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Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V.: 40 Jahre Berufsverbote

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Vereinigung Demokratischer Juristinnen
und Juristen e.V.: Zum Jahrestag des Ministerpräsidentenbeschlusses vom 28.01.1972
 

An diesen 28. Januar 1972 wird offiziell nicht erinnert, denn er bezeichnet einen Tiefpunkt in der jungen demokratischen Geschichte der Bundesrepublik Deutschland. An ihm beschlossen die damaligen Ministerpräsidenten mit Bundeskanzler Willy Brandt, dass in das Beamtenverhältnis nur solche Personen berufen werden sollen, die die Gewähr dafür bieten, jederzeit für „die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes“ (FDGO) einzutreten. Jemand, den die Behörden als „Kommunist“ betrachteten, sollte vom Beamtenverhältnis ausgeschlossen bleiben. Alle diejenigen, die sich für den öffentlichen Dienst bewerben, zur Verbeamtung, Beförderung oder Berufung anstehen, sollten regelmäßig durch eine Anfrage beim Verfassungsschutz überprüft werden, ob gegen sie etwas vorliege. Vorangegangen war am 3. November 1971 der Hamburger Senat (SPD) mit der Ablehnung eines jungen Mitglieds der DKP und SDAJ für den Schuldienst.

Dieser „Radikalenerlass“, wie er später fälschlich genannt wurde, stand in der scharfen antikommunistischen Tradition der neuen Republik, die bereits am 19. September 1950 mit dem sog. Adenauererlass eine Welle der Berufsverbote und Verfolgung mit mehr als 10 000 Strafprozessen gegen junge Gegner der Wiederbewaffnung und Demonstranten gegen den Korea-Krieg und für die Wiedervereinigung hervorrief. Nicht zu vergessen die zahlreichen Strafverfahren gegen Kommunistinnen und Kommunisten nach dem Verbot der KPD am 17. August 1956. Mit ihnen wurden nicht nur an die 100 000 Kommunistinnen und Kommunisten, sondern auch Linke, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter und unorganisierte Jugendliche wegen ihres Kontaktes zu Kommunisten verurteilt.

Nach 1971 wiederholte sich die undemokratische Verfolgungsjagd, von der der gesamte öffentliche Dienst in Bund, Ländern und Gemeinden, bei Bahn, Post, Universitäten, Bundesbank und Arbeitsamt betroffen war. Nur im Saarland gab es keine Berufsverbote. Über 18 Mio. Bürgerinnen und Bürger wurden bis 1990 in der NADIS-Datei gespeichert. 3,5 Mio. Bewerber und Angehörige des öffentlichen Dienstes wurden bis 1992 vom Verfassungsschutz durchleuchtet, 35 000 Dossiers wurden bekannt und führten zu 2200 Disziplinarverfahren und 1250 endgültigen Ablehnungen. Diese bedeuteten nicht nur für die Betroffenen die Zerstörung ihrer beruflichen Zukunft, sondern verbreiteten eine Atmosphäre der Angst, des Duckmäusertums und der Verlogenheit, die noch lange Zeit nach dem Ende dieser unseligen Praxis die öffentlichen Institutionen lähmte.

Es gab jedoch auch Widerstand. Er bildete sich rasch in überparteilichen Solidaritätskomitees aus Wissenschaftlern, Pastoren, Juristen, Vertretern von Gewerkschaften, Jugend- und Studentenorganisationen, des Bundes demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (BdWI) und der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ), die wiederum vom Verfassungsschutz bespitzelt wurden. Die zentrale bundesweite Initiative „Weg mit den Berufsverboten“ wirkte als zentrale Koordination aller Protestaktivitäten. Sie organisierte den Kontakt zu über 100 Komitees in fast 20 Ländern in der ganzen Welt, von Holland und Frankreich bis in die USA, Australien und Japan und organisierte große internationale Konferenzen.

Ein zentrales rechtliches Argument, das auch in der politischen Diskussion gegen diese sich immer stärker verbreitende Praxis eine wichtige Rolle spielte, lautete, dass diese Behördenpraxis gegen Art. 21 GG verstoße. Solange die DKP wie auch andere sich kommunistisch nennende Parteien nicht vom Bundesverfassungsgericht verboten seien, könne die Exekutive nicht in eigener Machtvollkommenheit eine als kommunistisch bezeichnete Tätigkeit verbieten. Das Bundesverfassungsgericht legitimierte jedoch in einer Entscheidung von 1975 die Vorgehensweise der Behörden.

