Freidenker

Linksjugend['solid] BaWü: Tanzverbot abschaffen!

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logo_linksjugend solidVon Donnerstag bis Samstag gilt in Baden-Württemberg wieder das „Tanzverbot“. Öffentliche Veranstaltungen, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen, sind dann durch dieses Verbot untersagt. Mit insgesamt vier Tagen, an denen ein ganztägiges Tanzverbot gilt und 14 Tagen, an denen das Tanzverbot sich nur auf eine bestimmte Zeitspanne erstreckt, ist Baden-Württemberg Ländermeister im Verbot von Tanz und Feierlichkeiten.
„Das Tanzverbot ist nicht zeitgemäß und völlig an einer pluralistischen Gesellschaft vorbei gedacht. Neben praktizierenden Christen gibt es in Baden-Württemberg zahlreiche andere  konfessionelle und konfessionslose Gruppen, die bei einem Tanzverbot berücksichtigt werden müssen. Ein allgemeines Tanzverbot ist daher  abzulehnen“, erklärt Sandra Vincelj, Mitglied im Landessprecher_innenrat der Linksjugend['solid] Baden-Württemberg.
 Im deutschsprachigen Ausland wurden hier bereits ähnliche Schritte eingeleitet. Weder in Österreich noch in der Mehrheit der Schweizer Kantone gibt es ein gesetzliches Tanzverbot.
 „Es muss allen Menschen selbst überlassen werden, wie sie Feiertage begehen. Ob eine Person einen Feiertag mit Ruhe und stillem Gebet verbringen will oder an Feiertagen  tanzen will ist keine Aufgabe des Gesetzgebers. Die Grün-Rote Landesregierung muss hier endlich Staat und Kirche trennen, entsprechende Initiativen gibt es bereits seitens ihrer Jugendverbände, den Jusos und der Grünen Jugend. Glaube ist Privatsache und darf nicht per Gesetz den  Bürgerinnen und Bürgern aufgezwungen werden. Das ist nichts anderes als Fundamentalismus! Es wäre wünschenswert, wenn die Regierungsvertreter_innen endlich gesellschaftspolitisch handeln würden“, so Vincelj abschließend.

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Mit freundlichen Grüßen
Ryk Fechner, Referent für Pressearbeit
Mitglied im Landessprecher_innenrat der Linksjugend['solid] BaWü

Freidenker Kalender 2012 – Die Erde dreht sich ohne Gott!

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Der Freidenker Kalender 2012:
Die Erde dreht sich ohne Gott!

12 Monatsblätter mit Zitaten zu Religion und Kirche von

  • Ludwig Feuerbach
  • Johann Most
  • Friedrich Nietzsche
  • Karlheinz Deschner
  • Karl Marx
  • Lenin
  • Paul Lafargue
  • Peter Hacks
  • Kurt Tucholsky
  • Richard Dawkins
  • Heinrich Heine
  • Theodor Lessing

16 Seiten (+Schutzfolie +Kartonrücken);
DIN A 4; 4-farbig; 170 g/qm Bilderdruckpapier;
Drahtspiral-Bindung mit Aufhänger;
Verkaufspreis 8.– Euro; ab 5 Stück 6.– Euro;

Ansicht der 12 Monatsblätter

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DIE LINKE: Berlin macht Rolle rückwärts

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Zur in den Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und CDU vereinbarten Wiederaufnahme der religiösen Eidesformel als Regelfall in das Berliner Richtergesetz erklärt der rechtspolitische Sprecher Klaus Lederer:

Kaum beschlossen, soll das neue Berliner Richtergesetz nach dem Willen der künftigen Koalitionäre novelliert werden – in Bezug auf den Richtereid. Das rot-rote Richtergesetz hat das Bekenntnis zu Verfassung und Gesetz in den Mittelpunkt gestellt und die Bezugnahme auf religiöse Beteuerung in das Belieben der Beeidenden gestellt. Nun soll der Gottesbezug als Regelfall im Gesetz verankert werden.

Die Wiederaufnahme des Gottesbezuges in der Schwurformel als Regelfall ist eine Rolle rückwärts. Für Zugeständnisse beim Bau der ZLB und der Kunsthallen-PPP hat sich die SPD konservative Symbolik abkaufen lassen, die aus dem vorigen Jahrhundert stammt. Für die SPD ist das ein Armutszeugnis und ein Zeichen, dass sie unter schwarzem Druck bereit ist, von ihrer bisherigen Linie abzugehen, die der gesellschaftlichen Realität Berlins Rechnung getragen hat. Berlin ist mehrheitlich säkular, im Übrigen durch religiöse Vielfalt gekennzeichnet. Für staatliche Institutionen ergibt sich daraus die Pflicht, ein distanziert-neutrales Verhältnis gegenüber den Religionen einzunehmen und alle Bekenntnisse, ob weltanschaulich oder religiös, strikt gleich zu behandeln. Der religiöse Bezug in der Eidesbeteuerung ist danach Privatsache und gehört nicht in ein modernes Richtergesetz.

