direkte Demokratie

Reformaufruf von „Mehr Demokratie“ begrüßt

Sachsen sollte sich ein Beispiel an Bayern nehmen

Heute um 12 Uhr nahm ich zusammen mit dem rechtspolitischen Sprecher der Fraktion, Klaus Bartl, und Vertretern der anderen vier demokratischen Fraktionen des Landtags einen Reformaufruf von Bürgerinitiativen und dem Landesverband des Vereins „Mehr Demokratie“ für eine Erleichterung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Sachsen entgegen. Die Übergabe fand im Salon des Landtags-Restaurants „Chiaveri“ statt.

Bürgerbegehren auf kommunaler Ebene und Volksbegehren in der Landespolitik sind in erster Linie Formen der Beteiligung und nicht des Protestes. Direkte Demokratie ist neben der repräsentativen Demokratie ein Pfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Das ist die Theorie, die Praxis sieht nicht nur in Sachsen anders aus. Abstimmungen scheitern auf Landesebene an einem zu hohem Unterschriftsquorum, auf kommunaler Ebene finden Initiativen zwar oft eine Mehrheit in der Abstimmung, erreichen aber nicht das Zustimmungsquorum – würde letzteres bei Bürgermeisterwahlen gelten, wäre manches Stadt- oder Gemeindeoberhaupt gar nicht gewählt …
In Bayern hat es durch vergleichsweise bürgerfreundliche Regelungen von November 1995 bis Mitte 2010 rund 1.700 Bürgerbegehren und fast tausend Bürgerentscheide gegeben. Ministerpräsident Tillich und die CDU beziehen sich ja bei jeder Gelegenheit auf das Vorbild Bayern – möge dies ab sofort auch für die direkte Demokratie gelten!

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„Bürgerkompass“ gibt Staatsregierung Orientierung – Tillich muss handeln, der Worte sind genug gewechselt

Zu den Ergebnissen des Forums „Bürgerkompass“ der Sächsischen Staatsregierung und der Reaktion von Ministerpräsident Tillich darauf:

Sachsens Bevölkerung will bessere Bildung in kleineren Klassen bei gerechterer Bezahlung der Lehrkräfte, mehr Polizei gerade auch im ländlichen Raum, und sie will Mindestlöhne. Herr Tillich irrt, wenn er meint, dies zeige Kommunikationsbedarf. Nein, hier manifestiert sich akuter Handlungsbedarf für die Regierungspolitik! All dies, was den diskutierenden Bürgerinnen und Bürgern am Herzen liegt, könnten wir in Sachsen längst haben, wenn nicht CDU und FDP die entsprechenden Anträge der LINKEN im Landtag abgelehnt hätten. Schlimmer noch: Gerade erst gestern haben die Koalitionsfraktionen ihren Stolz darauf bekräftigt, dass es im neuen Vergabegesetz des Freistaates keinen Mindestlohn gibt, wie von den demokratischen Oppositionsfraktionen gemeinsam gefordert. Der „Bürgerkompass“ sollte daher tatsächlich der Staatsregierung Orientierung geben. Meine persönliche Prognose angesichts mehrjähriger Erfahrung mit der Arbeitsweise dieses Ministerpräsidenten ist allerdings, dass es am Ende heißen wird: Schön, dass wir mal drüber geredet haben, kommen Sie gern wieder vorbei, aber gemacht wird was anderes. Dafür spricht leider auch der bisherige Umgang Tillichs mit dem Jugendkongress „ConFestival 2012“, bei dem er zwar sagte: „Wer sich einbringt, kann mitgestalten.“ Aber nichts von dem findet sich im Haushalt der Regierung oder in den Änderungswünschen der Koalition wieder. Im Übrigen standen im Mittelpunkt des Jugendkongresses ähnliche Forderungen wie jetzt beim „Bürgerkompass“. Und „Kommunikationsprobleme“ machte auch seinerzeit Bundeskanzler Gerhard Schröder bei seiner Agenda-2010-Politik geltend, an deren Richtigkeit er zugleich keine Zweifel zuließ. Das ändert nichts daran, dass aus damaliger wie heutiger Sicht diese Politik falsch gewesen ist.

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Eröffnungsrede beim Hearing „Schuldenbremse – eine Zukunft ohne Schulden?“ mit Prof. Heiner Flassbeck

Dienstag, 9.10.2012, Sächsischer Landtag

Liebe Genossinnen und Genossen,
meine Damen und Herren,

seit acht Monaten reden die fünf demokratischen Fraktionen des Sächsischen Landtages – also alle außer NPD – über eine Weiterentwicklung der sächsischen Landesverfassung. Ausgangspunkt war zwar der Wunsch der schwarz-gelben Koalition, mit der rot-rot-grünen Opposition über die Aufnahme eines Schuldenverbots in die Verfassung des Freistaates ins Gespräch zu kommen. Tatsächlich aber haben wir schon seit über zehn Jahren in einem ganz anderen Punkt eine Verfassungsreformdebatte in Sachsen: beim Thema Senkung des Quorums für einen Volksentscheid. Hier hat unsere Fraktion gewissermaßen seit Beginn des neuen Jahrtausends das Jahrhundert-Thema „Mehr Bürgerbeteiligung!” immer wieder auf die Tagesordnung gesetzt. Also schon zu einem Zeitpunkt, als wir mit CDU und SPD allein im Landtag waren.

