Archive for Januar, 2012

MenschenStrom gegen Atom fordert – Mühleberg vom Netz- jetzt!

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Kapitel abschliessen – “MenschenStrom gegen Atom” fordert ENSI  und UVEK auf, endlich das marode AKW Mühleberg ausser Betrieb zu nehmen und stillzulegen. “Menschenstrom gegen Atom” wird unter anderem diese Forderung am 11. März — dem Jahrestag der nuklearen Katastrophe von Fukushima — mit einem Marsch zum AKW Mühleberg mit anschliessender Platzkundgebung unterstreichen. Ein ähnlicher Anlass letztes Jahr zog 20 000 Besucher_Innen an, es ist zu erwarten, dass der Druck auf das AKW Mühleberg durch diesen Grossanlass weiter erhöht wird.

Der 31. Januar 2012 ist für die AKW Mühleberg-Betreiberin BKW gleich ein doppelter Stress-Test: Sie muss dem Eidgenössischen Nuklearinspektorat (ENSI) die Standfestigkeit des Wohlensee-Staudammes bei einem schweren Erdbeben nachweisen und Beweise dafür liefern, dass die Reaktor- Schnellabschaltung bei einem Erdbeben funktioniert. Vor allem der erste Punkt ist für die BKW offensichtlich ein massives Problem -denn den ersten Abgabetermin ans ENSI im November 2011 liess sie kommentarlos verstreichen.

Dass die BKW, aber auch das ENSI, nicht nur mit den Sicherheitsfragen betreffend des maroden AKW Mühleberg Mühe haben, sondern auch mit den Zahlen dazu, ist bekannt. Das neueste Beispiel: Mitte Januar wurde enthüllt, dass in den BKW-Berechnungen das Betriebs- wie auch das Reaktorgebäude auf wundersame Art und Weise und ohne Umbauarbeiten “sicherer” wurden und zwar  um das Drei- bzw. Fünfache! Das ENSI leitete diese Zahlen unüberprüft an die EU-Stress-Tester_innen weiter und hüllt sich seither in Schweigen.

Leider ist seitens des ENSI wohl auch bei den oben erwähnten Punkten trotz gravierender Sicherheitsmängeln erneut mit einem Blanko-Check zugunsten des AKW Mühleberg zu rechnen. Denn egal, um was es geht, das ENSI scheint die BKW mit Samthandschuhen anzufassen und ähnlich wie diese das marode AKW um jeden Preis am Netz behalten zu wollen.

Für die 500’000 Menschen in der Region rund um Mühleberg sind solche unhaltbaren Vorkommnisse und Zustände wenig vertrauensbildend – da hat auch die kürzlich erschienene, schon fast zynische Mitteilung des ENSI, es könne “im Notfall” die Ausbreitung radioaktiver Stoffe berechnen, keine beruhigende Wirkung. Auch nicht die Feststellung des ENSI, Mühleberg (und Beznau) seien HEUTE “rund 100-mal sicherer als vor 40 Jahren, als sie in Betrieb gegangen sind.”

Die in unregelmässigen Abständen bekannt werdenden grossen und kleinen Skandale rund um die Sicherheit des “Schrottreaktor” in Mühleberg zeigen deutlich, dass es um die dortige Sicherheit nicht zum Besten bestellt ist. Dass die ökonomisch angeschlagene BKW aus finanziellen und Prestige-Gründen mit der Sicherheit der betroffenen Bevölkerung spielt, ist schlimm genug, dass diese verantwortungslose Haltung vom ENSI auch noch unterstützt wird, ein Skandal.

“Menschenstrom gegen Atom” fordert deshalb das ENSI und UVEK auf, endlich ihrer Verantwortung nachzukommen und das AKW Mühleberg endgültig ausser Betrieb zu nehmen und stillzulegen. Es wird Zeit, einen Strich unter die unrühmliche Geschichte des AKW Mühleberg zu ziehen und dieses traurige Kapitel der Schweizer Atomwirtschaft endgültig abzuschliessen.

Der Verein wird unter anderem diese Forderung am 11. März – dem Jahrestag der nuklearen Katastrophe von Fukushima – mit einem Marsch zum AKW Mühleberg unterstreichen.

NaturFreunde Deutschlands Bildungskooperation mit den Naturfreunden Case Togo

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Berlin, 31. Januar 2012 – Zur Bildungskooperation zwischen den NaturFreunden Deutschlands und den Naturfreunden CASE Togo erklärt die stellvertretende Vorsitzende der Naturfreunde Internationale und Mitglied im Bundesvorstand der NaturFreunde Deutschlands, Petra Müller, folgendes:

 

 

Die NaturFreunde Deutschlands wollen in den nächsten Jahren ihre Entwicklungszusammenarbeit mit ihren Partnerorganisationen in Afrika deutlich ausbauen. Dabei ist es das Ziel der Natur-Freunde, eine selbstbestimmte Entwicklung der Arbeit der Naturfreunde-Partnerorganisation in Afrika zu ermöglichen.

 

Mit ihren Partnerorganisationen erarbeiten die NaturFreunde mittelfristig Projekte zur Förderung der regionalen Entwicklung und des Umweltschutzes, die dann durch einen Kooperationsvertrag zwischen den afrikanischen Partnern und den NaturFreunden Deutschlands umgesetzt werden.

 

Als erstes Projekt haben die NaturFreunde Deutschlands und die Naturfreunde CASE Togo ein Umweltbildungsprojekt für fünf Partnerschulen in der Region des Plateaux, bei Kpalimé, verein-bart.

 

In den letzten Monaten haben die Naturfreunde CASE Togo mit finanzieller Hilfe der Naturfreunde Internationale und der NaturFreunde Bremen ein Umweltbildungshandbuch für Schulen in Togo erarbeitet. Mit diesem Handbuch erhalten Schulen Unterrichtsmaterialien, um ihre Schülerinnen und Schüler für wichtige Umweltthemen und Umweltprobleme im 21. Jahrhundert zu sensibilisieren. Die Handbücher bieten Material für Unterrichtseinheiten an, in denen Umweltthemen wie „Klimawandel“, „Bedeutung der Wälder“, „Umgang mit Abfällen“ oder „alternative Energien“ bearbeitet werden können.

 

Ein Schwerpunkt des Handbuchs ist die Vermittlung von einfachen und praktischen Möglichkeiten, die Natur zu schützen.