Der Volksentscheid über den Religionsunterricht als Pflichtfach, gegen dessen Einführung die SPD als größerer Partner in der rot-roten Koalition gemeinsam mit uns Position bezog, hat deutlich gemacht: Berlin ist im 21. Jahrhundert angekommen. Die Vereinbarung der beiden zukünftigen Koalitionäre über diese »Rolle rückwärts« macht mit hoher Symbolwirkung deutlich, wohin der schwarz-rote Zug fährt: in voraufklärerische Zeiten, in das vergangene Jahrhundert. Für Berlin ist das ein ausgesprochen schlechtes Zeichen.

ver.di-Positionspapier: Streikrecht ist Grundrecht

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Wettbewerb und Arbeitnehmerrechte bei Caritas und Diakonie

Wettbewerb und Kostendruck
Die beiden großen christlichen Kirchen in Deutschland sind mit ihren Einrichtungen eine tragende Säule im Sozial- und Gesundheitswesen. Insgesamt ca. 1,3 Millionen Arbeitnehmer/innen arbeiten in diesem Bereich, darunter rund 900.000 bei Caritas und Diakonie. Auf die Neuausrichtung der Finanzierung, die Einführung von Wettbewerb und Kostenkonkurrenz, haben viele kirchliche Einrichtungen damit reagiert, wie gewöhnliche, betriebswirtschaftlich gesteuerte Wirtschaftsunternehmen zu agieren. Bei allen subsidiären Trägern von Sozial- und Gesundheitsdiensten hat dieser Wandel zu Spannungen geführt. Dies betrifft nicht nur die Arbeitsbeziehungen, sondern auch die Auflösung des innerverbandlichen Zusammenhalts zwischen den Einrichtungen. Die Anwaltsfunktion der Verbände für ihre Klient/innen wird von Existenz- und Wachstumsinteressen der Einrichtungen verdrängt.

Der Kostendruck wurde, wie bei anderen Arbeitgebern, auch an die Arbeitnehmer/innen weitergegeben, Ausgründungen, Leiharbeit, Flucht aus den – kircheneigenen – Lohnregelungswerken (Arbeitsvertragsrichtlinien) haben Einzug gehalten. Das Management setzt auf Unternehmenswachstum und Fusionen. In den vergangenen fünfzehn Jahren sind viele kirchliche Großeinrichtungen mit tausenden Beschäftigten entstanden, häufig in der Form von Kapitalgesellschaften bis hin zur ersten kirchlichen Aktiengesellschaft (Agaplesion gAG). Das Management dieser Großeinrichtungen hat wachsenden Einfluss in den diakonischen Werken, den Caritasverbänden und der verfassten Kirche.

Wettbewerb zwischen katholischen und evangelischen Einrichtungen und Konkurrenz zu anderen Wohlfahrtsverbänden und privaten und öffentlichen Trägern prägt die Situation. Der Wettbewerb wird auch über die Lohnkosten ausgetragen. 1996 haben sich die großen diakonischen Einrichtungen zum ersten kirchlichen Arbeitgeberverband zusammengeschlossen, dem Verband diakonischer Dienstgeber in Deutschland (VdDD), der bis 2011 auch Mitglied der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände war.

Nachteile für Arbeitnehmer/innen

Der Sonderstatus der Arbeitnehmerrechte bei Kirchen hat mit dieser Entwicklung nicht Schritt gehalten. Angesichts der Wettbewerbsorientierung führt dies zu wachsenden Spannungen in der kirchlichen Arbeitswelt und Nachteilen für kirchliche Arbeitnehmer/innen.

