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LINKE, Grüne, Piraten Berlin: Sonderausschuss Wasserverträge ist gescheitert

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Pressemitteilung
Berlin, 14. Dezember 2012

Sonderausschuss Wasserverträge ist gescheitert

Gemeinsame Bewertung des Sonderausschusses „Wasserverträge“ durch die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion anlässlich der letzten Sitzung:

unser wasser wassertischIm Ergebnis des Wasservolksbegehrens hat im Berliner Abgeordnetenhaus im Januar 2012 der Sonderausschuss „Wasserverträge“ seine Arbeit aufgenommen. Auftrag war die „öffentlichen Prüfung […] der Verträge“ der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe. Wir müssen heute feststellen: Der Sonderausschuss hat seine Zielsetzung nicht erreicht. Er konnte die Prüfung aller wesentlichen Komplexe nie in juristisch notwendiger Tiefe verfolgen, weil die Fraktionen der SPD und CDU eine umfassende Prüfung nicht zugelassen haben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Die Fraktion DIE LINKE und die Piratenfraktion sehen deshalb die Arbeit des Sonderausschusses als gescheitert an. Dieses Scheitern ist außerordentlich zu bedauern und lässt sich wie folgt erklären:

1. Aussitzen, Abblocken, Themawechsel durch die Koalitions-Fraktionen

Die Fraktionen von SPD und CDU haben von Anbeginn Desinteresse an der Ausschussarbeit demonstriert. Anträge der Oppositionsfraktionen, die eine Vertiefung der jeweiligen Fragestellungen erlaubt hätten, wurden abgeblockt, Verhandlungsgegenstände vertagt und ausgesessen. Eine Prüfung der Teilprivatisierungsverträge bzw. -gesetze wurde nur im Ansatz verfolgt. Stattdessen begann die Koalition, den Fokus auf den Rückkauf der RWE-Anteile zu richten und behauptete, durch diesen Rückkauf würden die Ansprüche des Wassertisch-Gesetzes erfüllt.

2. Vollständige Ignoranz seitens des Senats

An keiner der insgesamt 16 Ausschusssitzungen hat eine Senatorin oder ein Senator teilgenommen, obwohl darum – sowohl mündlich als auch schriftlich – mehrfach von den Oppositionsfraktionen gebeten wurde. Auch wenn anzuerkennen ist, dass sich eine Senatorin oder ein Senator auf Staatssekretärsebene vertreten lassen kann, bleibt es bezeichnend, dass eine solche Vertretung im Sonderausschuss Wasserverträge zu jeder einzelnen Sitzung gewählt wurde. Dass weder eine der Wirtschaftssenatorinnen noch der Finanzsenator jemals an einer Ausschusssitzung teilgenommen haben, zeigt das mangelnde Interesse des Senats, an einer Umsetzung des durch Volksabstimmung beschlossenen Offenlegungsgesetzes mitzuwirken.

3. Keine Mittel für weitergehende Expertise

Es ist erstaunlich, dass die SPD- und CDU-Fraktionen die komplexen verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Fragestellungen ohne weitere Expertise glauben beurteilen zu können. Die von der Opposition beantragten Gutachten zu einer möglichen Verletzung des Demokratieprinzips lehnte die große Koalition mit ihrer Ausschussmehrheit ohne plausible Begründung ein ums andere Mal ab. Insgesamt wurden drei Vertrauenspersonen der Trägerin des Volksbegehrens sowie weitere Sachverständige in öffentlichen Sitzungen angehört. Aus den von den Anzuhörenden aufgeworfenen Fragestellungen folgte systematisch nichts. Dies lag auch daran, dass der Ausschuss von Anbeginn unzureichend ausgestattet war.

4. Rückkauf der RWE-Anteile ändert nichts

Durch die von der großen Koalition im Jahr 1999 beschlossene Teilprivatisierung wurde eine Raub- und Beutegemeinschaft von privaten Investoren und dem Land Berlin vereinbart. Sie geht zu Lasten der Berliner Wasserkunden und wurde oft und lautstark kritisiert und gerichtlich beklagt. Die öffentliche Empörung über die Teilprivatisierung und die vereinbarten Gewinngarantien kulminierte in der erfolgreichen Volksabstimmung. Unzweifelhaft war die Intention des Wassertisch-Gesetzes und der abstimmenden Bevölkerung darauf gerichtet, die Nachteile der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe nicht weiter zu ertragen. Dazu hätten die Verträge der Teilprivatisierung aufgelöst werden müssen.

