Posts tagged Freiheit statt Angst

Einschränkung des Versammlungsrechts durch das Abgeordnetenhaus von Berlin ist fahrlässig

0

Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V.

Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.

Internationale Liga für Menschenrechte

Humanistische Union Berlin-Brandenburg


Am Donnerstag, 22.11.2012, berät das Abgeordnetenhaus von Berlin über einen Gesetzentwurf der Senatsinnenverwaltung „über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ (Drucksache 17/0642).

Mit diesem Gesetz soll schnell und ohne breite öffentliche Diskussion in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit eingegriffen werden. Das geltende Bundesversammlungsgesetz, das in Berlin noch nicht durch ein Landesversammlungsgesetz ersetzt worden ist, soll in der Frage staatlicher Überwachung außer Kraft gesetzt werden. Nach dem Bundesversammlungsgesetz dürfen nur dann Bild- und Tonaufnahmen von Versammlungen angefertigt werden, wenn „tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen“ (§ 12 a). Immer wieder fertigt die Polizei auch dann Videoaufnahmen an, wenn diese rechtliche Grundlage nicht erfüllt ist. Mehrfach haben Gerichte geurteilt, dass die Videografie rechtswidrig erfolgte, obwohl schon hier die Deutungshoheit über „erhebliche Gefahren“ weitgehend bei der Polizei liegt.

Nun soll die Polizei in Berlin das Recht bekommen, nur aufgrund von unbestimmter „Größe“ oder inhaltsleerer „Unübersichtlichkeit“ von Demonstrationen „Übersichtsaufnahmen“ zu fertigen (§ 1 Abs. 2). Diese dürfen dann zwar nicht aufgezeichnet werden. Sobald die Polizei jedoch Anhaltspunkte auf „Gefahren“ findet, kann sie auf die Regelungen nach § 1 Abs. 1 überwechseln und gemäß Bundesversammlungsgesetz auch heranzoomen und aufzeichnen. Es handelt sich also um die Ermächtigung der Polizei, nach eigenem Gutdünken Versammlungen per Video und Bild zu überwachen. Nur zum Schein wird in der Begründung auf die hohe Bedeutung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit verwiesen. Tatsächlich wird es in einem grundlegenden Element außer Kraft gesetzt.

Faktisch regelt das Gesetz eine anlasslose Aufzeichnung des gesamten Versammlungsgeschehens. Das Bundesverfassungsgericht hat dies jedoch in seiner Entscheidung über das erste bayerische Versammlungsgesetz als unzulässigen Eingriff in das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gewertet. Auch das Verwaltungsgericht Berlin hat am 5. Juli 2010 (1 K 905.09) in seinem Urteil zur Videoüberwachung einer Demonstration gegen die Nutzung der Atomenergie festgestellt, dass Videoaufzeichnungen das Selbstbestimmungsrecht der Bürger und Bürgerinnen und die Demokratie gefährden. Auch wenn „nur“ Übersichtsaufnahmen angefertigt werden und diese nicht aufgezeichnet werden, sei dies für die Versammlungsteilnehmer nicht erkennbar. Zudem sei ein gezieltes Heranzoomen von Personen jederzeit möglich, so dass „durch das Gefühl des Beobachtetseins“ die Teilnehmenden „eingeschüchtert“ oder gar von der Teilnahme abgehalten werden könnten. „Dies würde nicht nur die individuelle Entfaltungschance des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“ Entsprechend entschied auch der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW am 23. November 2010 (5 A 2288/09).

Der Senat von Berlin täuscht vor, es handele sich um eine Gesetzeslücke, die nun zu schließen sei. Tatsächlich bereitet er jedoch eine fahrlässige Einschränkung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit und eine Gefährdung demokratischer Teilhabe vor.

- Dieser Eingriff in das Versammlungsrecht ist überflüssig und demokratiewidrig.

- Gerade große Versammlungen verlaufen erfahrungsgemäß friedlich und dürfen nicht anlasslos überwacht werden.

- Aufgrund der modernen technischen Möglichkeiten ist die Individualisierung von Personen auch bei sogenannten Übersichtsaufnahmen von Dächern, Hubschraubern oder Kamerawagen mit hydraulischen Mästen oder gar Polizeidrohnen jederzeit möglich. Die Fotos können gegebenenfalls vergrößert werden.

