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AK Vorrat: Geplante Neuregelung der Bestandsdatenabfrage gefährdet die Grundrechte
0Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom 26.11.2012Bürgerrechtler und Datenschützer warnen vor dem aktuellen Regierungsentwurf zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes [1]. Die Neuregelung der so genannten Bestandsdatenauskunft bedeutet massive Eingriffe in die Grundrechte. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung legt in einer umfassenden Stellungnahme gravierende Gefahren für die Bürgerrechte offen und fordert weitgehende Nachbesserungen [2]. Bereits am 28. und 29. November soll im Wirtschafts-, Rechts- und Innenausschuss des Bundesrats über den Gesetzesentwurf beraten werden. Die in dem Gesetzentwurf vorgesehenen Zugriffsrechte für Polizei, Zoll und Geheimdienste gehen deutlich über die bisherige Möglichkeiten hinaus und bauen schützende Hürden in gefährlichem Maße ab. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert die Länder dazu auf, das Gesetz im Bundesrat zu stoppen. Ute Elisabeth Gabelmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung nennt zentrale Kritikpunkte: "Der Gesetzesentwurf macht es unkontrollierbar, wann Anbieter Zugriffscodes wie Mailbox-PINs oder E-Mail-Passwörter an staatliche Behörden herausgeben dürfen. Bürger werden auch nachträglich nicht über Abfragen informiert. Eine elektronische Schnittstelle für Behörden zur Datenabfrage ohne Genehmigung eines Richters soll eingerichtet werden - das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor." Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung appelliert an die Länderchefs: "Der Gesetzesentwurf ist in mehreren Punkten eindeutig verfassungswidrig. Er lässt den Geheimdiensten bei der Identifizierung von Internetnutzern freie Hand - das widerspricht den klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, nach denen dies nur bei konkreter Gefahr erfolgen darf. In Anbetracht der massiven strukturellen Defizite beim Verfassungsschutz, die bei den Ermittlungen gegen die NSU ans Tageslicht gekommen sind, halten wir dies für brandgefährlich." Die Datenschützer und Bürgerrechtler fordern daher die Mitglieder des Bundesrats auf, den Gesetzesentwurf aufgrund massiver Grundrechtseingriffe, fehlender Schutzrechte für Betroffene und nicht gegebener Verhältnismäßigkeit zu stoppen. Quellen: [1] Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes und zur Neuregelung der Bestandsdatenauskunft: [2] Stellungnahme des AK-Vorrat: http://wiki.vorratsdatenspeicherung.de/Bestandsdaten-StN Über uns: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen. <http://www.vorratsdatenspeicherung.de>
AK Vorrat: EU-Kommission weist FDP-Vorstoß zur Internet-Vorratsdatenspeicherung zurück
0Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) vom 20.10.2011: EU-Kommission weist FDP-Vorstoß zur Internet-Vorratsdatenspeicherung zurück Das von Bundesjustizministerium und EU hartnäckig geheim gehaltene[1] Mahnschreiben der EU-Kommission zur Vorratsdatenspeicherung vom 16.06.2011 ist dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zugespielt worden.EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström schreibt darin, die EU-Kommission habe schon im Januar 2011 klargestellt, „dass nach Auffassung der Kommission das Urteil des Bundesverfassungsgerichts keine Rechtfertigung dafür darstellen könne, von einer Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abzusehen und dass der von der deutschen Justizministerin erläuterte Vorschlag eines 'Quick Freeze Plus'-Systems im Fall der Annahme nicht als hinreichende Umsetzung angesehen werden kann.“ Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich binnen zwei Monaten dazu zu äußern. Gegebenenfalls werde anschließend eine förmliche Stellungnahme abgegeben, was den nächsten Schritt eines Vertragsverletzungsverfahrens darstellt. Dem Europäischen Gerichtshof liegen gegenwärtig 20 Vertragsverletzungsklagen gegen Deutschland vor.[2] Die Partei- und Fraktionschefs der schwarz-gelben Koalition wollen sich am morgigen Freitag bei einem Spitzentreffen im Bundeskanzleramt in der Frage der Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung einigen.[3] Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung protestiert entschieden dagegen, dass Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger neben einer zielgerichteten Sicherung tatsächlich für Ermittlungen benötigter Verbindungsdaten (sog. „Quick Freeze“) auch eine flächendeckende Vorratsspeicherung der Internet-Verbindungsdaten vollkommen unschuldiger Bürger wieder einführen will (IP- Vorratsdatenspeicherung).