Ich will Sie jetzt nicht mit einem historischen Abriss aller Zwischenstationen dieses Ringens um mehr direkte Demokratie in Sachsen langweilen. Mir geht es nur darum, auch angesichts dessen, dass wir heute einen Gast vom internationalen Politik-Parkett begrüßen dürfen, der Welt nochmal zu erklären, wie es zu dieser ungewöhnlichen Konstellation gekommen ist: CDU und LINKE verhandeln über ein Schuldenverbot und über mehr Demokratie.
Das hat für alle Beteiligten Folgen: Es ist ja nicht nur so, dass ich gelegentlich Fragen aus dem Rest der Republik beantworten muss, wie wir dazu kommen, mit der CDU über ein Schuldenverbot zu reden. Ähnlichen Fragen muss sich vermutlich der Kollege Flath von der CDU auch stellen, weil es ja in Deutschland nicht zum christdemokratischen Standard gehört, ein Dreivierteljahr lang auch mit den LINKEN Verhandlungen über eine Verfassungsreform zu führen.

Ich sehe das Ganze unaufgeregt pragmatisch so: CDU und FDP haben keine Zwei-Drittel-Mehrheit für ein Neuverschuldungsverbot, weil es auch bei SPD und GRÜNEN erhebliche Bedenken dagegen gibt. Und wir haben keine Zwei-Drittel-Mehrheit für eine Erleichterung der Bürger-Mitbestimmung, weil wir zwar viel Zustimmung bei SPD und GRÜNEN gefunden haben, aber bisher die CDU eine Total-Blockade praktiziert und die FDP darüber am liebsten nicht reden will, obwohl sie im Wahlprogramm etwas anderes erzählt hat.

Deshalb haben wir gesagt – ungeachtet einer Reihe von weiteren Änderungswünschen in der Verfassungsdebatte: Wir nehmen das Angebot zu Verhandlungen an. Es gehört zur parlamentarischen Kultur, miteinander zu reden. Und wir können uns ja nicht einerseits beklagen, dass die CDU bisher alle unsere Anträge aus Prinzip abgelehnt hat, und andererseits das Gespräch verweigern, nur weil uns das Thema nicht passt.

Hinzu kommt eine sächsische Besonderheit. Sachsen verfügte 1990 über die mit Abstand besten Startbedingungen aller neuen Bundesländer. Das hängt mit der Geschichte dieses Landes zusammen, das nicht nur eine überdurchschnittliche Bevölkerungsdichte hat, sondern traditionell durch eine Wirtschafts- und Wissenschafts-Infrastruktur geprägt ist, die natürlich einen Wettbewerbsvorteil des Standorts Sachsen bedeutet. Und auch ein Georg Milbradt war wohl nicht der schlechteste Finanzminister, auch wenn er seinen Ruf durch den spekulationsbedingten Crash der sächsischen Landesbank nachhaltig ruiniert hat.

Jedenfalls haben wir in Sachsen kein Schuldenproblem, sondern ein Defizit an Investitionen in Bildung statt in Beton. Die Streitfrage ist daher nicht: Schulden machen – ja oder nein? Sondern: Wofür soll das Geld ausgegeben werden? Sachsen macht seit 2006 keine neuen Schulden, mit der sächsischen Haushaltsordnung ist de facto eine Schuldenbremse bereits eingeführt. Unsere Fraktion hat schon seit dem Jahr 2000 ihre alternativen haushaltspolitischen Konzepte ohne Ruf nach zusätzlicher Neuverschuldung vorgelegt.

Deshalb haben wir in Sachsen objektiv eine andere Ausgangslage als in allen anderen Bundesländern, wo LINKE in Landtagen bzw. Abgeordnetenhaus oder Bürgerschaft ihre Politik machen. Und deshalb war auch unsere erste Reaktion auf den Ruf von Schwarz-Gelb nach einem Schuldenverbot in der Landesverfassung nicht, dies als konservatives Teufelszeug zu brandmarken, sondern schlicht festzustellen: Ein solches Schuldenverbot braucht in Sachsen niemand, es ist überflüssig. Ganz davon abgesehen, dass durch Entscheidungen der Bundespolitik die Schuldenbremse für Bund und Länder in absehbarer Zeit sowieso kommt – die allerdings in dieser Form von der LINKEN zu Recht abgelehnt wird.

Gerade weil das Schuldenverbot für Sachsen am Status quo hierzulande gar nichts ändern würde, stellt sich natürlich für realpolitisch agierende LINKE die Frage: Wollen wir CDU und FDP mit einem „Nein“ den Popanz eines Streits um vermeintlich seriöse oder unseriöse Finanzpolitik gönnen? Haben wir nicht vielmehr gemeinsam mit SPD und GRÜNEN die Chance, Konditionen eines Schuldenverbots zu verhandeln, die für das Land mehr Handlungsspielraum bieten als die auf uns zukommende Schuldenbremse?