Die SPD- und CDU-Fraktionen waren und sind offensichtlich nicht gewillt, die Raub- und Beutegemeinschaft aufzukündigen. Stattdessen wurden die Anteile eines der privaten Investoren übernommen, um das Land weiter im bestehenden Vertragsgefüge zu belassen. Gerade vor dem Hintergrund der Preissenkungsverfügung des Bundeskartellamts muss die politische Entscheidung von SPD und CDU als Entscheidung gegen die Interessen der Berlinerinnen und Berliner angesehen werden.

VDGN und Wassertisch rufen Berliner auf: Für das Wasser nur noch unter Vorbehalt zahlen!

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Gemeinsame Pressemitteilung von VDGN und Berliner Wassertisch

VDGN und Wassertisch rufen Berliner auf:
Für das Wasser nur noch unter Vorbehalt zahlen!
Verbraucher sollten sich Rückforderung zuviel gezahler Entgelte sichern

Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN) und der Berliner Wassertisch  rufen die Berliner Verbraucher dazu auf, ihre Wasserrechnungen ab jetzt nur noch unter Vorbehalt der Rückforderung zu zahlen und an die Berliner Wasserbetriebe (BWB)  gegebenen Einzugsermächtigungen rückgängig zu machen. Damit können die Berlinerinnen und Berliner verhindern, zuviel gezahltes Entgelte für das Wasser zu verlieren.

Hintergrund ist die Preismißbrauchsverfügung, die das Bundeskartellamt Anfang Juni gegen die Wasserbetrieb mit sofortiger Wirkung erlassen hatte. Es wurde den BWB damit auferlegt, die Trinkwasserpreise ab sofort um gut 18 Prozent zu senken. Die BWB, hinter denen als Eigentümer das Land Berlin (50,1 Prozent) sowie die international tätigen Konzerne RWE und Veolia (49,9 Prozent) stehen, sperren sich gegen die Mißbrauchsverfügung. Sie haben gegen das Kartellamt Klage vor Gericht eingereicht, in der sie die Zuständigkeit dieses Amtes bestreiten. Sie beanspruchen, daß ihre Klage „aufschiebende Wirkung“ habe Damit kündigen sie an, daß sie die Auflage des Kartellamtes keinesfalls umsetzen, bis nicht zusätzlich zur Kartellbehörde auch Gerichte entsprechend entscheiden.

Die Zahlung der Wasserrechnungen unter Vorbehalt soll bewirken, daß die Berliner Kunden von den BWB zuviel gezahltes Geld mindestens bis zu dem Zeitpunkt zurückfordern können, zu dem der Vorbehalt ausgesprochen worden ist. Ansonsten besteht die Gefahr, daß erst nach einer gerichtlichen Entscheidung für die Kunden der Anspruch auf die Zahlung eines geringeren Entgeltes entsteht.

Wie geht das?

Um den Vorbehalt wirksam auszusprechen, sollten Wasserkunden an die BWB erteilte Einzugsermächtigungen widerrufen. Stattdessen sollte nach Erhalt der Rechnung der Betrag an die BWB überwiesen werden und auf dem Überweisungsformular beim Verwendungszweck zusätzlich zur Rechnungsnummer der Vermerk “Zahlung unter Vorbehalt der Rückforderung”
angegeben werden.

Was bewirkt das?

Kunden machen auf diese Weise kenntlich, daß sie mit der Rechnungslegung der BWB nicht einverstanden sind. Sie machen deutlich, daß sie entsprechend der Preissenkungsverfügung den Anspruch auf eine teilweise Rückerstattung des von Ihnen gezahlten Betrages erheben – und zwar ab sofort! (Und nicht erst von dem Zeitpunkt einer Gerichtsentscheidung an, was die BWB sicher versuchen werden, wenn sie vor Gericht verloren haben.)

Wer ist Wasserkunde /-kundin?

Das sind alle Personen, Einrichtungen und Betriebe, die eine direkte Vertragsbeziehung zu den Berliner Wasserbetrieben haben, d.h. die ihre Wasserrechnung unmittelbar von den BWB selbst bekommen.

Was können Mieter tun?