Kritisiert wurde diese Praxis demgegenüber wiederholt von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO/IAO). Viermal mahnte sie eine Änderung an. Die UNO-Menschenrechtskommission fragte regelmäßig nach und 1995 verurteilte schließlich der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Falle einer Lehrerin die Berufsverbotspraxis als Verstoß gegen Artikel 10 und 11 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Wenn auch 80 % aller Berufsverbotsfälle letztendlich – oft erst nach vielen Jahren – positiv für die Betroffenen ausgingen, so blieb die Entscheidung des EGMR die einzige, die für die siegreiche Klägerin auch eine Entschädigung erwirkte. Allerdings stoppte sie nicht die Praxis, die sich als eine Schere in den Köpfen der Verwaltungen festgesetzt hatte. Weitere Berufsverbote wurden verhängt, die keinen Unterschied zwischen Mitgliedern der DKP, anderen kommunistischen Gruppierungen, Friedensaktivistinnen und -aktivisten, linken SPD- und FDP-Mitgliedern oder linken Christinnen und Christen machten. Der Ministerpräsidentenbeschluss von 1972 ist niemals aufgehoben worden, nur der Bremer Senat hat sich jetzt am 23. Januar 2012 von ihm distanziert. Vor allem ging die Praxis der Überprüfung durch den Verfassungsschutz weiter.

In Bayern wird Anwärterinnen und Anwärtern im öffentlichen Dienst auch heute noch ein Formular präsentiert, auf dem sie sich von Organisationen distanzieren sollen, die vom Verfassungsschutz als “linksextremistisch” eingestuft werden. In Heidelberg wurde z.B. dem Realschullehrer Michael Csaszkóczy sein Engagement in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg gegen Rechtsradikalismus und gegen Mietwucher zum Verhängnis. Er wurde zunächst nicht in Baden-Württemberg und dann auch nicht in Hessen in den Schuldienst eingestellt. Bundesbildungsministerin Schavan (CDU) intervenierte damals als Kultusministerin in Baden-Württemberg in beiden Bundesländern: „Wer Mitglied in einer extremistischen Gruppierung ist, sich darin aktiv gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung stellt und Militanz als angemessenes Mittel der Auseinandersetzung ansieht, kann nicht als Lehrer in öffentlichen Schulen wirken.“ Die Ministerin kam mit dieser Einstellung allerdings nicht mehr bei den Gerichten an. Sowohl der Verwaltungsgerichtshof Mannheim am 14. März 2007 wie auch das Landgericht Karlsruhe am 4. September 2007 entschieden gegen sie und für eine demokratische Rechtsstaatlichkeit sowie den Lehrer Csaszkóczy.

Willy Brandt, der als Bundeskanzler der sozialliberalen Koalition diese Behördenpraxis ausgelöst hatte, hat sie zwar später als Irrtum und Fehler bezeichnet, ebenso sein Nachfolger Helmut Schmidt und viele andere sozialdemokratische Verantwortliche. Aber eine grundsätzliche oder gar programmatische Neuausrichtung ist in der Sozialdemokratie nie erfolgt. Heute gilt die EU-Richtlinie, die eine Diskriminierung wegen politischer Überzeugungen verbietet. Doch gibt das keine Sicherheit, dass in dem einen oder anderen Ministerium die Praxis nicht doch wiederauflebt. Die jetzt an die Öffentlichkeit gekommene Beobachtung der Linksfraktion im Bundestag durch den Verfassungsschutz zeigt, wie ungebrochen die Stoßrichtung gegen alles zu sein scheint, das links von seiner schwarz-braunen Grundausrichtung steht. Ein Jahrestag ist nicht nur ein Tag historischen Erinnerns, er muss vor allem ein Tag verstärkter Aufmerksamkeit sein.

Erklärung des Bundesvorstands vom 27.01.2012

28.Januar 2012: 40 Jahre Berufsverbot – Betroffene fordern: endlich Aufarbeitung und Rehabilitierung!