[4] Dies würde weithin das Ende der Anonymität im Internet bedeuten und hätte unzumutbare Folgen für viele Menschen in Deutschland. „Das Schreiben der EU-Kommission zeigt, dass der Vorstoß des Bundesjustizministeriums zur Teilumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im Internetbereich die denkbar schlechteste Lösung ist“, kritisiert Werner Hülsmann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung. „Weder würde der Vorstoß das EU-Vertragsverletzungsverfahren stoppen, noch stünde er im Einklang mit unseren europäischen Grundrechten auf Achtung unserer Privatsphäre und auf anonymen Meinungsaustausch. Die Bundesregierung muss dem Spuk des Vertragsverletzungsverfahrens jetzt endlich ein Ende setzen, indem sie nach Artikel 114 des EU-Vertrags eine Befreiung von der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung beantragt und nötigenfalls einklagt. Eine neuerliche verdachtslose Vorratsdatenspeicherung gleich welcher Art lehnen die Bürger mit großer Mehrheit ab!“[5] Der Vorstoß der Bundesjustizministerin zu einer Internet-Vorratsdatenspeicherung widerspricht zudem den eigenen Erkenntnissen des Ministeriums und Beschlüssen der FDP. „Zur Kriminalitätsbekämpfung sind auch ohne die pauschale und anlasslose Speicherung jeder Benutzung von [...] Internet genügend Verbindungsdaten verfügbar“, schreibt das Bundesjustizministerium auf seinem Internetportal.[6] „Die anlass- und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung hat die FDP von Anfang an abgelehnt“, heißt es auch im Wahlprogramm der FDP aus dem Jahr 2009.[7] Der AK Vorrat fordert die FDP auf, zu ihrem Wort zu stehen, wenn die Koalitionsspitzen am Freitag die innenpolitische Agenda beraten. Eine Statistik des Bundesamtes für Justiz vom 29.07.2011 enthüllt, dass im Jahr 2010 und damit im Wesentlichen nach der Nichtigerklärung des verfassungswidrigen Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung 85% der strafrechtlichen Anordnungen zur Erhebung von Verkehrsdaten erfolgreich waren.[8] Speziell im Internetbereich wurden 2010 71% aller bekannten Internetdelikte aufgeklärt, deutlich mehr als von den außerhalb des Internet begangenen Straftaten (55%).[9] Dies gilt auch im – ohnehin stark rückläufigen – Bereich von Missbrauchsdarstellungen („Kinderpornografie“), deren Verbreitung, Besitz und Verschaffung 2010 sogar zu 79% erfolgreich aufgeklärt wurde. Solange Straftaten im Internet ohne Vorratsdatenspeicherung weit häufiger aufgeklärt werden als sonstige Straftaten, ist es nicht zu rechtfertigen, ausgerechnet im Internet jedes Lesen eines Zeitungsartikels und jede Meinungsäußerung nachverfolgbar machen zu wollen. Hintergrund: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung geht davon aus, dass der Europäische Gerichtshof auf Vorlage des irischen High Court die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im nächsten Jahr für grundrechtswidrig und ungültig erklärt haben wird, so dass es zu keiner Verurteilung Deutschlands wegen Nichtumsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kommen wird. Nach Berechnungen des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung würde eine etwaige Strafzahlung an die EU ohnehin nicht mehr als 86 Cent pro Bürger und Jahr betragen.[10] Im September 2011 haben sich über 60.000 Bürgerinnen und Bürger in einer Petition an den Bundestag gegen eine neuerliche verdachtslose Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen.[11] Damit muss der Bundestag den Petenten Kai-Uwe Steffens vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung persönlich anhören. Der Termin zur Anhörung steht noch nicht fest. Auf einer Internetseite [12] und in einem Wissensquiz [13] klärt der AK Vorrat über Bedeutung und Folgen einer IP-Vorratsdatenspeicherung auf. Nachweise: [1] http://www.daten-speicherung.de/index.php/eu-vertragsverletzungsverfahren-zur-vorratsdatenspeicherung/ [2] http://ec.europa.eu/eu_law/docs/docs_infringements/annual_report_28/statannex_1-3_en.pdf [3] http://www.24pr.de/article/Koalitionspitzen+treffen+sich+am+21+Oktober/140186.htm [4] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/470/79/lang,de/ [5] http://gruen-digital.de/2011/09/zwei-drittel-der-bevoelkerung-lehnt-anlasslose-vorratsdatenspeicherung-ab/ [6] https://www.bmj.