsfreiheit werden durch erzwungene neue gesetzliche Regelungen in den »Partnerländern« eingeschränkt und Verstöße hart bestraft. Beharrlich hält die EU an solchen Komplizenschaften fest. Das muss aufhören.

 

III.  Nur ein Bruchteil der Flüchtlinge der Welt kommt nach Europa; die übergroße Mehrheit bleibt in den Ländern des Südens. Daher sind die Bilder aus Lampedusa, aus dem griechischen Grenzgebiet oder aus Malta ein künstlich geschaffener Notstand. Populistische Politiker und Teile der Medien überhöhen die zur »Bedrohung« von Sicherheit und Wohlstand dramatisierte »Massenfl ucht« von Flüchtlingen und MigrantInnen weiter und schüren vorhandene Rassismen. So werden Ausgrenzungen und Aufrüstung legitimiert. Doch Flucht und Migration lässt sich nicht stoppen. Nicht sie sind ein Verbrechen, sondern wirtschaftliche und politische Verhältnisse, die die Menschen zwingen, sich durch Flucht über das Meer vor Not und Gewalt zu retten, sowie das Fehlen von legalen Einreiseperspektiven.

Schutzsuchende dürfen nicht instrumentalisiert werden, um künstliche Bedrohungsszenarien zu schaffen. Die EU muss ihre Grenzen abrüsten und den legalen und gefahrenfreien Zugang für Flüchtlinge ermöglichen.

 

IV.  Die sogenannte Dublin-II-Verordnung regelt die Verantwortung für die Asylverfahren unter den Mitgliedsstaaten. Dieses europäische Gesetz hat die Verantwortung für die Aufnahme von Asylsuchenden extrem ungleich verteilt – zum Nutzen der Staaten ohne EU-Außengrenze, allen voran Deutschland. Diese Ungleichbehandlung trifft zuletzt die Flüchtlinge selbst, denen das Recht genommen wird, sich als Schutzsuchende ihren Aufenthaltsort selbst zu wählen. Die Dubliner Zuständigkeitsregelungen führen zu einer doppelten Verantwortungsverlagerung. Während sich die Kernländer der EU auf bequeme Art ihrer Verantwortung für eine humane Flüchtlingspolitik entziehen, wehren die EU-Mitglieder an den Außengrenzen vermehrt Flüchtlinge brutal ab.

Die unfaire und unsolidarische Dublin-Regelung muss aufgehoben werden. Alle EU-Staaten müssen ihren gerechten Beitrag zum Flüchtlingsschutz leisten.

 

V.  Flüchtlinge und MigrantInnen suchen nicht nur Schutz. Sie kämpfen um ein besseres Leben, für gleiche Rechte, für Autonomie und Teilhabe am gesellschaftlichen Reichtum. Die Bewegungen der Flucht und Migration innerhalb des afrikanischen Kontinents und entlang der südlichen Grenzregionen der Europäischen Union sind der Preis einer Globalisierung, die an den Ressourcen und Märkten des afrikanischen Kontinents, nicht an seinen Menschen interessiert ist. Dabei muss gerechte Entwicklung den Menschen des Südens auf der einen Seite das Recht auf Ausreise garantieren, gleichzeitig die sozialen, ökonomischen und politischen Bedingungen schaffen, dass diese Menschen in ihren Herkunftsländern bleiben können.

Entwicklungszusammenarbeit darf nicht zum Hilfsdienst für einen ausgelagerten Grenzschutz gemacht werden. Die Politik der EU und ihrer Mitgliedsländer muss kohärent auf eine global gerechte Entwicklung und die Schaffung menschenwürdiger Lebensbedingungen weltweitausgerichtet werden.

 

VI.  Europa beansprucht, ein »Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts« zu sein und beruft sich dazu auf seine Geschichte, auf Humanismus, Aufklärung, auf seine Revolutionen. Europäische Regierungschefs aber schämen sich nicht, Flüchtlinge als »menschlichen Tsunami« zu diffamieren. Mit Enthusiasmus verfolgen wir die zivilgesellschaftlichen Aufstände in Nordafrika und in den Ländern des Nahen Ostens, vor allem das Streben der Menschen nach Freiheit und Gerechtigkeit. Die EU aber weigert sich, mit den neu errungenen Freiheitsrechten auch die Freiheit der Mobilität anzuerkennen. Doch muss sich eine Welt, die sich der Demokratie verpfl ichtet, daran messen lassen, wie sie mit der Migration umgeht. Die Aufhebung von restriktiven Visabestimmungen, die Unterstützung von Schutzsuchenden und eine reale Perspektive für sie, innerhalb der EU eine neue Heimat zu fi nden, wären Ausdruck der in der Charta der Grundrechte und in vielen Verfassungen der Mitgliedsländer übernommenen humanitären und demokratischen Verpfl ichtungen.