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Vor 40 Jahren, am 28. Januar 1972, beschloss die Ministerpräsidentenkonferenz unter dem Vorsitz von Bundeskanzler Willy Brandt den sogenannten „Radikalenerlass”. Zur Abwehr angeblicher Verfassungsfeinde sollten „ Personen, die nicht die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitlich-demokratische Grundordnung einzutreten“, aus dem öffentlichen Dienst ferngehalten bzw. entlassen werden. Mithilfe der „Regelanfrage“ wurden etwa 3,5 Millionen Bewerberinnen und Bewerber vom „Verfassungsschutz“ auf ihre politische „Zuverlässigkeit“ durchleuchtet. In der Folge kam es zu 11 000 offiziellen Berufsverbotsverfahren, 2 200 Disziplinarverfahren, 1 250 Ablehnungen von Bewerbungen und 265 Entlassungen. Formell richtete sich der Erlass gegen „Links- und Rechtsextremisten“, in der Praxis traf er vor allem Linke: Mitglieder der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) und anderer sozialistischer und linker Gruppierungen, von Friedensinitiativen bis hin zu SPD-nahen Studierendenorganisationen. Mit dem Kampfbegriff der „Verfassungsfeindlichkeit“ wurden missliebige und systemkritische Organisationen und Personen an den Rand der Legalität gerückt, wurde die Ausübung von Grundrechten wie der Meinungs- und Organisationsfreiheit bedroht und bestraft.

 

Der „Radikalenerlass“ führte zum faktischen Berufsverbot für Tausende von Menschen, die als Lehrerinnen und Lehrer, in der Sozialarbeit, in der Briefzustellung, als Lokführer oder in der Rechtspflege tätig waren oder sich auf solche Berufe vorbereiteten und bewarben. Bis weit in die 80er Jahre vergiftete die staatlich betriebene Jagd auf vermeintliche „Radikale“ das politische Klima. Der „Radikalenerlass“ diente der Einschüchterung, nicht nur der aktiven Linken. Die existentielle Bedrohung durch die Verweigerung des erlernten oder bereits ausgeübten Berufes war eine Maßnahme der Unterdrückung außerparlamentarischer Bewegungen insgesamt. Statt Zivilcourage wurde Duckmäusertum gefördert.

 

Erst Ende der 80er Jahre zogen sozialdemokratisch geführte Landesregierungen die Konsequenz aus dem von Willy Brandt selbst eingeräumten „Irrtum“ und schafften die entsprechenden Erlasse in ihren Ländern ab. Einige der früher abgewiesenen Anwärterinnen und Anwärter und zum Teil sogar aus dem Beamtenverhältnis Entlassenen wurden doch noch  übernommen, meist im Angestelltenverhältnis. Viele mussten sich allerdings nach zermürbenden und jahrelangen Prozessen beruflich anderweitig orientieren.

 

Heute gilt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das eine Diskriminierung wegen politischer Überzeugungen verbietet. Damit wurde eine entsprechende EU-Richtlinie umgesetzt. Doch ein öffentliches Eingeständnis, dass der „Radikalenerlass“ Unrecht war, unterblieb. Er hat Tausenden von Menschen die berufliche Perspektive genommen und sie in schwerwiegende Existenzprobleme gestürzt. Eine materielle, moralische und politische Rehabilitierung der Betroffenen fand nicht statt.

 

Die Bedrohung durch den „Radikalenerlass“ gehört auch 2012 keineswegs der Vergangenheit an: Im Jahr 2004 belegten die Bundesländer Baden-Württemberg und Hessen den Heidelberger Realschullehrer Michael Csaszkóczy mit Berufsverbot, weil er sich in antifaschistischen Gruppen engagiert hatte. Erst 2007 wurde seine Ablehnung für den Schuldienst durch die Gerichte endgültig für unrechtmäßig erklärt.

 

Trotzdem wird in Bayern von Bewerberinnen und Bewerbern für den öffentlichen Dienst weiterhin formularmäßig die Distanzierung von Organisationen verlangt, die vom „Verfassungsschutz“ als „linksextremistisch“ diffamiert werden. Und eine sogenannte „Extremismus“-Klausel, die sich auf die Ideologie und mehr als fragwürdigen Einschätzungen des „Verfassungsschutzes“ stützt, bedroht existenziell die wichtige Arbeit antifaschistischer, antirassistischer und anderer demokratischer Projekte.