 

  • Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite in innerkirchlichen Arbeitsrechtlichen Kommissionen (Dritter Weg) beklagen im evangelischen Bereich, dass immer mehr Landeskirchen und Diakonische Werke die kirchlichen Arbeitgeber aus der Pflicht entlassen, die von ihnen gesetzten Arbeitsvertragsrichtlinien anzuwenden. Den Arbeitgebern wird gestattet, sich ein beliebiges diakonisches kollektives Regelungswerk auszusuchen. Daneben wird es ihnen meist überlassen, in ausgelagerten kirchlichen Tochterunternehmen Arbeitsvertragsinhalte ohne Rückbindung an kollektive Regelungswerke einseitig zu bestimmen.
  • Die katholische Seite reagierte im Juni 2011 auf das Ausgründen von Einrichtungen und die Flucht aus den kollektiven Regelungswerken der Caritas und der Diözesen mit einem neuen Grundsatz, der ab 2014 gilt: „entweder ganz kirchlich oder ganz weltlich“. Katholische Einrichtungen, die kein kirchliches kollektives Regelungswerk anwenden, nehmen nicht mehr am Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Kirchen nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 137 Abs. 3 WRV teil. Damit wird die Teilhabe am Kirchenprivileg im katholischen Bereich klarer abgegrenzt als in den evangelischen Kirchen. Die Wettbewerbskräfte werden jedoch nicht gebändigt, weil zwei unterschiedliche Lohn- und Arbeitsrechtsstandards nebeneinander akzeptiert werden.

In den kirchlichen Arbeitsrechtlichen Kommissionen, in denen die Arbeitsbedingungen beschlossen werden, sind die Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite nur formal paritätisch vertreten. Strukturell sind sie unterlegen. Die soziale Mächtigkeit der kirchlichen Arbeitgeber geht über die anderer Arbeitgeber noch hinaus, denn die Leitungsgremien von Caritas und Diakonie legen selbst die Verhandlungs- und Zutrittsbedingungen fest, unter denen die Vertreter/innen der Arbeitnehmerseite Lohnverhandlungen führen. Sie können sogar festlegen, wer an diesen Verhandlungen teilnehmen kann und wer nicht. So entzog das Diakonische Werk der EKD im Sommer 2010 11 von 13 Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeitervertretungen aus den landeskirchlichen Diakonischen Werken das Recht, Vertreter/innen in die Arbeitsrechtliche Kommission zu entsenden. Seither repräsentiert die Arbeitsrechtliche Kommission des Diakonischen Werks der EKD nur noch einen Bruchteil jener Arbeitnehmer/innen, für die sie arbeitsrechtliche Regelungen festsetzt.

Konflikte um die Funktionsfähigkeit des sogenannten Dritten Wegs und die Beteiligung der Arbeitnehmerseite nehmen auch in anderen Arbeitsrechtlichen Kommissionen zu. So hat die Arbeitnehmerseite in der Arbeitsrechtlichen Kommission der Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen zum 30.4.2011 ihre Mitarbeit eingestellt und fordert Tarifverhandlungen. Im September 2011 gab es in Niedersachsen erstmals Warnstreiks zur Durchsetzung dieses Ziels.

Im vielbeachteten Streikrechtsurteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom Januar 2011 stellt das Gericht fest, der dritte Weg sei dem Tarifvertragssystem nicht gleichwertig. Ebenso urteilte das Arbeitsgericht Hamburg im März 2011.

· Mitbestimmung der Arbeitnehmer/innen in den Aufsichtsgremien
, wie sie nach dem Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer im Aufsichtsrat und dem Mitbestimmungsgesetz in der privaten und öffentlichen Wirtschaft existiert, gibt es bei kirchlichen Großunternehmen nicht. Auch dann nicht, wenn sie als Kapitalgesellschaften verfasst sind. Über die wirtschaftliche Lage, zukünftige Entwicklung und die  Geschäftsstrategie können sich die Arbeitnehmer/innen kein zutreffendes Bild machen. Für eine konzernweite betriebliche Interessenvertretung in kirchlichen Konzernen fehlt eine wirksame Rechtsgrundlage.
· Die Gewerkschaften sind in ihren Handlungsmöglichkeiten eingeschränkt. Anders als im Betriebsverfassungsgesetz und den Personalvertretungsgesetzen schließen die kirchlichen Regelungen die Gewerkschaften als Teil der  Betriebsverfassung aus. In den kirchlichen Mitarbeitervertretungsgesetzen wird ihnen der Zugang zur betrieblichen Interessenvertretung verwehrt. Selbst um das allgemeine Zutrittsrecht von Gewerkschaftsbeauftragten zu den Betrieben gibt es bis heute Rechtsstreitigkeiten.