Mit diesen Fragen sind unsere verfassungsrechtlichen bzw. finanzpolitischen Experten in der Verhandlungskommission, Klaus Bartl, und Sebastian Scheel, seit Längerem intensiv befasst. Gemeinsam haben wir uns entschlossen, der Fraktion dieses heutige Hearing mit einem international anerkannten Fachmann vorzuschlagen.

Prof. Dr. Heiner Flassbeck ist eine streitbare Persönlichkeit. Und ich bekenne gleich mal, dass ich seine Position zur Notwendigkeit der Auflösung der gemeinsamen Euro-Zone in Europa nicht teile. Aber Prof. Flassbeck gehört zweifellos zu den am meisten anregenden ökonomischen Denkern der Gegenwart. Er ist Chefökonom der Unctad, der Konferenz der Vereinten Nationen für Handel und Entwicklung, und er war u. a. Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, als der Finanzminister Oskar Lafontaine hieß. Schwerpunkt der Aufgaben des Staatssekretärs: Internationale Finanz- und Währungsfragen und Europapolitik.

Würde ich hier alle wichtigen beruflichen Stationen von Prof. Flassbeck aufzählen, kämen wir nicht mehr zu seinem Referat und der Diskussion darüber. Deshalb will ich es jetzt dabei bewenden lassen und mich beim Referenten dafür bedanken, dass er es trotz seines dicht gedrängten Terminkalenders ermöglicht hat, heute bei uns in Dresden zu sein.

Wir haben auch die Mitglieder der anderen Fraktionen in der gemeinsamen Verhandlungskommission eingeladen. Die Herren Michel und Schiemann haben auf unsere Einladung geantwortet und sich aufgrund anderer Verpflichtungen entschuldigt. Ich gehe davon aus, dass sie etwas verpassen werden. Aber ich sehe Besuch aus der CDU-Fraktion, Sie werden die Herren sicher informieren.

Wir diskutieren nun seit acht Monaten über die Frage des Schuldenverbots. Wenn die Mütter und Väter der sächsischen Landesverfassung Anfang der 90-er Jahre ebenso langsam gearbeitet hätten, hätte der Freistaat Sachsen heute noch keine Verfassung. Ich wünsche mir daher eine behutsame Beschleunigung des Verfahrens, vor allem aber, dass wir so schnell wie möglich auch über die vielen anderen Themen sprechen, die nicht nur uns als LINKEN wichtig sind.

Erfreulicherweise diskutiert man ja nun sogar in der CDU im Vorfeld ihres Landesparteitages über eine Erleichterung von Volksentscheiden – offenbar kommt Bewegung in die sächsische Verfassungsdebatte. Wir sind uns selbstverständlich bewusst, dass wir hier in Sachsen nicht unabhängig vom Rest der Welt diskutieren können, und deshalb wollen wir nun einen Ökonomen von Welt hören, der zum Thema spricht „Schuldenbremse – eine Zukunft ohne Schulden?“

Ich bin gespannt auf das, was wir jetzt zu hören bekommen, Prof. Flassbeck.

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In sächsische Verfassungsdebatte kommt Bewegung – CDU lernt unter Druck beim Thema Bürger-Beteiligung dazu

Zum Bericht „Sachsen-CDU will Hürde für Volksentscheide senken“ (DNN von heute):

Offenbar kommt neue Bewegung in die sächsische Verfassungsdebatte: Unter dem Druck der öffentlichen Diskussion will die CDU „die Partizipation der Bürgerinnen und Bürger“ (…) auf allen Ebenen ausbauen“. Genau dies wollen wir im Rahmen der Verhandlungen zwischen den demokratischen Landtagsfraktionen über eine Weiterentwicklung der sächsischen Landesverfassung erreichen. Ich begrüße es, dass in der CDU nicht mehr nur gebetsmühlenartig über das Verbot von Schulden geredet wird, die in Sachsen aufgrund der besonderen Finanzsituation des Freistaates sowieso niemand machen will, sondern endlich über ein Thema, dass die Bevölkerung wirklich interessiert. Allerdings muss die CDU noch vom Allgemeinen zum Konkreten finden, wobei wir ihr gerne behilflich sind. Der laut Medienbericht dem CDU-Landesvorstand vorgelegte Antragsentwurf mit einer Festschreibung des Quorums für Volksentscheid auf zehn Prozent (statt zurzeit real 13 Prozent) wäre zumindest in die richtige Richtung gegangen. Dass die Zahl im Antrag des Landesvorstands zum Parteitag fehlt, zeigt allerdings, dass wir bei den Verhandlungen mit der CDU-Fraktion noch manche harte Nuss zu knacken haben. Ich bleibe jedoch gedämpft optimistisch, dass es uns gemeinsam gelingen wird, im Interesse Sachsens zu Ergebnissen zu kommen. Der Ruf der „sächsischen Demokratie“ ist bekanntlich verbesserungsbedürftig – die Verfassungsdebatte ist ein guter Rahmen, hier für Abhilfe zu sorgen.

