Landkreis verbietet Camp in Dumstorf

Erklärung der Vorbereitungsgruppe Camp Dumstorf am 21. November 2011:

Landkreis verbietet Anti-Castorcamp in Dumstorf

Am Montag, 21.11. hat der Landkreis Lüneburg unter Berufung auf § 8 Abs. 2 NVersG das Anti-Castorcamp Dumstorf verboten. Die Verbotsbegründung beruht in erster Linie auf Empfehlungen der Kampagne ?Castor?
Schottern!? in schiennahen Camps zu übernachten.

Solche Empfehlungen reichen der Versammlungsbehörde offensichtlich, um das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit auszuhebeln.
Wie bereits in unserer Erklärung am Freitag geschrieben, ist das Anti-Castorcamp Dumstorf offen für alle Menschen, die an den Protesten gegen den Castortransport nach Gorleben teilnehmen wollen.
Es kann nicht Aufgabe der Camps sein, den AktivistInnen vorzuschreiben, an welchen Aktionen sie nicht teilzunehmen haben.

Unser Anwalt hat bereits Klage gegen die Verfügung eingereicht und auch aufschiebene Wirkung beantragt.

Kontakt:

http://www.castor-camps.net/l/dumstorf