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ECCHR: Deutsche Unternehmen müssen Verantwortung für Arbeitsbedingungen ihrer Zulieferbetriebe übernehmen!
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Deutsche Unternehmen müssen Verantwortung für Arbeitsbedingungen ihrer Zulieferbetriebe übernehmen!
13.5.2013 Berlin/Frankfurt am Main – Medico International und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) begrüßen die heute von Bundestagsabgeordneten Uwe Kekeritz (Bündnis 90/Die Grünen) beim Bundeswirtschaftsministerium eingereichte OECD-Beschwerde gegen KIK, C&A und Karl Rieker wegen des Brandes in einer Zulieferfabrik in Bangladesch.
Deutsche Textilhändler haben bislang keine ernsthaften Versuche unternommen, die Arbeitsbedingungen in den Textilfabriken zu verbessern. Dies belegen die verheerenden Brände in Textilfabriken im September 2012 in Pakistan, im November 2012 in Bangladesch und zuletzt der Zusammensturz eines ganzen Fabrikgebäudes Ende April 2013. In Pakistan starben rund 300 Menschen, in Bangladesch insgesamt über 500. Die vielen Toten bei den beiden Bränden waren jeweils auf mangelhafte Sicherheitsvorkehrungen und verstellte Fluchtwege zurückzuführen, obwohl diese Fabriken jährlich von den Unternehmen durch private Audit-Unternehmen vermeintlich auf die Einhaltung der Sicherheitsstandards kontrolliert wurden.
Uwe Kekeritz wirft in seiner OECD-Beschwerde den Unternehmen vor, dass sie eine Teilverantwortung am Tod von 112 Menschen tragen, die am 24. November 2012 beim Brand der Tazreen-Fabrik in Dhaka/Bangladesch ums Leben kamen, weil sie aus diesen Fabriken Textilien bezogen. Außerdem wurden mehr als 300 Menschen verletzt – etliche von ihnen schwer. Nur wenige der Opfer und deren Angehörige wurden bisher entschädigt.
Da die Unternehmen ihrer Verantwortung gegenüber ihren Arbeiterinnen und Arbeiter in der globalen Lieferkette nicht gerecht wurden, bittet Uwe Kekeritz die Nationale Kontaktstelle um Überprüfung, ob C&A, KiK und Karl Rieker gegen mehrere OECD-Leitlinien verstoßen haben und inwieweit sie Verantwortung gegenüber den Opfern der Brandkatastrophe übernehmen sollten.
„Wir begrüßen diese OECD-Beschwerde, weil einmal mehr mit den Unternehmen darüber verhandelt werden muss, dass sie mehr tun müssen, als private Auditoren für die Überprüfung von Sicherheits- und Arbeitsstandards zu beauftragen“, sagt Thomas Seibert von Medico International.
„Unternehmen können sich nicht länger hinter dem von ihnen mitentwickelten Netzwerk aus vielen Zulieferbetrieben verstecken. International anerkannte Standards wie die OECD-Leitsätze zeigen, dass Unternehmen eine Verpflichtung haben, effektive Mechanismen zum Schutz der Arbeiterinnen und Arbeiter in Zulieferbetrieben zu ergreifen“, sagt Miriam Saage-Maaß vom ECCHR.
Es ist zu hoffen, dass die OECD-Beschwerdestelle im Bundeswirtschaftsministerium effektiv, transparent und fair über die Annahme der Beschwerde entscheiden wird.
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PRESS RELEASE
German Companies must take Responsibility for Working Conditions of Suppliers
13.5.2013 Berlin/Frankfurt am Main – Medico International and the European Center fpr Constitutional and Human Rights (ECCHR) welcome the submission of an OECD complaint against clothing companies KiK, C&A and Karl Rieker relating to a fire in a supplier’s factory in Bangladesh. The complaint was submitted today to the German Federal Ministry of Economics and Technology by Member of Parliament Uwe Kekeritz (Alliance ’90/The Greens).
German clothing companies have to date failed to make any serious efforts to improve working conditions in the textile factories. The failure to improve worker safety is evidenced by the devastating fires that occurred in textile factories in Pakistan in September 2012 and in Bangladesh in November 2012 as well as more recently by the collapse of an entire factory building in Bangladesh in late April 2013. Roughly 300 people lost their lives in Pakistan while more than 500 people died in Bangladesh. The high death tolls of both fires were attributable to insufficient safety precautions and blocked exit routes. This is despite the fact that the companies subjected the factories to annual inspections, carried out by private audit companies, ostensibly to check that safety standards were being adhered to.