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2010/20101018_faq_Fragen_und_Antworten_zur_Vorratsdatenspeicherung.html?nn=1654640 [7] http://www.deutschlandprogramm.de/files/653/Deutschlandprogramm09_Endfassung.PDF [8] 10.639 von 12.576 Anordnungen, http://www.bundesjustizamt.de/cln_108/nn_2103280/DE/Themen/Buergerdienste/Justizstatistik/Telekommunikation/downloads/Uebersicht__Verkehrsdaten__2010,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Uebersicht_Verkehrsdaten_2010.pdf [9] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/455/79/lang,de/ [10] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/471/79/lang,de/ [11] https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=17143 [12] http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/481/186/lang,de/ [13] http://akvorrat.de/s/IP-Wissensquiz Diese Pressemitteilung im Internet: http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/502/79/lang,de/ Über uns: Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen. http://www.vorratsdatenspeicherung.de
Illegale Datensammlung: AK Vorrat zeigt sechs deutsche Telekommunikationsunternehmen an
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Pressemitteilung des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung (AK Vorrat) vom 22.09.2011:
Illegale Datensammlung: AK Vorrat zeigt sechs deutsche Telekommunikationsunternehmen an
Nachdem der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung eine Verschlusssache der Generalstaatsanwaltschaft München enthüllt hatte, derzufolge Telekommunikationsanbieter und Mobilfunkbetreiber illegal u.a. eingehende Telefonverbindungen und den Aufenthaltsort von Handynutzern speichern, haben die Datenschützer, Bürgerrechtler und Internetnutzer heute bei der Bundesnetzagentur Anzeige gegen sechs Anbieter erstattet. Den Unternehmen BT (Germany), E-Plus, M-net, Telefónica, Telekom Deutschland und Vodafone D2 drohen
Geldbußen von bis zu 300.000 Euro.
Nach Paragraf 97 des Telekommunikationsgesetzes haben Anbieter “für die Abrechnung nicht erforderliche Daten [...] unverzüglich zu löschen”. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung wirft der Telekommunikationsbranche vor, unter Verstoß gegen das Gesetz bis zu sechs Monate lang zu protokollieren, von wem man angerufen wurde, obwohl die Anrufannahme in aller Regel nicht kostenpflichtig ist (BT: 180 Tage lang, Hansenet: 180 Tage, Vodafone/Arcor: 92 Tage, E-Plus: 90 Tage, T-Mobile: 30 Tage, Telefónica o2: 30 Tage, Vodafone D2: 7 Tage, Deutsche Telekom: keine Speicherung). Zudem zeichnen die Mobilfunk-Netzbetreiber illegal die Position aller Handynutzer auf:
Bis zu sechs Monate lang speichern sie, in welcher Funkzelle in Deutschland welcher Nutzer mit seinem Handy angerufen hat, angerufen wurde, SMS versandt oder empfangen hat (Telefónica o2: 7-182 Tage, E-Plus: 90 Tage, T-Mobile: 30 Tage, Vodafone D2: 7-30 Tage). Auch welches Handy oder Smartphone man nutzt (IMEI-Nummer), wird verbreitet rechtswidrig gespeichert.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte diskutiert heute auf einem “Jour Fixe Telekommunikation” die vom AK Vorrat am 7. September enthüllten skandalösen Rechtsverstöße der Telekommunikationsbranche. Besorgten Bürgern und Unternehmen empfehlen wir einstweilen, zu einem Telefon-, Handy- und Internetanbieter zu wechseln, der seine Kunden möglichst wenig ausspioniert (Festnetz: Deutsche Telekom; Mobilfunk
und UMTS: Prepaidkarten von E-Plus, Telefonica o2 oder Vodafone; DSL-Internetzugang: Hansenet/Alice oder Vodafone DSL).
Auf der Internetseite http://akvorrat.de/s/Anbieter findet sich eine Übersicht über die Speicherdauer von 25 Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetanbietern. Außerdem sollte man von seinen Telekommunikationsanbietern schriftlich eine sofortige Verbindungsdatenlöschung mit Verbindungsende oder mit Rechnungsversand verlangen.
Die Anzeige des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung vom heutigen Tag im Wortlaut:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/images/anzeige_verkehrsdatenspeicherung_anon.pdf
Die Meldung “Datenskandal: Telekommunikationsanbieter führen verfassungswidrige Vorratsdatenspeicherung fort” vom 07.09.2011:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/485/79/
Diese Pressemitteilung im Internet:
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/499/79/lang,de/
Über uns:
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, die sich in Zusammenarbeit mit weiteren zivilgesellschaftlichen Initiativen gegen die ausufernde Überwachung im Allgemeinen und gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation und anderer Verhaltensdaten im Besonderen einsetzen.
http://www.vorratsdatenspeicherung.de