Statt diese Freiheiten bei Bedarf populistisch wieder in Frage zu stellen, ist es höchste Zeit, dass sie für die EU auch außerhalb ihrer Grenzen Gültigkeit haben.

Das Manifest als PDF: download.pdf

Mandat deutscher Polizisten im Rahmen der Frontex-Operation Poseidon auf bulgarischem Territorium

 

Mandat deutscher Polizisten im Rahmen der Frontex-Operation Poseidon auf bulgarischem Territorium

Achtung, öffnet in einem neuen Fenster.

Mündliche Frage von Andrej Hunko an die Bundesregierung bezüglich des Mandats deutscher Polizisten im Rahmen der Frontex-Operation Poseidon auf bulgarischem Territorium

 

Auf welcher rechtlichen Grundlage bzw. mit welchem Mandat sind deutsche Polizisten im Rahmen der Frontex-Operation Poseidon auf bulgarischem Territorium eingesetzt (vergleiche www.thebulgariannews.com/view_news.php?id=128635), und welche weiteren Operationen führt Frontex momentan durch?

 

Derzeit sind keine Beamten der Bundespolizei im Rahmen der Frontex Joint Operation „Poseidon Land“ in Bulgarien eingesetzt. Gegenwärtig ist ein Bundespolizist an der Frontex „Focal Point Land Border“ Maßnahme am bulgarischtürkischen Grenzübergang Kapitän Andreevo beteiligt.

Darüber hinaus ist jeweils ein weiterer Beamter der Bundespolizei am Flughafen Sofia im Zuge der Frontex „Focal Point Air Border“ Maßnahme bis 15. Juni 2011 sowie der Joint Operation „Hubble“ bis 7. Juni 201 leingesetzt. Der Einsatz von Beamten der Bundespolizei in Frontex-Operationen erfolgt auf Basis der Verordnung (EG) 2007/2004 des Rates vom 26. Oktober 2004 in Verbindung mit § 29 des Bundesbeamtengesetzes (Zuweisung zu den bulgarischen Behörden). Die Ausübung polizeilicher Tätigkeiten richtet sich nach nationalen bulgarischem Recht sowie dem Schengener Grenzkodex.

Frontex führt gegenwärtig folgende Operationen durch:

EU Landaußengrenzen:
JO Focal Point Land Border (1. März bis 31. Dezember 2011)
JO Neptune (25. Mai bis 27. September 2011)
JO Jupiter (20. April bis 25. Oktober 2011)
JO Poseidon Land

EU Luftaußengrenzen:
JO Focal Point Air Border (15. März bis 31. Dezember 2011)
JO Hubble (Phasell 11. Mai bis 7. Juni 2011)

EU Seeaußengrenzen:
JO EPN Indalo (1. Mai bis 31. Oktober 2011)
JO EPN Aeneas (1. April bis 30. September 2011)
JO EPN Hera (permanente Operation)
JO EPN Hermes (20. Februar bis 31. März 2011, verlängert bis 31. August 2011)
JO Poseidon Sea (permanente Operation)

Aus Aus Drucksache 17/113

Pro Asyl: Gegen die unmenschliche Abschottungspolitik an Europas Grenzen

Mitmachen. Protestieren. Weiterleiten.

Gegen die unmenschliche Abschottungspolitik an Europas Grenzen


Unterstützen Sie unseren Appell an den Präsidenten des Europäischen Rates, Herman von Rompuy!