In his OECD complaint Uwe Kekeritz accuses the companies of being partly responsible for the deaths of 112 people who lost their lives in a fire at the Tazreen factory in Dhaka, Bangladesh on 24 November 2012, since the companies sourced textiles from this factory. A further 300 people were injured; in many cases the injuries were serious. To date only a small number of the victims and their relatives have received compensation.
Since the companies are not fulfilling their obligations towards their workers within the global supply chain, Uwe Kekeritz is calling on the German National Contact Point to examine whether C&A, KiK and Karl Rieker have breached various OECD Guidelines and establish to what extent they should assume responsibility towards the victims of these disasters.
“We welcome this OECD complaint, since yet again it is necessary to establish that these companies need to do more than hire private auditors to carry out examinations of safety and working standards”, says Anne Jung from Medico International.
“Corporations can no longer hide behind the complex supplier networks that they themselves helped to set up. There is an increasingly robust set of internationally recognized standards, like the OECD Guidelines, which show that companies have an obligation to ensure that effective mechanisms are in place for the protection of workers at their supplier companies”, says Miriam Saage-Maaß from ECCHR.
It is hoped that the OECD complaint office within the Ministry will decide in an effective, transparent and fair manner on whether or not to accept the complaint for further examination.
ECCHR: Strafanzeige gegen leitenden Mitarbeiter der Danzer Group wegen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo
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Strafanzeige gegen leitenden Mitarbeiter der Danzer Group wegen Menschenrechtsverletzungen in der Demokratischen Republik Kongo
25. April 2013 – Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat heute gemeinsam mit der britischen Menschenrechtsorganisation Global Witness Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Tübingen gegen einen leitenden Mitarbeiter und deutschen Staatsangehörigen des deutsch-schweizerischen Holzhandelsunternehmens Danzer Group wegen Beihilfe zur Vergewaltigung, gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Brandstiftung, jeweils durch Unterlassen, eingereicht. Dem Angezeigten wird vorgeworfen, es pflichtwidrig unterlassen zu haben, Verbrechen durch kongolesische Sicherheitskräfte am 2. Mai 2011 in der Demokratischen Republik zu verhindern.
Am frühen Morgen des 2. Mai 2011 überfiel ein Einsatzkommando von Sicherheitskräften ein Dorf im Norden der Demokratischen Republik Kongo. Die Polizei- und Militärkräfte misshandelten und vergewaltigten Bewohner und Bewohnerinnen des Dorfes und nahmen 16 Personen fest. Dabei nutzen die Sicherheitskräfte Fahrzeuge des Holzunternehmens Siforco S.A.R.L. – eines Tochterunternehmens der deutsch-schweizerischen Danzer Group. Das Unternehmen stellte nicht nur Fahrzeuge und Fahrer zur Verfügung, sondern bezahlte Einsatzkräfte für ihren Einsatz. Dem Vorfall war ein Konflikt zwischen den Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohnern und Siforco vorausgegangen, weil das Unternehmen nach Ansicht der Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner, seinen vertraglichen Verpflichtungen, Sozialprojekte in den Regionen zu realisieren, nicht nachgekommen war.
„Der Fall ist schockierend, aber kein Einzelfall. Holzunternehmen, die in Regionen wie der Demokratischen Republik Kongo agieren, ziehen oft lokale Sicherheitskräfte zur Lösung von Konflikten hinzu. Das Risiko, dass hierbei schwere Menschenrechtsverletzungen gegen Zivilisten begangen werden ist bekannt. Unternehmen müssen dieses Risiko in Betracht ziehen und alles dafür tun, die Zivilbevölkerung vor solchen Übergriffen zu schützen, so Reiner Tegtmeyer von Global Witness.
In Deutschland gibt es kein Unternehmensstrafrecht, jedoch können Mitarbeitern von Unternehmen sich durch Tun oder Unterlassen strafbar machen. Das deutsche Strafrecht sieht eine Pflicht für hochrangige Manager zur Verhinderung von betriebsbezogenen Straftaten nachgeordneter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor. Dem Angezeigten wird vorgeworfen, dass er seine betrieblichen Sorgfaltspflichten verletzt hat. Er hätte als Mitglied des Verwaltungsrates und Verantwortlicher für das Afrika-Geschäft der Danzer Group konkrete Anweisungen an die Mitarbeiter der Siforco in Konfliktfällen geben müssen.
