Heute wurden durch die Verantwortlichen des S-Bahn-Volksbegehren “Rettet unsere S-Bahn” 31.870 Unterschriften an die zuständige Stelle der Senatsverwaltung für Inneres übergeben.

 

Die Forderungen des Volksbegehrens sind:

 

Rettet unsere S-Bahn!
Stoppt Privatisierung und Ausplünderung!


D
ie Berliner S-Bahn verkehrte rund 85 Jahre lang zuverlässig – wenn man von den Monaten
bei Kriegsende und in einer kurzen Nachkriegszeit absieht. Doch seit Sommer 2009 herrscht hier Chaos: Es gab schwere Unfälle. Es gibt ständig Ausfälle. Ganze Linien können zeitweilig nicht bedient werden. Meist fährt die S-Bahn mit stark reduzierten Kapazitäten. Es herrscht der Notfahrplan. Auch mal der Notfahrplan vom Notfahrplan. Darunter leiden Hunderttausende Fahrgäste.

Darunter leiden nicht zuletzt die S-Bahn-Beschäftigten. Sie werden mit der berechtigten Empörung der Fahrgäste konfrontiert. Doch sie sind für die Misere nicht verantwortlich. Verantwortlich dafür ist das Spitzenmanagement der Deutschen Bahn AG. Schuld ist die von der Politik gewollte Orientierung auf Börsengang, hohe Gewinne und eine aggressive Einkaufspolitik im Ausland. Oben hui, unten pfui: Die Gewinne in den Bahn-Bilanzen entstehen auch durch den Abbau der S-Bahn-Belegschaft, durch Bahnhöfe ohne Aufsichtspersonal, durch die Schließung von Werkstätten, durch ein Fahren auf Verschleiß bei Zügen und Infrastruktur.

D
er Träger will mit diesem Volksbegehren die Privatisierung und Zerschlagung der S-Bahn
verhindern. Hierzu soll eine Beendigung des S-Bahn Chaos erreicht werden durch:

• Politischen Druck,

• Die Offenlegung der Verträge und Transparenz (§1, §2 Nr.4 und 5), damit die
Berlinerinnen und Berliner sich über alle Vorgänge informieren können;

• Die Einstellung von Aufsichtspersonal (§2 Nr.1 und 2), damit es keine Geisterbahnhöfe
gibt und nicht Kameras, sondern lebendige Menschen im Notfall da sind;

• Die Bereitstellung von genügend Zügen und eine Reserve an Zügen (§2, Nr.3, 4 und 5),
damit nicht ständig Notfahrpläne die Regel sind;

• Die Gewährleistung von Barrierefreiheit, damit Fahrtreppen und Aufzüge auch wirklich
funktionieren (§2, Nr.6), wenn sie gebraucht werden;

• Die tarifliche Entlohnung (§3), damit es keine Dumpinglöhne bei den Beschäftigten der
S-Bahn, bei den Leiharbeitern und den Subunternehmen gibt.