Die Mehrheit der Berliner Bevölkerung sind Mieter, die nicht unmittelbar selbst in Vertragsbeziehung zu den BWB stehen, sondern nur mittelbar über ihre Vermieter, die ihnen ihren Wasserverbrauch zusammen mit der Miete in Rechnung stellen. Sie sollten Zahlungen für das Wasser an ihren Vermieter ab jetzt ebenfalls unter Vorbehalt der Rückforderung leisten.

Sie finden diese MItteilung auch unter www.vdgn.de. Für Rückfragen steht Ihnen die VDGN-Pressestelle unter 0174/4483563 gern zur Verfügung

Berliner Wasserbürger: Parlamentarischer Sonderausschuss zur Prüfung umstrittener Wasserverträge

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Wasserbürger +++ Pressemitteilung & Kommentar +++ Wasserbürger

9-köpfiger parlamentarischer Sonderausschuss zur Prüfung umstrittener Wasserverträge ins Leben gerufen

Berlin, 9.1.2012. Infolge des ersten erfolgreichen Volksentscheids in Berlin im Februar letzten Jahres hat sich am Freitag, dem 6.1.2012, im Berliner Abgeordnetenhaus ein Sonderausschuss gebildet, der die Überprüfung umstrittener Teilprivatisierungsverträge vornehmen muss. Der öffentlich tagende Ausschuss besteht aus insgesamt 9 Mitgliedern. Der Rechtsanwalt und Notar Claudio Jupe (CDU) stellt den Vorsitz. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit des Sonderausschusses liefert § 3 des Volksgesetzes .

Strittig zwischen den Vertretern der Regierungsfraktionen und den Vertretern der Opposition waren zwei Themenkomplexe: Zum einen ging es um die Frage, wie die im Volksgesetz vorgesehene Teilnahme der Öffentlichkeit umgesetzt werden kann. Zum anderen geht es um die Frage der Ausstattung des Sonderausschusses mit Sach- und Personalmitteln, damit dieser seinem Prüfauftrag durch Hinzuziehung unabhängiger Sachverständiger gerecht werden kann. Hierüber soll jetzt der Präsident des Abgeordnetenhauses befinden.

Zu der 3-stündigen Ausschuss-Sitzung hatten sich knapp 100 Personen eingefunden, darunter auch der Präsident der Gartenfreunde, Herr Ehrenberg, der mit seiner Organisation den Volksentscheid mit unterstützte. Auf zaghafte Stimmungsbe¬kundungen durch Applaus oder Zwischenrufe reagierte der Ausschuss mit Hinweisen auf die Hausordnung.

Berliner Wasserbürger: Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundeskartellamt ist kein Ersatz für die gerichtliche Anfechtung der Privatisierungsverträge

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PRESSEMITTEILUNG +++ Berliner Wasserbürger +++ PRESSEMITTEILUNG

Nur ein Tropfen auf den heißen Stein
Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundeskartellamt ist kein Ersatz für die gerichtliche Anfechtung der Privatisierungsverträge

Berlin, 6.12.2011. Die Abmahnung der Berliner Wasserbetriebe durch das Bundeskartellamt wegen zu hoher Trinkwasserpreise wird von Thomas Rudek, dem Verfasser des ersten Berliner Volksentscheids zur Offenlegung der Geheimverträge, als „ein Tropfen auf den heißen Stein“ bezeichnet. „Viele Fragen sind noch offen“, führt die Juristin Sabine Finkenthei aus, die nach dem Volksentscheid einen „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ zur Vertragsüberprüfung ins Leben gerufen hat: „Ist das Bundeskartellamt überhaupt zuständig? Das Verfahren zu dieser Frage ist noch offen. Auch richtet sich eine rechtswirksame Preissenkungsverfügung lediglich gegen die Trinkwasserpreise, nicht jedoch gegen die wesentlich höheren Abwasserpreise. Eine solche Verfügung würde lediglich auf eine symbolische Preissenkung hinauslaufen, die an dem Kernproblem, der vertraglich zugesicherten Gewinnausfallgarantie, nicht das Geringste ändern würde. Daher wären alle gut beraten, sich nicht auf das Bundeskartellamt zu verlassen, sondern von den neu gewählten Abgeordneten zu verlangen, dass diese mit einem Organstreitverfahren die Wasser-Verträge vor dem Verfassungsgerichtshof anfechten. Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hat das Verfahren zur Vertragsanfechtung in einem Leitfaden detailliert aufgezeigt und bietet seine juristische Hilfe und Unterstützung an!“