„Es ist unerlässlich, dass die Rolle des Managements des europäischen Mutterunternehmens Danzer Group ebenfalls strafrechtlich ermittelt wird.“, so Dr. Miriam Saage-Maaß vom ECCHR. „Die Leitung europäischer Konzerne hat eine rechtliche Verpflichtung, dafür zu sorgen, dass internationale Standards auch in Staaten wie der DR Kongo eingehalten werden. Dazu gehört auch die Vermeidung sexualisierter Gewalt durch Angehörige der Sicherheitskräfte.“
In einer Stellungnahme vom 9. November 2011 auf der Website der Danzer Group bestreitet Danzer Group und Siforco, Gewalttaten gegen die Dorfbewohnerinnen und Dorfbewohner unterstützt zu haben. Die Ereignisse am 2. Mai 2011 seien außerhalb ihrer Kontrolle und ihres Verantwortungsbereiches geschehen. Siforco behauptet, dass sie der Nutzung ihrer Fahrzeuge nicht zugestimmt hätten, wenn sie die Konsequenzen dessen gewusst hätten.
ECCHR beteiligt sich an der gerichtlichen Aufklärung des Brandes im KIK-Zulieferbetrieb in Pakistan
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Unterstützung durch medico international und der Kampagne für Saubere Kleidung/ INKOTA-netzwerk
Berlin, den 7. März 2013 – Während einer Pakistan-Reise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) und von medico international haben Betroffene des großen Fabrikbrandes vom 11. September 2012 und deren gewerkschaftliche Vertreter das ECCHR aufgefordert, sich direkt an der juristischen Aufarbeitung in Pakistan zu beteiligen. Über einen lokalen Anwalt wird ECCHR deshalb Antrag auf Zulassung zum Verfahren stellen.
Am 11. September 2012 starben im pakistanischen Karachi über 280 Arbeiterinnen und Arbeiter im bisher größten Brand einer Textilfabrik. 70% der Produktion der abgebrannten Fabrik Ali Enterprise gingen nach eigenen Angaben an den deutschen Discounter KIK. Die Fabrik wurde drei Wochen vor dem Brand mit dem Siegel SA 8000 zertifiziert, mit dem hohe Sicherheitsstandards garantiert werden sollen. Während KIK sich vorläufig auf Entschädigungszahlungen mit lokalen pakistanischen Organisationen geeinigt hat, zeigt das italienische Zertifizierungsunternehmen RINA bisher kein Interesse, sich an einer Wiedergutmachung zu beteiligen.
In Pakistan läuft derzeit ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen die Fabrikbesitzer. Zwei weitere Klagen des Anwalts der Betroffenen richten sich gegen die Nachlässigkeit der für die Aufklärung der Hintergründe des Brandes zuständigen pakistanischen Aufsichts- und Strafverfolgungsbehörden. Die Betroffenen sowie die sie begleitende Gewerkschaft NTUF und die Menschenrechtsorganisation PILER fordern insbesondere Aufklärung zur Verantwortung des Zertifizierers RINA.
„Die Intervention des ECCHR in den lokalen Verfahren wird unseren Behörden deutlich machen, dass sie unter internationaler Aufsicht stehen“, sagt Nasir Mansoor von der NTUF. „Wir hoffen, dass sie unter diesem Druck effektiver arbeiten als bisher.“
„Es ist zunächst die Verantwortung der Justiz in Pakistan, die Hintergründe des Brandes und insbesondere die Rolle der internationalen Unternehmen umfassend aufzuklären“, sagt Thomas Seibert von medico international.
„Sollten die Verfahren in Pakistan jedoch für die Betroffenen zu keinen befriedigenden Ergebnissen führen, erwägen wir juristische Schritte in Europa gegen die europäischen Unternehmen“, so Miriam Saage-Maaß vom ECCHR.
„Auditfirmen in der globalen Lieferkette der Textilindustrie stehen seit Jahren in der Kritik, da Zertifizierungen unzureichend sind und häufig ganz versagen. Der Fall Ali Enterprise in Pakistan zeigt deutlich, dass auch die Audit-Unternehmen zur Verantwortung gezogen werden müssen“, sagt Frauke Banse, Eilaktionskoordinatorin der Kampagne für Saubere Kleidung.
ECCHR: OECD-Beschwerden gegen Hersteller von Überwachungssoftware
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Menschenrechtsorganisationen fordern unternehmerische Verantwortung ein
Berlin, 6. Feburar 2013 – Die Münchener Trovicor GmbH und die britisch-deutsche Gamma Group produzieren Überwachungssoftware, die von autoritären Staaten zu Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden kann. Privacy International, Reporter ohne Grenzen, das Bahrain Center for Human Rights (BCHR), Bahrain Watch (BW) und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) haben deshalb OECD-Beschwerden gegen beide Unternehmen eingereicht. Der entsprechende Schriftsatz zu Trovicor wurde heute der deutschen Nationalen Kontaktstelle für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen in Deutschland übergeben, der Schriftsatz zu Gamma am vergangenen Freitag der Nationalen Kontaktstelle in Großbritannien.