Zwischen dem Arbeitgeberverband VdDD, seinen Mitgliedseinrichtungen und den Gewerkschaften kam es seit 2008 mehrfach zu Konflikten um die Unterbietung des Branchen-Tarifniveaus. Dabei riefen Gewerkschaften zum Streik auf. Die kirchlichen Arbeitgeber haben daraufhin 2009 erstmals eine Klage mit dem Ziel eingereicht, ein Streikverbot kirchlicher Arbeitnehmer/innen durch die Arbeitsgerichtsbarkeit feststellen zu lassen. Bis heute beruht das Streikverbot allein auf der Rechtsmeinung konservativer Juristen.

Erstmals will die Synode der EKD im November 2011 das Streikverbot in einem innerkirchlichen Regelungswerk (Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz ARGG–Diakonie-EKD) explizit festschreiben – beschränkt auf den Bereich der Diakonie. Die Beschäftigten der verfassten Kirche (Kirchengemeinden, Kirchliche Verwaltungen) sind davon nicht erfasst. Im September 2011 wurde bekannt, dass das Streikverbot im evangelischen Bereich neuerdings in Musterarbeitsverträge aufgenommen wird.

Die Kirchen, Caritas und Diakonie lehnen bisher, von wenigen Ausnahmen abgesehen, Verhandlungen mit den Gewerkschaften über den Abschluss von Tarifverträgen nach den Maßgaben des Tarifvertragsgesetzes ab: Sie bestreiten ihren Beschäftigten das Grundrecht aus Art. 9 Abs. 3 GG, mit Hilfe von Arbeitsniederlegungen Einfluss auf die Gestaltung ihrer Arbeitsbedingungen zu nehmen.

Wettbewerbsverzerrung

Das Fehlen von Tarifverträgen verzerrt den Wettbewerb. Denn Tarifverträge schützen nicht nur die Arbeitnehmer/innen. Sie stellen auch eine Wettbewerbsordnung dar. Die Arbeitgeber der großen Einrichtungen von Caritas und Diakonie haben sich vom Brancheniveau (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)) gelöst, allerdings unterschiedlich weit. Bei Einrichtungen der Caritas sind vor allem Arbeitnehmer/innen in den Servicebereichen von Absenkung betroffen. Bei der Diakonie hat der VdDD für einen großen Teil der Diakonischen Einrichtungen im zentralen Regelungswerk der evangelischen Kirche, den Arbeitsvertragsrichtlinien des Diakonischen Werks der EKD (AVR DW EKD), eine vollständige Abkopplung durchgesetzt. Die Arbeitsniederlegungen der Gewerkschaft ver.di seit 2008 richteten sich darauf, den Rückstand im Bereich AVR DW EKD zu stoppen und die Arbeitsbedingungen wieder auf Branchenniveau zu heben.

ver.di beziffert den Lohnrückstand in den AVR DW EKD auf 8,83 % für examinierte Pflegekräfte (1). Dieser entsteht nach längerer Berufstätigkeit. Ganz im Sinne der Konkurrenz um Fachkräfte wird für ausgewählte Berufsgruppen West sogar ein leicht höherer Einstiegslohn gezahlt als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Der Lohnrückstand spreizt sich nach den ersten Berufsjahren auf und führt zu einem jährlich wachsenden Wettbewerbsvorteil evangelischer Einrichtungen. Im April 2011 hat die Arbeitsrechtliche Kommission die Wochenarbeitszeit West in den AVR DW EKD von 38,5 auf 39 Stunden verlängert. Damit liegt die Wochenarbeitszeit in den betreffenden evangelischen Krankenhäusern erstmals höher als bei allen anderen Krankenhausträgern, seien es private, freigemeinnützige, katholische oder öffentliche.

Die strikte Wettbewerbsorientierung der Diakonie zeigte sich u.a. in der Kommission für den Mindestlohn in der Altenpflege (Kommission zur Erarbeitung von Arbeitsbedingungen in der Pflegebranche) im Jahr 2010. Der Vertreter der Diakonie in der Kommission, zugleich Vorstandsmitglied des VdDD, hat den Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) dabei unterstützt, einen möglichst niedrigen Lohn festzusetzen. Der Mindestlohn liegt jetzt unterhalb des Lohn-Niveaus, das die öffentlichen Einrichtungen, die Caritas und die freigemeinnützigen Verbände und ein Teil der Diakonie zahlen.

Die Löhne der Arbeitnehmer/innen im Osten befinden sich in keinem vergleichbar strukturierten
Wirtschaftszweig so weit unterhalb der Löhne im Westen wie bei Caritas und Diakonie. Es fehlen Tarifverträge, die von deutschlandweit handlungsfähigen Gewerkschaften im Wege einer solidarischen Tarifpolitik durchgesetzt wurden.