In den fünf Partnerschulen, an denen CASE Togo Umweltclubs hat, sollen Baumschulen eingerichtet werden. Dort werden die Schülerinnen und Schüler lernen, Bäume zu züchten, sie einzupflanzen und zu pflegen. Mit den Schülerinnen und Schülern in den Umweltclubs sollen Grünflächen in den Schulen angelegt und die Wiederaufforstung im Umfeld der Schulen vorangebracht werden.

 

Die ersten fünf Partnerschulen liegen in der Region des Plateaux, bei Kpalimé. Die Partnerschulen der NaturFreunde Deutschlands und der Naturfreunde CASE Togo sind die Schulen Lycée de Goudévé, Lycée de Tové Rails, Lycée d’Agou-Gare, Lycée de Lavié und CEG Agomé.

 

Die internationale Arbeit der NaturFreunde Deutschlands wird auch von vielen Ortsgruppen der NaturFreunde unterstützt, die bei Jubiläen, Sommerfesten oder Geburtstagen für die Arbeit der Naturfreunde in Afrika sammeln.

 

Wie kann ich das Projekt der Naturfreunde CASE Togo unterstützen?

Ziel der Arbeit der NaturFreunde Deutschlands ist es, dieses sinnvolle Projekt auf weitere Schulen auszuweiten. Hierfür brauchen die NaturFreunde die aktive Mithilfe von Spenderinnen und Spendern. Die Spenderinnen und Spender können eine direkte Partnerschaft für eine Schule für ein Jahr oder einen längeren Zeitraum übernehmen. Die Durchführung der Umweltarbeit an einer Schule kostet jährlich 300 Euro.

 

Um die Arbeit in Togo zu unterstützen, freuen sich die NaturFreunde über einmalige sowie über regelmäßige Spenden für dieses Projekt. Die Spenden sind steuerlich absetzbar.

Wer Interesse hat, das Umweltbildungsprojekt und die Einrichtung eines Umweltclubs für ein Jahr zu unterstützen, kann dies durch eine Spende an die NaturFreunde Deutschlands tun.

 

Spenden bitte auf das Konto der NaturFreunde Deutschlands

Konto-Nr.: 870 70 02

BLZ: 660 205 00

Bank für Sozialwirtschaft

Stichwort « Baumschulprojekt Togo »

 

NaturFreunde – Partner für Afrika

Die NaturFreunde Deutschlands werden in den nächsten Jahren ihre Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen der Naturfreunde in Afrika ausbauen. Ziel ist es, Bildungsprojekte an Schulen, Projekte zu ökologischen Tourismus, den Kampf gegen die Abholzung der Wälder und die zunehmende Wüstenbildung zu unterstützen.

In den nächsten Monaten werden die NaturFreunde Deutschlands eine zweite Kooperation mit den Naturfreunden ASAN aus dem Senegal vereinbaren. Ziel dieser Kooperation ist die langfristige Förderung des Kampfes gegen die zunehmende Wüstenbildung im Senegal. Hierfür werden die NaturFreunde Deutschlands einen Gärtner für die Baumschule am Naturfreundehaus in Dakar und den systematischen Ausbau der Züchtung und Abgabe von Bäumen fördern. Das Projekt „100 000 Bäume für Afrika“ soll im April starten.

Marita Wiggerthale: Vieles klingt besser als es ist

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Entwicklungsminister Dirk Niebel hat den Kampf gegen den weltweiten Hunger zur Chefsache erklärt. Das ist gut und richtig wichtig! In den letzten vier Jahren gab es drei Hungerkrisen. Die Zahl der Hungernden ist auf nunmehr knapp eine Milliarde gestiegen, und das, obwohl es genug Nahrungsmittel für alle gibt. Gleichzeitig wird das Welternährungssystem immer krisenanfälliger. Ölpreisschocks treiben die Kosten für Düngemittel und Transport in die Höhe. Der Klimawandel gefährdet die Ernten. Spekulanten treiben die Weizen- und Maispreise nach oben. Essen landet als Biosprit im Tank statt auf dem Teller. Die Zerstörung der Böden schreitet dramatisch voran.

Das neue Zehn-Punkte-Programm des Entwicklungsministeriums (BMZ) soll nun die Marschrichtung für die nächsten zwei Jahre im Kampf gegen Hunger vorgeben. Die Stoßrichtung ist zwar richtig, aber vieles darin klingt besser als es ist. Beispiel: Zwar fließen elf Prozent des BMZ-Haushalts bzw. 663 Millionen Euro in die ländliche Entwicklung und Ernährungssicherung – ein bescheidener Anstieg von 27 Millionen Euro im Vergleich zu 2008 -, aber nur 15 Prozent gehen in die Förderung der Landwirtschaft. Viel zu wenig, um den Herausforderungen in der Landwirtschaft und den Bedürfnissen von Kleinbauern und Kleinbäuerinnen gerecht zu werden.

Es ist richtig, dass Bildung hilft, Armut und Hunger zu überwinden, aber das BMZ vernachlässigt seit Jahren die Grund- und Sekundarbildung, obwohl es hier weltweit eine riesige Finanzierungslücke gibt. Die Forschungsinitiative zur Landdegradation ist lobenswert, aber ohne konkrete, ökologisch ausgerichtete Maßnahmen werden Böden immer unfruchtbarer. Der geförderte Zugang zu Land (und Wasser!) ist für Bauern und Bäuerinnen lebenswichtig, aber das BMZ sieht ihre Vertreibung als zulässig an, wenn Investoren belegen, dass sie „unvermeidbar“ ist. Dirk Niebels Motto „Vorbeugen ist besser als heilen“ macht sehr viel Sinn, aber sein Ministerium geht die wichtigsten Krisentreiber – Biospritpolitiken, Nahrungsmittelspekulation, Klimawandel – nicht an.

Stattdessen setzt Dirk Niebel insbesondere auf Investitionen von privaten Unternehmen und vertraut blind der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die auf einen rabiaten Einsatz von Chemie, Düngemitteln und Gentechnik zur Bekämpfung des Hungers setzt, und macht damit den Bock zum Gärtner. Chancen für eine zukunftsfähige Landwirtschaft, die die Grenzen des Planeten nicht überschreitet, werden vertan!

Kundgebung gegen Militärtagung: Krieg beginnt hier! Kriegsprofiteuren das Handwerk legen!

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Krieg beginnt hier! Kriegsprofiteuren das Handwerk legen!

Vom 31. Januar bis zum 2. Februar 2012 findet in Berlin ein Treffen von VertreterInnen der Rüstungsindustrie, der Bundeswehr und ThinkTanks statt. Ganz ungestört sollen im Hotel Maritim pro-Arte neue Methoden der Kriegsführung, neue Waffensysteme und militärische Ausrüstungsgegenstände angepriesen werden. Wir lassen den Kriegsstrategen und Kriegsprofiteuren keine Ruhe!