Zu kritisieren ist auch die unvollständige Berichterstattung: „Wenn das Bundeskartellamt von einer Absenkung von ca. 205 Mio. € für die nächsten drei Jahre ausgeht, dann sind das 68 Mio. € pro Jahr. Das bedeutet für Senat und die privaten Teilhaber, dass jeder von ihnen lediglich auf 34 Mio. € pro Jahr verzichten müsste. Das ist ein schlechter Witz, wenn wir uns daran erinnern, dass allein im vorletzten Geschäftsjahr 270 Mio. € an Gewinnen aus den Taschen der Berliner herausgepumpt worden sind! Das bedeutet, von jedem einzelnen 4-Personen-Haushalt in Berlin sind in dem genannten Geschäftsjahr 308 € Gewinne abkassiert worden, zusätzlich zu den eigentlichen Wasserkosten,“ so Rudek.

Auch ist zu befürchten, dass im Fall einer rechtswirksamen Preissenkungsverfügung die privaten Anteilseigner RWE und Veolia die ihnen vertraglich zugesicherte Gewinnausfallgarantie einfordern werden (§ 23.7 Konsortialvertrag). In diesem Fall würden die Konzerne ihre Gewinne nicht aus den Wassergebühren ableiten, sondern davon profitieren, dass die Schleuse zum Haushalt geöffnet wird. Solange die Gewinnausfallgarantien nicht angefochten werden, sind die Berliner immer die Gebeutelten: Entweder als Gebühren- oder als Steuerzahler.

Der ehemalige Wirtschaftssenator Harald Wolf (Die LINKE), der bezeichnenderweise mitten im laufenden Volksbegehren und nicht zu Beginn seiner Amtszeit das Bundeskartellamt einschaltete, hofft, dass die Gewinnausfallgarantie nicht zum tragen kommt, da die Preissenkungsverfügung durch das Bundeskartellamt nach Bundesrecht erlassen worden ist. In einem solchen Fall, der außerhalb des Einflussbereichs des Landes liegt, würde nach dem Vertrag die Gewinnausfallgarantie nicht zur Anwendung kommen (§ 38 Vertragsanpassung). Das ist die persönliche Rechtsmeinung von Harald Wolf. Doch es ist zu erwarten, dass die privaten Anteilseigner diese Rechtsauffassung nicht teilen, zumal das Bundeskartellamt nicht von sich aus auf der Bildfläche erschienen ist, sondern vom Landespolitiker Wolf eingeschaltet wurde. Und wenn die Vertragsparteien in der Auslegung des Vertrages unterschiedliche Ansichten vertreten, dann werden solche Streitigkeiten nach dem Vertrag vor einem Schiedsgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit  geregelt. Besonders pikant an diesem Verfahren ist der Umstand, dass Ex-Senator Wolf seine Rechtsmeinung im Schiedsgericht jetzt nicht einmal vertreten könnte, da er dem Berliner Senat nicht länger angehört.

Zusammengefasst ist es sowohl für Freudensprünge wie für Weihnachtsgeschenke zu früh. Es muss mehr geschehen. Auf den Prüfstand gehören nicht nur die Trinkwasser¬ und Abwassertarife. Wenn sich nach einem internen Papier des Finanzsenators Nußbaum der Anteil der kalkulatorischen Kosten auf 44 % beläuft, dann gehört das gesamte Kalkulationsverfahren auf den Prüfstand. Am Ende müßte ein Gebührensystem stehen, das sich an den realen Kosten ausrichtet und von Organisationen, die die Interessen der Verbraucher, der Steuerzahler und der Umwelt vertreten, mitgetragen wird. Vor allem führt an der überfälligen Anfechtung der Verträge durch die Abgeordneten mittels einer Organklage vor dem Verfassungsgerichtshof kein Weg vorbei! Der „Arbeitskreis unabhängiger Juristen“ hat hierfür nicht nur einen fundierten Leitfaden erarbeitet und publiziert, sondern konnte auch kompetente Rechtsanwälte gewinnen, die bereit sind, die Abgeordneten bei der Erarbeitung einer Organklage zu unterstützen.