Nach Angaben von ver.di liegen heute die Arbeitsbedingungen von rund 530.000 Arbeitnehmer/innen bei Caritas und Diakonie unterhalb des Branchentarifniveaus, davon 350.000 Arbeitnehmer/innen, die unter AVR DW EKD fallen.2 Von solchen kirchlichen Regelungswerken geht ein Absenkungsdruck auf die Arbeitsbedingungen der gesamten Branche aus.

Das Streikrecht als Teil der Tarifautonomie ist auch für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen in Caritas und Diakonie zu gewährleisten. Nur auf diese Weise können kirchliche Arbeitnehmer/innen ihre Löhne und Arbeitsbedingungen gleichgewichtig und auf Augenhöhe mit den Arbeitgebern aushandeln.

Kirchliches Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht

Die Kirchen leiten ihre Sonderstellung im Arbeitsrecht und das von ihnen beanspruchte Streikverbot aus Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 der Weimarer Reichsverfassung ab. Dieser Artikel sichert allen Religionsgesellschaften und allen weltanschaulichen Vereinigungen ein Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht zu.

Das Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und damit auch der Kirchen und ihrer Einrichtungen in Caritas und Diakonie findet seine Schranken in den Grundrechten. Soweit die Kirchen und ihre Einrichtungen in Caritas und Diakonie Arbeitgeber sind, muss die Grenze ihres Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts als Arbeitgeber deshalb von den Grundrechten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer her bestimmt werden und nicht umgekehrt.

Der Einsatz für gleiche Arbeitnehmerrechte kirchlicher Arbeitnehmer/innen, insbesondere für das Streikrecht, wird in Teilen der öffentlichen Debatte als Angriff auf das kirchliche Selbstordnungsund Selbstverwaltungsrecht gewertet. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di tritt für das Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht der Religionsgesellschaften und weltanschaulichen Vereinigungen aus Artikel 140 GG in Verbindung mit Artikel 137 Abs. 3 WRV ein. Gleiche Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte bei Kirchen sind vereinbar mit dem kirchlichen Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht.

Gleiche Arbeitnehmerrechte sind ein Gebot der Demokratie in der Arbeitswelt.

1 Examinierte Krankenpfleger/in mit dreijähriger Ausbildung sowie examinierte Altenpflegerin mit dreijähriger Ausbildung. Zur Methode des Tarifvergleichs und Angaben für weitere Berufsgruppen siehe Tarifvergleich im Anhang zu: Dr. Anna Stefaniak; Kirchliche Arbeitgeber – angekommen in der Normalität von Markt und Wettbewerb. Informationspapier erarbeitet im Auftrag von ver.di, September 2011.
2 Quelle: ver.di-Schätzung. Im Einzelnen: Diakonie nach Angaben des DW EKD: 270.000; nach ver.di Berechnungen 350.000 (78,8 %) von insgesamt 444.000 Beschäftigten. Bei der Caritas schätzen wir, dass dort ca. 30 % der Beschäftigten (Berufsgruppen außerhalb der Ärzte, Pflege, Sozial- u. Erziehungsdienste sowie und Beschäftigte im Norden und Osten) unterhalb von TVöD liegen. In der hier genannten Zahl von 530.000 nicht erfasst ist die Situation bei der verfassten Kirche. Unterhalb von TVöD arbeiten dort nach ver.di-Schätzung weitere rund 65.000 Arbeitnehmer/innen.

Zehn Jahre Krieg in Afghanistan: BILANZ UND ANKLAGE

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Freitag, 7. Oktober, 17.00 – 20.30 Uhr
Berlin, IG Metall-Haus, Alte Jakobstr. 149 (U-Bhf Hallesches Tor)

Es wirken mit:
Matin Baraki * Daniela Dahn * Sevim Dagdelen * René Heilig * Lühr Henken
* Otto Jäckel * Karim Popal * Mariam Rawi * Sabine Schiffer * Peter Strutynski * Frieder Wagner * Sabour Zamani

Es wäre schön, wenn aus zahlreichen Friedensinitiativen aus dem ganzen Land Vertreter/innen nach Berlin kommen könnten. Auch Afghanistan-Transparente aus verschiedenen Regionen könnten zur Dekoration des Saals beitragen (eine Stunde vor Beginn bitte da sein!).
Wer selbst nicht kommen kann, kann ein Transparent per Post nach Berlin schicken, an: Lühr Henken, Feilnerstr. 2a, 10969 Berlin

Und am Samstag, den 8. Oktober …

Eine Fahrt nach Berlin am 7. Oktober lohnt sich auch deshalb, weil einen Tag später, am 8. Okt., noch eine Demonstration der Berliner Friedensbewegung stattfindet, die auch überregionale Unterstützung verdient. Die Demo steht unter dem Motto: “10 Jahre Krieg in Afghanistan Truppen abziehen – sofort und bedingungslos!”, beginnt um 13 Uhr auf dem Potsdamer Platz und endet mit einer Umzingelung des Bundeskanzleramts.