Liebe Freundinnen und Freunde von PRO ASYL

Mai 2011: Vor der libyschen Küste sinkt ein Flüchtlingsschiff. 600 Menschen ertrinken. Der junge Somali Abdelrachman überlebt. Jetzt sitzt er in der Wüste im Flüchtlingslager “Choucha” an der tunesisch-libyschen Grenze fest – ohne Lebensperspektive. Er ist einer von 11.000 Flüchtlingen, für die der UNHCR händeringend ein Aufnahmeland sucht. Meist vergeblich: Deutschland und andere EU-Staaten haben bis heute nicht reagiert. Statt den Flüchtlingen zu helfen, schottet sich Europa ab.

Obwohl alle Möglichkeiten bestehen, Bootsflüchtlinge zu retten, werden die Menschen auf dem Meer gnadenlos ihrem Schicksal überlassen Über 1.600 Schutzsuchende sind seit Anfang des Jahres im Mittelmeer gestorben – am 1. Juni kamen über 150 Bootsflüchtlinge ums Leben. Abdelrachman will trotzdem wieder in eines der maroden Schiffe nach Europa steigen. “Nach Somalia zurück kann ich nicht. Hierbleiben auch nicht. Lieber sterbe ich.”

Wir bitten Sie: Protestieren Sie mit uns gegen die unmenschliche Abschottungspolitik.

Fordern Sie den EU-Ratspräsidenten Herman van Rompuy auf, sich beim Treffen des europäischen Rates am 24. Juni für die Aufnahme der im tunesisch-libyschen Grenzgebiet festsitzenden Flüchtlingen einzusetzen und sich der Abschottungspolitik der Europäischen Union entschieden entgegenzustellen.


Unterstützen Sie unseren Appell an den Präsidenten des Europäischen Rates, Herman von Rompuy!

PRO ASYL: Flüchtlingen helfen

Gestern tagten die Innenminister der Europäischen Union in Luxembourg, um über die Migrations- und Flüchtlingspolitik zu beraten. Die Beschlüsse sind erschreckend. Im Vordergrund steht nicht der Schutz von Flüchtlingen, sondern der Schutz der EU-Außengrenzen. Hierzu soll die Grenzschutzagentur Frontex weiter ausgebaut werden. Zur Aufnahme von Schutzsuchenden heißt es allein, „der strategische Gebrauch des Ressetlements von Flüchtlingen auf freiwilliger Basis sollte weiter geprüft werden“. Das Massensterben von Flüchtlingen im Mittelmeer wird noch nicht einmal erwähnt. (Zu den Beschlüssen des Rates der Europäischen Union (engl.))

PRO ASYL bittet Sie darum nochmals:

Unterstützen Sie unsere E-Mail- und Postkartenaktion an den EU-Ratspräsidenten Herman van Rompuy. Mit der Aktion fordert PRO ASYL den EU-Ratspräsidenten auf, sich beim Treffen des europäischen Rates am 24. Juni für die Aufnahme der im tunesisch-libyschen Grenzgebiet festsitzenden Flüchtlingen einzusetzen und sich der Abschottungspolitik der Europäischen Union entschieden entgegenzustellen. An der Aktion beteiligten sich bereits über 5000 Menschen.

Nein zur Werbung für die Bundeswehr in Berliner S-Bahn

An die
S-Bahn Berlin GmbH    Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Invalidenstraße 19    Holzmarktstraße 15-17
10115 Berlin        10179 Berlin

Berlin, den 08.06.2011

Offener Brief des Berliner Bündnis “Schule ohne Militär” und des Aktionsbündnis Freiheit statt Angst e.V.

- Keine Werbung für die Bundeswehr -

Sehr geehrte Damen und Herren,
das Berliner Bündnis “Schule ohne Militär” und Aktion Freiheit statt Angst e.V. haben mit Erschrecken festgestellt, dass in der Berliner S- und U-Bahn für eine “Karriere” bei der Bundeswehr Werbung gemacht wird.
Dabei wird auch noch der Spruch “Zukunft gestalten” in den Vordergrund gestellt.