Sabine Finkenthei und Thomas Rudek

Berliner Wasser-Verträge Mehr Schein als Sein: Parlamentarischer Sonderausschuss soll Verträge prüfen

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PM – Mehr Schein als Sein: Parlamentarischer Sonderausschuss soll Wasser-Verträge prüfen

Pressemitteilung

Berliner Wasser-Verträge
Mehr Schein als Sein: Parlamentarischer Sonderausschuss soll Verträge prüfen

Wasserbürger wie der Arbeitskreis unabhängiger Juristen haben geringe Erwartungen an den Sonderausschuss, den das Abgeordnetenhaus heute auf Antrag der Regierungsfraktionen einsetzen will, um jene Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe abgeschlossen worden sind, einer eingehenden öffentlichen Prüfung zu unterziehen. Dieses Verfahren ist im § 3 des Volksgesetzes vorgesehen.

Die Skepsis ist nicht darauf zurückzuführen, dass der Sonderausschuss für unabhängige Experten keine Finanzmittel bereit stellen will, sondern mit der Befürchtung, dass nur „handverlesene Experten“ hinzugezogen werden, die kein Interesse haben, juristische Wege aufzuzeigen, wie die Verträge zur Teilprivatisierung angefochten werden können. Außerdem „steht noch keinesfalls fest, ob wirklich alle Rechtsdokumente von Seiten des Senats offen gelegt sind“, so Juristin Sabine Finkenthei, die den Volksentscheid von Anfang an begleitet hat und den Arbeitskreis unabhängiger Juristen koordiniert. „Wir hatten dem ehemaligen Senator Wolf gemeinsam mit Transparency International Verfahrensvorschläge unterbreitet, die nicht zum Einsatz gekommen sind.“ Die Arbeit des Sonderausschusses, die ihre Tätigkeit gemäß § 3 des Volksgesetzes aufnehmen will, wäre jedoch erst dann sinnvoll, wenn rechtsverbindlich feststeht, dass wirklich alle Dokumente veröffentlicht worden sind.

„Zielführend wäre es“, so Finkenthei, „wenn der Sonderausschuss die vom Arbeitskreis unabhängiger Juristen bereits erarbeitete Möglichkeit der Vertragsanfechtung im Rahmen einer Organklage in den Mittelpunkt seiner Prüfung stellen würde.“ Der Arbeitskreis unabhängiger Juristen hatte bereits im Sommer gemeinsam mit Transparency Deutschland e.V. und der Verbraucherzentrale Berlin bei der EU Kommission die Einleitung eines Prüfverfahrens beantragt. Nach der kritischen Prüfung unter europarechtlichen Gesichtspunkten hat der Arbeitskreis die bisher zugänglichen Dokumente auch unter verfassungs-, haushalts- und zivilrechtlichen Gesichtspunkten geprüft und seine Arbeitsergebnisse in Form eines Leitfadens publiziert. Das Ergebnis dieser Prüfung, an der sich mehrere promovierte Juristen aus unterschiedlichen Rechtsgebieten beteiligt haben: Der Vertrag kann vor dem Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer Organklage angefochten werden. Klagebefugt sind die Berliner Abgeordneten. Die Aussichten, dass diese Klage zu einer Nichtigkeit der Verträge führen kann, bewertet der Arbeitskreis als aussichtsreich. Überzeugt von der Qualität und Stichhaltigkeit des juristischen Leitfadens haben auch zwei niedergelassene Rechtsanwälte in Berlin ihre Bereitschaft erklärt, die Klageschrift für ein Organstreitverfahren zu erarbeiten.

Für die Wasserbürger und den Verfasser des Volksgesetzes, Thomas Rudek, kommt es darauf an, welche Sachverständigen angehört werden. Bereits das Gefälligkeitsgutachten von Prof. Schwalbach, das von der IHK zur Rekommunalisierung im März in Auftrag gegeben worden ist, war wenig überzeugend. Der Gutachter Prof. Joachim Schwalbach wurde auch vor kurzem von der Atom-Lobby gebucht, um aus pseudowissenschaftlicher Perspektive Lobby-Interessen zu kaschieren. „Auch die bisherigen Experten, die die Grünen oder die LINKE hinzugezogen haben, haben keine weiterführenden Erkenntnisse geliefert. Das ist auch kein Wunder: Wer, wie Harald Wolf, die Kanzlei HengelerMüller beauftragt, deren ehemalige Teilhaberin Spießhofer bereits bei der Konstruktion der Teilprivatisierungsverträge maßgeblich mitgewirkt hat, der hat auch nicht das geringste Interesse an einer Vertragsanfechtung“, so Thomas Rudek. „An einer substanziell vorbereiteten Organklage führt kein Weg vorbei. Wenn die Abgeordneten die Organklage nicht unterstützen, dann bleibt als Ultima Ratio nur ein neues Volksbegehren, in dem die Bürger Berlins darüber bestimmten, wie viel bzw. wie wenig die Konzerne RWE und Veolia für ihre Anteile erhalten.“