 

 

Kundgebung gegen Militärtagung
Mittwoch | 1. Februar 2012 | 18 Uhr
Hotel Maritim proArte | Friedrichstraße 151

Organisiert wird die Konferenz von der Deutschen Gesellschaft für Wehrtechnik (DWT), einer Lobbyorganisation der deutschen Rüstungsindustrie, das Verteidigungsministerium unterstützt die Konferenz.

Bei der International Urban Operations Conference werden Vorträge über neue Kriegstechniken und insbesondere über Kriegshandlungen in städtischen Gebieten gehalten. Die Liste der Sponsoren und Aussteller der Konferenz liest sich wie das Who’s Who der deutschen und europäischen Rüstungsunternehmen. Zu nennen sind beispielsweise das europäische Rüstungsunternehmen MBDA, das sich zum weltweit umsatzstärksten Lieferanten für Lenkflugkörpersysteme entwickelt hat. Weitere teilnehmende Rüstungsunternehmen sind unter anderem Krauss-Maffei Wegmann, Rheinmetall und Dynamit Nobel Defence. Das Geschäft der Rüstungsindustrie boomt angesichts der zunehmenden Militäreinsätze weltweit. Angesichts »wachsender Urbanisierung in Entwicklungsländern « sehen die Veranstalter der Konferenz »eine sinkende Stabilität in großen städtischen Gebieten, die von Terroristen oder politischen Gegnern genutzt werden könnten, um Kontrolle über das jeweilige Land zu bekommen«. Dies zeigt, dass Kriegshandlungen in Großstädten für die Rüstungsunternehmen, Militärs und Politiker auf der Tagesordnung stehen.

Peter Makowski vom Gefechtsübungszentrum (GÜZ) in Letzlingen bei Magdeburg wird bei der Konferenz die Vortragsreihe zu Training für Urban Operations leiten. Das GÜZ ist Europas modernstes Übungszentrum für Bodentruppen. Dort werden BundeswehrsoldatInnen unmittelbar auf laufende Militäreinsätze, darunter auch alle zukünftigen Interventionskriege, vorbereitet. Es ist für viele SoldatInnen die letzte Station vor dem Auslandseinsatz. Aktuell befindet sich die Bundeswehr mit über 7000 SoldatInnen in acht Einsätzen. Militärische Interventionen dienen in erster Linie der Sicherung von Energieressourcen, Handelswegen und Absatzmärkten.

Der Kapitalismus produziert mit seiner ausschließlich auf Profit ausgerichteten Wirtschaftsweise eine wachsende Menge an Ausgeschlossenen. Weltweit leben Menschen am Existenzminimum, sterben an Hunger oder heilbaren Krankheiten. Die soziale Spaltung der Gesellschaft kann weltweit in zunehmendem Maße nur noch militärisch gesichert werden. Dieses System, das auf Gewalt beruht und immer mehr Gewalt hervorbringt, hat keinerlei Lösungen für die dringenden Probleme der Menschheit. Eine Alternative zu Konkurrenz, Profitstreben und der Militarisierung der Gesellschaft kann nur in der Perspektive eines radikalen Gegenentwurfes zur bestehenden kapitalistischen Klassengesellschaft liegen. Für eine sozialistische Gesellschaft, in der die kollektiven menschlichen Bedürfnisse und nicht der Profit oberstes Ziel sind, organisieren wir uns. Der Kampf für diese Perspektive beginnt hier und jetzt. Überlassen wir nicht den KriegstreiberInnen, ProfiteurInnen und TechnokratInnen unsere Zukunft!

Kundgebung gegen Militärtagung
Mittwoch | 1. Februar 2012 | 18 Uhr
Hotel Maritim proArte | Friedrichstraße 151
Berliner Bündnis gegen Krieg und Militarisierung

www.nowar.blogsport.de

Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.: 40 Jahre Berufsverbote

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Vereinigung Demokratischer Juristinnen
und Juristen e.V.: Zum Jahrestag des Ministerpräsidentenbeschlusses vom 28.01.1972
 

An diesen 28. Januar 1972 wird offiziell nicht erinnert, denn er bezeichnet einen Tiefpunkt in der jungen demokratischen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. An ihm beschlossen die damaligen Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Willy Brandt, dass in das Beamtenverhältnis nur solche Personen berufen werden sollen, die die Gewähr dafür bieten, jederzeit für „die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ (FDGO) einzutreten. Jemand, den die Behörden als „Kommunist“ betrachteten, sollte vom Beamtenverhältnis ausgeschlossen bleiben. Alle diejenigen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben, zur Verbeamtung, Beförderung oder Berufung anstehen, sollten regelmäßig durch eine Anfrage beim Verfassungsschutz überprüft werden, ob gegen sie etwas vorliege. Vorangegangen war am 3. November 1971 der Hamburger Senat (SPD) mit der Ablehnung eines jungen Mitglieds der DKP und SDAJ für den Schuldienst.

Dieser „Radikalenerlass“, wie er später fälschlich genannt wurde, stand in der scharfen antikommunistischen Tradition der neuen Republik, die bereits am 19. September 1950 mit dem sog. Adenauererlass eine Welle der Berufsverbote und Verfolgung mit mehr als 10 000 Strafprozessen gegen junge Gegner der Wiederbewaffnung und Demonstranten gegen den Korea-Krieg und für die Wiedervereinigung hervorrief. Nicht zu vergessen die zahlreichen Strafverfahren gegen Kommunistinnen und Kommunisten nach dem Verbot der KPD am 17. August 1956. Mit ihnen wurden nicht nur an die 100 000 Kommunistinnen und Kommunisten, sondern auch Linke, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und unorganisierte Jugendliche wegen ihres Kontaktes zu Kommunisten verurteilt.

Nach 1971 wiederholte sich die undemokratische Verfolgungsjagd, von der der gesamte öffentliche Dienst in Bund, Ländern und Gemeinden, bei Bahn, Post, Universitäten, Bundesbank und Arbeitsamt betroffen war. Nur im Saarland gab es keine Berufsverbote. Über 18 Mio. Bürgerinnen und Bürger wurden bis 1990 in der NADIS-Datei gespeichert. 3,5 Mio. Bewerber und Angehörige des öffentlichen Dienstes wurden bis 1992 vom Verfassungsschutz durchleuchtet, 35 000 Dossiers wurden bekannt und führten zu 2200 Disziplinarverfahren und 1250 endgültigen Ablehnungen. Diese bedeuteten nicht nur für die Betroffenen die Zerstörung ihrer beruflichen Zukunft, sondern verbreiteten eine Atmosphäre der Angst, des Duckmäusertums und der Verlogenheit, die noch lange Zeit nach dem Ende dieser unseligen Praxis die öffentlichen Institutionen lähmte.

