Stellungnahme von FIAN zur Einstellung des Beschwerdeverfahrens gegen die Neumann Kaffee Gruppe durch die Nationale Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für Multinationale Unternehmen

Mit Unverständnis und Besorgnis nimmt FIAN (FoodFirst Informations- und Aktionsnetzwerk) die Einstellung des Verfahrens gegen die Neumann Kaffee Gruppe zur Kenntnis. Dies ist kontraproduktiv für eine baldige Lösung des Falles. FIAN kritisiert die abschließende Stellungnahme der Nationalen Kontaktstelle, die einseitig zu Gunsten der Neumann Kaffee Gruppe ausfällt, obwohl diese wesentliche Forderungen der Beschwerde nicht erfüllt hat. Außerdem weist FIAN die Aufforderung der Nationalen Kontaktstelle zurück, sich in diesem Fall in Zukunft mit öffentlicher Kritik zurückzuhalten.

Die OECD-Beschwerde

Im August 2001 hatte die ugandische Armee über 2000 Menschen gewaltsam von ihrem Land vertrieben, weil die ugandische Regierung das Land der Kaweri Coffee Plantation Ltd., einer Tochterfirma der Neumann Kaffee Gruppe, für eine Kaffeeplantage verpachtet hatte. Die Vertriebenen klagen seit 2002 gegen die ugandische Regierung und gegen Kaweri Coffee Plantation um Entschädigung und Rückgabe des Landes. Der Gerichtsprozess wird jedoch systematisch verschleppt.

Mit FIANs Unterstützung hatte die ugandische Vertriebenengruppe „Wake Up and Fight for Your Rights“ am 15. Juni 2009 eine Beschwerde wegen Verletzung der OECD-Richtlinien gegen die Neumann Kaffee Gruppe eingereicht wegen – Zerstörung von Eigentum der Betroffenen ohne Entschädigung zu leisten,

  • Ablehnung jeglichen Dialogs mit den Betroffenen,
  • Behinderung des Gerichtsverfahrens,
  • Behinderung einer außergerichtlichen Einigung.

„Wake Up and Fight for Your Rights“ und FIAN erwarteten von der Nationalen Kontaktstelle, ein faires Mediationsverfahren durchzuführen und eine Grundlage für einen lösungsorientierten Dialog mit der Neumann Kaffee Gruppe zu bieten.

Erst eineinhalb Jahre nach Einreichung der Beschwerde fand am 8. Dezember 2010 ein erstes Gespräch zwischen der Nationalen Kontaktstelle, VertreterInnen der Neumann Kaffee Gruppe und den Vertriebenen statt. Zuvor hatte das Unternehmen den direkten Dialog mit den Vertretern der Vertriebenen stets abgelehnt und alle konkreten Vorschläge zurückgewiesen, die „Wake Up and Fight for Your Rights“ und FIAN zur Klärung der strittigen Fragen unterbreitet hatten. Das Gespräch unter Vermittlung der Nationalen Kontaktstelle im Dezember 2010 war ein Auftakt für einen ernsthaften Klärungsprozess der offensichtlich strittigen Fragen. Es bleibt unverständlich, warum die Nationale Kontaktstelle diesen Prozess nicht fortsetzt, sondern diesen unvermittelt abschließt.

Die Einstellung der Beschwerde ist kontraproduktiv

Die Einstellung des Verfahrens ist angesichts des Verhaltens der Neumann Kaffee Gruppe das falsche Signal. Gerade zu einer Zeit, in der aufgrund des gewachsenen internationalen Drucks seit Dezember 2010 von der ugandischen Regierung eine außergerichtliche Einigung angestrebt wird, muss dem Unternehmen deutlich gemacht werden, dass es unter kritischer Beobachtung steht. Das wiederholte Fernbleiben der Neumann Kaffee Gruppe von wichtigen Gerichtsterminen und der Verhandlung über eine außergerichtliche Einigung auch in diesem Jahr macht die Notwendigkeit dieser Maßnahme deutlich. FIAN hatte in seiner Stellungnahme an die Nationale Kontaktstelle am 24. Februar 2011 deutlich gemacht, dass die Einstellung des Verfahrens zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht gerechtfertigt und für die Lösung des Falles sogar kontraproduktiv sei. Wenn die außergerichtliche Einigung in Uganda noch ein Erfolg werden soll, ist gerade jetzt eine andauernde internationale Aufmerksamkeit notwendig.

Die Abschlusserklärung ist einseitig und unausgewogen

Die Abschlusserklärung ergreift einseitig Partei für die Neumann Kaffee Gruppe. Dies ist an folgenden Äußerungen zu erkennen:

Nach Einschätzung der Nationalen Kontaktstelle hat die Neumann Gruppe zwischenzeitlich die wesentlichen Forderungen der Beschwerdeführer erfüllt. Das ist nicht korrekt. Die Neumann-Gruppe hat bisher weder eine ernsthafte Bereitschaft zum Dialog mit den Vertriebenen erkennen lassen, noch sonst einen substantiellen Beitrag zur Lösung des Falles geleistet.