Berliner Wassertisch: CSS-Risiken sind zu hoch

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Sprecherteam des Berliner Wassertischs – Pressemitteilung 10.07.2011 ====================================================================

CSS-Risiken sind zu hoch

Der Berliner Wassertisch fordert, dass Berlin und Brandenburg dem Beispiel von Niedersachsen und Schleswig-Holstein folgen und sich nicht zum Speichergebiet von Kohlendioxid (CO2) erklären. Der Berliner Wassertisch hält das Risiko der Verseuchung des Grundwassers und die drohenden finanziellen Folgen für unverantwortbar.

Die CCS-Technologie (Carbon Dioxide, Capture and Storage), die der schwedische Staatskonzern Vattenfall in Brandenburg vorantreiben will, ist nicht nur unausgereift, sondern birgt unabsehbare Gefahren. Es ist unverantwortbar die Gefahr einzugehen, dass das Berliner Grundwasser, aus dem circa vier Millionen Menschen mit dem Lebensmittel Nr. 1 versorgt werden, verseucht wird. Es droht, dass Süßwasser zu Salzwasser wird und es durch giftige Schwermetalle geschädigt wird.

Am Donnerstag, 7. Juli 2011 wurde das Gesetz über die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid im Bundestag beschlossen. Das Gesetz lässt nicht nur die umstrittene CCS-Technologie, also die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid zu, sondern erlaubt auch jedem Bundesland, ob es diese Technologie in seinem Territorium zulässt.
Schleswig-Holstein und Niedersachsen, die als weitere Standorte neben dem Brandenburger Neutrebbin (Märkisch-Oderland) und Beeskow (Oder-Spree) von Vattenfall favorisiert werden, haben schon signalisiert, ein entsprechendes Gesetz zu verabschieden, das diese Technologie in ihren Ländern untersagt. Brandenburg ist das einzige Bundesland, das gegen den Widerstand seiner Bevölkerung diese mit großen Gefahren behaftete Technologie zulassen will. Vattenfall verspricht Milliardeninvestitionen in Brandenburg, die dem Land verloren gehen könnten. Wir bebzweifeln, dass dieses Geld die möglichen finanziellen Folgeschäden und Gesundheitsgefahren aufwiegen kann, denen die Einwohner von Berlin und Brandenburg ausgesetzt werden sollen.

DIE LINKE unterstützt Forderungen des Berliner Wassertisch

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Zusammen mit der »Initiative Wassertisch«

 

Die Sprecherinnen und Sprecher der »Initiative Wassertisch« und die Vorsitzenden von Linksfraktion und Landesverband DIE LINKE, Udo Wolf und Klaus Lederer, haben bei einem Treffen vereinbart, bei der Umsetzung des von den Berlinerinnen und Berlinern beschlossenen Gesetzes zusammenarbeiten zu wollen. Dazu erklärt der Landesvorsitzende der Partei DIE LINKE. Berlin, Klaus Lederer:

DIE LINKE sieht sich in der Pflicht, das durch den Volksentscheid erlassene Gesetz umzusetzen. Bereits jetzt werden die politischen und juristischen Problemstellungen, die sich mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe an ein Konsortium aus RWE und Veolia im Jahr 1999 ergeben haben, systematisiert. Es besteht Einigkeit, dass das Abgeordnetenhaus in der bevorstehenden Legislaturperiode in der Pflicht ist, eine öffentlich nachvollziehbare Prüfung und Diskussion der Teilprivatisierungsverträge und -vereinbarungen vorzunehmen. Als sinnvoll wird hierfür die Bildung eines sachspezifischen Ausschusses des Berliner Landesparlaments angesehen, der sich mit diesen Fragestellungen befassen soll. In diesem Ausschuss wären dann auch die politischen Schlussfolgerungen vorzubereiten, die dem beschlossenen Gesetz folgend im Plenum des Abgeordnetenhauses diskutiert werden müssen.