Es gab jedoch auch Widerstand. Er bildete sich rasch in überparteilichen Solidaritätskomitees aus Wissenschaftlern, Pastoren, Juristen, Vertretern von Gewerkschaften, Jugend- und Studentenorganisationen, des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWI) und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), die wiederum vom Verfassungsschutz bespitzelt wurden. Die zentrale bundesweite Initiative „Weg mit den Berufsverboten“ wirkte als zentrale Koordination aller Protestaktivitäten. Sie organisierte den Kontakt zu über 100 Komitees in fast 20 Ländern in der ganzen Welt, von Holland und Frankreich bis in die USA, Australien und Japan und organisierte große internationale Konferenzen.

Ein zentrales rechtliches Argument, das auch in der politischen Diskussion gegen diese sich immer stärker verbreitende Praxis eine wichtige Rolle spielte, lautete, dass diese Behördenpraxis gegen Art. 21 GG verstoße. Solange die DKP wie auch andere sich kommunistisch nennende Parteien nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten seien, könne die Exekutive nicht in eigener Machtvollkommenheit eine als kommunistisch bezeichnete Tätigkeit verbieten. Das Bundesverfassungsgericht legitimierte jedoch in einer Entscheidung von 1975 die Vorgehensweise der Behörden.

Kritisiert wurde diese Praxis demgegenüber wiederholt von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO/IAO). Viermal mahnte sie eine Änderung an. Die UNO-Menschenrechtskommission fragte regelmäßig nach und 1995 verurteilte schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Falle einer Lehrerin die Berufsverbotspraxis als Verstoß gegen Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn auch 80 % aller Berufsverbotsfälle letztendlich – oft erst nach vielen Jahren – positiv für die Betroffenen ausgingen, so blieb die Entscheidung des EGMR die einzige, die für die siegreiche Klägerin auch eine Entschädigung erwirkte. Allerdings stoppte sie nicht die Praxis, die sich als eine Schere in den Köpfen der Verwaltungen festgesetzt hatte. Weitere Berufsverbote wurden verhängt, die keinen Unterschied zwischen Mitgliedern der DKP, anderen kommunistischen Gruppierungen, Friedensaktivistinnen und -aktivisten, linken SPD- und FDP-Mitgliedern oder linken Christinnen und Christen machten. Der Ministerpräsidentenbeschluss von 1972 ist niemals aufgehoben worden, nur der Bremer Senat hat sich jetzt am 23. Januar 2012 von ihm distanziert. Vor allem ging die Praxis der Überprüfung durch den Verfassungsschutz weiter.

In Bayern wird Anwärterinnen und Anwärtern im öffentlichen Dienst auch heute noch ein Formular präsentiert, auf dem sie sich von Organisationen distanzieren sollen, die vom Verfassungsschutz als “linksextremistisch” eingestuft werden. In Heidelberg wurde z.B. dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy sein Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg gegen Rechtsradikalismus und gegen Mietwucher zum Verhängnis. Er wurde zunächst nicht in Baden-Württemberg und dann auch nicht in Hessen in den Schuldienst eingestellt. Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) intervenierte damals als Kultusministerin in Baden-Württemberg in beiden Bundesländern: „Wer Mitglied in einer extremistischen Gruppierung ist, sich darin aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt und Militanz als angemessenes Mittel der Auseinandersetzung ansieht, kann nicht als Lehrer in öffentlichen Schulen wirken.“ Die Ministerin kam mit dieser Einstellung allerdings nicht mehr bei den Gerichten an. Sowohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 14. März 2007 wie auch das Landgericht Karlsruhe am 4. September 2007 entschieden gegen sie und für eine demokratische Rechtsstaatlichkeit sowie den Lehrer Csaszkóczy.

Willy Brandt, der als Bundeskanzler der sozialliberalen Koalition diese Behördenpraxis ausgelöst hatte, hat sie zwar später als Irrtum und Fehler bezeichnet, ebenso sein Nachfolger Helmut Schmidt und viele andere sozialdemokratische Verantwortliche. Aber eine grundsätzliche oder gar programmatische Neuausrichtung ist in der Sozialdemokratie nie erfolgt. Heute gilt die EU-Richtlinie, die eine Diskriminierung wegen politischer Überzeugungen verbietet. Doch gibt das keine Sicherheit, dass in dem einen oder anderen Ministerium die Praxis nicht doch wiederauflebt. Die jetzt an die Öffentlichkeit gekommene Beobachtung der Linksfraktion im Bundestag durch den Verfassungsschutz zeigt, wie ungebrochen die Stoßrichtung gegen alles zu sein scheint, das links von seiner schwarz-braunen Grundausrichtung steht. Ein Jahrestag ist nicht nur ein Tag historischen Erinnerns, er muss vor allem ein Tag verstärkter Aufmerksamkeit sein.

Erklärung des Bundesvorstands vom 27.01.2012

28.Januar 2012: 40 Jahre Berufsverbot – Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung!

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Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten „Radikalenerlass”. Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten „ Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der „Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom „Verfassungsschutz“ auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ durchleuchtet. In der Folge kam es zu 11 000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Formell richtete sich der Erlass gegen „Links- und Rechtsextremisten“, in der Praxis traf er vor allem Linke: Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und anderer sozialistischer und linker Gruppierungen, von Friedensinitiativen bis hin zu SPD-nahen Studierendenorganisationen. Mit dem Kampfbegriff der „Verfassungsfeindlichkeit“ wurden missliebige und systemkritische Organisationen und Personen an den Rand der Legalität gerückt, wurde die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs- und Organisationsfreiheit bedroht und bestraft.

 

Der „Radikalenerlass“ führte zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen, die als Lehrerinnen und Lehrer, in der Sozialarbeit, in der Briefzustellung, als Lokführer oder in der Rechtspflege tätig waren oder sich auf solche Berufe vorbereiteten und bewarben. Bis weit in die 80er Jahre vergiftete die staatlich betriebene Jagd auf vermeintliche „Radikale“ das politische Klima. Der „Radikalenerlass“ diente der Einschüchterung, nicht nur der aktiven Linken. Die existentielle Bedrohung durch die Verweigerung des erlernten oder bereits ausgeübten Berufes war eine Maßnahme der Unterdrückung außerparlamentarischer Bewegungen insgesamt. Statt Zivilcourage wurde Duckmäusertum gefördert.