 

Eine politische Auseinandersetzung über die schwerwiegende Beschädigung der demokratischen Kultur durch die Berufsverbotspolitik steht bis heute aus. Sie ist dringlicher denn je. Unter dem Vorwand der Bekämpfung des Terrorismus werden wesentliche demokratische Rechte eingeschränkt. Die in den letzten Monaten des Jahres 2011 zu Tage getretenen „Verfassungsschutz“-Skandale haben gezeigt, wie tief der Inlandsgeheimdienst ideologisch und personell in die neonazistische Szene verstrickt ist. Seit seiner Gründung im Jahr 1950 – unter Beteiligung von NS-Verbrechern – hat der „Verfassungsschutz“ an der Ausgrenzung, Einschüchterung und letztendlichen Kriminalisierung antifaschistischer Politik und linker Opposition gearbeitet. Dieser antidemokratische Geheimdienst ist nicht reformierbar, er muss abgeschafft werden.

 

Der „Radikalenerlass“ und die ihn stützende Rechtssprechung bleiben ein juristisches, politisches und menschliches Unrecht. Wir als damalige Betroffene des „Radikalenerlasses“ fordern von den Verantwortlichen in Verwaltung und Justiz, in Bund und Ländern unsere vollständige Rehabilitierung. Die Bespitzelung kritischer politischer Opposition muss ein Ende haben. Wir fordern die Herausgabe und Vernichtung der „Verfassungsschutz“-Akten, wir verlangen die Aufhebung der diskriminierenden Urteile und eine materielle Entschädigung der Betroffenen.

 

 

Sigrid Altherr-König (Esslingen) – Michael Csaszkóczy Heidelberg) – Lothar Letsche (Weinstadt/Tübingen)

Klaus Lipps (Baden-Baden) – Werner Siebler (Freiburg)

 

 

Weitere UnterzeichnerInnen (aktueller Stand: 168 Unterschriften)

 

 