Berliner Wasserbürger: Vier auf einen Streich – Erfolgreiche Referenden in Italien

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Pressedienst: Berliner Wasserbürger
Bürgerinitiative für die Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe

Thema:
Vier auf einen Streich: Erfolgreiche Referenden in Italien / Die meisten Ja-Stimmen für die Referenden gegen Wasserprivatisierung und gegen Gewinngarantien / Richtungsweisendes Signal für die griechische Bevölkerung

Kontakt für inhaltliche Nachfragen:
Thomas Rudek, Verfasser des Volksgesetzes zur Offenlegung der Geheimverträge, Telefon: 030-2613389

Erfolgreiches Wasserreferendum in Italien als Vorbild für die griechische Bevölkerung: „Schützen wir unsere öffentliche Daseinsvorsorge“ Die italienische Bevölkerung lehnt eine Privatisierung der Wasserversorgung mit überwältigender Mehrheit ab. Griechenland sollte diesem Beispiel folgen!

(Berlin, 14. Juni 2011) Immer mehr Menschen stellen sich der Wasserprivatisierung entgegen. Eine überwältigende Mehrheit von über 95 Prozent der Wählerschaft stimmte in Italien gegen die Privatisierung der Wasserversorgung. „Die erfolgreichen Referenden machen uns großen Mut für unser anstehendes Volksbegehren in Berlin“, sagt Thomas Rudek von den Berliner Wasserbürgern, die in Kürze ein Volksbegehren zur Rekommunalisierung der teilprivatisierten Berliner Wasserbetriebe starten werden.

Die italienische Bevölkerung erteilte am 12. und 13. Juni zwei Gesetzen, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Privatisierung von Gemeineigentum und Renditegarantien für private Wasserkonzerne standen, eine klare Absage. Berlusconi, der „die Abstimmung totschweigen“ wollte (1), hatte mit dieser Strategie genauso wenig Erfolg wie der Berliner Senat.  Doch weder die italienische Bevölkerung noch die Berliner Bürger haben sich von der Wahrnehmung ihrer ureigensten Interessen abbringen lassen. Sie haben demokratisch entschieden und ein klares, unmissverständliches Votum abgegeben. .

„Die Entscheidung in Italien erhöht den Druck nicht nur auf die Berliner Politik, endlich den Bürgerwillen ernst zu nehmen und die Wasserversorgung bürgernah und kostengünstig zu rekommunalisieren. Es bleibt zu hoffen, dass dieser Erfolg auch die griechische Bevölkerung inspiriert und ein Vorbild liefert, um dem Privatisierungswahnsinn zu stoppen“, sagt Thomas Rudek, der Verfasser des ersten Berliner Volksgesetzes.

www.berliner-wasserbuerger.de
DAS Internetportal für eine kostengünstige, bürgernahe Rekommunalisierung

(1) www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,767717,00.html

Berliner Wasserbürger: Für gesundes, preiswertes Wasser

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Nach dem erfolgreichen Wasser-Volksentscheid:
Wie geht es weiter?
Wann ist Schluss mit der Teilprivatisierung?
Wann sinken endlich die Wasserpreise?
1. Am 13. Februar haben die Berliner Geschichte geschrieben: Vom ersten Volksentscheid zum zweiten Volksbegehren!