- Die (potentiell) betroffenen Bürger haben keinerlei Möglichkeiten, die Überwachungen rechtlich zu überprüfen, da die genehmigenden Begriffe – Größe oder Unübersichtlichkeit – völlig unbestimmt sind. Sie müssen von einer dauernden staatlichen Überwachung ausgehen.

Das Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts von 1983 stellte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung deutlich in den demokratischen Kontext von Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit. „Wer unsicher ist, ob abweichende Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte verzichten.“ (AZ 1 BvR 209, 269, 362, 420, 440, 484/83)

Das Land Berlin scheint dagegen die Bürger von der Wahrnehmung ihrer Grundechte abhalten und den Rest kontrollieren zu wollen.

 
Vorlage – zur Beschlussfassung – Gesetz über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen (Drucksache 17/0642): http://www.parlament-berlin.de/ados/17/IIIPlen/vorgang/d17-0642.pdf

Aufruf zur Demonstration “Freiheit statt Angst” 2011 in Berlin

0

  • Termin: 10. September 2011
  • Auftakt: 13 Uhr, Pariser Platz am Brandenburger Tor
  • Kundgebung: 14 Uhr, Karl-Liebknecht-Straße am Alexanderplatz

Ein breites gesellschaftliches Bündnis ruft zur Demonstration für Freiheitsrechte, für einen modernen Datenschutz und für ein freies Internet auf: Am Samstag, den 10. September 2011 wird unter dem Motto “Freiheit statt Angst” in Berlin und in anderen Städten weltweit ein internationaler Aktionstag für eine offene Gesellschaft und gegen den ausufernden Überwachungswahn stattfinden.

Die Überwachung greift um sich.

In der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz, in den Schulen und im Privaten werden wir zunehmend beobachtet. Staatliche Stellen und Unternehmen registrieren, überwachen und kontrollieren unser Leben immer lückenloser. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wo wir uns bewegen, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren – der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder und Schwestern” aus der Wirtschaft wissen es genauer als je zuvor.

Der Gläserne Bürger wird Realität.

Immer mehr Informationen vervollständigen das Bild, dass sich Staat und Wirtschaft über jeden Einzelnen von uns machen. Neben Telefondaten, Internetdaten, Bewegungsdaten und Gesundheitsdaten werden auch Daten aus sozialen Netzwerken, Arbeitnehmerdaten, Volkszählungsdaten, Geodaten sowie politische und biometrische Daten zwangsweise erhoben und meist zentral gespeichert. Das Missbrauchspotential wächst täglich und potenziert sich mit jeder neuen Datensammlung.

Datensammelwut kennt keine Grenzen.

Die Europäische Union setzt immer häufiger auf Überwachung und auf einen immer entgrenzteren Datenaustausch der Eingriffsbehörden. Mit einer flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telekommunikationsdaten, Internetsperren, elektronischer Flugpassagierakte und dem EU-Sicherheitsprogramm (Stockholmer Programm) stehen weiter verschärfte Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda.

Datenberge gefährden unsere Sicherheit.

Die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung schafft keinen nachweisbar verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet aber ´zig Millionen von Euro, stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und gefährdet ihre Privatsphäre. Die Unschuldsvermutung wird zunehmend zu einem Lippenbekenntnis aus vergangener Zeit. Gezielte und sinnvolle präventive Maßnahmen, sowohl technischer als auch sozialer Art, zur Stärkung unserer Sicherheit bleiben dabei auf der Strecke. Überwachungsinfrastrukturen und Datenpools sind missbrauchsanfällig und bilden selbst ein Sicherheitsrisiko.

Massenüberwachung gefährdet die offene Gesellschaft.

Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen bewegen und freizügig seine Rechte ausleben. Massenüberwachung schadet nicht nur Minderheiten und jedem Einzelnen von uns, sondern behindert auch massiv die Arbeit und das Engagement von Privatpersonen und Organisationen der Zivilgesellschaft. Überwachung, Misstrauen und Angst erzeugen schrittweise eine Gesellschaft unkritischer BürgerInnen, die “nichts zu verbergen” haben, und dem Staat gegenüber – zur vermeintlichen Gewährleistung einer totalen Sicherheit – gehorsam ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!

Deswegen gehen wir auf die Straße!