Die Nationale Kontaktstelle übernimmt die Position der Neumann-Gruppe, dass sie zum Zeitpunkt der Übernahme des Landes der Kaweri-Plantage gutgläubig davon ausgegangen seien, dass das Land frei von Lasten und Ansprüchen Dritter gewesen sei. Das ist ebenfalls nicht richtig. In der OECD-Beschwerde wurde bereits darauf hingewiesen, dass Manager der Kaweri Coffee Plantation spätestens zwei Monate vor der tatsächlichen Vertreibung Kenntnis von den gegen die Bauerngemeinden erlassenen Räumungsbefehlen hatten. Die Neumann-Kaffee Gruppe wusste von den geplanten Vertreibungen, um die Kaffeeplantage einzurichten. Und sie profitiert seither von der Vertreibung, indem sie die Kaffeeplantage betreibt, durch die die Vertriebenen ihre Ernährungsgrundlage verloren.

Die Abschlusserklärung fordert eine Menschenrechtsorganisation auf, die öffentliche Kritik an der Vertreibung und ihren Folgen einzustellen Wörtlich heißt es in der Abschlusserklärung, dass es „die Nationale Kontaktstelle für dringend notwendig hält, dass die Beschwerdeführer auf öffentliche Angriffe gegen die Neumann Gruppe verzichten und die angebotenen gerichtlichen und außergerichtlichen Vergleichs- und Güteverhandlungen aktiv aufnehmen“. Schon zuvor waren Vertreter von FIAN mündlich durch Vertreter der Nationalen Kontaktstelle und der Neumann Gruppe aufgefordert worden, zu diesem Fall nicht weiter an die Öffentlichkeit zu gehen. Nun fordert die Nationale Kontaktstelle dies schriftlich auch für die Zukunft.

Der Generalsekretär von FIAN International, Dr. Flavio Valente, hatte nach den mündlichen Äußerungen gegenüber FIAN-MitarbeiterInnen in einem Schreiben vom 29. Dezember 2010 der Nationalen Kontaktstelle seine tiefe Besorgnis darüber zum Ausdruck gebracht und deutlich gemacht:

„Wir werden die Forderung, dass wir unsere Informationsarbeit in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen wie im Falle der gewaltsamen Vertreibung der Menschen von Mubende stoppen sollen, niemals akzeptieren. Des Weiteren möchte ich betonen, dass die OECD-Beschwerderichtlinien nicht vorsehen, dass die Medienarbeit zu den behandelten Fällen eingestellt werden muss.1 FIAN hat sich auch niemals dazu verpflichtet, dies zu tun.
Die Richtlinien verlangen, dass Informationen, die im Verlauf des Beschwerdeverfahrens ausgetauscht werden, vertraulich behandelt werden. FIAN hat sich immer an diese Regel gehalten.“

Diese Position gilt auch in Zukunft. Es steht einer Nationalen Kontaktstelle nicht an, Menschenrechtsorganisationen aufzufordern, sich mit öffentlicher Kritik an Akteuren zurückzuhalten, die an dokumentierten Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind oder von diesen profitieren. Eine einstweilige Einstellung der menschenrechtlichen Öffentlichkeitsarbeit zu einem Fall Mubende von FIAN zu verlangen, verkennt unser Mandat als Menschenrechtsorganisation. Wir haben auch die Neumann Kaffee Gruppe nicht aufgefordert, in der Zeit des OECD-Verfahrens ihre Geschäftstätigkeit in diesem Fall niederzulegen und die Kaweri-Kaffeeplantage zeitweilig nicht zu bearbeiten.

Im Übrigen gilt: Das Menschenrecht auf Nahrung duldet keinen Aufschub. Es mussten fast zehn Jahre seit der Vertreibung vergehen, bis sich das Unternehmen mit dem Sprecher der Vertriebenen an einen Tisch setzte. In einem solchen Fall kann und darf FIAN nicht schweigen.

Bundesregierung und Bundestag sind gefordert Im Sinne der Glaubwürdigkeit und Leistungsfähigkeit der Nationalen Kontaktstelle betrachtet FIAN es als notwendig, dass die zuständigen Stellen innerhalb der Bundesregierung und jene Ausschüsse des Bundestages, die sich mit dem Fall Mubende-Neumann auseinandergesetzt haben, überprüfen, ob die Entscheidung der Nationalen Kontaktstelle, den Fall zu diesem
Zeitpunkt zu schließen, sinnvoll und gerechtfertigt war.

Die Nationale Kontaktstelle ist im Referat für Auslandsinvestitionen in der Unterabteilung für Außenwirtschaftsförderung angesiedelt. Vor dem Hintergrund dieses Beschwerdefalls fordert FIAN die Bundesregierung und den Bundestag auf, zu überprüfen, inwieweit die Nationale Kontaktstelle einem Interessenkonflikt unterliegt, der sie an der Erfüllung ihrer Aufgabe einer neutralen Vermittlung hindert.