Daten aus abgefangenen Telefon- und Internetverbindungen sind insbesondere seit dem Beginn der Massenproteste im Februar 2011 in dem arabischen Golfstaat Bahrain verwendet worden, um Dissidenten festzunehmen und ihnen unter Misshandlungen Geständnisse abzupressen.
„Die Opfer wurden mit Sätzen konfrontiert, die sie in vertraulichen Telefonaten oder E-Mails geäußert hatten“, sagte Maryam al-Khawaja, geschäftsführende Präsidentin des Bahrain Center for Human Rights. „Es gibt Belege für Menschenrechtsverletzungen auf breiter Front, bei denen auch mit Hilfe des Internets gegen Dissidenten vorgegangen wurde. Um diese Übergriffe zu stoppen, müssen auch diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die zu ihnen beigetragen haben.“
Erleichtert werden solche Übergriffe durch leistungsfähige Technologie, deren Einsatz allenfalls unter strengster rechtsstaatlicher Kontrolle zu rechtfertigen wäre: Den Beschwerdeführern liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass Trovicor unter anderem in Bahrain Software wartet, mit deren Hilfe Sicherheitsbehörden und Geheimdienste große Datenmengen aus Telefon- und Computerüberwachung abfangen, aufzeichnen und analysieren können. Zudem gibt es Indizien, dass Trovicors Technologie auf das Zusammenwirken mit sogenannten Trojanern ausgelegt ist, die eine noch umfassendere Überwachung bis hin zur Manipulation von Daten erlauben. Ein solches invasives Programm, Gammas FinFisher, wurde auch auf den Rechnern bahrainischer Oppositioneller gefunden.
„Da die Regierungen Exporte von Überwachungstechnologie nicht ordentlich überwachen, werden Firmen wie Gamma und Trovicor ausschließlich durch ihren eigenen moralischen Kompass reguliert”, sagte Eric King, Forschungsdirektor von Privacy International. „Wir hoffen sehr, dass der OECD-Prozess die Unternehmen dazu bringt, ihre aktuellen und künftigen Kunden sehr genau unter die Lupe zu nehmen und die Rolle zu hinterfragen, die ihre Produkte dabei spielen, Aktivisten ins Visier zu nehmen und zu foltern sowie Fürsprecher der Demokratie zu unterdrücken.“
Die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen halten Firmen aus den Unterzeichnerstaaten dazu an, bei ihren Auslandsgeschäften internationale Menschenrechtsstandards zu wahren und entsprechende negative Auswirkungen ihrer Tätigkeit zu vermeiden oder zu vermindern.
Aufgrund der internationalen Berichterstattung über die Proteste der Opposition in Bahrain und deren gewaltsame Niederschlagung müssen sich Trovicor und Gamma seit spätestens Sommer 2011 über die dortigen Menschenrechtsverletzungen im Klaren sein. Dennoch halten Sie nach Kenntnis der Beschwerdeführer an ihren Geschäftsbeziehungen fest.
„Die Firmen laufen Gefahr, Beihilfe zu Folter und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen zu leisten, wenn sie ihre Überwachungssoftware in Staaten wie Bahrain warten und instand halten, obwohl glaubhafte Untersuchungen belegen, dass die bereitgestellte Software durch bahrainische Behörden missbraucht werden kann“, kritisierte Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des European Center for Constitutional and Human Rights. „Sollten sich die vorliegenden Verdachtsmomente bewahrheiten, verstoßen die Unternehmen aus unserer Sicht gegen die OECD-Leitsätze.“
Auf wiederholte Anfragen von Medien und Menschenrechtsorganisationen haben beide Firmen bislang weder umfassend Stellung zu den kritischen Aspekten ihrer Tätigkeit in Bahrain bezogen noch Konsequenzen aus den dortigen Menschenrechtsverletzungen gezogen. Deshalb wenden sich die Organisationen nun im formalen Beschwerdeverfahren an die OECD-Kontaktstellen in Deutschland und Großbritannien.
Ziel der Beschwerden ist, dass Trovicor und Gamma ihre Verträge mit Bahrain und anderen autoritären Staaten offenlegen und auf ihre Menschenrechtsverträglichkeit prüfen. In Ländern, in denen es ausreichende Anhaltspunkte dafür gibt, dass ihre Technologien zu Menschenrechtsverletzungen beitragen können, müssen die Firmen ihre Lieferungen und Dienstleistungen einstellen. In neue Verträge müssen entsprechende Vertragsklauseln eingefügt, Altverträge sollten nachverhandelt werden. Mit Blick auf künftige Vertragsabschlüsse sollten sich die Unternehmen verpflichten, die Menschenrechtsverträglichkeit sowohl vorab als auch fortlaufend zu überprüfen. Ferner sollten sie mit technischen Vorkehrungen einem Missbrauch ihrer Technologien effektiv vorbeugen.