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Ohne Freibeuter-Gen

Am Donnerstagabend treffen Katja Kipping und Bernd Schlömer in Berlin aufeinander – zu einer öffentlichen Diskussion darüber, was Linkspartei und Piraten eint und was sie trennt. Die Vorsitzende der Linken hat vorab in der Leipziger Volkszeitung schon einmal auf einen Unterschied hingewiesen: „Wer keine höheren Reichensteuern will, kann keinen Politikwechsel finanzieren.“ Den Piraten von heute fehle das freibeuterische Gen ihrer historischen Vorläufer, so Kipping, die bei den Piraten allerdings trotzdem „vieles, was sympathisch ist“ erkennt – etwa die Forderung nach einem kostenlosen Nahverkehr oder für mehr direkte Demokratie. Das seien auch Ziele der Linken, sagte sie der Zeitung. Das Problem der Piraten sei aber, dass sie zu vielen Themen keine Antworten hätten, weil sie wichtige Fragen gar nicht stellten. „Für uns gilt die Formel: ohne Verteilungsfrage keine soziale Gerechtigkeit.“ Heute Abend erfährt man im Pfefferwerk oder per Livestream, was Bernd Schlömer dazu sagt. (tos)

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Direkte Demokratie auch in der Partei

Urlaub zeichnet sich dadurch aus, dass die Tage genutzt werden können wie ich es will. Keine Vorgaben, keine Hektik und keine Aufregung. Fast keine Aufregung.

Zwischen Krimis und Büchern über authentische Kriminalfälle aus der DDR und Olympiaberichterstattung fällt mir das erste Debattenheft der Sozialistischen Linken in die Hand. Der Beitrag von Marianne Schauzu auf Seite 67ff. ist nun aber weder realistisch noch radikal. Er regt mich ob seiner Oberflächlichkeit und Plattheit einfach nur auf.

Marianna findet also, DIE LINKE brauche keine Personalplebiszite. Warum das so ist, begründet sie allerdings wenig überzeugend.

1) Ein Mitgliederentscheid zur Besetzung der Parteivorsitzenden sei mit dem derzeitigen Statut nicht vereinbar, meint Marianna. Nur blöd, dass wir kein Statut haben sondern eine Satzung und das die Bundesschiedskommission festgestellt hat, dass ein empfehlender Mitgliederentscheid in dieser Frage (und nur um den ging es) zulässig ist.

2) Historische Beispiele belegen, dass das nicht so richtig Knorke ist, mit der direkten Demokratie in Parteien. Deswegen wolle man bei den Grünen auch von Basisdemokratie nichts mehr wissen. Nur blöd, dass die gerade darüber debattieren, ob sie nicht eine Urabstimmung zur Bestimmung der Spitzenkandidaturen zur Bundestagswahl 2013 machen.

3) DIE LINKE soll aus den Erfahrungen der SPD lernen und Abstand von Forderungen nach Mitgliederbefragungen zu Personalfragen nehmen. NEIN! Warum sollen wir nur weil -aus Sicht damaliger Beteiligter und heutiger Mitglieder der LINKEN- bei der SPD das falsche Ergebnis herauskam auf ein zutiefst demokratisches Instrument verzichten?

4) Das absurdeste aller Argumente ist jedoch, dass direktdemokratische Verfahren zu erheblichem Einfluss der Medien führe und über deren Zustand müsse man sich ja wohl keine Illussionen machen. Herrgottchen noch einmal. Klar, die blöde Basis ist durch (ganz) böse bürgerliche Medien total beeinflussbar und deshalb soll sie nicht entscheiden. Nur Delegierte (von wem werden die noch mal gewählt?) sind total immun gegen Medienbeeinflussung. An dieser Stelle bleibt mir nur noch sarkastisch anzumerken: Herzlichen Glückwunsch Marianna zur Übernahme der Argumente vor allem der Union in der Debatte um Direkte Demokratie. Die sagen auch immer, dass die Abgeordneten besser informiert und wenig beeinflussbar sind als die Bevölkerung.

Marianna selbst hat auf dem Landesparteitag der LINKEN in Berlin am 27. März 2011 darauf verwiesen, dass direkte Demokratie ein Markenzeichen der LINKEN ist. Um der eigenen Glaubwürdigkeit willen muss aber, was DIE LINKE für die Gesellschaft fordert,auch bei ihr selbst umgesetzt werden. Deshalb und aus Überzeugung ein klares “Ja” zu direktdemokratischen Entscheidungen auch in Personalfragen. Die Frage direkter Demokratie ist nämlich keine, in der DIE LINKE Offenheit bewahren sollte in anderen politischen Konzepten Ansätze zu entdecken die richtig und unterstützenswert sind. Das elitäre Gehabe vor allem der Union in Fragen direkter Demokratie sollte DIE LINKE intern wie extern das Konzept direkter Demokratie entgegensetzen. Durch indirekte Übernahme der Argumentation der Union gegen direkte Demokratie in der Gesellschaft auf die Debatte in der Partei zu direktdemokratischen Personalentscheidungen gelingt dies garantiert nicht.