 

Erst Ende der 80er Jahre zogen sozialdemokratisch geführte Landesregierungen die Konsequenz aus dem von Willy Brandt selbst eingeräumten „Irrtum“ und schafften die entsprechenden Erlasse in ihren Ländern ab. Einige der früher abgewiesenen Anwärterinnen und Anwärter und zum Teil sogar aus dem Beamtenverhältnis Entlassenen wurden doch noch  übernommen, meist im Angestelltenverhältnis. Viele mussten sich allerdings nach zermürbenden und jahrelangen Prozessen beruflich anderweitig orientieren.

 

Heute gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Diskriminierung wegen politischer Überzeugungen verbietet. Damit wurde eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Doch ein öffentliches Eingeständnis, dass der „Radikalenerlass“ Unrecht war, unterblieb. Er hat Tausenden von Menschen die berufliche Perspektive genommen und sie in schwerwiegende Existenzprobleme gestürzt. Eine materielle, moralische und politische Rehabilitierung der Betroffenen fand nicht statt.

 

Die Bedrohung durch den „Radikalenerlass“ gehört auch 2012 keineswegs der Vergangenheit an: Im Jahr 2004 belegten die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy mit Berufsverbot, weil er sich in antifaschistischen Gruppen engagiert hatte. Erst 2007 wurde seine Ablehnung für den Schuldienst durch die Gerichte endgültig für unrechtmäßig erklärt.

 

Trotzdem wird in Bayern von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst weiterhin formularmäßig die Distanzierung von Organisationen verlangt, die vom „Verfassungsschutz“ als „linksextremistisch“ diffamiert werden. Und eine sogenannte „Extremismus“-Klausel, die sich auf die Ideologie und mehr als fragwürdigen Einschätzungen des „Verfassungsschutzes“ stützt, bedroht existenziell die wichtige Arbeit antifaschistischer, antirassistischer und anderer demokratischer Projekte.

 

Eine politische Auseinandersetzung über die schwerwiegende Beschädigung der demokratischen Kultur durch die Berufsverbotspolitik steht bis heute aus. Sie ist dringlicher denn je. Unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus werden wesentliche demokratische Rechte eingeschränkt. Die in den letzten Monaten des Jahres 2011 zu Tage getretenen „Verfassungsschutz“-Skandale haben gezeigt, wie tief der Inlandsgeheimdienst ideologisch und personell in die neonazistische Szene verstrickt ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 – unter Beteiligung von NS-Verbrechern – hat der „Verfassungsschutz“ an der Ausgrenzung, Einschüchterung und letztendlichen Kriminalisierung antifaschistischer Politik und linker Opposition gearbeitet. Dieser antidemokratische Geheimdienst ist nicht reformierbar, er muss abgeschafft werden.

 

Der „Radikalenerlass“ und die ihn stützende Rechtssprechung bleiben ein juristisches, politisches und menschliches Unrecht. Wir als damalige Betroffene des „Radikalenerlasses“ fordern von den Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, in Bund und Ländern unsere vollständige Rehabilitierung. Die Bespitzelung kritischer politischer Opposition muss ein Ende haben. Wir fordern die Herausgabe und Vernichtung der „Verfassungsschutz“-Akten, wir verlangen die Aufhebung der diskriminierenden Urteile und eine materielle Entschädigung der Betroffenen.

 

 

Sigrid Altherr-König (Esslingen) – Michael Csaszkóczy Heidelberg) – Lothar Letsche (Weinstadt/Tübingen)

Klaus Lipps (Baden-Baden) – Werner Siebler (Freiburg)

 

 

Weitere UnterzeichnerInnen (aktueller Stand: 168 Unterschriften)

 

 