Ein Flyer mit Angaben zu den beiden Veranstaltungen (7. Oktober und 8.
Oktober) in Berlin und einem Ausblick auf die Aktionen im Dezember in Bonn kann hier heruntergeladen werden:
http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Afghanistan/10jahre-berlin.pdf

In der Hoffnung uns zahlreich in Berlin zu sehen verbleibe ich mit besten Grüßen Peter Strutynski

P.S. Besuchen Sie die Website der AG Friedensforschung mit dem einzigartig umfangreichen Afghanistan-Dossier:
http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Afghanistan/Welcome.html

DFV Bundesverband: Zweifel und Kritik an Fortschritt, Wissenschaft und Technik

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DFV Bundesverband: Zweifel und Kritik an Fortschritt, Wissenschaft und Technik

Im Dienste der Menschen? Bedrohung? Zementierung von Unterdrückung?

Diesen Fragestellungen widmet sich eine wissenschaftliche Konferenz des Bundesvorstands des Deutschen Freidenker-Verbands und des Landesverbands Sachsen

am Sonnabend, 8. Oktober 2011 (ab: 11:00 Uhr) in der Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden (Hörsaal Z 107) Friedrich-List-Platz 1, 01069 Dresden (Nähe Hauptbahnhof); Teilnahmegebühr 9 Euro, ermäßigt 6 Euro;

in Zusammenarbeit mit der Tageszeitung „junge Welt“, Ostdeutsches Kuratorium von Verbänden e.V. , Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V., Gesellschaft zur rechtlichen und humanitären Unterstützung e.V.

Wem dient der Wissenschaftler – wem nützt die Wissenschaft?
20 Jahre nach dem Triumphgeheul über das „Ende der Geschichte“ ist vom Kapitalismus als „siegreichem“, „überlegenem“ und „effektiverem“ System keine Rede mehr. Die Wirtschaftskrise macht die Krisenhaftigkeit dieses Systems unübersehbar, umso gefragter sind Ideologien, die die Systemursachen in Abrede stellen. Klassenneutral sollen die Übel und ihre Verursacher erscheinen: „der Mensch“, „das Wachstum“ etc.; und wer die Gesetzmäßigkeit des gesellschaftlichen Fortschritts negiert oder nicht akzeptiert, kann umso besser den „Fortschrittsglauben“ verhöhnen.
Aber Wissenschaft und Technik finden nun mal nicht außerhalb der Gesellschaft statt, und die ist in Klassen gespalten, und dies bestimmt maßgeblich Erkenntnisinteressen, ethische Grundlagen und den Charakter der Ergebnisse.

In diesem Sinn will unsere Konferenz Argumente gegen die um sich greifende Konfusion und Gehirnerweichung liefern.

Themen, Referenten, Statements
Machtpolitik, Klassenfragen, Gewinner und Opfer Klaus Hartmann, Offenbach – Verbandsvorsitzender

Wissenschaft – Technik – Weltanschauung. Einige Anmerkungen.
Dr. Horst Schild, Dresden

Gesellschaftssystem – Moralkodex und Verantwortung der Wissenschaftler Prof. Dr. Herbert Hörz, Berlin

Ernährung, Gentechnologie, Monsanto
Prof. Dr. Gisela Jacobasch, Wandlitz

Hightech-Militarismus und neues Söldnertum Prof. Dr. Ernst Woit, Dresden

IT-Chancen für die Planwirtschaft
Helmut Dunkhase, Berlin;

Energiebedarf und das Ende der Ölzeit
Prof. Dr. Lothar Kolditz, Fürstenberg/Havel (schriftlicher Beitrag)

Schlussbemerkungen
Klaus Hartmann

Zu jedem Vortrag sind Anfragen und Statements möglich.