LINKE Sachsen bereitet sich auf Volksentscheid über Schuldenverbot vor/ Votum zu unsozialer CDU/FDP-Politik

Auf seiner Klausurtagung am Wochenende beriet der Landesvorstand der sächsischen LNKEN mit Blick auf die Wahljahre 2013/2014 die Planung des nächsten halben Jahres.

Die von CDU und FDP getragene Sächsische Staatsregierung hat Freitagabend im Bundesrat Fiskalpakt und ESM-Vertrag gegen jede ökonomische und soziale Vernunft ihre Zustimmung gegeben. Wenn diese politische Spekulationsblase eines gar nicht fernen Tages unter dem Druck der stabilitätszerstörenden Ungleichgewichte zwischen Volkswirtschaften und Bevölkerungsschichten zerplatzen sollte, steht auch in Sachsen finanzpolitisch kein Stein mehr auf dem anderen. Die Lage ist viel zu ernst für die politischen Taschenspielertricks von CDU und FDP in Sachsen, die einerseits Verhandlungen über vernünftige Verfassungsreformen mit der Opposition führen und andererseits wie Herr Zastrow immer wieder mit Verhandlungsabbruch und Herbeiführung eines Volksentscheids über die Verankerung eines Schuldenverbots in der Landesverfassung drohen. DIE LINKE in Sachsen nimmt in dieser Situation ihre Verantwortung als größte Oppositionspartei wahr: Wir bereiten uns ab sofort organisatorisch und inhaltlich auf eine Volksabstimmung in Sachsen über das Neuverschuldungsverbot vor.

Das Ergebnis der CDU/FDP-Haushalts- und Niedriglohnpolitik in Sachsen ist:
Wir haben die bundesweit schlechtbezahltesten Lehrer und dramatisch zunehmenden Unterrichtsausfall, Fachkräftemangel durch Abwanderung, die älteste Bevölkerung und die niedrigste Produktivität. Sachsen ist das
einzige Bundesland, in dem es keinen Rechtsanspruch behinderter Kinder auf einen Kita-Platz gibt. Polizisten und Justizwachtmeistern wird die Jahresbesoldung gekürzt. Das sind nur wenige Schlaglichter auf die
vermeintliche „Insel der Seligen“, daher sagen wir: Wenn CDU und FDP ihr Goldenes Kalb „Schuldenverbot in die Verfassung“ haben wollen, obwohl sie im Gegensatz zur Fraktion der LINKEN im Landtag, die seit 2000 auch keine zusätzliche Neuverschuldung vorgeschlagen hat, keine Ahnung haben, wie man mit dem vorhandenen Geld zukunftsweisend umgeht, dann soll Sachsens Bevölkerung darüber abstimmen. DIE LINKE in Sachsen wird den Volksentscheid über das Schuldenverbot zu einer Volksabstimmung über die unsoziale CDU/FDP-Politik in Sachsen machen. Wer wie CDU und FDP aus blindem Gehorsam gegenüber den Bundespolitikern der eigenen Parteien Sachsen unabsehbaren Risiken ausliefert und zugleich um vermeintlicher Finanzstabilität willen die Menschen im Freistaat zur Kasse bittet, hat jede Glaubwürdigkeit verloren und wird dafür die Quittung bekommen!

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An der Tür zum Referendum

Die Linke macht Druck für ein Referendum über den Fiskalpakt. Es gibt dafür gute verfassungspolitische Argumente. Was jetzt aber dringend nötig ist: Eine ehrliche Diskussion über die Fallstricke direkter Demokratie „von oben“.

Viel Zeit dazu ist womöglich nicht. Nach der Einigung mit den Ländern und dem knappen Sieg der Befürworter beim Länderrat der Grünen rückt die Ratifizierung des Fiskalpakt näher. Am Freitag sollen Bundestag und Bundesrat abstimmen, dann hat erst einmal Karlsruhe das Wort. Der Eilantrag der Linksfraktion wird sich unter anderem auf das Argument stützen, dass mit dem Fiskal- und ESM-Vertrag die vom Bundesverfassungsgericht im Lissabon-Urteil selbst gezogene rote Linie überschritten wird. Es werde ein Maß an Zentralisierung in Europa geschaffen, eine neue Qualität der Integration, die – weil zentrale Kompetenzen nach Brüssel abgegeben werden – zu einem „Identitätswechsel“ der Bundesrepublik führe, über den das Volk in einem Referendum entscheiden muss.