Über 660.000 Bürger sind in die Wahllokale gegangen und haben ihre Stimme abgegeben für ein Gesetz zur Offenlegung von allen Geheimverträgen, die im Zusammenhang mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe geschlossen worden sind! Das ist nicht nur ein Erfolg für die direkte Demokratie, sondern vor allem ein Erfolg für unsere Gesellschaft, denn: Geheimverträge haben weder bei unserem wichtigsten Lebensmittel, dem Wasser, noch in anderen Bereichen der öffentlichen
Daseinsvorsorge etwas zu suchen!Schreiben wir auch weiter Geschichte, sorgen wir mit den Möglichkeiten der direkten
Demokratie für weitere Erfolge!
2. Die Prüfung der Geheimverträge braucht Zeit – das versteht sich von selbst!
Viele Menschen fragen sich, was jetzt geschieht. Die offen gelegten Verträge und andere Rechtsdokumente – mehr als 1000 Seiten (!) – werden von mehreren unabhängigen Juristen kritisch geprüft. Der Klageweg muss sorgfältig vorbereitet werden, denn schließlich wollen wir die Anfechtung der geheimen Teilprivatisierung gewinnen. Übrigens: Alle Juristen unterstützen uns auf ehrenamtlicher Basis, weil sie überzeugt sind, dass die Teilprivatisierung ein schwerer Fehler war!
3. Das eigentliche Ziel: Die kostengünstige Rekommunalisierung – Schluss machen mit der Teilprivatisierung
Die Politik, die Wirtschaft und die Konzerne RWE und Veolia versuchen die Bevölkerung zu verunsichern. Vor kurzem hat die IHK (Industrie- und Handelskammer) ein „Gutachten“ vorgestellt, in dem behauptet wird, dass die Rekommunalisierung, also der Rückkauf der Anteile von den Konzernen RWE und Veolia, angeblich zu teuer wäre! Doch stimmt das wirklich?  Entscheidend ist die Frage, wer darüber zu entscheiden hat, wieviel die Konzerne für ihre Anteile erhalten sollen. Wenn die Konzerne darüber nur mit dem Land Berlin hinter verschlossenen Türen Geheimverhandlungen führen, dann ist nichts Gutes zu erwarten. Dann würde es richtig teuer werden! Wenn wir aber als Verbraucher, Kunden und Auftrag- bzw. Arbeitgeber (denn das sind wir) bei dieser wichtigen Frage mitbestimmen können, und diese Entscheidung nicht allein von den Konzernen
bestimmt wird, dann entscheiden wir, was die Konzerne für ihre Anteile erhalten!
4. Der Weg zum Ziel – Ein neues Volksgesetz, ein neues Volksbegehren: Ein Mitbestimmungsgesetz für eine kostengünstige Rekommunalisierung!
Was uns schon einmal bei dem Volksbegehren zur Offenlegung gelungen ist, das kann wieder gelingen. Bestimmen wir gemeinsam, was die Rekommunalisierung kosten soll. Nur zur Erinnerung: 1999 haben die Konzerne 1,68 Mrd. € für ihre
Anteile bezahlt. Übrigens haben die Konzerne ihren Einstieg nicht mit eigenem Geld finanziert, sondern haben Kredite aufgenommen. Das bedeutet: Die Konzerne haben nichts besser gemacht als der verschuldete Staat oder anders formuliert: Aus öffentlichen Schulden wurden private Schulden mit der Folge, dass von den hohen Wasserpreisen nicht nur die Konzerne kräftig profitieren, sondern auch die Banken!

 

Über 1,3 Mrd. € reine Gewinne sind unterdessen aus unseren Taschen herausgepumpt worden. Höchste Zeit, mit dieser Abzocke Schluss zu machen! Klar ist, dass in Deutschland eine Enteignung zum 0-Tarif leider nicht zu haben ist. Im Grundgesetz ist von einer angemessenen Entschädigung die Rede. Durch das neue Volksbegehren können wir mit einem
Mitbestimmungsgesetz dafür sorgen, dass WIR darüber entscheiden, was „angemessen“ ist.
Das Verfahren ist einfach und besteht aus 2 Stufen: In der ersten Stufe können von allen verschiedenen zivilgesellschaftlichen
Gruppen wie Mieterorganisationen, Gewerkschaften, Kirchen, Umweltverbänden, Kleingartenorganisationen, Unternehmensorganisationen und der Verbraucherzentrale Vorschläge erarbeitet und dem Parlament vorgelegt werden. Das Parlament kann Empfehlungen aussprechen und so die Vorschläge „gewichten“. Jetzt beginnt die 2. Stufe: 6 Vorschläge werden der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt, wobei sichergestellt ist, dass sowohl der kostengünstige wie der teuerste Vorschlag zur Abstimmung gestellt werden müssen! Und dann liegt es in unserer Hand, darüber abzustimmen, wie hoch oder niedrig die angemessene Summe ausfällt, die die Konzerne für ihre Anteile erhalten sollen! Oder anders formuliert: Jeder
einzelne von uns hat es in der Hand, für welchen Vorschlag gestimmt wird.

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