Hans Henning Adler (Oldenburg) – Eckhard Althaus (Dortmund) – Wolfgang Artelt (Kassel) – Frank Behrens (Bremerhaven) – Christel Berger (Italien) – Wolfgang Beutin (Köthel/Stormarn) – Norbert Birkwald (Mörfelden-Walldorf)  – Gerhard Bitterwolf (Ebsdorfergrund-Dreihausen) – Volker Blaschke (Itzehoe) – Heinrich Blasenbrei-W. (Besigheim) – Jochen Böhme-Gingold (Melsungen) – Horst W. Blome (Stadt Altdorf) – Beate Bongard (Köln) – Dieter Bongartz (Köln) – Rutger Booss (Herdecke) – Bernhelm Booss-Bavnbek (Bronshoj DK) – Cornelia Booss-Ziegling (Hannover) – Sylvia Brecht (Düsseldorf) – Klaus Bregler (Heidelberg) – Hans Peter Brenner (Bonn) – Hubert Brieden (Neustadt) – Axel Brück (Gießen) – Gretel Bühler (Groß-Gerau) – Beate Büttner (München) – Christine Burian- Manske (Schwaig) – Sylvia Burkert (Düsseldorf) – Barbara Chaluppa (Grasellenbach) – Agnes Christ-Fiala (Bremen) – Irmgard Cipa (Bonn) – Volker Croon (Hannover) – Hildegard Daldrup (Schermbeck) – Harald Demetz (Coburg) – Ingelore Devendran (Sindelfingen) – Alfred Dreckmann (Hamburg) – Karl Otto Eckartsberg (Garbsen) – Thomas  Eilers (Wiesbaden) – Ulrich Farin (Bramsche) – Bernd Fichtner (Hilchenbach) – Doris Fisch (Frankfurt) – Christine Fischer-Defoy (Berlin) – Sabina Fischer-Hampel (Stuttgart) – Ulrich Flamme (Hamburg) – Gerlinde Fronemann (Karlsruhe) – Reinhard Gebhardt (Mannheim) – Rolf Geffken (Hamburg) – Hinrich Genth (Hamburg) – Sigrid Genth (Hamburg) – Silvia Gingold (Kassel) – Bernd Göbel (Flensburg) – Karlfried Göllner (Schweinschied) – Berthold Goergens (Frankfurt) – Volker Götz (Düsseldorf) – Arno Grieger (Reinheim) – Gesa Groeneveld (Tübingen) – Theo Grünbaum (Nürnberg) – Wolf Dieter Gudopp von Behm (Frankfurt) – Rolf Günther (Hannover) – Hendrijk Guzzoni (Freiburg) – Holm Hagmann (Remscheid) – Ursula-Regine Hagmann-Teiner (Remscheid) – Georges Hallermayer (Sarreguemines) – Hans-Heinrich Hausdorf (Bad Salzuflen) – Else Heiermann (Duisburg) – Eduard Hertel (Bayreuth) – Dorothea Holleck (Kassel) – Inge Holzinger (Duisburg) – Ingo Hoppe (Heppenheim) – Martin Hornung (Heidelberg) – Hans Hoyer (Erlangen) – Uwe Hüttmann (Kalkar) – Siegfried Imholz (Fürth) – Ilse Jacob (Hamburg) – Thomas Jaitner (Köln) – Gerhard Jenders (Gummersbach) – Anne Kahn (Frankfurt) – Gisela Kehrer Bleicher(Tübingen) – Norbert Kißler (Köln) – Wolfgang Kohla (Eningen) – Hans Kolb (Weiden) – Friedrich Konrad (Altdorf) – Uwe Koopmann (Düsseldorf) – Dietmar Koschmieder (Berlin) – Dorothea Kröll (Kassel) – Joachim Kroll (Zernien) – Werner Krone (Darmstadt) – Gisela Krüger-Kuhlmann (Weitefeld) – Stefan Kühner (Karlsruhe) – Dieter Lachenmayer (Stuttgart) – Renate Kuhn (Bremen) – Heinz-Udo Lammers (Moormerland) – Burghard Lange (Flensburg) – Ursula Langellotti (Niefern-Äschelbronn) – Hans-Joachim Langmann (Marl) – Hans-Hartwig Lau (Werder) – Barbara Larisch (Bremen) – Manfred Lehner (Cadolzburg) – Angelika Lehndorf-Felsko (Köln) – Dagmar Lembeck (Garbsen) – Helmut Leonhardt (Winkelhaid bei Nürnberg) – Elke Leppin (z.Zt. in Brasilien) – Ewald Leppin (Hamburg) – Wolfgang Liß (Langenhagen) – Gerd Manecke (Bruchköbel) – Ulrike Marks (Varel) – Klaus Mausner (Stuttgart) – Wilhelm Meeger (Köln) – Jürgen Meier (Hildesheim) – Gudrun Melchior (Saarbrücken) – Volker Metzroth (Fürfeld) – Egon Momberger (Gießen) – Hans -Joachim Müller (Bad Zwischenahn) – Charlotte Nieß-Mache (Meerbusch) – Hans Norden (Hannover) – Heiko Pannemann (Oldenburg) – Udo Paulus (Hildesheim) – Eva Petermann (Bensheim) – Klaus Pilhofer (Schwabach) – Lothar Pollähne (Hannover) – Uwe Post (Hamburg) – Hildegard Proft (Troisdorf) – Angela Rauscher (Nürnberg) – Eveline Renell (Biebertal) – Jürgen Reuter (Braunschweig) – Hartmut Ring (Hamburg) – Roswitha Rockenbauch (Stuttgart) – Manfred Rößmann (Offenbach) – Susanne Rohde (Bonn) – Dieter Roth (Heidelberg) – Andreas Salomon (Kolbermoor) – Walter Schäfer (Hohenahr) -Uwe Scheer (Hamburg) – Ulrike Schmitz (Braunschweig) – Rolf Schön (Hannover) – Ingrid Scholz (Fürstenfeldbruck) – Klaus Seemann (Oldenburg) – Axel Seiderer (Frankfurt) – Norbert Ulgar Sembritzki (Neustadt a. Rübenberge) – Friedrich Sendelbeck (Nürnberg) – Wolfgang Simon (Erdmannhausen) – Peter Singer (Frechen) – Udo Spengler (Hamburg) – Gabriele Sprigath (München) – Hans Dietrich Springhorn (Hamburg) – Gustav Steffen (Hamburg) – Klaus Stein (Köln) – Harald Stierle (Heidelberg) – Magdalena Storm-Wahlich (Münster) – Till Srucksberg (Dortmund) – Heidrun von der Stück (Krefeld) – Irmela Tank (Eberbach) – Raimund Teismann (Brühl) – Ulli Thiel (Karlsruhe) – Jörg Trinogga (Potsdam) – Bernd Wagner (Freiburg) – Angelika Wahl (Frankfurt) – Ilse Weinzierl (Barcelona) – Klaus Weißmann (Bergisch-Gladbach) – Harald Werner (Bestensee) – Gerd Wernthaler (Lörrach) – Matthias Wietzer (Hannover) – Jane Zahn (Heidelberg) – Ewald Ziegler (Nürnberg)

FG BRD-Kuba: Aktuelles aus und über Kuba

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Aktuelles aus und über Kuba
Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V.

 

 

 

Veranstaltungen / Aktionen:

Neues aus Kuba
Donnerstag, 02. Februar 2012, 19:30 Uhr
Waldheim Gaisburg, Obere Neue Halde 1, 70186 Stuttgart-Ost 

Bericht von einer 3-wöchigen Reise übers Jahresende 11/12
http://www.fgbrdkuba.de/stuttgart/index.html

 

Der Fünfte für die Fünf
Sonntag, 05. Februar 2012, 15:00-23:00 Uhr
Weltweit
Zum Fünften jeden Monats: Erheben wir unsere Stimme für die Cuban Five

weiter: http://www.fgbrdkuba.de/termine/kalender.html#cuban-five-02

 

 

Bundesweiter Aktionstag am 17. März 2012
Freiheit für die Fünf Kubaner!
Die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba unterstützt die Protestaktionen für die Freiheit der Cuban Five, die am 17. März anlässlich des “Internationalen Tags der Politischen Gefangenen” stattfinden. In Berlin vor der US-Botschaft und in Leipzig, Hamburg, München, Düsseldorf und Frankfurt vor den dortigen Konsulaten der USA.
Informationen, wie man sich an den örtlichen Vorbereitungsgruppen beteiligen kann und mehr unter:
weiter: http://www.fgbrdkuba.de/fg/fgtxt/fg20120111-aktionstag-cuban-five.html

 

 

Weitere Veranstaltungen:

http://www.fgbrdkuba.de/termine/kalender.html

 

 

Cuba kompakt:
Erziehung, Gesundheit und Kultur + Papst Benedikt kaum 48 Stunden in Cuba + “Damen in Weiß” und die Terroristen + New York Times empfiehlt Cuba als Reiseziel + Liste der globalen Indikatoren für den Frieden
CELAC Treffen in Chile + Antonio wieder in ein anderes Gefängnis
Seite 1: http://www.fgbrdkuba.de/ck/ck2012-01-s1.pdf
Seite 2: http://www.fgbrdkuba.de/ck/ck2012-01-s2.pdf