So weit, so richtig dann auch zunächst einmal die Forderungen der Linken. Sahra Wagenknecht hält „eine Volksabstimmung für zwingend“, auch Katja Kipping hat ein Referendum über den Fiskalpakt gefordert. Und Gregor Gysi sagt mit Blick auf die Folgen des Spardiktat, „sie ratifizieren, und nachher wird uns aufgemacht, was das alles kostet, wo alles gestrichen wird – und so geht das nicht“. Daher, müssten die Menschen bei dieser Entscheidung mitgenommen werden. Aber was heißt das: Wer nimmt hier wen wohin mit?

Eine Volksabstimmung über die Änderung des Grundgesetzes wird längst nicht nur von den Fiskalpakt- und ESM-Kritikern gefordert, sondern auch vom regierenden Block, also von Politikern aus Union und SPD. Nach deren Meinung nicht heute und nicht über den Fiskalpakt oder den ESM. Aber irgendwann eben doch und dann allgemeiner über die vertiefte europäische Integration. Der regierende Block, der in Sachen Eurokrise aus vier Parteien besteht, wird ein mögliches Referendum orchestrieren, es würde eine Volksabstimmung „von oben“ werden (siehe auch hier), eine, mit der vor allem verfassungspolitische Bedenken ausgeräumt und Legitimation für den bisherigen, von der Linken zu Recht als falsch zurückgewiesenen Kurs geschaffen werden soll.

Selbst wenn Umfragen heute darauf verweisen, dass eine Mehrheit zurzeit bestimmte Elemente der deutschen Krisenpolitik ablehnt, sagt das nichts über den möglichen Ausgang eines möglichen Referendums. Taktische Kontrolle und inhaltliche Bestimmung liegen bei einem solchen Verfahren bei der Regierung: Sie kann den Zeitpunkt festlegen, den Abstimmungstext formulieren und auf mächtige Wahlkampf-Ressourcen zugreifen. Und da es bisher an einem Ausführungsgesetz für die grundsätzlich längst möglichen Volksabstimmungen auf Bundesebene fehlt, könnte der regierende Block auch hier Grundlagen in seinem Sinne schaffen. Wie das praktisch aussehen könnte, durfte man in den vergangenen Tagen auf dem schwarz-gelb-rot-grünen Fiksalpakt-Basar beobachten.

Nun ist es selbstverständlich richtig, das demokratische Verfahren nicht schon deshalb falsch sind, weil andere dabei gewinnen könnten. Es geht bei all dem aber nicht nur um verfassungspolitische Gebote, nach denen ein Referendum aus Karlsruher Urteilen abzuleiten und also „richtig“ ist. Sondern um Interessenpolitik, denn von der deutschen Krisenpolitik a la Merkel sind nicht alle gleichermaßen betroffen. Es wird Profiteure und Verlierer bei einer vertieften Integration geben. Der hehre Grundgesetz-Satz, nach der alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht, weiß von den unterschiedlichen Interessen nichts; er ist blind gegenüber dem klassenpolitischen Charakter der demokratischen Realität und weiß nichts von staatskritischen Zweifeln.

Wer für ein Referendum über den Fiskalpakt (oder, was wahrscheinlicher ist, über eine grundlegendere Änderung der Verfassung zu Gunsten der Verschiebung von Souveränität nach Brüssel), darf nicht übersehen, wer bisher in einem solchen Verfahren politisch gestärkt wurde: „die gut situierten und wohl repräsentierten Mittelschichten“. Darauf macht seit langem zum Beispiel der Demokratieforscher Wolfgang Merkel aufmerksam und plädiert in der Diskussion über die Chancen und Grenzen direkter Demokratie, sich der „Perspektive des unteren Drittels unserer Gesellschaft“ gewahr zu werden: „Die große Malaise der gegenwärtigen Demokratien, nämlich der schleichende Ausschluss der unteren Schichten, würde noch erheblich beschleunigt. Den Besitzstand wahrenden Abwehrreflexen der wirtschaftlich und sozial Begünstigten unserer Gesellschaften wird mit Volksabstimmungen häufig eine zusätzliche Arena zur Privilegiensicherung eingerichtet.“

Eine Linke, die in vielen Jahren mit Forderungen nach mehr direkter Demokratie einiges dazu beigetragen hat, dass nun ein europapolitischer Referendums-Zug ins Rollen kommt, muss darauf eine Antwort haben. Wo Merkel aus seiner empirisch gut begründeten Kritik an Volksabstimmungen zu einer grundsätzlichen Skepsis gegenüber solchen Verfahren findet, müsste die Linke sagen können, was sie tun kann und will, dieses soziale Teilhabe-Loch zu schließen oder wenigstens zu überbrücken. Ist die Linkspartei stark genug, in einem Referendums-Wahlkampf das untere Drittel zu mobilisieren?