Welche Zukunft ist hier gemeint?
Handelt es sich um die statistisch gesehen verkürzte Zukunft des Bewerbers, der bei der Bundeswehr die Möglichkeit erhält früher zu sterben oder verstümmelt zu werden?
Oder ist es die Zukunft der Bewohner ferner Länder, die wir, wie in Kunduz, durch Bombardierungen verkürzen? 1) Vielleicht handelt es sich auch um die Zukunft derjenigen, die in Schlauchbooten versuchen Europa zu erreichen und sich plötzlich hochgerüsteten FRONTEX Schnellbooten gegenüber sehen. Sie erhoffen sich ein menschenwürdiges Auskommen zu erlangen, nachdem in ihren Ländern kein Geld mehr vorhanden ist, weil unsere “erfolgreiche Wirtschaft” 2) ihren korrupten Machthabern genügend Gewehre, Geschütze und Militärtransporter aufgeschwatzt hat, wodurch diese nebenbei, wie u. a.
in Tunesien und Ägypten, zu  Milliardären aufstiegen. Vielleicht kommen sie aber auch nur aus einem Land vor dessen Küste europäische oder japanische Fischfabrikschiffe ihnen den letzten Fang weggefischt haben. 3)

Sie werden natürlich sagen, für die Verkehrsbetriebe ist Werbung ein Geschäft. Da zählen Feingefühl und Moral nicht. Doch erst vor einiger Zeit hatten sich die Berliner Verkehrsbetriebe bei der Werbekampagne atheistischer Verbände “Es gibt wahrscheinlich keinen Gott” ganz anders verhalten und die Werbeeinnahmen aus politischen Gründen in den Wind geschlagen. 4)

Es bleibt dabei: Das Töten von Menschen zu erlernen war nie, ist es auch heute nicht und darf auch zukünftig keine “normale” Berufsausbildung sein. Der grundgesetzliche Auftrag der Bundeswehr zur Landesverteidigung hat sich mangels “Feinden” spätestens seit 1989 erledigt. Die sogenannten Auslandseinsätze seither waren Kriege (Jugoslawien, Somalia, Afghanistan,..), die mit dem grundgesetzlichen Auftrag der Selbst- oder Landesverteidigung nichts zu tun haben.

Ein mutiges ziviles(!) Engagement für die gegen ihre (von uns jahrelang ausgehaltenen und hofierten) Despoten kämpfende arabische Zivilgesellschaft wäre ehrenwert, ist aber weder der wankelmütigen, um deutsche Wirtschaftsinteressen besorgten Kanzlerin abzunehmen, noch der französischen Regierung, die in Libyen nur ihre Ölinteressen sieht und die zuvor von ihnen selbst dorthin gelieferten Waffen und Flugzeuge zerstört und nebenbei “kollateral” Menschen tötet. Ein Stück weiter östlich liefern dafür die USA Saudi Arabien über 100 neue Flugzeuge 5), während dieses Land gerade die Demonstranten im Nachbarland Bahrain zusammenschießt.

Die eigene Karriere mit diesen “Partnern” gemeinsam zu gestalten kann weder langfristig gesund noch moralisch vertretbar sein. Mit der Werbung für den Kriegsdienst bei der Bundeswehr in S- und U-Bahnen positionieren Sie sich für die Neuausrichtung der Bundeswehr als weltweit agierende Interventionsarmee. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich umstritten.
Sie helfen aktiv dabei mit, einen gesellschaftlichen Ausnahmezustand – Krieg und die dazu gehörenden Handlungen- als normal darzustellen, und die Bevölkerung auf diesen permanenten Ausnahmezustand vorzubereiten.

Somit übernehmen Sie dann auch die Funktion, mit einer Werbekampagne der Bundeswehr, in der  Kriegsführung als normale Berufausübung dargestellt wird, Jugendliche zu täuschen und die Öffentlichkeit an die Alltgäglichkeit einer Aussenpolitik zu gewöhnen, die sich ausdrücklich zu Krieg als Mittel zur Durchsetzung auch ihrer wirtschaftlichen Interessen “bekennt”. 6)

Unsere Forderungen sind deshalb:
* keine Werbung für militärische Konfliktlösungen
* keine Werbung für ein persönliches Engagement in militärischen Verbänden
* stattdessen Einsatz für zivilgesellschaftliches Engagement zur Lösung von Problemen auf der Welt

Wir fordern die Verantwortlichen bei den Berliner Verkehrsbetrieben und bei der S-Bahn Berlin auf, in ihren Zügen und auf ihrem Gelände zukünftig keine weitere Werbung für die Bundeswehr zu gestatten.

Mit freundlichen Grüssen
Sigrun Steinborn        Dr. Rainer Hammerschmidt
Bündnis “Schule ohne Militär”    Aktion Freiheit statt Angst e.V.