Cuba Libre:

Das falsche Leben im richtigen?
In der neuest Ausgabe der vierteljährlich erscheinen Zeitschrift der Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba, möchten wir insbesondere auf den Beitrag über Kooperativen auf Kuba hinweisen.  Weitere Artikel über Cuba, die 5 Gefangenen, Berichte aus der Freundschaftsgesellschaft und Beiträge über Lateinamerika:

http://www.fgbrdkuba.de/cl/cuba-libre.html

Thema:
21. Internationale Buchmesse in Kuba:

Seit 2008 beteiligte sich die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba e.V.  an der Internationalen Buchmesse in Kuba. Dieser kulturelle Höhepunkt – mit Ausstrahlung in ganz Lateinamerika – findet in jedem Februar in der kubanischen Hauptstadt statt. Die Messe ist ein Ort des Austausches über Literatur, Medien, Bildung und revolutionäre Kulturpolitik. Ab dem 9. Februar gibt es Berichte, Presse, Fotos, Reisetagebuch, Videos zur Buchmesse auf unserer Buchmesse-Schwerpunktseite:

http://www.fgbrdkuba-berlin.de/infos/info/buchmesse-havanna.html

Presse:
Nachrichten ständig aktualisiert, in unserer Presserubrik:

In den letzten Tagen haben Pressemedien und Vertreter einiger Regierungen, die sich traditionsgemäß mit der Subversion gegen Kuba verbünden, eine neue Kampagne von Vorwürfen ausgelöst, wobei sie skrupellos ein bedauerliches Ereignis ausnutzen: den Tod eines gemeinen Gefangenen, was vielleicht nur im Fall von Kuba zu einer Nachricht von internationaler Bedeutung wird.
Desweiteren: Nachrichten über die Kriegsdrohung des US-amerikanischen, republikanischen Präsidenschaftsanwärter Newt Gingrich gegen Kuba, Aktuelles über den Parteikogress der Kommunistischen Partei Kubas,  Berichte über die Cuban Five,  Mitteilungen über die internationale Solidaritätsbewegung mit Kuba und vieles mehr:

http://fgbrdkuba-berlin.de/presse/presse.html

Mitglied werden:

weiter: http://www.fgbrdkuba.de/gs/mitgliedsantrag.pdf
Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba

 

http://www.fgbrdkuba.de/
http://www.fgbrdkuba-berlin.de/

http://www.fgbrdkuba.de/frankfurt/index.html

http://www.cubafreundschaft.de/

http://fgbrdkuba.de/goettingen/index.html

http://www.fgbrdkuba.de/stuttgart/index.html
http://www.fgbrdkuba.de/bonn/index.html

 

Cuban 5: Bundesweiter Aktionstag am 17. März 2012

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Freiheit für die Fünf Kubaner!

 

Freiheit für die Fünf Kubaner
Seit 1998 sind fünf kubanische Männer, die international als “Miami 5″ bekannt gewordenen Aufklärer, in Gefängnissen in den USA eingesperrt. Ihr Verbrechen: sie haben die US-Behörden über Anschlagsvorbereitungen informiert, die antikubanische Terroristen ausführen wollten. Statt die terroristischen Gruppen hochgehen zu lassen, haben die Polzeibehörden der USA die fünf Kubaner verhaftet.

René González, Ramón Labañino, Gerardo Hernández, Fernando González und Antonio Guerrero haben sich um Kuba verdient gemacht. Ihre mutige Aufklärungsarbeit hat kubanischen Bürgerinnen und Bürgern das Leben gerettet. Zwar ist inzwischen René González aus der Haft entlassen worden, er muss aber drei Jahre lang in Miami bleiben und darf solange auch keinen Besuch von seiner Ehefrau bekommen, die ihn auch während der Haftzeit nicht besuchen durfte.

Den Miami 5 gehört unsere ganze Solidarität!
Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba
Aus diesem Grund unterstützt die Freundschaftsgesellschaft BRD-Kuba die Protestaktionen, die am 17. März anlässlich des “Internationalen Tags der Politischen Gefangenen” stattfinden. In Berlin vor der US-Botschaft und in Leipzig, Hamburg, München, Düsseldorf und Frankfurt vor den dortigen Konsulaten der USA.

Flyer: Freiheit für die Fünf Kubaner!

Aufruf des Netzwerk Cuba:

17. März 2012 – Aktionstag Freiheit für die Cuban 5

 

Erste Vorbereitungstermine:

Hamburg
19.1., 19.00 Uhr, Magda-Thürey-Zentrum, Lindenallee 72
Berlin
25.1., 19.00 Uhr, ND-Haus am Mehringplatz 1

Ansprechpartner:

Hamburg: hamburg@fgbrdkuba.de
Berlin: berlin@fgbrdkuba.de
Düsseldorf: cubita@gmx.de
Leipzig: kundgebung_cuban5@gmx.de
München: stroehlein-sanchez@t-online.de
Frankfurt a.M.: FGBKFFM-OWNER@yahoogroups.com

AK Vorrat: Kassiert der Europäische Gerichtshof nun die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung?

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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 28.01.2012:

Pünktlich zum heutigen Europäischen Datenschutztag wurde bekannt, dass der irische High Court am gestrigen Freitag dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt hat, ob die EU-Richtlinie zur sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten gegen die EU-Grundrechtecharta oder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und deshalb ungültig ist.[1]

Nun haben die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate lang Gelegenheit, zu der Vorlage Stellung zu nehmen. Bejaht der EU-Gerichtshof sodann einen Grundrechtsverstoß, wird er die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklären. Die Pflicht zur Umsetzung der Richtlinie entfällt dann ebenso wie das laufende EU-Verfahren gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung.

"Eine Nichtigerklärung würde Deutschland darin bestätigen, keine erneute verdachtslose Sammlung von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetdaten angeordnet zu haben", erklärt Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. "In Anbetracht der früheren Nichtigerklärungen durch die Verfassungsgerichte Rumäniens, Deutschlands und der Tschechischen Republik ist zu erwarten, dass auch der Europäische Gerichtshof eine Unvereinbarkeit mit unseren Grundrechten feststellen und die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kippen wird."