Die Regierungen Deutschlands und Großbritanniens sind völkerrechtlich verpflichtet, Menschenrechtsverstöße der auf ihrem jeweiligen Territorium ansässigen Unternehmen zu verhindern. Dementsprechend sollten die OECD-Kontaktstellen in beiden Ländern Empfehlungen an Trovicor und Gamma aussprechen und regelmäßig über deren Einhaltung informieren. Beide Regierungen sollten darüber hinaus Empfehlungen an staatliche Stellen und Unternehmen entwickeln, wie Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Produktion und Handel von Überwachungstechnologie verhindert werden können.
„Der unregulierte Handel mit Überwachungstechnologie in autoritären Staaten ist eine der größten Bedrohungen für Pressefreiheit und Menschenrechtsarbeit im Internet“, sagte Christian Mihr, Geschäftsführer von Reporter ohne Grenzen. „Exporte solcher digitalen Waffen müssen den gleichen Beschränkungen unterworfen werden wie Auslandsgeschäfte mit traditionellen Rüstungsgütern.“
Weitere Informationen zum Fall (auch anbei):
Für weitere Anfragen:
INKOTA und ECCHR starten Video-Kampagne gegen Zwangs- und Kinderarbeit in der usbekischen Baumwollindustrie
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[Berlin, 15. Januar 2013] – Pünktlich zur Berliner Fashion Week starten INKOTA und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) eine Video-Kampagne und stellen den Kurzfilm „Cotton Dreams“, eine Produktion von „ecofilm nachhaltige Filmproduktion”, vor. Damit fordern sie VerbraucherInnen und Einzelhändler zum Handeln auf, um sicherzustellen, dass ihre Kleidung kein Produkt von Zwangs- und Kinderarbeit ist. VerbraucherInnen werden zudem gebeten, die Bundesregierung aufzufordern, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die staatlich organisierte Zwangsarbeit in Usbekistan zu beenden.
Jedes Jahr ab Oktober werden mehr als eine Millionen Kinder und Erwachsene vom usbekischen Staat, einem der repressivsten Regime der Welt, in die Baumwollfelder geschickt, wo sie wochenlang unter prekären Bedingungen Baumwolle pflücken müssen. Die Schulen bleiben dann über Wochen geschlossen. Widersetzen sich die Menschen den Anordnungen, drohen ihnen Geldbußen, riskieren sie sowohl ihren Job als auch Renten- und Kindergeldansprüche. Die mit der Baumwolle erwirtschafteten Gewinne kommen weder den Bauern noch denjenigen zugute, die zwangsweise und unter menschenunwürdigen Bedingungen in der Ernte arbeiten: Ein erheblicher Teil der erwirtschafteten Profite fließt in die Taschen der Eliten rund um die korrupte usbekische Regierung.
Ein Großteil der in Usbekistan geernteten Baumwolle gelangt unter anderem in modischer Kleidung direkt oder über den asiatischen Markt nach Europa und damit nach Deutschland. VerbraucherInnen in Deutschland müssen daher davon ausgehen, dass auch ihre Textilien direktes Produkt moderner Sklaverei sind.
Einladung zur Podiumsdiskussion „Responsible Sourcing“ und Kurzfilmvorführung
Am Mittwoch, den 16. Januar 2013 um 16 Uhr laden das ECCHR und INKOTA im Rahmen der Ethical Fashion Show Berlin zur Podiumsdiskussion „Responsible Sourcing“ ein und präsentieren den Kurzfilm „Cotton Dreams“.
Zu Gast sind:
- Umida Niyazova, Uzbek-German Forum for Human Rights
- Claudia Kersten, Global Organic Textile Standard
- Berndt Hinzmann, INKOTA-Referent der Kampagne für Saubere Kleidung.
Die Veranstaltung findet im ewerk, Wilhelmstraße 43, 10117 Berlin-Mitte statt.
Link zum Video „Cotton Dreams“
Weitere Informationen
Hintergrundinformationen zur „Cotton Campaign“
ECCHR: Über 100 Tote in Dhaka, fast 300 Tote in Karatschi. C&A und KiK müssen endlich Verantwortung übernehmen
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Angesichts des furchtbaren Brands in der Textilfabrik Tazreen Fashions in Dhaka/Bangladesch am Samstag, den 24. November fordern die Kampagne Saubere Kleidung in Deutschland und Österreich, medico international und das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) in einer gemeinsamen Erklärung einen grundlegenden Wandel im Verhältnis der deutschen Auftraggeber zu solchen Unternehmen. In der Fabrik in Dhaka ließen nach jetzt vorliegenden Kenntnissen die deutschen Unternehmen C&A und KiK Kleidung für den deutschen und österreichischen Markt produzieren. KiK war auch der Hauptauftraggeber der Fabrik Ali Enterprises in Karatschi/Pakistan, in der es am 11. September zu einem ähnlich furchtbaren Brand kam. Der Brand in Dhaka/Bangladesh forderte 112 Tote und 200 Verletzte, in Karatschi/Pakistan starben vermutlich 300 Menschen.