Zeitlicher Ablauf Sonnabend, 8. Oktober 2011

11:00 Uhr Beginn
11:00–13:00 Uhr Referate mit Anfragen
13:00–14:00 Uhr Mittagspause
14:00–16:00 Uhr Referate mit Anfragen
ca. 16:30 Uhr Ende der Konferenz

Weitere Informationen über Eberhard Schinck E-Mail postfach@freidenker.org oder Webseite: http://goo.gl/NVeOB

Deutsche Freidenker-Verband ruft zur Teilnahme an der Papst-Demo auf

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Der Berliner Landesverband wird sich mit seinen Mitgliedern an der Demonstration gegen die menschenfeindliche Geschlechter- und Sozialpolitik des Papstes beteiligen.

 

 

 

 

Die Demonstration wird (Stand 15.September 2011) am 22.September 2011 um 16:00 Uhr am Potsdamer Platz beginnen. Der Demonstrationszug soll vorbei am  Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen und entlang der Strasse Unter den Linden führen und mit einer Kundgebung auf dem Bebelplatz vor der St.Hedwigs-Kathedrale abschließen.

Die Freidenker demonstrieren am 22.09.2011:

- für die Durchsetzung von Vernunft und Humanismus im Denken und in der gesellschaftlichen Praxis.

- für eine nichtreligiöse, rationale Weltsicht, die sich auf ein Denken frei von Vorurteilen, Tabus und Dogmen stützt.

- für Toleranz und die Gewährleistung der Gewissens-, Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit. Das schließt unsere Forderung nach der vollen Gleichberechtigung von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften in der Gesellschaft ein.

- für die strikte Trennung von Staat und Kirche sowie die konsequente Trennung von Schule und Kirche.

Wir treffen uns am 22.09.2011, 15.45 Uhr vor dem Coffee Shop Balzac, Potsdamer Platz 10. Liegt Nähe U-Bahn-Ausgang (West).

Motto für die Demo des Bündnisses „Der Papst kommt“ – Abstimmung im Internet startet am 26. August 2011

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Das Bündnis „Der Papst kommt“ ruft für den 22. September 2011 zu einer Demonstration gegen die menschenfeindliche Geschlechter- und Sexualpolitik des Papstes auf. Die Demonstration soll parallel zum politischen Auftritt des Papstes im Deutschen Bundestag stattfinden. Über 100 Motto-Vorschläge wurden bei der Koordinierungsstelle des Bündnisses eingereicht, über die besten 14 Sprüche kann nun im Internet abgestimmt werden:

http://derpapstkommt.lsvd.de/Abstimmen

Das Bündnis „Der Papst kommt“ wurde Anfang des Jahres vom Lesben- und Schwulenverband Berlin-Brandenburg (LSVD) initiiert, ihm gehören mittlerweile 54 Organisationen an – darunter Gliederungen von SPD, FDP und Grünen sowie der Berliner Landesverband der Partei DIE LINKE. Die gemeinsame Demonstration des Bündnisses wird vom Berliner CSD e.V. organisiert.

Mehrere tausend Personen haben die Bündnis-Resolution bereits unterzeichnet. Auch prominente Personen, wie z.B. Uta Ranke-Heinemann, David Berger und Gabi Decker, haben sich der Kritik angeschlossen.

“Wir sahnen nicht zu Unrecht ab”* – Veranstaltung zur staatlichen Finanzierung der Kirchen

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“Wir sahnen nicht zu Unrecht ab”* – Veranstaltung zur staatlichen Finanzierung der Kirchen

Montag, 21.02.2011, 19.00 Uhr

Die evangelische und katholische Kirche zählen zu den vermögenden Institutionen in Deutschland. Sie verfügen über ein milliardenschweres Vermögen, einen weitverzweigten Immobilienbesitz zahlreiche kircheneigene Banken sowie über jährliche Kirchsteuereinnahmen von mehr als 9 Mrd. Euro pro Jahr.

Das über lange Zeit gewachsene Privilegienbündel der Kirchen gehört auf den politischen Prüfstand. Experten beziffern seinen Wert, einschließlich der Zuwendungen an Wohlfahrtsverbände und ähnliche kirchliche Organisationen, auf 19 Mrd. Euro – pro Jahr. Nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Trennung von Kirche und Staat, sondern der sozialen Gerechtigkeit muss dieser Zustand hinterfragt werden. Zugleich muss über den konkreten, politischen und juristischen Handlungsbedarf gesprochen werden, der sich aus der Notwendigkeit ungerechtfertigter Privilegien ergibt.

*Der Sekretär der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Hans Langendörfer, im “Fuldaer Tageblatt” zur Kritik an der staatlichen Kirchenfinanzierung.