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert nun:

 1. Das Bundesjustizministerium muss sich aktiv in das Verfahren einbringen und dem Europäischen Gerichtshof die Grundrechtsverstöße der Richtlinie sowie die Unwirksamkeit und Unverhältnismäßigkeit von Vorratsdatenspeicherungen aufzeigen.
 2. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs darf Deutschland keinerlei Vorratsdatenspeicherung einführen, um nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention zu verstoßen. Insbesondere darf die von der Bundesjustizministerin geplante Vorratsspeicherung aller Internetverbindungen nicht kommen, weil sie Deutschlands 50 Mio. Internetnutzer der Möglichkeit anonymer Information und Kommunikation berauben würde, auf die hilflose oder ratsuchende Menschen ebenso angewiesen sind wie politische Aktivisten, Ärzte, Rechtsanwälte und Journalisten.
 3. Bis zur Entscheidung des Gerichtshofs muss die EU-Kommission alle Vertragsverletzungsverfahren wegen Nichtumsetzung der angefochtenen Richtlinie aussetzen.

Kläger in dem Gerichtsverfahren ist die irische Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland. Im Jahr 2010 unterzeichnete diese gemeinsam mit 100 weiteren europäischen Organisationen einen Brief an EU-Innenkommissarin Malmström, der eine "Abschaffung der EU-Vorgaben zur Vorratsdatenspeicherung zugunsten eines Systems zur schnellen Sicherstellung und gezielten Aufzeichnung von Verkehrsdaten, wie es in der Cybercrime-Konvention des Europarats vereinbart worden ist", fordert.[2]

Der irische High Court entschied bereits 2010:[3] "Es ist klar, dass Überwachungsmaßnahmen gerechtfertigt sein müssen und in der Regel gezielt erfolgen sollten". Die Zulässigkeit einer ungezielten Vorratsdatenspeicherung sei potenziell "für die gesamte Ausrichtung unserer Gesellschaft von Bedeutung". Die klagende Bürgerrechtsorganisation Digital Rights Ireland dürfe daher überprüfen lassen, "ob die angefochtenen Bestimmungen die Bürgerrechte auf Privatsphäre und Telekommunikation verletzen".

 Links:

[1] <http://www.thejournal.ie/ecj-asked-to-rule-on-mandatory-retention-of-phone-and-internet-data-339434-Jan2012/?utm_source=shortlink>
[2] <http://erklaerung.vorratsdatenspeicherung.de>
[3] <http://www.scribd.com/doc/30950035/Data-Retention-Challenge-Judgment-re-Preliminary-Reference-Standing-Security-for-Costs>

 Über uns:

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
<http://www.vorratsdatenspeicherung.de>

ETUC Declaration on the “Treaty on stability, coordination and governance in the economic and monetary union”

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Adopted by the ETUC Steering Committee on 25 January 2012
_______________________________________________________________

On 8 and 9 December 2011, the European Council decided to engage in an international agreement aiming at strengthening budgetary discipline. Governments considered that reinforcing fiscal obligations would bring back market confidence and save the Euro. The decision was followed by intensive and semi-secret negotiations aiming at reaching an agreement by the end of January 2012. The process of negotiation ignored the democratic scrutiny that should normally characterise any reform of the Union, in particular by not giving the full role to the European Parliament. The ETUC deplores this undemocratic process and its undemocratic consequences at national level.

EU leaders are wrong to believe that a new Treaty, without an accompanying deepening of democracy at EU level – including the full involvement of the social partners at European and national level – nor any new specific commitments on Eurobonds and taxes on financial transactions, will restore growth and resolve the sovereign debt crisis. The new rules on economic governance should not be disguised by Europe’s leaders as a technical matter.

The ETUC opposes this new Treaty. Although we support common rules and economic governance, we cannot support these rules. We are convinced that the proposal before us will weaken Europe instead of reinforcing it. The new Treaty will undermine the support of the population for European integration, and it will stifle growth and increase unemployment:

  • In the absence of sustainable investments for growth, austerity measures will not lead to the solution of the Euro crisis and to employment; they will not either reassure financial markets.
  • Casting in national constitutions or legislation a strict adherence to public deficit rules will only exacerbate the current crisis.
  • Returning to balanced public accounts requires a long term approach including fair taxation policies, a financial transaction tax, combating tax fraud and tax evasion, a partial pooling of the debt, adequate intervention of the ECB, and strong control over the financial sector.
  • The need for economic governance is being used as a means of restricting negotiating mechanisms and results, attacking industrial relations systems and put downward pressure on collectively agreed wage levels; to weaken social protection and the right to strike and privatise public services. The ETUC actively resists these attacks, which, cumulated over the years, will dismantle a social model which is unique in the world. The wrong and socially harmful German initiatives such as Agenda 2010 or increasing the retirement age should not be imposed on other European countries.
  • European integration, if it is to succeed, must be a positive project bringing social progress and more and better jobs. This is why the ETUC reiterates its demand that a social protocol should be integrated into the European Treaties.

The new Treaty is only stipulating more of the same: austerity and budgetary discipline. It will force member states to pursue damaging pro-cyclical fiscal policies, giving absolute priority to rigid economic rules at a time when most economies are still weak and unemployment intolerably high. It will bring downwards pressure on wages and working conditions, surveillance and sanctions. Governments failing to comply with the fiscal compact will be brought to the European Court of Justice, which may impose sanctions.

The new Treaty does not address the Euro Area’s key problem that, besides the European Central Bank (ECB), there is no institution with enough liquidity capable of stopping a bond run on individual Euro Area members, with one bond run spilling over and contaminating the rest of the Euro Area. Unlike banks, Euro Area governments do not have a ‘lender of last resort’ to put a stop to irrational but self fulfilling financial sector herd behaviour.

In addition, the practical implementation of this new Treaty raises a number of problems. It is not clear how the ‘structural’ deficit will be defined or which interest rate and potential growth rate that will be used to calculate medium term fiscal sustainability.

Europe needs a different economic union with a strong social dimension based on the following principles:

  • A clearer mandate for the ECB. The ECB’s objective should be to promote price stability along with full employment and convergence of member states’ finance conditions. The ECB should not only have the possibility but the obligation to act as a ‘lender and buyer of last resort’ for sovereign debt.
  • A partial pooling of the debt through Eurobonds.
  • A wage safeguard clause, imposing the full respect of the autonomy of social partners to bargain collectively and preventing the fiscal compact from intruding in the areas of wages, collective bargaining systems, wage formation systems, collective action and organisation. Wages are not a brake on the economy but its engine.
  • Provisions to safeguard growth: excluding public investments that support potential growth from the ‘balanced budget rule’, safeguarding the public revenue side by engaging to counter tax competition, fraud and evasion, a structural role for European social dialogue to avoid a blind implementation of rigid economic rules that would harm the economy.
  • A Social Progress Protocol must be attached to the European Treaties to guarantee the respect of fundamental social rights.
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