„Das erste, was jetzt erfolgen muss, ist die umfassende Entschädigung der Betroffenen“, sagt Miriam Saage-Maaß vom European Center for Constitutional and Human Rights. „Den Überlebenden und Hinterbliebenen des Brandes in Karatschi hat KiK 1 Million Dollar angeboten: Das ist deutlich zu wenig. Unsere Partner in Pakistan haben Strafanzeige eingereicht, wir halten es für entscheidend, dass die Verantwortlichen juristisch belangt werden.“
„Dass es in so kurzem Abstand zu zwei solchen Unglücken kommt, ist kein Zufall“, sagt Thomas Seibert von medico international. „Ein solcher Brand hätte auch eine Woche später oder früher ausbrechen können, bei fast jeder anderen Weltmarktfabrik in Karatschi oder in Dhaka. Dazu passt, dass es schon heute wieder zu einem Brand in einer Fabrik in Dhaka kam, der glücklicherweise nur zu Rauchvergiftungen führte.“
Gemeinsam mit ihren Partnern in Pakistan bzw. Bangladesch fordern die vier Organisationen die volle Entschädigung der Überleben und Hinterbliebenen, eine umfassende und unabhängige Aufklärung der beiden Brandkatastrophen und die verbindliche Durchführung aller Maßnahmen zur Verhütung künftiger Katastrophen. „Laut Regierungsangaben starben in Bangladesch in den letzten sechs Jahren 471 Menschen bei Bränden in verschiedenen Fabriken“, sagt Lars Stubbe von der deutschen Kampagne für Saubere Kleidung. „Viele Fabriken sparen sich Brandschutzmaßnahmen, Notausgänge sind nicht selten versperrt, Türen zugestellt, Fenster vergittert. Die Gebäude sind oft gar nicht dazu ausgelegt, als Produktionsanlagen zu dienen.“
Der miserable Zustand der Gebäude ist aber nicht die einzige Gemeinsamkeit. Alle diese Fabriken arbeiten auf ausländische Rechnung, die Auftraggeber sitzen in den USA und in der EU, auch in Deutschland. „Der fehlende Brandschutz ist nur eines der Übel. Die Entlohnung liegt oft unter der Armutsgrenze von 2 Dollar täglich, die Arbeitszeit liegt bei zehn bis vierzehn Stunden, gewerkschaftliche Organisation ist untersagt oder wird massiv behindert“, sagt Christine Esterbauer von der österreichischen Kampagne für Saubere Kleidung.
Damit sich die Unternehmen mit ihren Entschädigungen nicht nur freikaufen, fordern die Kampagne für Saubere Kleidung, medico international und das ECCHR nicht nur die strikte Einhaltung der Brandschutzmaßnahmen, sondern auch grundlegend verbesserte Arbeitsbedingungen und die volle Anerkennung des Rechts auf freie gewerkschaftliche Betätigung. Die Forderung geht jetzt an C&A und KiK, richtet sich aber an alle Unternehmen, die bei Tazreen produzieren ließen. Weil Tazreen Fashions und Ali Enterprises behaupten, dass sie ihre Produktionsanlagen von unabhängigen Gutachtern überprüfen ließen, müssen auch diese Gutachter zur Rechenschaft gezogen werden.
Gisela Burckhardt von FEMNET, Mitglied der Kampagne für Saubere Kleidung, kritisiert: „Die Probleme müssen endlich grundsätzlich angegangen werden. Wir fordern alle Unternehmen, die in Bangladesch einkaufen, auf, endlich ihrer nötigen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Ein Schritt dahin wäre die Unterzeichnung des Brandschutzabkommens, das gemeinsam mit bangladeschischen Gewerkschaften und anderen internationalen Arbeitsrechtsorganisationen Anfang 2012 in Bangladesch erarbeitet worden ist Bisher haben PVH und Tchibo das Abkommen unterzeichnet.