Wir wollen eine freie, demokratische und offene Gesellschaft, die ohne bedingungslos private Räume und ungehinderte Kommunikation nicht existieren kann. Wir streiten für ein freies Internet mit gleichem Zugang für alle, ohne Diskriminierung einzelner Inhalte und für den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit im Internet weltweit. Der Respekt vor unserer Privatsphäre ist unabdingbarer Bestandteil unserer menschlichen Würde – und zwar in allen Lebensbereichen. Um eine 180-Grad-Wende des gegenwärtigen Überwachungswahns zu fordern, werden wir am Samstag, den 10. September 2011 unter dem Motto “Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!” durch Berlin ziehen. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, an der Demo teilzunehmen! Die Politiker und Konzernlenker sollen sehen, dass wir bereit sind, für unsere Freiheit auf die Straße zu gehen.

Aufruf zur Demonstration “Freiheit statt Angst” 2011 in Berlin

0

 

Ein breites gesellschaftliches Bündnis ruft zur Demonstration für Freiheitsrechte, für einen modernen Datenschutz und für ein freies Internet auf: Am Samstag, den 10. September 2011 wird unter dem Motto “Freiheit statt Angst” in Berlin und in anderen Städten weltweit ein internationaler Aktionstag für eine offene Gesellschaft und gegen den ausufernden Überwachungswahn stattfinden.

Die Überwachung greift um sich.

In der Öffentlichkeit, am Arbeitsplatz, in den Schulen und im Privaten werden wir zunehmend beobachtet. Staatliche Stellen und Unternehmen registrieren, überwachen und kontrollieren unser Leben immer lückenloser. Egal was wir tun, mit wem wir sprechen oder telefonieren, wo wir uns bewegen, mit wem wir befreundet sind, wofür wir uns interessieren – der “große Bruder” Staat und die “kleinen Brüder und Schwestern” aus der Wirtschaft wissen es genauer als je zuvor.

Der Gläserne Bürger wird Realität.

Immer mehr Informationen vervollständigen das Bild, dass sich Staat und Wirtschaft über jeden Einzelnen von uns machen. Neben Telefondaten, Internetdaten, Bewegungsdaten und Gesundheitsdaten werden auch Daten aus sozialen Netzwerken, Arbeitnehmerdaten, Volkszählungsdaten, Geodaten sowie politische und biometrische Daten zwangsweise erhoben und meist zentral gespeichert. Das Missbrauchspotential wächst täglich und potenziert sich mit jeder neuen Datensammlung.

Datensammelwut kennt keine Grenzen.

Die Europäische Union setzt immer häufiger auf Überwachung und auf einen immer entgrenzteren Datenaustausch der Eingriffsbehörden. Mit einer flächendeckenden Vorratsspeicherung der Telekommunikationsdaten, Internetsperren, elektronischer Flugpassagierakte und dem EU-Sicherheitsprogramm (Stockholmer Programm) stehen weiter verschärfte Sicherheits- und Überwachungsbefugnisse auf der politischen Agenda.

Datenberge gefährden unsere Sicherheit.

Die zunehmende elektronische Erfassung und Überwachung der gesamten Bevölkerung schafft keinen nachweisbar verbesserten Schutz vor Kriminalität, kostet aber ´zig Millionen von Euro, stellt alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht und gefährdet ihre Privatsphäre. Die Unschuldsvermutung wird zunehmend zu einem Lippenbekenntnis aus vergangener Zeit. Gezielte und sinnvolle präventive Maßnahmen, sowohl technischer als auch sozialer Art, zur Stärkung unserer Sicherheit bleiben dabei auf der Strecke. Überwachungsinfrastrukturen und Datenpools sind missbrauchsanfällig und bilden selbst ein Sicherheitsrisiko.

Massenüberwachung gefährdet die offene Gesellschaft.

Wer sich ständig überwacht und beobachtet fühlt, kann sich nicht mehr unbefangen bewegen und freizügig seine Rechte ausleben. Massenüberwachung schadet nicht nur Minderheiten und jedem Einzelnen von uns, sondern behindert auch massiv die Arbeit und das Engagement von Privatpersonen und Organisationen der Zivilgesellschaft. Überwachung, Misstrauen und Angst erzeugen schrittweise eine Gesellschaft unkritischer BürgerInnen, die “nichts zu verbergen” haben, und dem Staat gegenüber – zur vermeintlichen Gewährleistung einer totalen Sicherheit – gehorsam ihre Freiheitsrechte aufgeben. Eine solche Gesellschaft wollen wir nicht!

Deswegen gehen wir auf die Straße!