Ein weiterer Punkt: Die Verlagerung von Kompetenzen auf die europäische Ebene, die das mutmaßliche Ergebnis einer Volksabstimmung aus den oben genannten Gründen wären, würde die Linken eher schwächen. Die Bühne, auf dem sie derzeit ihren Einfluss auf die politische Gestaltung ausspielen kann, ist die nationale Öffentlichkeit: hier kann sie Themen auf die Agenda setzen, andere vor sich hertreiben, Alternativen in den Diskurs einspeisen und so weiter. Wie groß sind die Chancen der Linken, gemeinsam „in Europa“ etwas gegen den herrschenden Krisenkurs auszurichten? Und da es nicht für alle Zeiten um das gegenwärtige Krisenregime geht: Wie stark und gemeinsam ist die europäische Linke wirklich, wenn es darum geht, über soziale und ökologische Regeln in der EU mitzureden?

Es hat Protestbündnisse gegeben, Gewerkschaften mühen sich um grenzüberschreitende Kooperation, es gibt eine Europäische Linkspartei. Aber dass hier schon die Umrisse einer politischen Kraft sichtbar seien, die unter den Bedingungen verstärkter europäischer Integration mehr ausrichten könnte als jetzt, wird man ehrlicherweise kaum sagen können. Muss die gesellschaftliche Linke unter den gegebenen Bedingungen nicht sogar sagen: „Weniger Europa ist mehr“? Hat sie die Argumente, die nötig sind, um den Gegenwind derer auszuhalten, die sie dann als „Europafeinde“ titulieren werden? Und weiß sie schon, wie sie mit der Tatsache umgeht, dass sie im Falle eines Referendums mit tatsächlichen Europafeinden in einem Boot sitzt?

Die Linken, auch die gleichnamige Partei, haben gute Gründe gehabt, für Volksabstimmungen über zentrale europapolitische Entscheidungen (zum Beispiel Lissabon-Vertrag) und die inzwischen durch die Krisenpolitik des regierenden Blocks beschleunigte Neo-Integration zu plädieren. Jetzt könnte eine Situation eintreten, in der Union, SPD und Co. die Tür aus verfassungspolitischer Not aufreißen, an der die Befürworter direkter Demokratie lange vergeblich gerüttelt haben. Durch sie hindurch müssen bald vielleicht alle. Aber es gibt für die Linken keinen Grund, dabei jubelnd zu rennen. (tos)

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Verfassungsänderung in Sachsen: LINKE fordert Privatisierungsbremse und mehr Bürgerbeteiligung

Seit Wochen geistert es durch die Medien: Die sächsische CDU-FDP-Koalition plant, noch im Jahr 2012, eine sog. Schuldenbremse in die sächsische Verfassung aufzunehmen, mit der der Haushaltsausgleich durch Kreditaufnahmen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen ermöglicht werden soll. Dieses Kreditverbot im Verfassungsrang hat allerdings momentan keinerlei praktische Bedeutung, da Sachsen seinen Staatshaushalt schon seit 2006 nicht durch Kreditaufnahmen ausgleicht. Außerdem verbietet die 2009 durch die Bundesregierung eingeführte Schuldenbremse im Grundgesetz den Ländern ab 2020 ohnehin einen kredit-finanzierten Haushaltausgleich.
Die sog. Schuldenbremse hat deshalb in Sachsen vor allem ideologische Bedeutung. Sie repräsentiert das neoliberale Dogma der schwarz-gelben Landesregierung.Da die sächsische CDU-FDP-Koalition nicht über die verfassungsändernde Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag verfügt, benötigt sie mindestens die Zustimmung entweder der LINKEN oder von SPD und  Grünen. Deshalb hat die Koalition die anderen demokratischen Fraktionen des Landtags zum Gespräch über die Verfassung eingeladen.

Verteidigerin des öffentlichen Eigentums
Während SPD und Grüne laut Medienberichten ihre Zustimmung zur Schuldenbremse davon abhängig machen, dass auch andere Teile der sächsischen Verfassung in ihrem Sinne „reformiert“ werden, will DIE LINKE eine öffentliche Grundsatzdebatte zur Sache an sich führen.
Statt nämlich in der Diskussion künstlich und öffentlich kaum nachvollziehbar auf andere Felder der Verfassung auszuweichen, fordern wir eine „Privatisierungsbremse“. Wir schlagen konkret vor, in der Verfassung des Freistaats Sachsen festzuschreiben, dass über die Veräußerung von wesentlichen Einrichtungen und Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge in jedem Einzelfall auf der Ebene des Landes ein Volksentscheid und auf der Ebene der Kommunen ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss, in dem die Bürgerinnen und Bürger als die unmittelbar Betroffen selbst darüber entscheiden können. Das heißt zwar auch, die „Privatisierungsbremse“ macht Privatisierungen nicht gänzlich unmöglich (wie ja auch die „Schuldenbremse“ Kreditaufnahmen nicht vollständig ausschließt), aber sie setzt davor eine sehr hohe direktdemokratische Hürde.
Denn wenn Land und Kommunen die Kreditaufnahme zum Haushaltsausgleich verwehrt wird, steigt objektiv deren Privatisierungsdruck, um (Sofort-)Einnahmen zu erzielen und (langfristige) Ausgaben zu vermeiden. Eine Privatisierungsbremse kann deshalb eine langfristige Wirkung der Schuldenbremse zu Lasten des öffentlichen Eigentums vermeiden. Und darum geht es uns LINKEN: Um die Verteidigung des öffentlichen Eigentums.