ECCHR: Präzedenzfall Nestlé – Strafanzeige wegen Mordes an kolumbianischem Gewerkschafter
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Präzedenzfall Nestlé: Strafanzeige wegen Mordes an kolumbianischem Gewerkschafter
Berlin/Zürich/Zug, 6.3.2012 – Das ECCHR und die kolumbianische Gewerkschaft SINALTRAINAL haben gestern bei der Schweizer Staatsanwaltschaft in Zug Strafanzeige gegen die Nestlé AG und führende Direktoren des Konzerns eingereicht. Ihnen wird vorgeworfen, für die Ermordung Luciano Romeros 2005 wegen Unterlassens von Schutzmaßnahmen mit verantwortlich zu sein. Die Klage schafft einen Präzedenzfall, denn damit könnte erstmals ein Schweizer Unternehmen für im Ausland begangenes Unrecht in der Schweiz haftbar gemacht werden. In Kolumbien herrscht bis heute ein bewaffneter Konflikt, in dem Gewerkschafter und andere soziale Gruppen systematischer Verfolgung ausgesetzt sind. Luciano Romero wurde am 10.September 2005 in Valledupar im Nordosten Kolumbiens von Paramilitärs mit 50 Messerstichen ermordet. Er hatte zuvor jahrelang für die kolumbianische Nestlé-Tochter Cicolac gearbeitet. Den Beschuldigten wird vorgeworfen, die Tat fahrlässig nicht verhindert zu haben.
Romero erhielt Todesdrohungen, nachdem er vom lokalen Nestlé-Management fälschlich als Guerillero diffamiert worden war. Der paramilitärische Ex-Kommandant Salvatore Mancuso hat ausgesagt, Cicolac habe Zahlungen an seine Einheiten geleistet. Die Schweizer Unternehmensführung wusste vom Fehlverhalten ihrer Vertreter in Kolumbien und der Bedrohung der Gewerkschafter vor Ort. Sie blieb dennoch untätig.
Die strafrechtliche Relevanz dieser Unterlassung hat nun die Zuger Staatsanwaltschaft zu prüfen. Ermittlungsansätze dazu sind in der rund hundertseitigen Strafanzeige dargelegt. Auch wird sie zu entscheiden haben, ob in diesem Fall erstmalig ein Unternehmen selbst statt einzelner Mitarbeiter strafrechtlich belangt wird. Die Regelung des Art. 102 zur Strafbarkeit von Unternehmen wurde 2003 in das Schweizer Strafgesetzbuch eingefügt und ist seither kaum zum Einsatz gekommen.
“Für uns ist diese Anzeige ein Hoffnungsschimmer. Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens werden uns die Ermittlungen helfen bei der Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit für dieses Verbrechen an Luciano Romero, einen angekündigten Tod, wie so viele in Kolumbien”, sagt Opferanwalt Leonardo Jaimes.
Wolfgang Kaleck, Generalsekretär des ECCHR, erklärt: „Wenn in diesem Präzedenzfall erstmalig strafrechtliche Maßstäbe gesetzt werden für Unternehmensverantwortung in Konfliktgebieten, gibt dies im Ausland engagierten Firmen wichtige Hinweise für ihr Risikomanagement. Und es ermutigt Gewerkschafter/innen weltweit, die Justiz für die Verteidigung ihrer Rechte zu nutzen.“
Mehr Informationen auf http://www.ecchr.de/index.php/nestle.html
oder bei
Claudia Müller-Hoff, ECCHR, mueller-hoff@ecchr.eu, Tel: +49(0)30-40048590
ECCHR: Vorwürfe über Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Bahrain müssen ernsthaft untersucht werden
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ECCHR-Bericht an die unabhängige Bahrainische Untersuchungskommission bewertet Anfang 2011 begangene Menschenrechtsverletzungen
7. September 2011 Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR) hat der unabhängigen Bahrainischen Untersuchungskommission (Bahrain Independent Commission of Inquiry) eine Stellungnahme übermittelt, um die Kommission auf zwei konkrete Fälle von Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen. Im Bericht wird dargelegt, dass die Menschenrechtsverletzungen in beiden Fällen Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnten. Der König von Bahrain hat die Untersuchungskommission eingesetzt, damit diese die gewalttätigen Ausschreitungen gegen Demonstranten während des Aufstands im Februar und März 2011 untersucht. Die Kommission wird abschließend ihre Empfehlungen für weitere Vorgehensweisen aussprechen.
Zwei Mandanten des ECCHR erlitten am 25. März 2011 erhebliche Verletzungen, als sie von bahrainischen Sicherheitskräften angeschossen sowie unter Zwang aus Krankenhäusern abtransportiert, verhaftet und misshandelt wurden. Diese Behandlung hat mehrere Menschenrechte der Mandanten verletzt. Der Bericht des ECCHR an die Kommission soll dazu beitragen, dass die Täter für die Misshandlung der Mandanten zur Verantwortung gezogen werden.