Wir wollen eine freie, demokratische und offene Gesellschaft, die ohne bedingungslos private Räume und ungehinderte Kommunikation nicht existieren kann. Wir streiten für ein freies Internet mit gleichem Zugang für alle, ohne Diskriminierung einzelner Inhalte und für den Schutz der Meinungs- und Pressefreiheit im Internet weltweit. Der Respekt vor unserer Privatsphäre ist unabdingbarer Bestandteil unserer menschlichen Würde – und zwar in allen Lebensbereichen. Um eine 180-Grad-Wende des gegenwärtigen Überwachungswahns zu fordern, werden wir am Samstag, den 10. September 2011 unter dem Motto “Freiheit statt Angst – Stoppt den Überwachungswahn!” durch Berlin ziehen. Wir rufen alle Bürgerinnen und Bürger auf, an der Demo teilzunehmen! Die Politiker und Konzernlenker sollen sehen, dass wir bereit sind, für unsere Freiheit auf die Straße zu gehen.

 

Unsere Forderungen:


1. Überwachung abbauen

  • Keine erneute flächendeckende Protokollierung der Telekommunikation, unserer Standorte und unserer Identität im Internet (Vorratsdatenspeicherung) – weder auf nationaler noch auf europäischer Ebene, weder für sechs Monate noch für sieben Tage
  • Keine grundlose Registrierung aller Flugreisenden (PNR-Daten), keine Einteilung in sogenannte Risikoklassen
  • Keine Nacktscanner an Flughäfen
  • Schutz vor unnötiger Datensammlung und Bespitzelung am Arbeitsplatz durch einen effektiven Arbeitnehmerdatenschutz
  • Abschaffung der flächendeckenden, grundlosen und verdachtsunabhängigen Erhebung biometrischer Daten
  • Abschaffung der massenhaften zentralen Sammlung von Beschäftigtendaten (ELENA)
  • Keine einheitliche Schülernummern (Schüler-ID/Schülerdatei)
  • Abschaffung der lebenslangen Steuernummern
  • Abschaffung der systematischen Überwachung des Zahlungsverkehrs und der sonstigen Massendatenanalyse in der EU (z.B. SWIFT, Stockholmer Programm)
  • Kein Informationsaustausch mit den USA und anderen Staaten ohne wirksamen Grundrechtsschutz und effektive Kontrollmöglichkeiten
  • Abschaffung des automatisierten Kfz-Massenabgleichs auf öffentlichen Straßen
  • Abschaffung der Videoüberwachung großer Teile des öffentlichen Raums, keine automatische Gesichtskontrolle, Verbot des Einsatzes von Verhaltenserkennungssystemen
  • Keine Bündelung aller bestehenden Überwachungstechnologien (INDECT)
  • Keine heimliche Durchsuchung von Privatcomputern, weder online noch offline (z.B. “Bundestrojaner“)
  • Keine Einführung der Elektronischen Gesundheitskarte (eGK)

2. Evaluierung der bestehenden Überwachungsbefugnisse

Wir fordern eine unabhängige Überprüfung aller bestehenden Überwachungsbefugnisse in Hinblick auf ihre Wirksamkeit, Verhältnismäßigkeit, Kosten, schädliche Nebenwirkungen und Alternativen sowie die transparente Veröffentlichung der Ergebnisse.

3. Moratorium für neue Überwachungsbefugnisse

Nach der inneren Aufrüstung der letzten Jahre fordern wir einen sofortigen Stopp neuer Gesetzesvorhaben auf dem Gebiet der inneren Sicherheit, wenn diese mit weiteren Grundrechtseingriffen verbunden sind.

4. Gewährleistung des freien Meinungs- und Informationsaustauschs über das Internet

  • Freies, ungefiltertes und neutrales Internet, durch die rechtliche Verankerung der Netzneutralität in Deutschland und weltweit, ohne Sperrlisten, Filterinfrastrukturen oder Vorkontrollen, sei es von staatlicher Seite oder durch Internetprovider
  • Keine Sperrung der Internetanschlüsse von Privatpersonen als Sanktionsmaßnahme („Three Strikes“)
  • uneingeschränkte Anerkennung von persönlichen Profilen in sozialen Netzwerken (Web 2.0) als Kernbereich privater Lebensgestaltung
  • Festschreibung eines globalen digitalen Grundrechtsschutzes als digitale Menschenrechts-Charta des 21. Jahrhunderts
Go to Top