Hans Henning Adler (Oldenburg) – Eckhard Althaus (Dortmund) – Wolfgang Artelt (Kassel) – Frank Behrens (Bremerhaven) – Christel Berger (Italien) – Wolfgang Beutin (Köthel/Stormarn) – Norbert Birkwald (Mörfelden-Walldorf)  – Gerhard Bitterwolf (Ebsdorfergrund-Dreihausen) – Volker Blaschke (Itzehoe) – Heinrich Blasenbrei-W. (Besigheim) – Jochen Böhme-Gingold (Melsungen) – Horst W. Blome (Stadt Altdorf) – Beate Bongard (Köln) – Dieter Bongartz (Köln) – Rutger Booss (Herdecke) – Bernhelm Booss-Bavnbek (Bronshoj DK) – Cornelia Booss-Ziegling (Hannover) – Sylvia Brecht (Düsseldorf) – Klaus Bregler (Heidelberg) – Hans Peter Brenner (Bonn) – Hubert Brieden (Neustadt) – Axel Brück (Gießen) – Gretel Bühler (Groß-Gerau) – Beate Büttner (München) – Christine Burian- Manske (Schwaig) – Sylvia Burkert (Düsseldorf) – Barbara Chaluppa (Grasellenbach) – Agnes Christ-Fiala (Bremen) – Irmgard Cipa (Bonn) – Volker Croon (Hannover) – Hildegard Daldrup (Schermbeck) – Harald Demetz (Coburg) – Ingelore Devendran (Sindelfingen) – Alfred Dreckmann (Hamburg) – Karl Otto Eckartsberg (Garbsen) – Thomas  Eilers (Wiesbaden) – Ulrich Farin (Bramsche) – Bernd Fichtner (Hilchenbach) – Doris Fisch (Frankfurt) – Christine Fischer-Defoy (Berlin) – Sabina Fischer-Hampel (Stuttgart) – Ulrich Flamme (Hamburg) – Gerlinde Fronemann (Karlsruhe) – Reinhard Gebhardt (Mannheim) – Rolf Geffken (Hamburg) – Hinrich Genth (Hamburg) – Sigrid Genth (Hamburg) – Silvia Gingold (Kassel) – Bernd Göbel (Flensburg) – Karlfried Göllner (Schweinschied) – Berthold Goergens (Frankfurt) – Volker Götz (Düsseldorf) – Arno Grieger (Reinheim) – Gesa Groeneveld (Tübingen) – Theo Grünbaum (Nürnberg) – Wolf Dieter Gudopp von Behm (Frankfurt) – Rolf Günther (Hannover) – Hendrijk Guzzoni (Freiburg) – Holm Hagmann (Remscheid) – Ursula-Regine Hagmann-Teiner (Remscheid) – Georges Hallermayer (Sarreguemines) – Hans-Heinrich Hausdorf (Bad Salzuflen) – Else Heiermann (Duisburg) – Eduard Hertel (Bayreuth) – Dorothea Holleck (Kassel) – Inge Holzinger (Duisburg) – Ingo Hoppe (Heppenheim) – Martin Hornung (Heidelberg) – Hans Hoyer (Erlangen) – Uwe Hüttmann (Kalkar) – Siegfried Imholz (Fürth) – Ilse Jacob (Hamburg) – Thomas Jaitner (Köln) – Gerhard Jenders (Gummersbach) – Anne Kahn (Frankfurt) – Gisela Kehrer Bleicher(Tübingen) – Norbert Kißler (Köln) – Wolfgang Kohla (Eningen) – Hans Kolb (Weiden) – Friedrich Konrad (Altdorf) – Uwe Koopmann (Düsseldorf) – Dietmar Koschmieder (Berlin) – Dorothea Kröll (Kassel) – Joachim Kroll (Zernien) – Werner Krone (Darmstadt) – Gisela Krüger-Kuhlmann (Weitefeld) – Stefan Kühner (Karlsruhe) – Dieter Lachenmayer (Stuttgart) – Renate Kuhn (Bremen) – Heinz-Udo Lammers (Moormerland) – Burghard Lange (Flensburg) – Ursula Langellotti (Niefern-Äschelbronn) – Hans-Joachim Langmann (Marl) – Hans-Hartwig Lau (Werder) – Barbara Larisch (Bremen) – Manfred Lehner (Cadolzburg) – Angelika Lehndorf-Felsko (Köln) – Dagmar Lembeck (Garbsen) – Helmut Leonhardt (Winkelhaid bei Nürnberg) – Elke Leppin (z.Zt. in Brasilien) – Ewald Leppin (Hamburg) – Wolfgang Liß (Langenhagen) – Gerd Manecke (Bruchköbel) – Ulrike Marks (Varel) – Klaus Mausner (Stuttgart) – Wilhelm Meeger (Köln) – Jürgen Meier (Hildesheim) – Gudrun Melchior (Saarbrücken) – Volker Metzroth (Fürfeld) – Egon Momberger (Gießen) – Hans -Joachim Müller (Bad Zwischenahn) – Charlotte Nieß-Mache (Meerbusch) – Hans Norden (Hannover) – Heiko Pannemann (Oldenburg) – Udo Paulus (Hildesheim) – Eva Petermann (Bensheim) – Klaus Pilhofer (Schwabach) – Lothar Pollähne (Hannover) – Uwe Post (Hamburg) – Hildegard Proft (Troisdorf) – Angela Rauscher (Nürnberg) – Eveline Renell (Biebertal) – Jürgen Reuter (Braunschweig) – Hartmut Ring (Hamburg) – Roswitha Rockenbauch (Stuttgart) – Manfred Rößmann (Offenbach) – Susanne Rohde (Bonn) – Dieter Roth (Heidelberg) – Andreas Salomon (Kolbermoor) – Walter Schäfer (Hohenahr) -Uwe Scheer (Hamburg) – Ulrike Schmitz (Braunschweig) – Rolf Schön (Hannover) – Ingrid Scholz (Fürstenfeldbruck) – Klaus Seemann (Oldenburg) – Axel Seiderer (Frankfurt) – Norbert Ulgar Sembritzki (Neustadt a. Rübenberge) – Friedrich Sendelbeck (Nürnberg) – Wolfgang Simon (Erdmannhausen) – Peter Singer (Frechen) – Udo Spengler (Hamburg) – Gabriele Sprigath (München) – Hans Dietrich Springhorn (Hamburg) – Gustav Steffen (Hamburg) – Klaus Stein (Köln) – Harald Stierle (Heidelberg) – Magdalena Storm-Wahlich (Münster) – Till Srucksberg (Dortmund) – Heidrun von der Stück (Krefeld) – Irmela Tank (Eberbach) – Raimund Teismann (Brühl) – Ulli Thiel (Karlsruhe) – Jörg Trinogga (Potsdam) – Bernd Wagner (Freiburg) – Angelika Wahl (Frankfurt) – Ilse Weinzierl (Barcelona) – Klaus Weißmann (Bergisch-Gladbach) – Harald Werner (Bestensee) – Gerd Wernthaler (Lörrach) – Matthias Wietzer (Hannover) – Jane Zahn (Heidelberg) – Ewald Ziegler (Nürnberg)

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