Referenten: Raju Sharma, religionspolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion Die Linke
Carsten Frerk, Autor des “Violettbuches Kirchenfinanzen” (2010)
Moderation: Marian Krüger

Kosten: 1,50 Euro
Ort: Helle Panke, Kopenhagener Str. 9, 10437 Berlin

Freidenker: Der Terror-Psychose widerstehen!

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Der Terror-Psychose widerstehen!

Gegen die Demontage der Grundrechte und antiislamischen Rassismus

Seit Tagen werden die Menschen in Deutschland durch abenteuerliche, angeblich „besonnene“ Warnungen vor drohenden Terroranschlägen in Atem gehalten. Angeblich wollen die Politiker nicht sagen, was sie wissen. Tatsächlich wissen sie nicht, was sie sagen.

Auf den Weihnachtsmärkten bedrohen uns Terroristen als Weihnachtsmänner oder Weihnachtsmänner als Terroristen. Die Innenminister, die Terror-Hysterie schüren, versichern umgehend, es bestehe „kein Grund zur Hysterie.“

Wohl deshalb wird ein »Bombenfund« von Windhoek halluziniert, der auch ohne Angabe eines Bestimmungsortes und ohne in ein Flugzeug verladen worden zu sein, laut Innenminister de Maiziere zweifellos für Deutschland „bestimmt“ war. Als der Schwindel aufflog, war die Empörung groß – über die Entdeckung. Der sogenannte „Realtestkoffer“, eine Attrappe, war von einer mithelfenden Familienangehörigen, einer 80-jährigen Oma für eine 3-Mann-Sicherheitsfirma in den USA gebastelt worden, die nach eigenen Angaben „keine privaten Kunden“ hat. Bloß Geheimdienste eben.

Was früher für die Einweisung in eine Anstalt gereicht hätte – Polizei sprengt Pappkarton an Köthener Bratwurstgrill – wird zur Normalität. Doch weil das nicht genug ist, baut „Der Spiegel“ gleich den nächsten Pappkameraden auf: Ein „Sturmangriff auf den Reichstag“ droht, mit „Geiselnahme“ und „finalem Blutbad“.

Rüdiger Göbel weist in der „jungen Welt“ auf das Spezialwissen des „Spiegel“ zum Reichstag hin: „Anfang der 60er Jahre schaffte es das Blatt mit Hilfe alter Naziseilschaften, in einer Artikelserie die Alleintäterthese zum Reichstagsbrand in die Welt zu setzen. Wer glaubt, der schwer sehbehinderte Marinus van der Lubbe habe in der Nacht vom 27. auf den 28. Februar 1933 in rund 20 Minuten den ganzen Plenarsaal mit Kohleanzündern in Brand setzen können, hält es eben auch für möglich, dass ein sechsköpfiger Islamistentrupp in dem Gebäude ein neuerliches Inferno anrichten wird.“

„Wieder der Reichstag“ ist der Titel dieses „junge Welt“-Artikels, um darauf hinzuweisen, dass der auch 1933 der Vorwand für den Ausnahmezustand war. Jetzt sehen Verfassungsfeinde verschiedener Parteien wieder ihre Stunde gekommen: Bundeswehr im Innern, Aufrüstung der Geheimdienste, Überwachungsstaat, Vorratsdatenspeicherung – mit Hilfe der Terrorhysterie soll durchgepeitscht werden, was ohne Ausnahmezustand nicht mehrheitsfähig ist.

Das „Leben unverändert und ohne Angst weiterzuführen“, geht nach Berlins Innensenator Körting so: „Wenn wir in der Nachbarschaft irgendetwas wahrnehmen, dass da plötzlich drei etwas seltsam aussehende Menschen eingezogen sind, die sich nie blicken lassen oder ähnlich, und die nur Arabisch oder eine Fremdsprache sprechen, die wir nicht verstehen, dann sollte man glaube ich schon mal gucken, dass man die Behörden unterrichtet, was da los ist.“ Moment: sie lassen sich nie blicken, aber sehen seltsam aus? Hetzen, bis der Arzt kommt …

Zum Grundrechteabbau im Land gehört ergänzend noch das passende Feindbild für die Kreuzzüge in den Nahen und mittleren Osten. Antiislamischer Rassismus wird geschürt, um Krieg und Besatzung in Afghanistan, im Irak und in Palästina, und womöglich demnächst im Iran, im Jemen und Somalia den Schein von Legitimität zu verleihen und Ruhe an der Heimatfront zu schaffen. Opfer dieses Rassismus sind nicht nur die Diskriminierten, sondern letztlich – wir alle.

Klaus Hartmann

Bundesvorsitzender des Deutschen Freidenker-Verbandes

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