Beide Vorfälle dienen auch als Beispiel für diverse andere Fälle von Menschenrechtsverletzungen, die bahrainische Sicherheitskräfte im Frühjahr 2011 gegen Demonstranten während der Proteste verübt haben. Systematisch begangene Verbrechen stellten, unter anderem, die in großem Ausmaß verübten Angriffe auf Menschenrechtsaktivist_innen, Journalist_innen sowie Ärzt_innen, die friedliche Demonstranten medizinisch versorgt haben, dar. Darüber hinaus wurden Demonstrant_innen widerrechtlich verhaftet und Frauen sexuelle Gewalt angedroht bzw. gegen sie ausgeübt. Das ECCHR kommt in seinem Bericht zu dem Ergebnis, dass die in Bahrain begangenen Verbrechen völkerrechtlich als Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzusehen sind. Aus diesem Grund fordert das ECCHR von der Untersuchungskommission, sämtliche Vorwürfe umfassend zu untersuchen sowie die vorliegenden Beweise für das Vorliegen von Verbrechen gegen die Menschlichkeit vollständig auszuwerten.
Das ECCHR ruft die Untersuchungskommission dazu auf, die genannten Einzelfälle sowie die systematisch und massenhaft verübten Angriffe auf die bahrainische Zivilbevölkerung vollständig zu untersuchen. Unter Berücksichtigung des Prinzips der Vorgesetztenverantwortlichkeit betont das ECCHR insbesondere, dass die Ermittlungen der Kommission sich nicht ausschließlich auf die unmittelbaren Täter konzentrieren, sondern die gesamte Befehlsstruktur umfassen und sich ebenfalls gegen Vorgesetzte und Befehlshaber richten sollten.
Das ECCHR unterstützt die Ermittlungen der Untersuchungskommission und hält diese dazu an, dass bei der Auswertung des Beweismaterials, der Auswahl der Verdächtigen sowie in ihren Schlussempfehlungen anerkannte Standards des internationalen Strafrechts berücksichtigt werden.
ECCHR: 10 Jahre nach dem 11. September 2001: Wie weiter?
0Passionskirche / Berlin-Kreuzberg, 29. Juni 2011, 9.00-18.30 Uhr
Fachkonferenz von Amnesty International und dem ECCHR
Die Ereignisse des 11. September 2001 ermöglichten es den westlichen Staaten, ihre Terrorbekämpfungs-Maßnahmen radikal umzugestalten. Die Konferenz setzt sich mit diesen Veränderungen auseinander. Sie soll aufzeigen, wie der „War on Terror“ neue Bereiche unseres Alltags verändert, und die Schwierigkeiten derer beschreiben, die sich für Menschenrechte einsetzen.
Die Konferenz bringt führende Anwältinnen und Anwälte, Expertinnen und Experten sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zusammen, um die wichtigsten menschenrechtlichen Fragen zu behandeln, die sich im Kontext der neuen Sicherheitsmaßnahmen stellen, darunter:
Was wurde durch juristische Verfahren seit dem 11. September 2001 erreicht? Während einige Aspekte des „War on Terror“ in eindrucksvoller Weise deutlich gemacht wurden, blieben andere (wie die Ausweitung geheimdienstlicher Tätigkeiten und der zunehmende Einsatz präventiver Maßnahmen) weitgehend unkommentiert. Wie können strategische Prozessführung und politischer Widerstand darauf zugeschnitten werden, diese neue Machtfülle wirksam zu begrenzen?
Die europäische Komplizenschaft bei den CIA-Entführungsflügen und beim Einsatz von Folter ist nach weitgehend unerforscht und ohne Konsequenzen geblieben. Die Anwendung von Terrorismuslisten führt weiterhin zu unmittelbaren Grundrechtsverletzungen. Die Praxis gezielter Tötungen nimmt erheblich zu, ohne dass transparent gemacht würde, wer getötet werden darf. Wie können wir uns organisieren, um diese Praktiken ins öffentliche Licht zu rücken und auf den Prüfstand zu stellen?
Wie sieht die sicherheitspolitische Landschaft der nächsten 10 Jahre wirklich aus? Sind freiheitliche Prinzipien (wie das der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte) der Aufgabe gewachsen, die antifreiheitlichen Praktiken der Terrorismusbekämpfung in Frage zu stellen?
Dies sind nur einige der Fragen, die die Konferenz behandeln wird. Die Debatten, die wir auslösen möchten, sollen gleichzeitig die Entwicklung möglicher Strategien für die nächsten Jahre befördern.
Eintritt frei, Anmeldung erbeten unter: tenyears@ecchr.eu
Konferenzsprache: Deutsch und Englisch mit Simultanübersetzung.
Am Tag der Konferenz wird auf der Webseite www.tenyears.eu ein englischer Audiostream angeboten.