Unmittelbare Bürgerbeteiligung
Diese Privatisierungsbremse berührt außerdem ein weiteres wichtiges Kernthema der LINKEN, nämlich unsere Forderung nach mehr unmittelbarer Bürgerbeteiligung und direkter Demokratie. Der Landesvorstand und die Stadt- und Kreisvorsitzenden der LINKEN waren sich in ihrer Sitzung am 10. März darin einig, dass eine Veränderung der Verfassung eine Aufgabe ist, die Gegenstand einer gesellschaftlichen Debatte sein muss. Deshalb ist es nicht hinnehmbar, wenn sich lediglich die Fraktionsvorsitzenden von CDU, FDP, LINKE, SPD und Grünen für einen Deal in parlamentarischen Hinterzimmern treffen.
Vielmehr halten wir es für notwendig, die vorgeschlagenen Änderungen der Verfassung ergebnisoffen zu diskutieren. Deswegen schlägt DIE LINKE vor, einen Verfassungskonvent einzusetzen, in dem die VertreterInnen der demokratischen Parteien mit sachverständigen Bürgerinnen und Bürgern Sachsens über die Änderung der Sächsischen Verfassung beraten. Dass die Ergebnisse eines solchen Verfassungskonvents durch einen Volksentscheid bestätigt werden müssten, versteht sich von selbst.

Unsere Überlegungen und Forderungen über eine sächsische Verfassungsänderung en detail zum download unter www.dielinke-sachsen.de

Vorstellung der Änderungswünsche zur Verfassung

Zur geplanten Verfassungsänderung im Zuge der möglichen Einführung einer Schuldenbremse:

Wir brauchen eine gesellschaftliche Verfassungsdebatte in Sachsen. Eine Debatte zur Änderung der Verfassung, die nur von den Interessen der Koalitionsparteien folgt, würde im Ergebnis die Verfassung des Freistaates Sachsen beschädigen. Deshalb schlägt DIE LINKE. Sachsen vor, einen Verfassungskonvent einzuberufen. Zwei Jahrzehnte nach Verabschiedung der Verfassung, unter Umgehung eines schon damals von uns geforderten Volksentscheides über diese, sind deren notwendige Veränderungen in einer offenen gesellschaftlichen Debatte zu diskutieren.

Bereits am am 10. März 2012 haben der Landesvorstand und die Kreisvorsitzenden gemeinsam auf ihrer Beratung einen Beschluss zum politischen Agieren der LINKEN Sachsen im Rahmen der Verfassungsdebatte in Sachsen gefasst.

Dazu gehört auch unser Vorschlag, eine sog. Privatisierungsbremse in die Verfassung aufzunehmen. Wir wollen dadurch erreichen, dass über die Veräußerung von wesentlichen Einrichtungen und Strukturen der öffentlichen Daseinsvorsorge in jedem Einzelfall auf der Ebene des Landes ein Volksentscheid und auf der Ebene der Kommunen ein Bürgerentscheid durchgeführt werden muss.

Weitere Informationen: www.dielinke-Sachsen.de

Mein Rede zur Pressekonferenz am 13. März 2012 zur Vorstellung der Änderungswünsche zur Verfassung

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank, dass Sie heute gekommen sind.

Die sächsische Verfassung ist in vielerlei Hinsicht gut und fortschrittlich – mehr als ein Dutzend Mal hat der Verfassungsgerichtshof in Leipzig nach Klagen mit Beteiligung unserer Landtagsfraktion oder von uns allein unter Berufung auf die Landesverfassung grundrechtsfeindliche Politik der Staatsregierung oder der Regierungstragenden Fraktionen korrigiert.

Das spricht nicht nur für die intakte Unabhängigkeit des höchsten sächsischen Gerichts, sondern auch für die Qualität unseres „sächsischen Grundgesetzes“. Deshalb kann es aus unserer Sicht nur um eine zeitgemäße Weiterentwicklung gehen, die dem Geist unserer Landesverfassung gerecht wird.

Die sächsische Koalition plant, noch im Jahr 2012 eine sogenannte „Schuldenbremse“ in die sächsische Verfassung aufzunehmen, mit der der Haushaltsausgleich durch Kreditaufnahmen nur noch in eng begrenzten Ausnahmefällen ermöglicht werden soll. Dieses Kreditverbot im Verfassungsrang hat momentan keinerlei praktische Bedeutung, da Sachsen seinen Staatshaushalt schon seit 2006 nicht durch Kreditaufnahmen ausgleicht. Außerdem verbietet die 2009 eingeführte Schuldenbremse im Grundgesetz den Ländern ab 2020 ohnehin einen Kredit-finanzierten Haushaltausgleich. Ausnahmen sind nur noch in konjunkturellen Notsituationen und bei Naturkatastrophen und nur mit Tilgungsplan zulässig. Ganzen Beitrag lesen »